Bundespolizei zahlungsunfähig

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DerLima
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Re: Bundespolizei zahlungsunfähig

Beitragvon DerLima » Di 26. Aug 2014, 11:53

@RafaelGomez:
Eine Behörde muss erhobene Gebühren nicht rechtfertigen.
Daher: Ist so.
Keiner hinterfragt bei anderen Behörden Gebühren. Wenn ich umziehe, muss ich mich ummelden. Kein Problem. Da bezahle ich für einen Aufkleber auf meinen Fahrzeugpapieren je 18,00 €. Zusätzlich eine Änderung im Erfassungssystem.
Wie begründet die Zulassungsbehörde dies denn? Einfach: Gar nicht.

Wie begründet meine Ordnungsbehörde knapp 30,00 € Gebühren dafür, mir eine Erinnerung zuzusenden, wenn ich mein 10,00 €-Parkknöllchen nicht bezahlt habe? Einfach: Gar nicht.

So what?
Muss ich dieses Verwaltungshandeln dann begründen?
Kommt der Bürger zu mir und zeigt einen BSD an, bekommt er eine Anzeigenbestätigung. Kein Problem, ohne Kosten. Er bekommt von mir damit auch ein Aktenzeichen. Wenn die Versicherung darüber hinaus etwas schriftliches haben möchte, dann kann diese dafür auch ruhig bezahlen.
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RafaelGomez
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Re: Bundespolizei zahlungsunfähig

Beitragvon RafaelGomez » Di 26. Aug 2014, 12:07

1957 hat geschrieben: eine polizei oder ähnliches ist teuer und das geld ist knapp.
wer also auf der einen seite jammert, dass zu wenig investiert wird, dabei aber die wirtschaftlichen aspekte des gesamtkomplexes nicht betrachtet, betreibt reine polemik.
Also jegliche Leistung berechnen? Die reine Anzeigenerstattung beim TD ohne bringt sicher 20, vielleicht macht es sogar Sinn, prozentual zu staffeln. Wie wäre es mit 10% der SH. Wem beim Pennen der 25000 Chronometer geklaut wird, kann sicher locker 2500 für die Bearbeitung hinlegen. Hat er doch genug Kohle, sich son Ding zu leisten.
Analog zu Straßenbauarbeiten könnten doch auch Hauseigentümer im Umlagesystem nach Anzahl der Streifenfahrten in ihrer Straße zur Kasse gebeten werden. Die sind ja sicherer, als andere. Im Zeitalter des GPS lässt sich die Rechnung pro Streifenwagen einfach erledigen.

Die von Dir genannten wirtschaftlichen Aspekte werden intern schon berücksichtigt. Meistens durch Personalminderung bei gleichbleibendem Aufgabenaufkommen. Bezahlt wurde das Ganze schon vorher über das Steueraufkommen. Extremfälle können und sollen sogar extra belastet werden, wer 3 x die Woche voll im PG seinen Rausch ausschlafen muss, darf dafür gerne zahlen. Ebenso Veranstalter, die einen tatsächlichen Mehraufwand verursachen. Nicht aber Ottonormalbürger, dem nach Jahrzehnten unauffälligen Lebensstils mal ein Missgeschick passiert. Wofür er ohnehin schon genug bestraft ist.

Gruß

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Challenger
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Re: Bundespolizei zahlungsunfähig

Beitragvon Challenger » Di 26. Aug 2014, 12:18

RafaelGomez hat geschrieben:Du hast die Strafanzeige doch schon geschrieben, also mit Deinem Namen einen Sachverhalt bescheinigt, der noch gar nicht feststeht.
Aufgenommen: ja. Bescheinigt: nein.

Die Strafanzeige kann aber im Nachgang noch abgeändert werden, bevor die Akte an die StA geht, wenn die Ermittlungen z.B. zu einem anderen Delikt führen.
Eine amtliche Bescheingung habe ich ausgehändigt und kann sie nicht mehr zurücknehmen oder ändern. (Deswegen bitten bei uns im übrigen auch viele Sachbearbeiter darum, zunächst erst einmal nichts zu bescheinigen.)

