Tatto nicht sichtbarer Bereich - potenziell sichtbar EAV
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- Cadet
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- Registriert: Mo 11. Aug 2014, 17:40
Tatto nicht sichtbarer Bereich - potenziell sichtbar EAV
Hallo liebes Forum!
Meine gesamte Brust ist großflächig tätowiert, dies jedoch im nicht sichtbaren Bereich. Nun ist es so, dass ich natürlich gerne im Hemd zum EAV gehen möchte, auch bei nicht geschlossenem Kragenknopf ist nichts zu sehen - durch vorbeugen, Stoff verschieben etc. ist es aber durchaus möglich, dass ein schwarzer Zipfel einmal durchblitzen könnte.
Trage ich z.B. ein Tshirt ist es unmöglich, dass irgendwo was durchschaut, das selbe gilt, wenn das Hemd komplett zugeknöpft ist bzw. Uniform mit Schlips getragen wird. Das Tattoo ist bewusst so plaziert, dass man es eigentlich nicht sehen kann im Alltag.
Wie die Einstellungsrechtliche Seite aussieht weiß ich, aber ich tue mich schwer in der Einschätzung der Kollegen: Wie verpönt sind Tätowierungen bei dir Polizei? Ich meine Wegreden kann ich sie nicht und, dass sie existiert weiß die Behörde schließlich auch. Auch, wenn man das nicht pauschal für alle Prüfer beantworten kann, euer Rat:
Entspann dich, wegen einem einem halben Zentimeter Farbe, der eventuell einmal durchschauen könnte regt sich keiner auf?
Oder, zieh besser ein Tshirt runter, Tattoo ist keine spaßige Angelegenheit bei uns?
Habe mich für NRW, RLP, Niedersachsen, Hessen und die BPol beworben.
Danke für eure Hilfe!
Grashupferl
Meine gesamte Brust ist großflächig tätowiert, dies jedoch im nicht sichtbaren Bereich. Nun ist es so, dass ich natürlich gerne im Hemd zum EAV gehen möchte, auch bei nicht geschlossenem Kragenknopf ist nichts zu sehen - durch vorbeugen, Stoff verschieben etc. ist es aber durchaus möglich, dass ein schwarzer Zipfel einmal durchblitzen könnte.
Trage ich z.B. ein Tshirt ist es unmöglich, dass irgendwo was durchschaut, das selbe gilt, wenn das Hemd komplett zugeknöpft ist bzw. Uniform mit Schlips getragen wird. Das Tattoo ist bewusst so plaziert, dass man es eigentlich nicht sehen kann im Alltag.
Wie die Einstellungsrechtliche Seite aussieht weiß ich, aber ich tue mich schwer in der Einschätzung der Kollegen: Wie verpönt sind Tätowierungen bei dir Polizei? Ich meine Wegreden kann ich sie nicht und, dass sie existiert weiß die Behörde schließlich auch. Auch, wenn man das nicht pauschal für alle Prüfer beantworten kann, euer Rat:
Entspann dich, wegen einem einem halben Zentimeter Farbe, der eventuell einmal durchschauen könnte regt sich keiner auf?
Oder, zieh besser ein Tshirt runter, Tattoo ist keine spaßige Angelegenheit bei uns?
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Danke für eure Hilfe!
Grashupferl
Re: Tatto nicht sichtbarer Bereich - potenziell sichtbar EAV
Jetzt aber nicht noch eine Grunsatzdiskussion zum Thema Tattoos.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
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- Corporal
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- Registriert: Mi 1. Mai 2013, 12:35
Re: Tatto nicht sichtbarer Bereich - potenziell sichtbar EAV
MICHI hat geschrieben:Jetzt aber nicht noch eine Grunsatzdiskussion zum Thema Tattoos.
Aber warum?! Eine aktuelle Diskussion gab es doch nicht...
@Grashupferl: Da du es ggf.angeben musst, sieht man es zwangsläufig so oder so! Spätestens beim Polizeiarzt wird es auffallen und vermessen werden!
Gleich mit offenen Karten spielen...Rechtslage bezüglich sichtbarer Tattoos sollte klar sein...
