Verkürzung der Probezeit

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baywatch999
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Verkürzung der Probezeit

Beitragvon baywatch999 » Do 3. Jul 2014, 11:14

Hallo zusammen,
ich habe vor zuvor im öffentlichen Dienst gearbeitet (Stadtverwaltung / Angestellter) :zeitung: .
Nun stelle ich mir die Frage, ob es möglich ist sich die Zeit im öD auf die Probezeit anrechnen zu lassen, um diese zu verkürzen? :flehan:
Die Frage ist, ob man in einem Beamtenverhältnis im öD arbeiten musste oder reicht einfach nur öD? Gibt es dazu spezielle Regelungen? Ich habe hierzu nur §14(3) LBG NRW gefunden, welcher sehr allgemein gehalten ist. :lupe:
Wie sieht es mit Zivildienst aus? Besteht hier die Möglichkeit einer Anrechnung :?:
Bin um jeden Ratschlag dankbar :)

PS. Bezieht sich alles auf NRW :!:

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Re: Verkürzung der Probezeit

Beitragvon 1957 » Do 3. Jul 2014, 11:50

schau mal in die §§ 3 und 14 des lbg nrw.

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baywatch999
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Re: Verkürzung der Probezeit

Beitragvon baywatch999 » Do 3. Jul 2014, 13:42

§14 ist mir bekannt und §3 hab ich überschlagen, wie steht's den um Zivildienst? Geht mir daraus nicht hervor, ob's zum öD gehört oder nicht

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Re: Verkürzung der Probezeit

Beitragvon 1957 » Do 3. Jul 2014, 16:44

da das ohnehin nur auf antrag bewilligt wird, würde ich mal bei za bzw. beim personalrat anfragen.

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Re: Verkürzung der Probezeit

Beitragvon Zeus » Do 3. Jul 2014, 17:05

Wird nix angerechnet.


(3) Dienstzeiten im öffentlichen Dienst oder als Lehrkraft an Ersatzschulen und Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die öffentlichen Belangen des Bundes oder eines Landes dient, können auf die Probezeit angerechnet werden.

Die Zeit einer Tätigkeit, die nach ihrer Art und Bedeutung nicht mindestens einem Amt der betreffenden Laufbahn entsprochen hat, bleibt unberücksichtigt.


Er müsste mindestens im gD oder vergleichbar gD als Angestellter gewesen sein
und die Tätigkeit müsste nahezu gleich gewesen sein!!!

Beispiele:
1.Lehrer wird verbeamtet als Beamter auf Probe und war vorher schon Lehrer im Beschäftigtenverhältnis.
2. Justizvollzugsbeamter wird nach 24 Monaten Vorbereitungsdienst zum Beamten auf Probe ernannt. Vor der Ausbildung war er schon als Justizvollzugsbeschäftigter
In der GLEICHEN Laufbahn tätig.

Das sind anrechnungsfähige Zeiten.

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baywatch999
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Re: Verkürzung der Probezeit

Beitragvon baywatch999 » Fr 4. Jul 2014, 11:58

Ok - Verstanden :)

Bedankt! :zustimm:


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