Vielleicht zückt ein Anwalt während einer Gerichtsverhandlung bei Dir ja auch mal so eine von Dir ausgestellte Bescheinigung und stellt Dir fragen dazu. Ab dann denkst Du da ja vielleicht auch anders drüber.
RafaelGomez hat geschrieben:Und was beim einfachen TD ohne TV die Ermittlungen ergeben, weißt Du doch genau so gut wie ich.
Klassischer Fall für den Durchschlag des Strafantrages (sofern Antragsdelikt). Steht alles drauf, was man wissen muß.
Bei Offizialdelikten bricht sich weder eine andere Behörde, noch ein Unternehmen einen Zacken aus der Krone, den Hörer in die Hand zu nehmen und bei der aufnehmenden Dienststelle anzurufen.
RafaelGomez hat geschrieben:klar dient die Bescheinigung im Regelfall der Vorlage bei Behörden oder Unternehmen zur Neuausstellung. Und genau das hat was mit dem Anliegen des Bürgers zu tun. Der möchte nämlich neben der Verfolgung des TV seinen Krempel mit so wenig Komplikationen wie möglich erneuert haben.
Das ist doch aber ein künstlich erzeugtes Problem von Unternehmen und anderen Behörden. Da sollte man ansetzen, nicht bei der Polizei. Da läuft doch prinzipiell etwas falsch, was mit der Polizei nichts zu tun hat: die glauben dem Bürger offenbar seine Angaben nicht und wollen das von der Polizei bescheinigt haben. Und was machen wir? Wir bescheinigen das blind, was der Bürger uns sagt (weil wir selber ja auch nur das aufschreiben, was uns mitgeteilt wird und dadurch immernoch keine Fakten für andere schaffen können), der reicht sein Papierchen bei der Versicherung ein und plötzlich ist alles rosig. Unlogisch, da muß man die Polizei nicht noch mit einem Formular zwischenschalten. Die Angabe von aufnehmendem Beamten, Dienststelle und Aktenzeichen muß reichen.

Wie gesagt: es bricht sich keine Institution einen Zacken aus der Krone, mal anzurufen. Dem Bürger die Bringschuld aufzubürden, das sollte man hinterfragen.

Wir schreiben uns mittlerweile 'nen Wolf. Und wenn es nach Privatunternehmen ginge, dann käme bestimmt hier noch ein Formular und da noch ein zusätzliches Formblättchen hinzu... Ich finde irgendwann ist aber auch mal schluß und die Vorgänge sollten sich mal wieder mehr am Kern der Sache orientieren.
Die Polizei ist auch nicht der Knecht für die Privatwirtschaft und andere Behörden.

Das sind jetzt zwei Argumentationspunkte, die ich im Gegensatz zu Dir keineswegs als plump ansehe.
Challenger


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Re: Bundespolizei zahlungsunfähig