LG
Re: Tatto nicht sichtbarer Bereich - potenziell sichtbar EAV
Entspann dich.
Verpönt sind Tattoos bei den Kollegen im gleichen Maße wie bei dem Rest der Bevölkerung. Manche mögend, manche nicht.
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Re: Tatto nicht sichtbarer Bereich - potenziell sichtbar EAV
Sonnenflug hat geschrieben:MICHI hat geschrieben:Jetzt aber nicht noch eine Grunsatzdiskussion zum Thema Tattoos.
Aber warum?! Eine aktuelle Diskussion gab es doch nicht...
LG
Dann nutze mal die Suchfunktion und lies dir die Threads zum Thema Tattoos durch, die fast durchweg in einer Geundsatzdiskussion endeten.
Gruß
MICHI
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MICHI
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- Corporal
- Beiträge: 289
- Registriert: Mi 1. Mai 2013, 12:35
Re: Tatto nicht sichtbarer Bereich - potenziell sichtbar EAV
Da magst du recht haben, aber der letzte Beitrag, mit einer Ähnlichkeit, ist fast ein Jahr her!
Somit denke ich schon, das es eine aktuelle legitime Frage ist...
Schönen Abend
Somit denke ich schon, das es eine aktuelle legitime Frage ist...
Schönen Abend
Re: Tatto nicht sichtbarer Bereich - potenziell sichtbar EAV
letzte Tattop-Disku: Juli 2014...
Davor: Nov. 2013...
und davor gefühlte 100x... und das sage ich als Tätowierter von diesen Diskussionen genervter Beamter...
P.S.:
An alle Tattoo-Verpöner: Alte Haut sieht auch ohne Tattoo´s scheiße aus... :-)
Davor: Nov. 2013...
und davor gefühlte 100x... und das sage ich als Tätowierter von diesen Diskussionen genervter Beamter...
P.S.:
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Re: Tatto nicht sichtbarer Bereich - potenziell sichtbar EAV
Grashupferl hat geschrieben:Hallo liebes Forum!
Meine gesamte Brust ist großflächig tätowiert, dies jedoch im nicht sichtbaren Bereich. Nun ist es so, dass ich natürlich gerne im Hemd zum EAV gehen möchte, auch bei nicht geschlossenem Kragenknopf ist nichts zu sehen - durch vorbeugen, Stoff verschieben etc. ist es aber durchaus möglich, dass ein schwarzer Zipfel einmal durchblitzen könnte.
Trage ich z.B. ein Tshirt ist es unmöglich, dass irgendwo was durchschaut, das selbe gilt, wenn das Hemd komplett zugeknöpft ist bzw. Uniform mit Schlips getragen wird. Das Tattoo ist bewusst so plaziert, dass man es eigentlich nicht sehen kann im Alltag.
Wie die Einstellungsrechtliche Seite aussieht weiß ich, aber ich tue mich schwer in der Einschätzung der Kollegen: Wie verpönt sind Tätowierungen bei dir Polizei? Ich meine Wegreden kann ich sie nicht und, dass sie existiert weiß die Behörde schließlich auch. Auch, wenn man das nicht pauschal für alle Prüfer beantworten kann, euer Rat:
Entspann dich, wegen einem einem halben Zentimeter Farbe, der eventuell einmal durchschauen könnte regt sich keiner auf?
Oder, zieh besser ein Tshirt runter, Tattoo ist keine spaßige Angelegenheit bei uns?
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Grashupferl
Hiho zusammen,
aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, die Polizei sieht dein(e) Tattoo(s) eh, spätestens
beim PÄD, dort werden sämtliche Bildchen dokumentiert und vermessen.
Wie einige hier schon gesagt haben sind Tattoos Geschmackssache, dem einen gefällt es, dem anderen nicht.
Was deine Bilder angeht, so werden sie durch eine sog. Tattookomission (eingeführt im letzen Jahr - glaube ich) geprüft. Sind sie gewaltverherrlichend, rechts-/ links- /etcradikal, in irgendeiner Art und Weise religiös usw.
Sollte das alles nicht zu treffen, so sollte einer Zustimmung bzw. einem Durchwinken der Bilder nichts im Wege stehen.
