Raubopfer erschießt jugendlichen Intensivtäter bei Überfall
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- Vatter_Abraham
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Re: Raubopfer erschießt jugendlichen Intensivtäter bei Überf
Tjaja, der 85-Kilo-'Brocken' schlägt den 65-Kilo-'Schmalhans' natürlich mühelos K.O.
Merkt man besonders gut daran, dass der 'Brocken' bereits am Boden lag, bevor er sich gegen den 'Schmalhans' verteidigen konnte.
Ist aber auch egal, der BGH hat den potentiell tödlichen Messereinsatz ausdrücklich als mögliches Verteidigungsmittel gebilligt. Er hätte nur eben angedroht werden müssen.
Eine Forderung, die erstens in der konkreten Kampflage unrealistisch erscheint und zweitens im konkreten Fall rechtsfehlerhaft ist. Dem Verteidiger kann nicht zugemutet werden, seine Verteidigungschancen zu verschlechtern, um die Rechtsgüter des Angreifers zu schonen.
Die 140-jährige Rechtsprechung zur Notwehr ist in diesem Punkt vollkommen eindeutig.
Merkt man besonders gut daran, dass der 'Brocken' bereits am Boden lag, bevor er sich gegen den 'Schmalhans' verteidigen konnte.
Ist aber auch egal, der BGH hat den potentiell tödlichen Messereinsatz ausdrücklich als mögliches Verteidigungsmittel gebilligt. Er hätte nur eben angedroht werden müssen.
Eine Forderung, die erstens in der konkreten Kampflage unrealistisch erscheint und zweitens im konkreten Fall rechtsfehlerhaft ist. Dem Verteidiger kann nicht zugemutet werden, seine Verteidigungschancen zu verschlechtern, um die Rechtsgüter des Angreifers zu schonen.
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Kein "Freund und Helfer", doch stets bemüht um Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft.
Die Wahrheit tut weh: http://www.youtube.com/watch?v=BWIPZvwcnX8
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Re: Raubopfer erschießt jugendlichen Intensivtäter bei Überf
Und du maßt dir an das beurteilen zu können?
Aus der Falldarstellung muss ich für mich sagen, dass ich froh bin, dass der BGH so geurteilt hat.
Ich möchte sehr wohl, dass sich jeder angemessen verteidigen darf und kann.
Ich möchte nicht, dass jeder hiwi mit Neckknifes rumläuft und zusticht.
Von daher denke ich, dass der BGH sehr weise gurteilt hat.
Aus der Falldarstellung muss ich für mich sagen, dass ich froh bin, dass der BGH so geurteilt hat.
Ich möchte sehr wohl, dass sich jeder angemessen verteidigen darf und kann.
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Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.
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Re: Raubopfer erschießt jugendlichen Intensivtäter bei Überf
Ich "maße mir" keine Beurteilung "an", sondern ich beurteile. Nach dem Wissen, das ich in meiner juristischen Ausbildung vermittelt bekommen habe.
Wenn Du in meiner Argumentation Rechtsfehler siehst, steht es dir frei, diese aufzuzeigen.
Ansonsten bleibt nur leeres Gerede.
Deine kriminalpolitischen Erwägungen ändern nichts an der bestehenden Rechtslage. Tödliche Gewalt ist im Rahmen der Notwehr erlaubt, wenn die Kampflage es gebietet. Auch für "Hiwis", auch mit Messern. Punkt.
Wenn die Judikative darin ein Problem sehen sollte, sollte sie sich an den Gesetzgeber wenden, damit dieser Abhilfe schafft. Das geltende Recht zu beugen und Menschen zu verknacken, die sich nach geltendem Recht gerechtfertigt verhalten haben, ist mit Sicherheit alles andere als "weise".
Wenn Du in meiner Argumentation Rechtsfehler siehst, steht es dir frei, diese aufzuzeigen.
Ansonsten bleibt nur leeres Gerede.
Deine kriminalpolitischen Erwägungen ändern nichts an der bestehenden Rechtslage. Tödliche Gewalt ist im Rahmen der Notwehr erlaubt, wenn die Kampflage es gebietet. Auch für "Hiwis", auch mit Messern. Punkt.
