Thema anzeigen - Gerichtsfest arbeiten, sonst blüht der Freispruch

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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsfest arbeiten, sonst blüht der Freispruch
BeitragVerfasst: Fr 29. Jan 2010, 01:00 
Sergeant
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Registriert: So 31. Aug 2008, 00:00
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lupus_ hat geschrieben:
Die Berliner Justiz hat anscheinend nichts aus den RAF-Prozessen gelernt oder der Ströbele hat seine Erfahrungen von damals mal gut an die Strafverteidiger der beiden Angeklagten weitergegeben.


Das hatte die Verteidigerin welche einen der Beschuldigten vertrat aber meiner Meinung nach bitter nötig. Zumal sie bei einem Gerichtstermin bei dem ich zugegen war ordentlich was auf dem Poppes bekommen hat. Passiert halt wenn man ausser Polemik nix in der Hand hat und die Polizei als Idioten hinstellen möchte.

Ansonsten ärgert mich das Urteil ein wenig. Wer weis wie mit ordentlicher Arbeit das Urteil sonst ausgesehn hätte, so sind die beiden auf freien Fuß und damit hat es sich. Wobei ich mir ja schon fast wieder sicher bin das man von denen nochmal hört.


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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsfest arbeiten, sonst blüht der Freispruch
BeitragVerfasst: Fr 29. Jan 2010, 01:25 
Corporal
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Registriert: Fr 20. Feb 2009, 01:00
Beiträge: 388
Kaeptn_Chaos hat geschrieben:
Ja, aber die waren doch blind vor Erfolgsdruck.

Riechst du nicht den Skandal, der da unter der Decke steckt?

Bist wohl auch einer von denen, wa?

Eine Krähe...und so...



Achso, ja dann...


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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsfest arbeiten, sonst blüht der Freispruch
BeitragVerfasst: Fr 29. Jan 2010, 14:11 
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Beiträge: 336
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Schade das das Urteil so ausfällt. Aber es soll so sein, basta.

Ich ziehe da draus folgendes: noch mehr in die BeSi gehen, noch mehr Aus - und Fortbildung in dem Bereich der qualifizierten und beweissicheren FE zu machen und lieber im Fall des Falles einen LFB, KV, SB oder WS weniger beanzeigen, dafür die eine FE aber richtig und das bei konsequenter Ausnutzung aller rechtlichen und taktischen Möglichkeiten.

Gut finde ich, dass die Störer einen Schuss vor dem Bug bekamen mit der Ankage Vs Mord bei Molli und der langen U-Haft. Vielleicht hilfts?


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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsfest arbeiten, sonst blüht der Freispruch
BeitragVerfasst: Fr 29. Jan 2010, 14:38 
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Registriert: Fr 22. Jun 2007, 00:00
Beiträge: 3329
Ich vermute mal, dass "beweissicheres Arbeiten"
unter realen 1.Mai-Bedingungen ohnehin schwierig ist.
Um beim letzten ersten Mai ist nun einiges schiefgegangen..
..was m.E. weniger den eingesetzten Beamten (direkt)
anzulasten ist, sondern vielmehr verblüffenden Schnitzern
bei der PF.

Beweise sichern, während man zugepflastert wird weil mit
der Logistik nix klappt, ist sicher.. knifflig.


Gruß,

Nucleonix


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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsfest arbeiten, sonst blüht der Freispruch
BeitragVerfasst: Fr 29. Jan 2010, 15:06 
Sergeant
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Registriert: Fr 20. Mär 2009, 01:00
Beiträge: 641
Hab die Story gestern in der TAZ gelesen, dortgibt es einen ausführlicheren Artikel.

Zitat:
Objektive Beweise, die gegen Yunus und Rigo sprechen, fehlen. Die beiden Angeklagten fordern, Fotos und Videos von der Tat heranzuholen. Gibt es nicht, sagt die Polizei. Sie beantragen, ihre Kleidung auf Benzinspuren zu untersuchen. Es findet sich nichts. Zeugen, die aussagen, sie hätten die Täter gesehen, schließen Yunus und Rigo als Werfer aus. Zwei Filmstudenten präsentieren gar ein Foto, das sie von der Tätergruppe gemacht haben wollen. Darauf abgebildet: ein junger Mann mit weißem Shirt und Basecap - nicht aber Yunus und Rigo.


