Es hört sich an, wie aus einem schlechten Film:
Ausgehend von den USA hat sich angeblich in den letzten Wochen eine regelrechte Epedemie von Vorfällen mit unheimlichen Clowns bis nach Europa ausgebreitet.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/g ... 15891.html
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/h ... 17676.html
Hierbei wurden angeblich mehrere Personen belästigt, bedroht und körperlich angegriffen.
Ist da was dran? Gab es in letzter Zeit häufiger Notrufe wegen Clowns? Oder wurden irgendwelche der Pappnasen festgenommen?
Grusel-Clowns
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Re: Grusel-Clowns
Mehrere Sachverhalte dieser Art wurden durch verschiedene Polizeidienststellen in Pressemeldungen veröffentlicht.
Es ist zumindest so viel dran, dass die Polizei NRW entsprechende Verhaltensweise herausgegeben hat.
Es ist zumindest so viel dran, dass die Polizei NRW entsprechende Verhaltensweise herausgegeben hat.
Re: Grusel-Clowns
Ich bin auch auf so eine Gruppe gestoßen...aber wohl eher harmlose Trittbrettfahrer, die einem dummen Trend folgen möchten, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen (hoffe ich).
Zuletzt geändert von Deep Blue am Mo 24. Okt 2016, 15:54, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Grusel-Clowns
Hab mittlerweile von verschiedenen Juristen gehört, dass es gar nicht so einfach ist, diese Clowns "festzunehmen" so lange sie einfach nur dastehen und "gruselig aussehen", also keine Personen angreifen oder belästigen. Da muss man wohl sehr auf den Einzelfall schauen, was wem wie nachzuweisen ist.Vetinari hat geschrieben:Oder wurden irgendwelche der Pappnasen festgenommen?
*alles Hörensagen, bin kein Jurist, war nur bereits ausführliches Gesprächsthema bei uns
Safety first!
Re: Grusel-Clowns
Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
Für ne OWi und einen Platzverweis reicht es.
Wenn dadurch noch Unfälle passieren oder jemand einen Schock bekommt ist man schnell bei einer Straftat.
Für ne OWi und einen Platzverweis reicht es.
gerade das stört doch die öffentliche Ordnung.Syzygy hat geschrieben:so lange sie einfach nur dastehen und "gruselig aussehen"
Wenn dadurch noch Unfälle passieren oder jemand einen Schock bekommt ist man schnell bei einer Straftat.
Re: Grusel-Clowns
Ich zitiere mal aus einem Interview mit einem Rechtsanwalt:Maffmaff hat geschrieben:Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
Für ne OWi und einen Platzverweis reicht es wenn sich jemand durch die Clowns belästigt fühlen.gerade das stört doch die öffentliche Ordnung.Syzygy hat geschrieben:so lange sie einfach nur dastehen und "gruselig aussehen"
Quelle: http://web.de/magazine/panorama/horror- ... n-31973756Auf was muss sich der Horror-Clown einstellen, wenn er mich erschreckt?
Wenn er nur dasteht, dann ist das keine Straftat, und ihm blüht nichts. Ihm kann strafrechtlich auch nichts vorgeworfen werden. Sie können sich verkleidet auf die Straße stellen, das ist nicht verboten. Das ist in der freien Persönlichkeitsentfaltung einer Person umfasst. Nur weil andere Horror-Clowns womöglich Straftaten begehen, heißt das nicht, dass jeder Clown so agiert. Das wäre ein unzulässiger Schluss.
Sehen wie gesagt die Juristen bei uns in der Einrichtung ebenso. Schauen wir mal was die Rechtssprechung dazu sagt, wird sicher ein paar Fälle geben die vor Gericht landen.
Safety first!
Re: Grusel-Clowns
Ist ja auch soweit richtig, ich habe ja auch gesagt das es eine Owi ist und man zur Verhinderung von Unfällen und Straftaten einen Platzverweis aussprechen kann.
Vorausgesetzt sie stehen nur passiv rum. Wenn dadurch jedoch jemand einen Schock bekommt oder jemand einen Unfall aufgrund dessen baut, haben sie schon mindestens eine Straftat begangen.
Vorausgesetzt sie stehen nur passiv rum. Wenn dadurch jedoch jemand einen Schock bekommt oder jemand einen Unfall aufgrund dessen baut, haben sie schon mindestens eine Straftat begangen.