Wenn die Judikative darin ein Problem sehen sollte, sollte sie sich an den Gesetzgeber wenden, damit dieser Abhilfe schafft. Das geltende Recht zu beugen und Menschen zu verknacken, die sich nach geltendem Recht gerechtfertigt verhalten haben, ist mit Sicherheit alles andere als "weise".
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Re: Raubopfer erschießt jugendlichen Intensivtäter bei Überf
Kannst den Richter ja wegen Rechtsbeugung anzeigen.Das geltende Recht zu beugen und Menschen zu verknacken, die sich nach geltendem Recht gerechtfertigt verhalten haben
Solang du es nicht tust und der Richter verurteilt wird, hat er nach geltendem Recht geurteilt.
Ganz einfach.
Des Richters Wort ist richtig. Der Gesetzgeber hat die Gesetze zu ändern, wenn ihm die Urteile nicht passen.Wenn die Judikative darin ein Problem sehen sollte, sollte sie sich an den Gesetzgeber wenden
Abgesehen davon frage ich mich was 'Notwehrrecht' mit Polizei zu tun hat?
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"Geh du weiterhin Bratwurst und Sauerkraut im Biergarten essen und sei weiterhin gut in Mathe haha."
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Re: Raubopfer erschießt jugendlichen Intensivtäter bei Überf
Wenn ich mich auslachen lassen will, kann ich das einfacher haben.Brathühnchen hat geschrieben: Kannst den Richter ja wegen Rechtsbeugung anzeigen.
So einfach wie falsch. Ob ein Fehlurteil vorliegt oder nicht, bemisst sich nicht daran, ob es amtlich festgestellt wird.Solang du es nicht tust und der Richter verurteilt wird, hat er nach geltendem Recht geurteilt.Ganz einfach.
Unsinn. Wenn es richtig ist, ist es richtig. Wenn es falsch ist, ist es falsch.Des Richters Wort ist richtig.
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Re: Raubopfer erschießt jugendlichen Intensivtäter bei Überf
Wenn du es widerlegen kannst, ist es falsch.Vatter_Abraham hat geschrieben:Unsinn. Wenn es richtig ist, ist es richtig. Wenn es falsch ist, ist es falsch.Des Richters Wort ist richtig.
Ansonsten gilt die Hypothese: Es ist richtig!
Und nur mal so zum Nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_92.html
Die Richter sprechen das Recht.
Fini, Aus und Ende!
Nachtrag:
Ich erwarte nicht von dir, dass du mir Recht gibst. Es reicht mir zu wissen, dass ich Recht habe
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Re: Raubopfer erschießt jugendlichen Intensivtäter bei Überf
Nö, kann man nicht nachvollziehen... jedenfalls nicht aus juristischen Überlegungen heraus. Ob er die gebotene Verteidigungshandlung mit einem legal geführten Neckknife oder z.B. mit einer illegal besessenen und geführten Schusswaffe ausgeführt hätte, ist in diesem Zusammenhang völlig belanglos.Wile E. Coyote hat geschrieben:Im übrigen war es kein "Taschenmesser" sondern ein sog. "Neckknife" Beispiel. Vielleicht kann man die Verurteilung dann ein wenig besser nachvollziehen.
Letzteren Fall mit tödlichem Ausgang hatten wir übrigens erst unlängst in Hannover. Und auch dort wurde folgerichtig seitens der StA eine rechtmäßige Notwehr erkannt.
@ Vatter_Abraham
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Re: Raubopfer erschießt jugendlichen Intensivtäter bei Überf
@Brathühnchen
Du scheinst den Unterschied zwischen formeller und materieller Rechtmäßigkeit nicht zu verstehen.
Ein materieller Rechtsfehler wird nicht dadurch geheilt, dass er in einem formell rechtmäßigen Urteil bestätigt wird. Es ist und bleibt ein Fehlurteil.
Für den Verurteilten ändert das freilich nichts. Aber darum ging es hier auch nie.