Weiss da jemand mehr dazu?

Zitat:
Erst als eine Verteidigerin Strafanzeige gegen die Unbekannten auf dem Foto erstattet, wird ermittelt. Mit Erfolg: Ein Polizist erkennt zwei abgebildete 19-Jährige wieder. Bei Hausdurchsuchungen finden Beamte Fotos, auf denen eine Person mit Benzinkanister posiert, in einem Bettkasten entdecken sie einen solchen Kanister. Beschlagnahmt wird er nicht. Warum?


Wenn das so stimmt, dann wäre das schon sehr schlampig gewesen. Ist da noch irgendwas dabei rausgekommen?

Zitat:
Peter Zuriel, Vorsitzender der Vereinigung Berliner Strafverteidiger, formuliert vorsichtig. Ein kritischer Fall sei das. Es gebe eine "gewisse Leichtgläubigkeit" der Gerichte, wenn es um Aussagen von Polizisten gehe.


*hust*


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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsfest arbeiten, sonst blüht der Freispruch
BeitragVerfasst: Fr 29. Jan 2010, 15:10 
Sergeant
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Registriert: Fr 20. Mär 2009, 01:00
Beiträge: 641
Hab die Story gestern in der TAZ gelesen, dortgibt es einen ausführlicheren Artikel.

Zitat:
Objektive Beweise, die gegen Yunus und Rigo sprechen, fehlen. Die beiden Angeklagten fordern, Fotos und Videos von der Tat heranzuholen. Gibt es nicht, sagt die Polizei. Sie beantragen, ihre Kleidung auf Benzinspuren zu untersuchen. Es findet sich nichts. Zeugen, die aussagen, sie hätten die Täter gesehen, schließen Yunus und Rigo als Werfer aus. Zwei Filmstudenten präsentieren gar ein Foto, das sie von der Tätergruppe gemacht haben wollen. Darauf abgebildet: ein junger Mann mit weißem Shirt und Basecap - nicht aber Yunus und Rigo.


Weiss da jemand mehr dazu?

Zitat:
Erst als eine Verteidigerin Strafanzeige gegen die Unbekannten auf dem Foto erstattet, wird ermittelt. Mit Erfolg: Ein Polizist erkennt zwei abgebildete 19-Jährige wieder. Bei Hausdurchsuchungen finden Beamte Fotos, auf denen eine Person mit Benzinkanister posiert, in einem Bettkasten entdecken sie einen solchen Kanister. Beschlagnahmt wird er nicht. Warum?


Wenn das so stimmt, dann wäre das schon sehr schlampig gewesen. Ist da noch irgendwas dabei rausgekommen?

Zitat:
Peter Zuriel, Vorsitzender der Vereinigung Berliner Strafverteidiger, formuliert vorsichtig. Ein kritischer Fall sei das. Es gebe eine "gewisse Leichtgläubigkeit" der Gerichte, wenn es um Aussagen von Polizisten gehe.


*hust*

Zitat:
Gut finde ich, dass die Störer einen Schuss vor dem Bug bekamen mit der Ankage Vs Mord bei Molli und der langen U-Haft. Vielleicht hilfts?


Du findest es also begrüssenswert, dass trotz Mangel an Beweisen Leute in U-Haft kommen. Auch des "Störens" wurden sie soweit ich weiss nicht verurteilt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsfest arbeiten, sonst blüht der Freispruch
BeitragVerfasst: Fr 29. Jan 2010, 15:18 
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XVXDanny hat geschrieben:
Du findest es also begrüssenswert, dass trotz Mangel an Beweisen Leute in U-Haft kommen.


