Chrischahn87 hat geschrieben:Ja, aber doch nur bei einer Mitwirkung NACH dem Verbot
Loewe hat geschrieben:Sollte die NPD verboten werden, werden die Partei-Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst entlassen, auch Beamte.
Gewagte These ! Wenn die NPD verboten wird, ist die Partei als solche nicht mehr existent. Der oder die Beamten sind dann Mitglied von.... NICHTS ! Spannend wird es lediglich wenn nach dem Verbot im Untergrund Nachfolgeorganisationen betrieben werden.
Loewe
Eben..geht ja auch um die Betätigung nach dem Verbot. Damit das strafbar ist, braucht es keine Betätigung in einer Ersatzorganisation. Es genügt, wenn man sich weiterhin als Mitglied in der verbotenen Partei betätigt. Und das geht durchaus. Gutes Beispiel dafür war die KPD und deren Verbot. Nur weil der Staat möchte, dass es diese Partei nicht mehr gibt, lösen die sich ja nicht in alle Himmelsrichtungen freiwillig auf. Wer sich also weiterhin als Mitglied betätigt, der kann sehr wohl belangt werden.