Wie kommst du zu diesen völlig abstrusen Thesen und Annahmen, die a) jeglicher Grundlage und b) jeglicher Rechtspraxis entbehren?daploppts hat geschrieben: Anscheinend ist häufig wichtig, vor allem vor Ausbildungsbeginn, dass nicht mal ein Ermittlungsverfahren gegen einen eröffnet wird. Verfahrensausgang scheint erstmal uninteressant.
Das ist dann später auch meine Art von Lieblingskollege:
Weil ein Straf-/Disziverfahren ja evtl. ein Beförderungshemmnis sein könnte, mal wacker sechs Monate vor einer potentiellen Ernennung das Arbeiten einstellen...könnte ja was nachkommen.
Uiuiui.