Ich find das begrüßenswert und so ist es auch ausdrücklich vorgesehen - denn bei U-Haft kommts nur auf einen dringenden Tatverdacht & Haftgrund an. Hat man das, dann wandert derjenige ein. Es muss ausdrücklich nicht nachgewiesen werden, dass der BS der Täter ist - denn wenn man das bei einm Haftprüfungstermin machen würde / könnte, dann könnte man sich die Hautpverhandlung sparen, da die Schuld des Täters schon erwiesen ist.

Controller hats schonmal geschrieben: informiert euch mal über den Unterschied zwischen bzw. den Sinn von Untersuchungshaft und Strafhaft.

Aber wahrscheinlich hat eher der Käpt'n recht: Perlen vor die Säue, weil es eh mal wieder nicht kapiert wird.


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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsfest arbeiten, sonst blüht der Freispruch
BeitragVerfasst: Fr 29. Jan 2010, 15:40 
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Registriert: Fr 20. Mär 2009, 01:00
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Es geht hier aber nicht um die Bewertung zum Zeitpunkt des U-Haft Urteils, sondern um die Bewertung im Nachhinein. Dass der zitierte User es "gut findet, dass die Störer einen Schuss vor den Bug" bekamen (ich denke mal hiermit ist die U-Haft gemeint), macht mich ein wenig stutzig.

Natürlich kann man noch nicht diesselbe Beweisstärke bei einer U-Haft Verhänung verlangen wie bei einer Verurteilung, sonst wäre erstere ja überflüssig.


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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsfest arbeiten, sonst blüht der Freispruch
BeitragVerfasst: Fr 29. Jan 2010, 16:02 
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Registriert: Di 26. Jan 2010, 15:03
Beiträge: 4
Mark_BPol hat geschrieben:
Gut finde ich, dass die Störer einen Schuss vor dem Bug bekamen mit der Ankage Vs Mord bei Molli und der langen U-Haft. Vielleicht hilfts?


Störer? Das waren Schaulustige, bitte nicht die Tatsachen verdrehen!


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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsfest arbeiten, sonst blüht der Freispruch
BeitragVerfasst: Fr 29. Jan 2010, 16:11 
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Registriert: Fr 8. Dez 2006, 01:00
Beiträge: 307
Duroplastik hat geschrieben:
lupus_ hat geschrieben:
Die Berliner Justiz hat anscheinend nichts aus den RAF-Prozessen gelernt oder der Ströbele hat seine Erfahrungen von damals mal gut an die Strafverteidiger der beiden Angeklagten weitergegeben.


Das hatte die Verteidigerin welche einen der Beschuldigten vertrat aber meiner Meinung nach bitter nötig. Zumal sie bei einem Gerichtstermin bei dem ich zugegen war ordentlich was auf dem Poppes bekommen hat. Passiert halt wenn man ausser Polemik nix in der Hand hat und die Polizei als Idioten hinstellen möchte.


Die Taktik scheint aber aufgegangen zu sein, genauso wie damals bei den RAF Prozessen.
Hier auch noch mal ein schöner Link über Strafprozesse in Deutschland....
http://www.fnp.de/tz/region/lokales/rmn01.c.7208163.de.htm

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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsfest arbeiten, sonst blüht der Freispruch
BeitragVerfasst: Fr 29. Jan 2010, 16:21 
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Registriert: Fr 20. Mär 2009, 01:00
Beiträge: 641
Zitat:
Störer? Das waren Schaulustige, bitte nicht die Tatsachen verdrehen!


Jedenfalls wurden sie nicht rechtskräftig verurteilt. Damit sind sie juristisch gesehen unschuldig.


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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsfest arbeiten, sonst blüht der Freispruch
BeitragVerfasst: Fr 29. Jan 2010, 16:27 
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Beiträge: 8226
Zitat:
Störer? Das waren Schaulustige, bitte nicht die Tatsachen verdrehen!


Was Störer sind wisst ihr auch nicht ?? :o :polizei10:

Was macht ihr eigentlich hier, außer ideologische Phrasen dreschen ?


