Einen wunderschönen guten Tag.
Nunja. Für einen, sagen wir mal "Freund" ist dieser Tag nicht so schön, da bei ihm heute eine "Vorladung als Beschuldigter" ins Haus geflattert ist.
Seine Ex-Freundin hatte ihm mehrfach gedroht, seine Einstellung in den PD zu verhindern und hat dies nun leider wahr gemacht, indem sie ihn kurz vor Beginn der Ausbildung angezeigt hat.
Der Vorwurf: "Nötigung und gefährliche Körperverletzung".
Der Zeitraum "1 bis 31 Januar"
Eigentlich wäre Strafantrag nicht möglich, da bereits 3 Monate nach bekannt werden des "Täters" verstrichen sind.
Leider befindet sich die besagte Ex-freundin in psychologischer Behandlung und evtl. kann sie die Anzeige erst jetzt stellen, da sie jetzt erst "in der Lage" dazu ist.
Der "Freund" hat sie nie angefasst oder irgendwie genötigt.
Dazu war die Mutter des "Freundes" jeden tag in diesem Monat zuhause und hätte gemerkt, wenn etwas derartiges vorgefallen wäre denn der angebliche Tatort war die Wohnung des "Freundes".
Die Drohungen sind leider alle gelöscht, da der Freund nicht jedes mal an seine Exfreundin erinnert werden wollte sobald er auf sein Handy guckt was im nachhinein ziemlich unklug war, das weiß er nun auch.
Er hat alle Tests bestanden und bereits eine feste Zusage.
Muss er Jetzt fürchten, dass er doch nicht Anfangen kann?
Die Vorladung zur Aussage ist immerhin 2 Wochen vor Ausbildungsbeginn und wie schnell kann so eine Anzeige zur Not eingestellt werden, wenn sich rausstellt, dass die Tat erfunden ist. Und was kann dieser Freund jetzt tun?
Seine Ex-Freundin hatte lange Schauspiel unterricht und kann sehr gut Geschichten erfinden und auf die Tränendrüse drücken und das wirklich erschreckend glaubhaft, was dem Freund zusätzlich Kopfschmerzen bereitet.
Mit dem Sachbearbeiter kann der "Freund" erst nach dem Wochenende in Kontakt treten...
Bitte um rasche Antwort
Ermittlungsverfahren nach Zusage.
Ermittlungsverfahren nach Zusage.
Genau dieses Thema, bzw. solch eine Fragestellung hatten wir hier schon.
Über die Suche dürftest du fündig werden.
Der Suchbegriff Anzeige, begrenzt auf diese Sektion hier, sollte weiterhelfen.
Ansonsten wundert es mich immer wieder, wer hier alles angeblich für Freunde und Bekannte fragt.
Über die Suche dürftest du fündig werden.
Der Suchbegriff Anzeige, begrenzt auf diese Sektion hier, sollte weiterhelfen.
Ansonsten wundert es mich immer wieder, wer hier alles angeblich für Freunde und Bekannte fragt.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
Take care and have fun!
Re: Ermittlungsverfahren nach Zusage.
Bei gef. KV sowieso irrelevantDennisz hat geschrieben: Eigentlich wäre Strafantrag nicht möglich, da bereits 3 Monate nach bekannt werden des "Täters" verstrichen sind.
Verschickte Nachrichten wieder herstellen und nachträglich sichern. Zudem muss von einem anderen Handy die Nachricht verschickt worden sein...Dennisz hat geschrieben: Die Drohungen sind leider alle gelöscht, da der Freund nicht jedes mal an seine Exfreundin erinnert werden wollte sobald er auf sein Handy guckt was im nachhinein ziemlich unklug war, das weiß er nun auch.
Dann soll er das tun.Dennisz hat geschrieben: Mit dem Sachbearbeiter kann der "Freund" erst nach dem Wochenende in Kontakt treten...
Re: Ermittlungsverfahren nach Zusage.
Leider Können die Nachrichten nicht wiederhergestellt werden...
Gibt es denn eine Möglichkeit, das Verfahren schnellstmöglich wieder einzustellen und sollte der "Freund" jetzt schon einen Anwalt kontaktieren?
Gibt es denn eine Möglichkeit, das Verfahren schnellstmöglich wieder einzustellen und sollte der "Freund" jetzt schon einen Anwalt kontaktieren?
Re: Ermittlungsverfahren nach Zusage.
Dem Einstellungsbüro melden. Abwarten.
Polizeiliche Vernehmung schon datiert?
Offiziell schon bekannt, dass ein Verfahren läuft?
Wenn es offiziell noch nicht bekannt ist, dann abwarten, bis man was schriftliches in der Hand hat. Damit zum Einstellungsbüro. Oder vielleicht dann schon zur Ausbildungsleitung.
Es ist auch möglich, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Und dann hat man umsonst die Pferde scheu gemacht.
Erst wenn man Papier hat, muss man auch dazu stehen und damit ehrlich umgehen.
Polizeiliche Vernehmung schon datiert?
Offiziell schon bekannt, dass ein Verfahren läuft?
Wenn es offiziell noch nicht bekannt ist, dann abwarten, bis man was schriftliches in der Hand hat. Damit zum Einstellungsbüro. Oder vielleicht dann schon zur Ausbildungsleitung.
Es ist auch möglich, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Und dann hat man umsonst die Pferde scheu gemacht.
Erst wenn man Papier hat, muss man auch dazu stehen und damit ehrlich umgehen.
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************
Re: Ermittlungsverfahren nach Zusage.
ich kenn da einen "freund" , der hatte schon eine Zusage und dann fast exakt dasselbe Problem. -> Punkte durfte er behalten, Ausbildung ein Jahr später anfangen (er hatte allerdings auch Beweise)
Heute gehen sie einmal im Monat Essen
Heute gehen sie einmal im Monat Essen
Re: Ermittlungsverfahren nach Zusage.
Soul22 hat geschrieben:ich kenn da einen "freund" , der hatte schon eine Zusage und dann fast exakt dasselbe Problem. -> Punkte durfte er behalten, Ausbildung ein Jahr später anfangen (er hatte allerdings auch Beweise)
Heute gehen sie einmal im Monat Essen
Dann hoffen wir mal, dass mein "freund" nicht warten muss...
und mit ihr wird er sicherlich nicht mehr Essen gehen
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
Loanahamburg 17 Apr
Badcop02 17 Apr
Leon1904 16 Apr
Serdar97 16 Apr
fabianbr 15 Apr
MorganM 11 Apr
Engelchen784 08 Apr
LouisB25 05 Apr
- Top Poster
- CopZone Spende