Protestierende Flüchtlinge dürfen in Schule bleiben (Berlin)

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Knaecke77
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Re: Protestierende Flüchtlinge dürfen in Schule bleiben (Ber

Beitragvon Knaecke77 » Mo 7. Jul 2014, 17:23

Brathühnchen hat geschrieben:

Und die Flüchtlinge haben alles richtig aus ihrer Sicht gemacht. Und ich bin mehr bei ihnen als bei den Vertretern des positiven Rechts, die sich besonders im konservativen Bereich und bei Beamten findet... "Das Gesetz bin ich"


Von Willkür spricht man wenn eine zu einer Ermessensentscheidung Entscheidung berufene Instanz (z.B. eine Behörde, ein Gericht, ein Arbeitgeber, der Vorstand einer Gesellschaft etc.) sich bei ihrer Entscheidung nicht von sachlichen Motiven hat leiten lassen.

Für staatliche Behörden besteht ein Willkürverbot. D.h. diese müssen ihre Entscheidungen immer im Rahmen der Gesetze und soweit gegeben im Rahmen des Ermessens treffen. Ein Verstoß gegen das Willkürverbot macht eine Entscheidung, je nach Offensichtlichkeit des Verstoßes, entweder nichtig oder rechtswidrig und anfechtbar.

http://www.lexexakt.de/glossar/willkuer.php


Diejenigen die Schreien und Drohen bekommen recht, die anderen bekommen einen Tritt. Soll nun das AsylVfG bzw. das AufenthG in Berlin - Kreuzberg anderst ausgelegt werden als in Garmisch-Partenkirchen nur weil die Grüne Bezirksbürgermeisterin "geil" auf positive PR ist?

Wollen wir einen Willkürstaat oder einen Rechtsstaat?

Die Berliner Polizei ist hier nicht zu beneiden. :polizei10:

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Re: Protestierende Flüchtlinge dürfen in Schule bleiben (Ber

Beitragvon Controller » Mo 7. Jul 2014, 17:30

Für staatliche Behörden besteht ein Willkürverbot.

D.h. diese müssen

ihre Entscheidungen immer im Rahmen der Gesetze

und soweit gegeben im Rahmen des Ermessens treffen.
hm :polizei10:

Knäcke, haben die Behörden das nun gemacht in Berlin oder eher nicht ??? :gruebel:

Wenn ja, ist doch alles Zucker

und wenn nicht

ist dein Post ein Knieschuß :!: :polizei3:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

Harkov

Re: Protestierende Flüchtlinge dürfen in Schule bleiben (Ber

Beitragvon Harkov » Mo 7. Jul 2014, 17:45

Brathühnchen:
Flüchtlinge sind halt uncool, da muss unbedingt durchgeknüppelt werden und wenn sie sich dabei umbringen... ihr Pech, wer sich mit dem Staat anlegt, kommt darin um, es sei denn man hat die nötigen Freunde in der Politik, die man danach gut versorgen kann.
Dieser Satz ist nicht schön. Keiner der hier Anwesenden / oder der Polizisten vor Ort denkt so ! Das ist sehr polemisch. Die hier vertretenen Meinungen von Polizisten haben fast durchweg ihre Sympathie mit den Flüchtlingen betont. Gleichzeitig haben sie aber auch das Dilemma in dem Sie persönlich sind, angesprochen.

Alles was nicht links der Mitte ist, ist nicht automatisch undemokratisch. Da möchte ich doch sehr bitten. Es herrscht ein großer Unterschied zwischen einigermaßen staatstragenden Polizisten, und willfährigen Obrigkeitsbütteln. Es ist vollkommen in Ordnung hier zu kritisieren, aber nicht so.

Hier sei mal an das Stichwort Ambiguitätstoleranz erinnert !

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Re: Protestierende Flüchtlinge dürfen in Schule bleiben (Ber

Beitragvon Controller » Mo 7. Jul 2014, 17:48

:applaus: :zustimm:

ot: du hast die schönsten Fremdwörter in der CZ :polizei1:
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Re: Protestierende Flüchtlinge dürfen in Schule bleiben (Ber

Beitragvon Knaecke77 » Mo 7. Jul 2014, 17:58

Controller hat geschrieben:hm :polizei10:

Knäcke, haben die Behörden das nun gemacht in Berlin oder eher nicht ??? :gruebel:

Wenn ja, ist doch alles Zucker

und wenn nicht

ist dein Post ein Knieschuß :!: :polizei3:
Ich habe wohl etwas zu schnell "geschossen". Leider konnte ich über den aufenthaltsrechtlichen Status der "Schulbesetzer" nichts konkretes ergoogeln.
Insofern ziehe ich meinen o.formulierten Vorwurf vorerst mal zurück.....