Re: Grusel-Clowns
Es gibt jährliche "Zombie Walks", die werden angemeldet und genehmigt. Eine schnöde Maske reicht für eine Anzeige und einen PV nicht automatisch.Maffmaff hat geschrieben: Für ne OWi und einen Platzverweis reicht es.gerade das stört doch die öffentliche Ordnung.Syzygy hat geschrieben:so lange sie einfach nur dastehen und "gruselig aussehen"
Wenn dadurch noch Unfälle passieren oder jemand einen Schock bekommt ist man schnell bei einer Straftat.
z.B.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... cf058.html
Re: Grusel-Clowns
Übergriffe von Grusel-Clowns: Polizeigewerkschaft ruft zu Widerstand auf
Ansonsten handelt es sich um einen Hype, der hoffentlich bald wieder so schnell verschwindet wie er gekommen ist. Da sich aber die "lustigen" Schock-Videos mit Grusel-Clown so toll auf Facebook, Youtube, etc. verbreiten, wird dieses Thema demnächst - gerade rund um Halloween - vermehrt die deutsche Polizei beschäftigen.
Ich halte diesen allgemeinen Hinweis für unsinnig, wenn nicht sogar gefährlich. Nachher steht man nicht einem "Grusel-Clown", sondern einem "Überfall-Clown" gegenüber. Dann ist dieser Tipp kontraproduktiv.Nach Übergriffen sogenannter Grusel-Clowns auch in Deutschland ruft die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Baden-Württemberg zum Widerstand auf - zumindest verbal. „Die müssen einen gewissen geistigen Widerstand fühlen“, sagte GdP-Landeschef Rüdiger Seidenspinner SWRinfo am Montag. Wer einem Grusel-Clown begegne, müsse auf ihn zulaufen und beispielsweise laut „Hau ab“ rufen. „Wir halten diese geistigen Tiefflieger für sehr gefährlich.“
Ansonsten handelt es sich um einen Hype, der hoffentlich bald wieder so schnell verschwindet wie er gekommen ist. Da sich aber die "lustigen" Schock-Videos mit Grusel-Clown so toll auf Facebook, Youtube, etc. verbreiten, wird dieses Thema demnächst - gerade rund um Halloween - vermehrt die deutsche Polizei beschäftigen.
Re: Grusel-Clowns
Ja klar bei einer Demonstration oder bei einem angemeldeten Lauf ist es ja auch nicht gegeben das zum Beispiel Autounfälle passieren, da die Straßen abgesperrt werden und die Öffentlichkeit weiß Bescheid dadurch erschreckt sich niemand. Deswegen ist eine OWi und ein PV nicht gegeben.zulu hat geschrieben:Es gibt jährliche "Zombie Walks", die werden angemeldet und genehmigt. Eine schnöde Maske reicht für eine Anzeige und einen PV nicht automatisch.
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Re: Grusel-Clowns
In Hessen wird explizit davon abgeraten.Brot hat geschrieben:Übergriffe von Grusel-Clowns: Polizeigewerkschaft ruft zu Widerstand aufIch halte diesen allgemeinen Hinweis für unsinnig, wenn nicht sogar gefährlich. Nachher steht man nicht einem "Grusel-Clown", sondern einem "Überfall-Clown" gegenüber. Dann ist dieser Tipp kontraproduktiv.Nach Übergriffen sogenannter Grusel-Clowns auch in Deutschland ruft die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Baden-Württemberg zum Widerstand auf - zumindest verbal. „Die müssen einen gewissen geistigen Widerstand fühlen“, sagte GdP-Landeschef Rüdiger Seidenspinner SWRinfo am Montag. Wer einem Grusel-Clown begegne, müsse auf ihn zulaufen und beispielsweise laut „Hau ab“ rufen. „Wir halten diese geistigen Tiefflieger für sehr gefährlich.“
Hinweise des Hessischen Landeskriminalamts zu sogenannten "Horror-Clowns"
Das Verhalten solcher Clowns dürfte es in den meisten Fällen einfach machen, die OWi zu begründen.
Und selbst wenn mal nicht: eine Personenkontrolle ist immer drin.
Challenger
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Re: Grusel-Clowns
Kein direkter Polizeibezug, daher geschlossen.
Sollten sich in Zukunft konkrete Sachverhalte ergeben, in denen die Polizei direkt involviert ist (und nicht lediglich damit in Zusammenhang stehende Straftaten aufnimmt) bzw. die für polizeiliches Einschreiten eine besondere Relevanz haben, kann darüber natürlich gerne diskutiert werden.
Sollten sich in Zukunft konkrete Sachverhalte ergeben, in denen die Polizei direkt involviert ist (und nicht lediglich damit in Zusammenhang stehende Straftaten aufnimmt) bzw. die für polizeiliches Einschreiten eine besondere Relevanz haben, kann darüber natürlich gerne diskutiert werden.
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