Aufbauseminar

Das Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen in der Probezeit

(1)
Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen
und an einer Fahrprobe veranlaßt werden, eine risikobewußtere Einstellung im
Straßenverkehr zu entwickeln und sich dort sicher und rücksichtsvoll zu verhalten.
Auf Antrag kann die anordnende Behörde dem Betroffenen die Teilnahme
an einem Einzelseminar gestatten.

(2)
Die Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden,
die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind.
Besondere Aufbauseminare für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe,
die unter dem Einfluß von Alkohol oder anderer berauschender Mittel am Verkehr teilgenommen haben,
werden nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe n von hierfür
amtlich anerkannten anderen Seminarleitern durchgeführt.

(3)
Ist der Teilnehmer an einem Aufbauseminar nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis, so gilt hinsichtlich der Fahrprobe § 2 Abs. 15 entsprechend.

Diese Nachschulung wird in Gruppen von 6-12 Teilnehmern durchgeführt.
Sie besteht aus einem Vorgespräch und 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer plus einer Fahrprobe in einem Zeitraum von 2-4 Wochen.

Zwischen den Sitzungen müssen Kursaufgaben erledigt werden.

Für alkoholauffällige Fahranfänger gibt es besondere Kurse !

Fahrschulen, die das Seminar anbieten, nennt die jeweilige örtliche Führerscheinstelle.

Die Kosten liegen bei ca. 350 EUR.


Foto: Vicky S /sxc.hu