Unbekannter prügelt PVB krankenhausreif....
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Re: Unbekannter prügelt PVB krankenhausreif....
Gute Besserung.
Mein Gott, in was für einer Welt leben wir eigentlich?
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Re: Unbekannter prügelt PVB krankenhausreif....
Wieder ein passendes Negativbeispiel zum hier schon mehrfach diskutierten Thema, Einschreiten außerhalb der Dienstzeit.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
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Re: Unbekannter prügelt PVB krankenhausreif....
Ist das nicht normale Zivilcourage? Unabhängig davon, dass es ein PVB ist. Sollte man eher direkt die Polizei anrufen und nicht persönlich eingreifen?!
Re: Unbekannter prügelt PVB krankenhausreif....
Man sollte im Rahmen seiner körperlichen Möglichkeiten handeln, so oder so. Und ob nicht gerade das Zücken seines DA beim Gegenüber besondere Reaktionen auslösen kann, sollte man sich selbst immer Fragen. Einem Zwang zum Einschreiten unterliegt man eben nur in bestimmten Fällen.knochi hat geschrieben:Ist das nicht normale Zivilcourage? Unabhängig davon, dass es ein PVB ist. Sollte man eher direkt die Polizei anrufen und nicht persönlich eingreifen?!
Gruß
MICHI
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Re: Unbekannter prügelt PVB krankenhausreif....
Agree!Ist das nicht normale Zivilcourage? Unabhängig davon, dass es ein PVB ist.
Re: Unbekannter prügelt PVB krankenhausreif....
Die aber, wie so oft, ins Auge gegangen ist.keviin_ hat geschrieben:Agree!Ist das nicht normale Zivilcourage? Unabhängig davon, dass es ein PVB ist.
Was raten wir deshalb?
Suchen sie sich ein-zwei weitere Leute und schreiten dann ein!
Gruß
MICHI
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Re: Unbekannter prügelt PVB krankenhausreif....
Und wenn keine ein-zwei weitere Leute da sind, lassen wir die Leute mal machen?Suchen sie sich ein-zwei weitere Leute und schreiten dann ein!
Ich wäre auch alleine hingegangen, ansonsten könnte man ja noch wegen Unterlassener Hilfeleistung dran kommen ;-)
Die Sache mit dem DA hätte das ganze vielleicht nicht so Arg ausgehen lassen..
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- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: Unbekannter prügelt PVB krankenhausreif....
Hast du kein Handy und kannst du nicht die Polizei rufen?
Dass alleine, ob mit oder ohne DA, nicht funktioniert hat, sehen wir ja am Ergebnis. Jetzt haben wir einen unbekannten Täter, der weiter (seine) Kinder schlägt.
Mit dem Notruf wären zwei ausgerüstete Beamte (oder mehr) angerückt und eine Personalienfeststellung wäre gelungen.
Wohl gemerkt: Ich mache dem Kollegen keinen Vorwurf. Der wird aus seiner Sicht eine Chance gesehen haben. Dass die Alte da mit wirkt und der Täter diese Brutalität an den Tag legt, hätte man nicht vorher sehen müssen. Aber weil das Leben ein Arschloch sein kann, sollte man sich halt nicht auf sich alleine oder gar den DA verlassen.
Hast du für diese These entsprechende Urteile, um die belegen zu können?Ich wäre auch alleine hingegangen, ansonsten könnte man ja noch wegen Unterlassener Hilfeleistung dran kommen ;-)
Dass alleine, ob mit oder ohne DA, nicht funktioniert hat, sehen wir ja am Ergebnis. Jetzt haben wir einen unbekannten Täter, der weiter (seine) Kinder schlägt.
Mit dem Notruf wären zwei ausgerüstete Beamte (oder mehr) angerückt und eine Personalienfeststellung wäre gelungen.
Wohl gemerkt: Ich mache dem Kollegen keinen Vorwurf. Der wird aus seiner Sicht eine Chance gesehen haben. Dass die Alte da mit wirkt und der Täter diese Brutalität an den Tag legt, hätte man nicht vorher sehen müssen. Aber weil das Leben ein Arschloch sein kann, sollte man sich halt nicht auf sich alleine oder gar den DA verlassen.
Re: Unbekannter prügelt PVB krankenhausreif....
Es war eine Vermutung.Hast du für diese These entsprechende Urteile, um die belegen zu können?
Das stimmt wohl..Dass die Alte da mit wirkt und der Täter diese Brutalität an den Tag legt, hätte man nicht vorher sehen müssen.
Re: Unbekannter prügelt PVB krankenhausreif....
Grundsätzlich ist man nur zu zumutbarer Hilfeleistung verpflichtet. Niemand muss in eine Massenschlägerei gehen, Eigensicherung geht vor!
Zumutbar ist es, den Notruf zu wählen. Zumutbar ist es auch, andere Leute anzusprechen, die mithelfen oder sich als Zeugen zur Verfügung stellen.
Inwiefern bei PVB §13 StGB herangezogen werden könnte, weiß ich nicht.
Zumutbar ist es, den Notruf zu wählen. Zumutbar ist es auch, andere Leute anzusprechen, die mithelfen oder sich als Zeugen zur Verfügung stellen.
Inwiefern bei PVB §13 StGB herangezogen werden könnte, weiß ich nicht.
Ich bin KEIN PVB!
An allem Unrecht, das geschieht,
ist nicht nur der Schuld, der es begeht, sondern auch der,
der es nicht verhindert.
(Erich Kästner)
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Re: Unbekannter prügelt PVB krankenhausreif....
Deine Signatur, pass herlich zum Thema_________________
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Re: Unbekannter prügelt PVB krankenhausreif....
Und was wurde hier durch die aus meiner Sicht falsche Wahl des Einschreitens verhindert?
Re: Unbekannter prügelt PVB krankenhausreif....
Zumindest hat er "anscheinend und momentan" aufgehört, die Kinder zu drasseln.Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Und was wurde hier durch die aus meiner Sicht falsche Wahl des Einschreitens verhindert?
Das einzig Gute an dem Vorzeigen des Dienstausweises ist die Tatsache, dass das jetzt auch ein Dienstunfall ist.
Bei vielen hängt wohl noch die Vorstellung an, dass man als PVB besonders geschützt ist. Sowohl durch die Mentalität des Bürgers als auch über die Fürsorge des Staats, nicht zuletzt mit seiner Justiz. Aber was der ihr verlängerter Arm wert ist erlebt man ja schon etwas länger...
Re: Unbekannter prügelt PVB krankenhausreif....
Leute, da hat ein erwachsener Mann Kinder geschlagen und ihr denkt drueber nach, ob der Kollege evtl nicht haette einschreiten sollen?MICHI hat geschrieben:Wieder ein passendes Negativbeispiel zum hier schon mehrfach diskutierten Thema, Einschreiten außerhalb der Dienstzeit.
Natuerlich ists hier in dem Fall sch.... lecht gelaufen, aber das Einschreiten an sich war mMn (von meinem bequemen Sofa aus beurteilt) vollkommen richtig!!
Ueber die Sache mit dem DA kann man sich unterhalten, aber ansonsten....
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