Polizeiberuf - Gesundheit - Polizeiärzte - (PDV 300)

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Polli
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Polizeiberuf - Gesundheit - Polizeiärzte - (PDV 300)

Beitragvon Polli » Fr 24. Sep 2004, 23:23

Hi Leute,

wie jeder Beruf, hat natürlich der Polizeiberuf auch seine speziellen Anforderungen:


:arrow: Dazu gehört eine gute Gesundheit. :runningdog:

Bei den Auswahlvorstellungen haben die Polizeiärzte :onceldoc: die Aufgabe,
diesen Bereich zu überprüfen.

Dabei arbeiten sie auf der Grundlage einer
Polizeidienstvorschrift (PDV300).
Ich möchte sie mal als Bibel :les: der Polizeiärzte bezeichnen.

Sie sind bei ihren Entscheidungen daran gebunden :!:

Da diese Vorschrift NfD ist, also nur für den Dienstgebrauch bestimmt ist, darf sie nicht veröffentlicht :vielposten: werden.

Es würde aus meiner Sicht auch nicht viel bringen,
da dort so viel Fachchinesisch :yingyang: drinsteht,
dass der Einzelne für sich nicht herausfinden kann,
ob bei ihm persönlich die gesundheitlichen Voraussetzungen
gegeben sind.


Die Anforderungen in dieser PDV können nur durch eine
gründliche :lupe: Untersuchung der Polizeiärzte überprüft werden.

Entscheident ist immer der Gesamtbefund :smilingplanet: der ärztlichen Untersuchung.


Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ärzte die Aufgabe haben,
nicht nur den aktuellen Gesundheitszustand
zu beurteilen :gossip:,
sondern auch eine Prognose wagen sollen
für die vielen Berufsjahre,:time: die bevorstehen.


Ein klassisches Beispiel – die krumme Wirbelsäule.

Geht man zu einem Orthopäden, ist für ihn eine Verkrümmung
unter 20 Grad nichts besonderes.

Erst über 20 Grad denkt er darüber nach, zu therapieren.

In Hinblick auf eine Prognose für die Zukunft,
sieht der Polizeiarzt das aus einem ganz anderen Blickwinkel. :cyclop:

Er wird berücksichtigen, dass unter der Belastung :mukkies:
des täglichen Dienstes die Wirbelsäule eine Menge aushalten muss.
Daher setzt er zwangsläufig andere Maßstäbe.


_________________________________________________________


Es gibt einige gesundheitliche Komponenten, die bereits
im Vorfeld zu einer Ablehnung :schlaumeier: führen:

:arrow: Bei Brillenträgern/Kontaktlinsenträgern :cool: muss eine gewisse
Mindestsehkraft vorhanden sein.
Ist diese nicht gegeben, wird man abgelehnt.

:arrow: Leidet jemand unter einer Farbschwäche
und kann mehrere Farbtafeln nicht erkennen,
wird man abgelehnt.

:arrow: Leidet jemand unter Neurodermitis
(nicht die Neurodermitis des Kleinkindes),
Asthma, Schuppenflechte (Psoriasis vulgaris)
oder Migräne,
wird man abgelehnt.

Zu diesem Themenbereichen gibt es in Antworten von A – Z in diesem Forum bereits einige Threads.
Antworten von A - Z - bitte draufklicken :mrgreen:

:arrow: Ebenfalls führen folgende gesundheitlichen Einschränkungen zu einer Ablehnung:

Essstörungen (z. B. Bulimi)
Hinweise auf Suchtverhalten
Bandscheibenvorfall
Kniescheibenfehlform
Fehlendes Stereosehen
Schielen
Gravierende Farbsinnsstörung - siehe dazu Thread in A - Z zum Thema Farbenblindheit


Ihr seht, es ist eine komplizierte Materie, die man als Laie nicht überblicken kann.

Ich bin selbst auch kein Mediziner. :karate:

Das Team der Moderatoren der CopZone sind keine Mediziner.
Wir sind alle ZöllnerInnen, JustizbeamtInnen oder PolizeibeamtInnen.


Wenn es um individuelle gesundheitliche Fragen geht, sind
wir absolut überfordert :!:
Das können und wollen wir nicht leisten. :flehan:


Daher möchte ich euch bitten,

wenn ihr Zweifel :gruebel: an eurer
gesundheitlichen Eignung habt,
dann klärt es gerne z. B. über die Einstellungsberater ab.



Sie können sich mit den polizeiärztlichen Diensten in Verbindung setzen
und den Befund (Attest) eures Facharztes z. B. im Vorfeld überprüfen lassen.

Das spart euch eine Menge an Aufwand.

Damit will ich euch jetzt nicht auffordern, als gesunder Mensch zu den Fachärzten zu gehen,
um profilaktisch alles Mögliche untersuchen zu lassen.
Das wäre wiederum übertrieben :!:

Ich hoffe, ihr seid alle gesund und munter. :jump:

Gruß :polizei2:

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