Rüstzeiten keine Dienstzeit
Das Anziehen einer Polizeiuniform und das Anlegen von Ausrüstungsgegenständen stellt keine Arbeitszeit da.
Dies entschied das Verwaltungsgericht in Karlsruhe.
Der klagende Kontroll-und Streifenbeamte aus Baden-Württemberg wollte dafür 15 Minuten gutgeschrieben haben.
Die sogenannten Rüstzeiten gehören nicht zur Dienstzeit, wie aus dem am 26.01.10 veröffentlichen Urteil hervorgeht.
(Urteil vom 24.11.2009, Az.: 11 K 3998/08, nicht rechtskräftig)