____________________
Wen die diskutierten Streitfragen interessieren und der Zugang zu einer Hochschulbibliothek hat, dem sei auch folgender Aufsatz aus der April-Ausgabe der Neuen Zeitung für Strafrecht (NStZ) empfohlen. Der Autor fasst den Streitstand in Fragen der Erforderlichkeit im Rahmen der Notwehr zusammen, kommentiert die Urteile von LG München und BGH und geht auf die rechtspolitischen Folgen des Ganzen ein.
Erb, Volker: Zur Aushöhlung des Notwehrrechts durch lebensfremde tatrichterliche Unterstellungen - – Zugleich eine Besprechung von LG München I, Urt. v. 9. 1. 2009 – 1 Ks 121 Js 10459/08 („Fall Sven G.”), in: NStZ 2011 Heft 4, S. 186 - 193.
Du scheinst den Unterschied zwischen formeller und materieller Rechtmäßigkeit nicht zu verstehen.
Ein materieller Rechtsfehler wird nicht dadurch geheilt, dass er in einem formell rechtmäßigen Urteil bestätigt wird. Es ist und bleibt ein Fehlurteil.
Für den Verurteilten ändert das freilich nichts. Aber darum ging es hier auch nie.
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Wen die diskutierten Streitfragen interessieren und der Zugang zu einer Hochschulbibliothek hat, dem sei auch folgender Aufsatz aus der April-Ausgabe der Neuen Zeitung für Strafrecht (NStZ) empfohlen. Der Autor fasst den Streitstand in Fragen der Erforderlichkeit im Rahmen der Notwehr zusammen, kommentiert die Urteile von LG München und BGH und geht auf die rechtspolitischen Folgen des Ganzen ein.
Erb, Volker: Zur Aushöhlung des Notwehrrechts durch lebensfremde tatrichterliche Unterstellungen - – Zugleich eine Besprechung von LG München I, Urt. v. 9. 1. 2009 – 1 Ks 121 Js 10459/08 („Fall Sven G.”), in: NStZ 2011 Heft 4, S. 186 - 193.
Kein "Freund und Helfer", doch stets bemüht um Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft.
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Re: Raubopfer erschießt jugendlichen Intensivtäter bei Überf
Bin ja nun erzwungenermaßen nur noch gelegentlicher stummer , aber jetzt mach ich mal ne Ausnahme und verweise auf diese wie ich finde wirklich interessante Diskussion zum "Fall Sven G." und zu dem, was Herr Erb dazu meint, sowie zum Notwehrrecht allgemein:
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=45&t=41132
So, und jetzt tauch ich wieder ab.
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Re: Raubopfer erschießt jugendlichen Intensivtäter bei Überf
Das haste gut gemacht Alba.
Das ich dem User "Torquemada" beipflichte dürfte ja außer Frage stehen.
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.
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Re: Raubopfer erschießt jugendlichen Intensivtäter bei Überf
Nach Hinweis des Users "Paul0815" hier eingestellt:
http://www.weser-kurier.de/Artikel/Regi ... ntner.html
http://www.weser-kurier.de/Artikel/Regi ... ntner.html
Re: Raubopfer erschießt jugendlichen Intensivtäter bei Überf
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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Aus Todesangst geschossen - wegen Totschlag verurteilt
Rechtlich sicher auch für alle Vollzugsbeamten ein kritisch zu betrachtendes Urteil.
Immerhin wird hier dem Schützen zwar Todesangst zugestanden, jedoch soll er in dieser extremen Stresssituation die Regeln der Verhältnismäßigkeit (hier der Erforderlichkeit) beachten, da er ja im Umgang mit Schusswaffen geübt ist. In meinen Augen höchst fragwürdig und lebensfremd.
Immerhin wird hier dem Schützen zwar Todesangst zugestanden, jedoch soll er in dieser extremen Stresssituation die Regeln der Verhältnismäßigkeit (hier der Erforderlichkeit) beachten, da er ja im Umgang mit Schusswaffen geübt ist. In meinen Augen höchst fragwürdig und lebensfremd.
Re: Aus Todesangst geschossen - wegen Totschlag verurteilt
Das Thema wurde schon diskutiert. Das Urteil sollte hier eingefügt werden:
Raubopfer erschießt jugendlichen Intensivtäter bei Überfall
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