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Re: Protestierende Flüchtlinge dürfen in Schule bleiben (Ber

Beitragvon Duroplastik » Mo 7. Jul 2014, 19:02

http://www.berlin.de/sen/inneres/presse ... 142725.php

Sie haben den gleichen Status wie bisher... es wird keine Anerkennung nach Paragraph 23 geben. Es wird keine Vorzugsbehandlung geben.
Weiterhin hat es der Senator für Soziales Czaja abgelehnt den "Besetzern" Sozialleistungen zu zahlen, da diese nicht in einem regulären Flüchtlingsheim sind.

Bisher hat die o.g. Gruppe nur Hausausweise und sonst nix. Meiner Meinung nach ein eher schwacher Erfolg.

MfG

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Re: Protestierende Flüchtlinge dürfen in Schule bleiben (Ber

Beitragvon RafaelGomez » Mo 7. Jul 2014, 22:55

Beobachter hat geschrieben:
Gestern gabs während der Demo alle pupslang IDF-Versuche der Bundespolizei an schwarzhaarigen und dunkelhäutigen Menschen. Da fragt sich bestimmt nicht nur mancher Demonstrant, was das soll. Wer davon ausgeht, dass jemand ohne gültige Papiere auf so ne Demo geht, muss Illegale für geistesgestört halten.
Was möchtest Du damit suggerieren? Den Versuch einer Grenzbehörde eine Versammlung zur Prüfung des Aufenthaltsstatus zu nutzen? Als Verschwörungstheoretiker bist Du eigentlich bisher nicht aufgefallen, sollte ich mich getäuscht haben?
Die BPOL-Kollegen werden zur Unterstützung des BL B eingesetzt gewesen sein. Da fehlte es schon an der Zuständigkeit. Sollten die zur IDF Anstehenden vielleicht eine andere Ursache gesetzt haben? Passt natürlich nicht ins Bild der rassistischen Ausländerpolizei...
Oder das dient der Provokation der längst erwarteten, aber in Wirklichkeit ausgebliebenen Randale.
Ja, wahrscheinlich habe ich mich getäuscht...

Ein weiteres 'oder' könnte natürlich auch Fehlverhalten der Demonstrierenden gewesen sein. Aber korrektes Verhalten im Rahmen des geltenden Rechtes darf ja nur von denen verlangt werden, die eine abweichende Meinung vertreten... Man selbst in seiner moralischen Überlegenheit ist unfehlbar...

Gruß

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Re: Protestierende Flüchtlinge dürfen in Schule bleiben (Ber

Beitragvon Beobachter » Di 8. Jul 2014, 05:55

Ich möchte gar nichts suggerieren, sondern ich habe eine Frage gestellt. Mir ...euch...
Ich mach ja auch ab und zu solche Veranstaltungen mit und zwar seit vielen Jahren. Ich habe Augen im Kopf und meistens wundere ich mich auch nicht darüber, warum es da oder dort zu einer Festnahme/sonstigen Maßnahme kommt.
Das da am Samstag war für meine Begriffe ungewöhnlich. Und deshalb habe ich dazu eine Hypothese geäußert.
Aber du hast recht, natürlich ist das hier der falsche Ort dafür.
Wenn du die so klar entkräften kannst...na, umso besser!

Übrigens bewerte ich das auch nicht irgendwie "moralisch". Ich mach mir einfach gern Gedanken.
Ich habs auch oft genug erlebt, dass Leute ne halbe Stunde nach der Demo zur IDF gebeten wurden...wenn sie alleine nach Hause gingen und man keinen Radau riskiert.
"Ich glaube an das Gute im Menschen, rate aber dazu, sich auf das Schlechte in ihm zu verlassen. "
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Re: Protestierende Flüchtlinge dürfen in Schule bleiben (Ber

Beitragvon DonRob » Di 8. Jul 2014, 07:28

by Beobachter:
"Ich habs auch oft genug erlebt, dass Leute ne halbe Stunde nach der Demo zur IDF gebeten wurden...wenn sie alleine nach Hause gingen und man keinen Radau riskiert."
Ich stecke zwar nicht mehr in der Materie Aufzüge/Versammlungen drin aber ich kann mich noch entsinnen, dass der Zweck späterer IDF's durchaus einen Sinn hatte:

1. Die Polizei "stört" den Aufzug nicht durch Einschreiten während die Demo läuft.
2. Es wird vermieden, dass die Stimmung im Aufzug durch ständiges Einschreiten kippt
3. Der Betroffene ist meistens "kooperativer" wenn er keine keine "menschliche Deckungsmasse" hat

