Natürlich kann das Verteidigungsstrategie sein. Erneut: Du gehst damit konform mit dem Gericht
Verteidigungsstrategie kann es aber wohl weniger sein zu behaupten, dass die Täter auf der Flucht waren. Auch das zweifelst du ja an. Welche Strategie steckt da dahinter? Will der Verteidiger da seinem Mandanten absichtlich die Behauptung der Notwehrlage schlecht machen?
Ich habe ebenso wenig detaillierte Kenntnisse. Daher unterstelle ich dem Gericht, den Sachverständigen und anderen am Prozess beteiligten erst einmal Kenntnis und Kompetenz statt pauschal auf mein Bauchgefühl zu vertrauen und Inkompetenz der anderen anzunehmen. Wer sagt dir, dass da niemand war, der sich mit Schusswaffen und Co auskannte? Wer sagt dir, dass die ermittelnden Beamten schlecht gearbeitet haben?
Nehmen wir mal das Beispiel der Täter, die einzeln durch die Tür laufen. Da muss also der letzte automatisch getroffen werden? Warum? War da hinter der Tür ein Tunnel? Kann nicht einer geradeaus und einer abgebogen sein, nachdem sie aus der Tür waren? Ist das so unrealistisch wie die Tatsache, dass jemand einem flüchtenden Täter hinterher schießt?
Eben genau solche Fragen sind im Rahmen von Ermittlungen zu beantworten. Wenn man mal annimmt, dass nicht jeder ausser einem selbst unfähig ist, dann werden die Polizisten dort ihren Job schon gemacht haben.
Raubopfer erschießt jugendlichen Intensivtäter bei Überfall
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Re: Raubopfer erschießt jugendlichen Intensivtäter bei Überf
Moin PM,
"Kenntnismangel" liegt hier eindeutig beim Gericht. Ausweislich der sehr sehr theoretischen Forderung .
Fehler und Widersprüche bei Ermittlungsdokumentation
sind weder selten noch ungewöhnlich, meist Resultat von Zeitdruck. Das iste eben auch immer zu hinterfragen.
Zudem gibt es genug Befunde über die man sich schnell einig wird, über die Interpretation dagegen weniger!
Der Rentner meint wahrgenommen zu haben das alle Täter auf der Flucht waren, ob Einzelne stehen blieben wird er nur nicht unbedingt erkannt haben.
Und ob der Geschädigte überhaupt die Person war, auf die die Rentner gezielt hat?
"Hinterherschießen" ist unter erschwerten Bedingungen immer kritisch zu werten. darum würde es weiter helfen, wenn hinreichen klar ist, wie der Ablauf war.
Das kritisere ich als nicht ausreichend gegeben.
Denkmal über Deine eigene Waffenausbildung und den eigenen Erkenntnisfortschritt mit zunehmender Erfahrung nach.
Grundsätzlich erwarte ich das jeder seine Arbeit gründlich macht, dazu gehört auch immer das Resultat krtisch zu hinterfragen. Geht mir da nicht anders.
Wenn ich Vorlagen nicht mehr hinterfrage, kann ich gleich aufhören!
Gruß Fritz
"Kenntnismangel" liegt hier eindeutig beim Gericht. Ausweislich der sehr sehr theoretischen Forderung .
Fehler und Widersprüche bei Ermittlungsdokumentation
sind weder selten noch ungewöhnlich, meist Resultat von Zeitdruck. Das iste eben auch immer zu hinterfragen.
Zudem gibt es genug Befunde über die man sich schnell einig wird, über die Interpretation dagegen weniger!
Der Rentner meint wahrgenommen zu haben das alle Täter auf der Flucht waren, ob Einzelne stehen blieben wird er nur nicht unbedingt erkannt haben.
Und ob der Geschädigte überhaupt die Person war, auf die die Rentner gezielt hat?
"Hinterherschießen" ist unter erschwerten Bedingungen immer kritisch zu werten. darum würde es weiter helfen, wenn hinreichen klar ist, wie der Ablauf war.
Das kritisere ich als nicht ausreichend gegeben.
Denkmal über Deine eigene Waffenausbildung und den eigenen Erkenntnisfortschritt mit zunehmender Erfahrung nach.
Grundsätzlich erwarte ich das jeder seine Arbeit gründlich macht, dazu gehört auch immer das Resultat krtisch zu hinterfragen. Geht mir da nicht anders.
Wenn ich Vorlagen nicht mehr hinterfrage, kann ich gleich aufhören!
Gruß Fritz
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Re: Raubopfer erschießt jugendlichen Intensivtäter bei Überf
Und ich nehme es als ausreichend geklärt an, da ich den Ermittlungen der Beamten und anderen Prozessbeteiligten zunächst vertraue. Das ist kein blindes akzeptieren. Jedoch habe ich auch keinen Grund, hier erst einmal davon auszugehen, dass das so alles nicht stimmen kann.
Nun gut. Kommen wir doch auf den Nenner, dass wir keinen haben
Nun gut. Kommen wir doch auf den Nenner, dass wir keinen haben
Re: Raubopfer erschießt jugendlichen Intensivtäter bei Überf
Ok,
ist wohl der unterschiedlichen Methodik geschuldet.
Gruß Fritz
ist wohl der unterschiedlichen Methodik geschuldet.
Gruß Fritz
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Re: Raubopfer erschießt jugendlichen Intensivtäter bei Überf
Schön, dass es nicht zu einem hasserfüllten Gehetze hier wurde
Re: Raubopfer erschießt jugendlichen Intensivtäter bei Überf
Ich gehe edt. auch edt. davon aus, dass das LG, wie ja seitens des OLG auch ausdrücklich angeregt, einen Sachverständigen des LKA hinzugezogen hat und sich nicht alles selbst zusammengereimt hat.PotionMaster hat geschrieben: Daher unterstelle ich dem Gericht, den Sachverständigen
Ändert aber nichts dran, dass Erwartungen vom (erfolgreichen) Schuss auf die Beine bei sich bewegenden Zielen in einer Stressituation unrealistisch sind. Vor allem hinsichtlich Privatpersonen jenseits der Pensionsgrenze, die nach WaffG das entsprechende Schießen gar nicht trainieren dürfen.
Re: Raubopfer erschießt jugendlichen Intensivtäter bei Überf
Da hier kein Polizeibezug gegeben ist, schließe ich.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
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