Controller

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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsfest arbeiten, sonst blüht der Freispruch
BeitragVerfasst: Fr 29. Jan 2010, 17:51 
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Beiträge: 68
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Der Pressemeldungen zu dem Urteil lassen offen, ob die Falschen auf der Anklagebank saßen oder die Richtigen welche mangels Beweisbarkeit (zurecht) freikamen.
Ich hoffe nur, den bezeugenden Kollegen bleibt erspart was mir nach einem "verlorenen Landfriedensprozeß" als Tatzeuge wiederfahren ist.
Am 1. Mai 2002 hatte ich nachts eine Person, unmittelbar nach einem Flaschenwurf aus nächster Nähe, festgenommen. Leider war ich der einzige Tatzeuge und es gab keine Bildaufnahmen.
Der RA des Angeklagten erschütterte meine Glaubwürdigkeit in bei solchen Prozessen bekannter Weise und fuhr eine Zeugengemeinschaft auf, die meine Aussagen wiederlegten.

Nachdem der Freispruch (mangels Beweisen) zweitinstanzlich rechtskräftig geworden war, wurde gegen mich Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung, uneidlicher Falschaussage und Verfolgung Unschuldiger erstattet.
In dem (wie ich jetzt weiß) falschen Glauben das ich nur meinen Job gemacht hatte äußerte ich mich beim LKA für Amtsdelikte, wiederholte meine Beobachtungen zum Landfriedensbruch und wies darauf hin, dass es mir nicht möglich gewesen war das Gericht von meinen Wahrnehmungen zu überzeugen.
Ich war zum Verfolgen von Straftaten gesetzlich verpflichtet und deshalb konnte ich auch den beobachteten Landfriedensbruch nicht ignorieren, zumal sich die Festnahme unmittelbar an den Wurf anschloss und einfach durchzuführen war.

Später flatterte dann ein gelber Brief vom Gericht an meine Privatanschrift wo ich als Angeklagter der o.a. Delikte zum Prozeß geladen wurde.
Mir fiel dann erstmal die Kinnlade runter und Panik brach aus.
Nachdem meine Rechtsschutz mir mitteilte, dass die angeklagten Delikte nicht versichert seien und der behördliche Rechtsschutz sich erstmal darauf beschränkte dass er alle Unterlagen zur Prüfung haben wollte, suchte ich mir selber einen Anwalt (Schmidt-Drachmann).
Nachdem er sich bereit erklärte den Fall anzunehmen und das Honorar geregelt war, verdeutlichte er mir drastisch den Ernst der Lage.
Es gehe nicht darum dass ich das Legalitätsprinzip beachtet habe sondern nur noch darum ob er die Vorwürfe entkräften könne, da er im Falle einer Verurteilung von einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr (=Entfernung aus dem Dienst) rechnete.
Danach war ich fertig mit der Welt...

Am ersten von drei Verhandlungstagen vor einem Schöffengericht wurde nach meiner Schilderung begonnen, die Zeugengemeinschaft vom Landfriedensbruchprozess zu vernehmen.
Am zweiten Tag eröffnete mir die vorsitzende Richterin, dass die bisherigen Feststellungen sehr zu meinen Ungunsten sprechen würden und wies mich darauf hin, dass sich ein Geständnis strafmildernd auswirken würde.
Da war für mich Feierabend und ich fing an zu heulen während mein RA dieses Ansinnen blockte.
Ich saß dann nur noch regungslos auf dem Anklagestuhl und sah wie alles den Bach runterging.
Nachdem die "Zeugen der Anklage" fertig gehört waren, kam die Stunde der Verteidigung und ich sah zum erstenmal Licht am Ende des Tunnels.
Mein RA, der sich bis dato eigentlich nur auf's Zuhören und Anfertigen von Notizen beschränkt hatte, demontierte einen Zeugen nach dem anderen und konnte einigen sogar belegen, dass sie nicht mal in der Nähe des Tatorts gewesen waren und falsche Angaben gemacht hatten.
Dies setzte sich am dritten Tag kontinuierlich fort und ich hatte wieder Hoffnung, wobei mein RA meinte, dass die Entscheidung noch völlig offen sei.
Der STA hielt dann sein Plädoyer und stellte mich als ein hochkriminelles Element dar, dem es bisher nur aufgrund seiner dienstlichen Erfahrung gelungen war, der Strafverfolgung zu entgehen.
Mein Charakter sei verlogen und ich hätte mich offenbar "gewerbsmäßig" darauf verlassen, dass man mir glauben würde wenn ich einen Bürger verhafte.
Meine Weigerung trotz erdrückender Beweislast ein Geständnis abzulegen, belege auch meine Beharrlichkeit diese kriminellen Taten bis zum Ende auszusitzen und auf Gnade beim Gericht zu hoffen.
1 Jahr und 11 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung war sein Antrag.
Mein RA plädierte auf Freispruch und wies auf das gesamte Lügengebilde der vernommenen Zeugen hin.