Beitragvon RafaelGomez » Di 26. Aug 2014, 12:38

Challenger hat geschrieben: Eine amtliche Bescheingung habe ich ausgehändigt und kann sie nicht mehr zurücknehmen oder ändern. (Deswegen bitten bei uns im übrigen auch viele Sachbearbeiter darum, zunächst erst einmal nichts zu bescheinigen.)
Wenn Eure Abläufe so sind, OK. Kenne ich so nicht.
Vielleicht zückt ein Anwalt während einer Gerichtsverhandlung bei Dir ja auch mal so eine von Dir ausgestellte Bescheinigung und stellt Dir fragen dazu. Ab dann denkst Du da ja vielleicht auch anders drüber.
Scheint Dir ja schon passiert zu sein, mir nicht. Und selbst wenn, bin ich reichlich sicher, derlei Fragen beantworten zu können. Es wird ja nicht blind ohne Hinterfragen mit Bescheinigungen um sich geworfen.
RafaelGomez hat geschrieben:Und was beim einfachen TD ohne TV die Ermittlungen ergeben, weißt Du doch genau so gut wie ich.
Klassischer Fall für den Durchschlag des Strafantrages. Steht alles drauf, was man wissen muß.
Wie gesagt, Durchschlag gibts bei uns nicht.
RafaelGomez hat geschrieben:klar dient die Bescheinigung im Regelfall der Vorlage bei Behörden oder Unternehmen zur Neuausstellung. Und genau das hat was mit dem Anliegen des Bürgers zu tun. Der möchte nämlich neben der Verfolgung des TV seinen Krempel mit so wenig Komplikationen wie möglich erneuert haben.
Das ist doch aber ein künstlich erzeugtes Problem von Unternehmen und anderen Behörden....
Wenn Eure K-Sachbearbeiter ausreichend Zeit haben, Anfragen von Unternehmen oder Behörden zu beantworten, OK. Von den (geringen, in der Masse sich summierenden) Portokosten zu schweigen. Ich finde immernoch, die kurze Variante des Ausdrucks nach Anzeigenaufnahme ist effektiver.
Wir schreiben uns mittlerweile 'nen Wolf. ... ...und die Vorgänge sollten sich mal wieder mehr am Kern der Sache orientieren.
Schreibarbeiten nehmen überall überhand. Euer VBS scheint aber eine absolute Katastrophe zu sein, wenn ein simples Zusatzformular nach Anzeigenaufnahme 20 € wert sein soll.
Das sind jetzt zwei Argumentationspunkte, die ich im Gegensatz zu Dir keineswegs als plump ansehe.
Ich finde Deine Argumentation immer noch nicht schlüssig, es steht mir aber auch nicht zu, die hessischen Abläufe in Frage zu stellen. Wenn es bei Euch so ist, nehme ich 'plump' zurück. Bleibe aber bei meiner Meinung, dass es weder dienstleistungsorientiert, noch sinnig ist.

Gruß

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Re: Bundespolizei zahlungsunfähig

Beitragvon DerLima » Di 26. Aug 2014, 12:57

Ich sehe kein Problem darin, zu bescheinigen das der Bürger ABXY im Revier war und den Diebstahl von Fahrrad, Computer und Fernseher angezeigt hat. Auch wenn sich später herausstellt, dass er die Sachen auf einem Flohmarkt verkauft hat. Dafür ist der Vordruck "Anzeigenbestätigung" in meinem System da.
ICH habe nicht bescheinigt, dass es einen Diebstahl gab. Lediglich, dass der Bürger mir das so erzählt hat.

Möchte nun der Bürger, dass ich die Sachen für seine Versicherung aufliste, so stellt dies einen Polizeilich unnötigen Mehraufwand dar. Dieser kann aus meiner Sicht ruhig mittels Gebühren in Rechnung gestellt werden. Die Anzeigenbestätigung gibt weder Stehlgut noch Sachverhalt wieder.
Soll dieses so sein, muss ich das händisch auflisten und ausdrucken. Dafür gibt es keinen Vordruck außerhalb der Behörde.

Dieser Aufwand ist zumindest höher, als der der Zulassungsstelle, die innerhalb von fünf Minuten meine drei Fahrzeuge zum Preis von á 18,00 € auf eine neue Anschrift umzumelden.
18,00 * 3 = 54,00 € für fünf Minuten Arbeit. Der Sachbearbeiter schafft in der Stunde so 8- 10 Personen, sagen wir im Schnitt zwei Fahrzeuge. Im geringsten Fall 16 Fahrzeuge zu 18,00 €. Einnahme Behörde 288,00 €. Und ich zahle doch KFZ-Steuer...
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Re: Bundespolizei zahlungsunfähig