Früher (ich sag jetzt mal pauschal vor 1990) wurden in Berlin viele Aufzüge bereits am Antreteplatz "gekippt", weil dort schon versucht wurde jeden Rechtsverstoß zu ahnden.
Heute kann sich kein Rechtsbrecher (ich weiss, es ist ein unerträgliches Wort für unbescholtene Bürger die nur ihre Grundrechte wahrgenommen haben) sicher sein, ob er nicht später doch noch namhaft gemacht wird, wenn er vielleicht gar nicht mehr damit rechnet.
Insofern ist es doch von Vorteil die Personalien einer Person erst nach einer Demo festzustellen, sozusagen eine beiderseitige Kooperation. :polizei2:

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Re: Protestierende Flüchtlinge dürfen in Schule bleiben (Ber

Beitragvon Beobachter » Di 8. Jul 2014, 07:41

Genau das meinte ich.
Danke.
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Re: Protestierende Flüchtlinge dürfen in Schule bleiben (Ber

Beitragvon Eisscrat » Di 8. Jul 2014, 07:55

DonRob hat geschrieben: Ich stecke zwar nicht mehr in der Materie Aufzüge/Versammlungen drin aber ich kann mich noch entsinnen, dass der Zweck späterer IDF's durchaus einen Sinn hatte:

1. Die Polizei "stört" den Aufzug nicht durch Einschreiten während die Demo läuft.
2. Es wird vermieden, dass die Stimmung im Aufzug durch ständiges Einschreiten kippt
3. Der Betroffene ist meistens "kooperativer" wenn er keine keine "menschliche Deckungsmasse" hat

Früher (ich sag jetzt mal pauschal vor 1990) wurden in Berlin viele Aufzüge bereits am Antreteplatz "gekippt", weil dort schon versucht wurde jeden Rechtsverstoß zu ahnden.
Heute kann sich kein Rechtsbrecher (ich weiss, es ist ein unerträgliches Wort für unbescholtene Bürger die nur ihre Grundrechte wahrgenommen haben) sicher sein, ob er nicht später doch noch namhaft gemacht wird, wenn er vielleicht gar nicht mehr damit rechnet.
Insofern ist es doch von Vorteil die Personalien einer Person erst nach einer Demo festzustellen, sozusagen eine beiderseitige Kooperation. :polizei2:
Sehe ich anders und wird in Bayern auch anders gehandhabt.

Hier wird bei Verstößen gegen das Versammlungsgesetzt meist sofort zugegriffen und die z.B. vermummten Personen rausgezogen. Damit wird gleich ein Zeichen gesetzt das man Vermummungen nicht duldet und der Rest wird sich hüten sich auch vermummen zu wollen. So entstehen erst gar keine großen vermummten Blöcke aus denen heraus dann die Gewaltakte kommen. Halte ich für die sehr viel effektivere Lösung. Gleich zeigen wie der Hase läuft.
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Re: Protestierende Flüchtlinge dürfen in Schule bleiben (Ber

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 8. Jul 2014, 08:05

Das ist eine Frage der Einsatztaktik - die so auch in Bayern schon mal gefahren wurde.

Es ist auch eine Frage der Stärke.

Es ist eine Frage des Auftrags.
:lah:

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Re: Protestierende Flüchtlinge dürfen in Schule bleiben (Ber

Beitragvon SirJames » Di 8. Jul 2014, 17:02

[edit]
Zuletzt geändert von SirJames am Di 8. Jul 2014, 19:03, insgesamt 1-mal geändert.
“No, I don’t wonder Marty. The world needs bad men. We keep the other bad men from the door.”

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Re: Protestierende Flüchtlinge dürfen in Schule bleiben (Ber

Beitragvon Diag » Di 8. Jul 2014, 17:24

Ich denke, dass mehr Details über Taktik generell und über die aktuelle Geschichte hier nichts verloren haben...

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Re: Protestierende Flüchtlinge dürfen in Schule bleiben (Ber

Beitragvon Doncahounas » Di 8. Jul 2014, 17:34

Eisscrat hat geschrieben:Sehe ich anders und wird in Bayern auch anders gehandhabt.

Hier wird bei Verstößen gegen das Versammlungsgesetzt meist sofort zugegriffen und die z.B. vermummten Personen rausgezogen. Damit wird gleich ein Zeichen gesetzt das man Vermummungen nicht duldet und der Rest wird sich hüten sich auch vermummen zu wollen.
Sowas gibt´s in Bayern noch? Muss ein Präsidium weit, weit ausserhalb der Ballungsräume sein (vor allem des Nördlichen)....
I´m not useless! I still can serve as a bad example!


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