MfG & Co.
Mad
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- Deputy Inspector
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- Registriert: Mi 17. Sep 2008, 00:00
Re: Tatto nicht sichtbarer Bereich - potenziell sichtbar EAV
Ohne Grundsatzdiskussion, es ist doch eigentlich ganz einfach:Grashupferl hat geschrieben:...
Entspann dich, wegen einem einem halben Zentimeter Farbe, der eventuell einmal durchschauen könnte regt sich keiner auf?
Oder, zieh besser ein Tshirt runter, Tattoo ist keine spaßige Angelegenheit bei uns?
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Grashupferl
Tattoo ist bei üblicher Bekleidung nicht sichtbar, also kein Problem. Wenn Du meinst, dass eventuell doch was rausschauen könnte, zieh' ein shirt drunter. Im persönlichen Gespräch wäre es -abhängig von der Kommissionsbesetzung (ich war lange nicht mehr in einer drin)- schon blöd, wenn es an den vielleicht 2cm Farbe scheitern würde. Nimm' ein Shirt mit Rundhals, und alles ist bedeckt. No prob.
Solltest Du tatsächlich genommen werden, gilt übrigens dasselbe.
Alles natürlich nur, wenn sich das Motiv nicht in anderer Hinsicht als anstößig entpuppt. Dann bist Du (berechtigt) raus.
Gruß
- very
- Deputy Inspector
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- Wohnort: da, wos laut challenger am schönsten ist.....
Re: Tatto nicht sichtbarer Bereich - potenziell sichtbar EAV
Auch wenn das in den Bereich "Hilfe, was soll ich anziehen?" gehört:
Meiner Meinung nach sollte in offiziellem Rahmen unterm Oberhemd so oder so ein T-Shirt getragen werden. Ob der Oberkörper nun tätowiert, behaart oder rasiert ist, der darf im Privatleben mal blitzen, ansonsten nicht!.
Meiner Meinung nach sollte in offiziellem Rahmen unterm Oberhemd so oder so ein T-Shirt getragen werden. Ob der Oberkörper nun tätowiert, behaart oder rasiert ist, der darf im Privatleben mal blitzen, ansonsten nicht!.
"In den Krimis wird aber nicht gezeigt, dass man vielen Schutzpolizisten die Arbeit bei der Kripo als Sanktion androhen könnte.
Für weitere Fragen diesbezüglich bitte auch die Suchfunktion nutzen."
Kaeptn_Chaos, Juli 2008
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Kaeptn_Chaos, Juli 2008
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- Constable
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Re: Tatto nicht sichtbarer Bereich - potenziell sichtbar EAV
Im Auswahlverfahren der Bundespolizei solltest du nicht auf das T-Shirt verzichten, denn dort werden Tattoos nach wie vor strenger gehandhabt
Zu den Ländern kann ich wenig bis nichts sagen
Zu den Ländern kann ich wenig bis nichts sagen
Re: Tatto nicht sichtbarer Bereich - potenziell sichtbar EAV
Zumindest für Berlin gilt:
Das Hemd wird bei der Beurteilung, ob ein Tattoo sichtbar ist, ohne T-Shirt darunter getragen, da es kein offizielles Unterziehshirt gibt.
Grundsätzlich dürfte auch bei allen Uniformträgern gelten, dass private Kleidungsstücke nicht sichtbar sein dürfen, was bei einem Rundhals-T-Shirt unter offenem Kragen aber der Fall sein dürfte.
Dass das dann in der Praxis anders gehandhabt wird, ist mir durchaus bewusst ...
Das Hemd wird bei der Beurteilung, ob ein Tattoo sichtbar ist, ohne T-Shirt darunter getragen, da es kein offizielles Unterziehshirt gibt.
Grundsätzlich dürfte auch bei allen Uniformträgern gelten, dass private Kleidungsstücke nicht sichtbar sein dürfen, was bei einem Rundhals-T-Shirt unter offenem Kragen aber der Fall sein dürfte.
Dass das dann in der Praxis anders gehandhabt wird, ist mir durchaus bewusst ...
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- Cadet
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Re: Tatto nicht sichtbarer Bereich - potenziell sichtbar EAV
Das sind ja viele verschiedene Einblicke die ihr mir hier bietet.