Beitragvon RafaelGomez » Di 26. Aug 2014, 14:42

DerLima hat geschrieben:Ich sehe kein Problem darin, zu bescheinigen das der Bürger ABXY im Revier war und den Diebstahl von Fahrrad, Computer und Fernseher angezeigt hat... Die Anzeigenbestätigung gibt weder Stehlgut
...
Ich war, ehrlich gesagt, davon ausgegangen, dass ein aufgenommener Anzeigensachverhalt mit Auflistung der entwendeten Gegenstände im System drin ist, und erneutes manuelles Nachtragen unterbleiben kann. Wenn es anachronistischere VBS gibt, ist der Aufwand tatsächlich ein größerer. Allerdings immer noch gering.
Und was andere Behörden machen, oder wie sie es rechtfertigen (z. b. Datenpflege) ist mir völlig egal. Nur weil andere unnachvollziehbar handeln, muss ich das noch längst nicht. Mein 'Chef' ist der Bürger, und wenn der ein leicht zu erfüllendes Anliegen in vernünftiger, nachvollziehbarer Form vorträgt, wird das erfüllt. Kostenfrei, solange meine Behörde mich nicht dazu verpflichtet.

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Re: Bundespolizei zahlungsunfähig

Beitragvon DerLima » Di 26. Aug 2014, 16:11

Der Anzeigensachverhalt und die Auflistung sind auch drin.
Es ist vom System nicht vorgesehen, diese in eine Anzeigenbestätigung zu übertragen.
Wozu auch?
Die Anzeigenbestätigung bestätigt, dass der Bürger ABXY eine Anzeige erstattet hat.
Das hat mit anachronistisch nichts zu tun. Es dient einfach keinem polizeilichen Zweck.
Anders ist es bei gestohlenen Karten (BPA, FS, EC usw.) dafür gibt es ein systemseitig vorgesehenes Formular.
Nur nicht für die 3 Goldringe, 2 Ketten, Stereoanlage, Fernseher....
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Re: Bundespolizei zahlungsunfähig

Beitragvon 1957 » Di 26. Aug 2014, 16:26

@rafael,

nein, natürlich soll nicht jede leistung berechnet werden.
über die zu berechnenden leistungen muss entsprechend gesprochen werden.trotzdem wird die polizei ein minusunternehmen bleiben.

der von dir zitierte passus ist anders gemeint, so in richtung betriebswirtschaftlich organisierte institution polizei. also das, was nach auffassung einiger eben gar nicht geht, in der realität aber so ist und gar nicht anders sein kann.

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Re: Bundespolizei zahlungsunfähig

Beitragvon artjom24 » Di 26. Aug 2014, 17:07

nach Querlesen einiger Beiträge hier, ne kurze Frage?
Wenn ich eine Anzeigenbescheinigung ausdrucke, dann bescheinige ich doch damit, dass ein Sachverhalt zur Anzeige gebracht wurde oder verstehe ich das falsch?
Demnach bescheinige ich nicht, dass ein Delikt vorliegt, sondern, dass eine Anzeige vorliegt, deren Sachverhalt einen Delikt darstellen kann. Dieser Sachverhalt wird ja erst nach Anzeigenaufnahme geprüft. Demnach kann ich schon ruhigen Gewissens eine Bescheinigung über die Anzeige ausstellen und unterschreiben.
Auch kostenfrei. Denn das ist meiner Meinung nach Arbeit für den Bürger und das habe ich nun mal gelernt - Arbeiten für den Bürger und nicht gegen ihn (was ich keinem der Kollegen hier unterstelle, aber eine 20 € - Gebühr für 1 - 2 Minuten arbeiten ist in meinen Augen genau das)

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Re: Bundespolizei zahlungsunfähig

Beitragvon DerLima » Di 26. Aug 2014, 18:09

Dann ließ die restlichen Beiträge auch noch.
Zum einen habe ich den Begriff Anzeigenbestätigung bereits erläutert und auch, dass es sich dabei nicht um die Deliktsfeststellung handelt, zum anderen auch bereits erklärt, dass aus meiner Sicht eine zusätzliche Bescheinigung für die Versicherung (mit Auflistung) berechnet werden sollte.
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Re: Bundespolizei zahlungsunfähig

