Der Pressemeldungen zu dem Urteil lassen offen, ob die Falschen auf der Anklagebank saßen oder die Richtigen welche mangels Beweisbarkeit (zurecht) freikamen.
Ich hoffe nur, den bezeugenden Kollegen bleibt erspart was mir nach einem "verlorenen Landfriedensprozeß" als Tatzeuge wiederfahren ist.
Am 1. Mai 2002 hatte ich nachts eine Person, unmittelbar nach einem Flaschenwurf aus nächster Nähe, festgenommen. Leider war ich der einzige Tatzeuge und es gab keine Bildaufnahmen.
Der RA des Angeklagten erschütterte meine Glaubwürdigkeit in bei solchen Prozessen bekannter Weise und fuhr eine Zeugengemeinschaft auf, die meine Aussagen wiederlegten.
Nachdem der Freispruch (mangels Beweisen) zweitinstanzlich rechtskräftig geworden war, wurde gegen mich Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung, uneidlicher Falschaussage und Verfolgung Unschuldiger erstattet.
In dem (wie ich jetzt weiß) falschen Glauben das ich nur meinen Job gemacht hatte äußerte ich mich beim LKA für Amtsdelikte, wiederholte meine Beobachtungen zum Landfriedensbruch und wies darauf hin, dass es mir nicht möglich gewesen war das Gericht von meinen Wahrnehmungen zu überzeugen.
Ich war zum Verfolgen von Straftaten gesetzlich verpflichtet und deshalb konnte ich auch den beobachteten Landfriedensbruch nicht ignorieren, zumal sich die Festnahme unmittelbar an den Wurf anschloss und einfach durchzuführen war.
Später flatterte dann ein gelber Brief vom Gericht an meine Privatanschrift wo ich als Angeklagter der o.a. Delikte zum Prozeß geladen wurde.
Mir fiel dann erstmal die Kinnlade runter und Panik brach aus.
Nachdem meine Rechtsschutz mir mitteilte, dass die angeklagten Delikte nicht versichert seien und der behördliche Rechtsschutz sich erstmal darauf beschränkte dass er alle Unterlagen zur Prüfung haben wollte, suchte ich mir selber einen Anwalt (Schmidt-Drachmann).
Nachdem er sich bereit erklärte den Fall anzunehmen und das Honorar geregelt war, verdeutlichte er mir drastisch den Ernst der Lage.
Es gehe nicht darum dass ich das Legalitätsprinzip beachtet habe sondern nur noch darum ob er die Vorwürfe entkräften könne, da er im Falle einer Verurteilung von einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr (=Entfernung aus dem Dienst) rechnete.
Danach war ich fertig mit der Welt...
Am ersten von drei Verhandlungstagen vor einem Schöffengericht wurde nach meiner Schilderung begonnen, die Zeugengemeinschaft vom Landfriedensbruchprozess zu vernehmen.
Am zweiten Tag eröffnete mir die vorsitzende Richterin, dass die bisherigen Feststellungen sehr zu meinen Ungunsten sprechen würden und wies mich darauf hin, dass sich ein Geständnis strafmildernd auswirken würde.
Da war für mich Feierabend und ich fing an zu heulen während mein RA dieses Ansinnen blockte.
Ich saß dann nur noch regungslos auf dem Anklagestuhl und sah wie alles den Bach runterging.
Nachdem die "Zeugen der Anklage" fertig gehört waren, kam die Stunde der Verteidigung und ich sah zum erstenmal Licht am Ende des Tunnels.
Mein RA, der sich bis dato eigentlich nur auf's Zuhören und Anfertigen von Notizen beschränkt hatte, demontierte einen Zeugen nach dem anderen und konnte einigen sogar belegen, dass sie nicht mal in der Nähe des Tatorts gewesen waren und falsche Angaben gemacht hatten.
Dies setzte sich am dritten Tag kontinuierlich fort und ich hatte wieder Hoffnung, wobei mein RA meinte, dass die Entscheidung noch völlig offen sei.
Der STA hielt dann sein Plädoyer und stellte mich als ein hochkriminelles Element dar, dem es bisher nur aufgrund seiner dienstlichen Erfahrung gelungen war, der Strafverfolgung zu entgehen.
Mein Charakter sei verlogen und ich hätte mich offenbar "gewerbsmäßig" darauf verlassen, dass man mir glauben würde wenn ich einen Bürger verhafte.
Meine Weigerung trotz erdrückender Beweislast ein Geständnis abzulegen, belege auch meine Beharrlichkeit diese kriminellen Taten bis zum Ende auszusitzen und auf Gnade beim Gericht zu hoffen.
1 Jahr und 11 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung war sein Antrag.
Mein RA plädierte auf Freispruch und wies auf das gesamte Lügengebilde der vernommenen Zeugen hin.
Danach folgte Unterbrechung zur Beratung und anschließend bekam ich einen 1A-Freispruch, der vom STA kommentiert wurde: "Wir sehen uns wieder, da können sie sicher sein."
Dem schriftlichen Urteil folgte etwas später die Mitteilung dass die STA zeitgerecht Revision eingelegt hatte und somit keine Rechtskraft eingetreten war.
Ich saß wieder auf glühenden Kohlen und mein RA meinte , dass wir nur hoffen können, dass die zweite Verhandlung zum selben Ergebnis kommt.
Es folgten wieder Wochen des Grübelns bis ein Brief vom Gericht eintraf, der mitteilte, dass die STA ihren Antrag zurückgezogen habe und mein Freispruch nun endgültig rechtskräftig sei.
Ich habe in dieser Zeit viele Federn und vor allem Nerven gelassen und mich immer wieder gefragt wo der Fehler lag.
Die Möglichkeit, dass ich tatsächlich einen Unschuldigen verhaftet hatte konnte ich für mich selber sicher ausschließen und mir blieben nur zwei Erkenntnisse:
Das ich beinahe das Opfer einer gut konstruierten Retourkutsche geworden wäre und das nicht alles was man selber sieht auch bewiesen werden kann.
Von einem Prozess gegen die überführten Lügner der Anklage habe ich übrigens nichts gehört.
€dit: Ich hab mal nach dem SV gegoogelt und eine alte (subjektive) Pressemitteilung dazu gefunden:
Polizist wegen Falschaussage vor Gericht