Brathühnchen hat geschrieben:
Und die Flüchtlinge haben alles richtig aus ihrer Sicht gemacht. Und ich bin mehr bei ihnen als bei den Vertretern des positiven Rechts, die sich besonders im konservativen Bereich und bei Beamten findet... "Das Gesetz bin ich"
Von Willkür spricht man wenn eine zu einer Ermessensentscheidung Entscheidung berufene Instanz (z.B. eine Behörde, ein Gericht, ein Arbeitgeber, der Vorstand einer Gesellschaft etc.) sich bei ihrer Entscheidung nicht von sachlichen Motiven hat leiten lassen.
Für staatliche Behörden besteht ein Willkürverbot. D.h. diese müssen ihre Entscheidungen immer im Rahmen der Gesetze und soweit gegeben im Rahmen des Ermessens treffen. Ein Verstoß gegen das Willkürverbot macht eine Entscheidung, je nach Offensichtlichkeit des Verstoßes, entweder nichtig oder rechtswidrig und anfechtbar.
http://www.lexexakt.de/glossar/willkuer.php
Diejenigen die Schreien und Drohen bekommen recht, die anderen bekommen einen Tritt. Soll nun das AsylVfG bzw. das AufenthG in Berlin - Kreuzberg anderst ausgelegt werden als in Garmisch-Partenkirchen nur weil die Grüne Bezirksbürgermeisterin "geil" auf positive PR ist?
Wollen wir einen Willkürstaat oder einen Rechtsstaat?
Die Berliner Polizei ist hier nicht zu beneiden.