Beitragvon wolfi71 » Di 26. Aug 2014, 18:25

DerLima hat geschrieben:@RafaelGomez:
Eine Behörde muss erhobene Gebühren nicht rechtfertigen.
Daher: Ist so.
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Wie begründet meine Ordnungsbehörde knapp 30,00 € Gebühren dafür, mir eine Erinnerung zuzusenden, wenn ich mein 10,00 €-Parkknöllchen nicht bezahlt habe? Einfach: Gar nicht.

So what?
Muss ich dieses Verwaltungshandeln dann begründen?
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Ähem das mit dem Nichtbegründen würde ich nicht so laut sagen. Gebühren müssen nachvollziehbar und angemessen sein. Da ist doch neulich eine Stadtverwaltung mit der Gebühr für die Überprüfung der Waffen auf die Schnauze gefallen.

http://vgstuttgart.de/pb/,Lde/1734178/?LISTPAGE=1733748

Da haben die die Gebühr genau nachgerechnet.

Inzwischen hat die Stadt andere Gebühren beschlossen. http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... 74f10.html

Andere Kommunen nehmen teilweise nur um die 50€.

Aber zum Thema: Dass die Mittel zum Herbst ausgehen ist doch nicht wirklich was neues. Das gibt es auch bei Landespolizeibehörden. Ich weiß noch, dass Karlsruhe mal das Problem hatte. Viele teure Unfälle im Frühjahr führten zu Fußstreifen im Herbst.

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Re: Bundespolizei zahlungsunfähig

Beitragvon artjom24 » Di 26. Aug 2014, 18:34

DerLima hat geschrieben:Dann ließ die restlichen Beiträge auch noch.
Zum einen habe ich den Begriff Anzeigenbestätigung bereits erläutert und auch, dass es sich dabei nicht um die Deliktsfeststellung handelt, zum anderen auch bereits erklärt, dass aus meiner Sicht eine zusätzliche Bescheinigung für die Versicherung (mit Auflistung) berechnet werden sollte.
Mein Fehler...

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Re: Bundespolizei zahlungsunfähig

Beitragvon DerLima » Di 26. Aug 2014, 18:36

Ok Wolfi. Insofern hast du schon recht. Aber für die Nicht-Einführung von Gebühren mit "der Bürger zahlt Steuern" zu rechtfertigen, passt auch nicht.
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Re: Bundespolizei zahlungsunfähig

Beitragvon Controller » Di 26. Aug 2014, 19:16

Brot schrieb doch, dass die Bestätigung über die Anzeigenerstattung 20 Ocken kostet
-zumindest verstand ich das so und ich denke Rafael u.a. auch-

und das ist imho ein Unding !

Von einer Auflistung der entwendeten Gegenstände war doch gar nicht die Rede, zumal bei den Formblättern ja eh mindestens ein "Gegenstand" ausgefüllt wird.

Wenn der Geschädigte später eine Auflistung macht ( z.B. nach Tageswohnungseinbruch) und zur Anzeige gibt/nachreicht; nun damit gibt sich die Versicherung doch in aller Regel zufrieden.

Es ging doch hier nur darum, dass das Anzeigen des blanken Sachverhaltes bestätigt wird.

Dafür dann 20 Taler zu verlangen ist imho ein starkes Stück !
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Bundespolizei zahlungsunfähig

Beitragvon DerLima » Di 26. Aug 2014, 19:31

Ja, Controller. Da waren wir Diskussionstechnisch auch schon drüber weg.
Ich habe ein Beispiel gebracht, wann ich eine Gebühr für angemessen halte. Und hatte auch eingeräumt, dass die "normale" Anzeigenbestätigung nichts kosten darf.
Es geht um Serviceleistungen für Versicherungen. Zusätzliche Schreiben o.ä.
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