Danach folgte Unterbrechung zur Beratung und anschließend bekam ich einen 1A-Freispruch, der vom STA kommentiert wurde: "Wir sehen uns wieder, da können sie sicher sein."
Dem schriftlichen Urteil folgte etwas später die Mitteilung dass die STA zeitgerecht Revision eingelegt hatte und somit keine Rechtskraft eingetreten war.
Ich saß wieder auf glühenden Kohlen und mein RA meinte , dass wir nur hoffen können, dass die zweite Verhandlung zum selben Ergebnis kommt.
Es folgten wieder Wochen des Grübelns bis ein Brief vom Gericht eintraf, der mitteilte, dass die STA ihren Antrag zurückgezogen habe und mein Freispruch nun endgültig rechtskräftig sei.

Ich habe in dieser Zeit viele Federn und vor allem Nerven gelassen und mich immer wieder gefragt wo der Fehler lag.
Die Möglichkeit, dass ich tatsächlich einen Unschuldigen verhaftet hatte konnte ich für mich selber sicher ausschließen und mir blieben nur zwei Erkenntnisse:
Das ich beinahe das Opfer einer gut konstruierten Retourkutsche geworden wäre und das nicht alles was man selber sieht auch bewiesen werden kann.
Von einem Prozess gegen die überführten Lügner der Anklage habe ich übrigens nichts gehört.

€dit: Ich hab mal nach dem SV gegoogelt und eine alte (subjektive) Pressemitteilung dazu gefunden:
Polizist wegen Falschaussage vor Gericht


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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsfest arbeiten, sonst blüht der Freispruch
BeitragVerfasst: Fr 29. Jan 2010, 18:38 
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Registriert: Fr 21. Sep 2007, 00:00
Beiträge: 1966
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@ DonRob

Mann, Mann, Mann!!!
Wenn man derartiges miterleben durfte, ist es doch recht schwer, seinen Idealismus (der den meisten unserer Zunft in nicht unerheblichem Mass innewohnt...) nicht zu verlieren... :nein:

Kopf hoch!
Hatte ähnliche Nicklichkeiten (zwar nicht in diesem epischen Ausmass) über mich ergehen zu lassen, bin aber noch immer mit Begeisterung bei der Sache :hallo:


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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsfest arbeiten, sonst blüht der Freispruch
BeitragVerfasst: Fr 29. Jan 2010, 19:07 
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Wohnort: Berlin
Witziges Schlusstückchen war noch ein Vortrag aus dem Jahre 2007 oder 2008 anläßlich der Vorstellung des neuen TaBo-Konzepts für GE.
Dort sprach der Leiter unserer Rechtsabteilung über das neue Konzept und "schwärmte" für die beweissicheren Augenzeugenberichte von (teils einzelnen) TaBo's.
Mit einer Wortmeldung unterbrach ich ihn und fragte, ob er sich an meinen Namen und diesen Fall von 2006 erinnern könne, wo der alleinige Polizeizeuge dadurch beinahe seinen Beruf verloren hätte.
Betretenes Nachdenken... "Das war ja nur ein Einzelfall, wir können hinterher darüber unter 4 Augen reden ich muss im Thema weiterkommen".
Leider entschwand er gleich nach dem Vortrag... hatte wichtige Termine.
Auch wenn man nicht verallgemeinern sollte... bevor ich als "Kollateralschaden" für ein neues Beweiskonzept ende, vermeide ich diese Gefahr.


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