Super, danke!
@Mad208: Woher hast du denn das, dass Tattoos mit einem religiösen Hintergrund ein Problem darstellen? Auf meiner bisherigen Recherche und auch bei den Bewerbungen war davon nie die Rede in den Erläuterungen welche Darstellungen zu einem Ausschluss führen können.
Super, danke!
@Mad208: Woher hast du denn das, dass Tattoos mit einem religiösen Hintergrund ein Problem darstellen? Auf meiner bisherigen Recherche und auch bei den Bewerbungen war davon nie die Rede in den Erläuterungen welche Darstellungen zu einem Ausschluss führen können.
- very
- Deputy Inspector
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Re: Tatto nicht sichtbarer Bereich - potenziell sichtbar EAV
Laut Bekleidungsvorschrift dürfen wir private T-Shirts unterziehen. Da man durch unsere Hemden teilweise Zeitung lesen kann, ist das auch bitter nötig.mistam hat geschrieben:
Grundsätzlich dürfte auch bei allen Uniformträgern gelten, dass private Kleidungsstücke nicht sichtbar sein dürfen, was bei einem Rundhals-T-Shirt unter offenem Kragen aber der Fall sein dürfte.
"In den Krimis wird aber nicht gezeigt, dass man vielen Schutzpolizisten die Arbeit bei der Kripo als Sanktion androhen könnte.
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Kaeptn_Chaos, Juli 2008
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Kaeptn_Chaos, Juli 2008
Re: Tatto nicht sichtbarer Bereich - potenziell sichtbar EAV
@Grashupferl
Ich bin selber im Bereich von Brust rüber zum Oberarm mittel- bis großflächig (Ansichtssache) tätowiert.
Hatte mich damals auch bei der BPol beworden. Da musste ich im Rahmen des ganzen Verfahrens Fotos machen und in einem Schreiben mein Tattoo inhaltlich erläutern. Beim EAV vor Ort wurde ich dann separat bei Seite gebeten zur Uniformanprobe. Soll heißen Hemd in kleinster noch so eben passender Größe und dann bewegen. Arme nach oben dies und das. Da war es dann nicht sichtbar und kein Problem.
Auch in NRW wurde ich nach dem PC-Test im Rahmen der normalen Formalienabklärung die alle Bewerber durchlaufen gebeten mich auszuziehen. Da wurden dann Fotos gemacht und vermessen sowie nach der Bedeutung gefragt.
In NDS...wurde ich im Rahmen des EKGs drauf angesprochen ("Endlich mal einer ohne so ein 0815-Tribal") und auch der Arzt hat nochmal drüber geguckt und das ganze abgenickt.
In Hessen habe ich meine Bewerbung zurück gezogen, da ich schon einen Platz sicher hatte.
Das zu meinen Erfahrungen zum Thema EAV und Tattoo.
Ich bin selber im Bereich von Brust rüber zum Oberarm mittel- bis großflächig (Ansichtssache) tätowiert.
Hatte mich damals auch bei der BPol beworden. Da musste ich im Rahmen des ganzen Verfahrens Fotos machen und in einem Schreiben mein Tattoo inhaltlich erläutern. Beim EAV vor Ort wurde ich dann separat bei Seite gebeten zur Uniformanprobe. Soll heißen Hemd in kleinster noch so eben passender Größe und dann bewegen. Arme nach oben dies und das. Da war es dann nicht sichtbar und kein Problem.
Auch in NRW wurde ich nach dem PC-Test im Rahmen der normalen Formalienabklärung die alle Bewerber durchlaufen gebeten mich auszuziehen. Da wurden dann Fotos gemacht und vermessen sowie nach der Bedeutung gefragt.
In NDS...wurde ich im Rahmen des EKGs drauf angesprochen ("Endlich mal einer ohne so ein 0815-Tribal") und auch der Arzt hat nochmal drüber geguckt und das ganze abgenickt.
In Hessen habe ich meine Bewerbung zurück gezogen, da ich schon einen Platz sicher hatte.
Das zu meinen Erfahrungen zum Thema EAV und Tattoo.
Es war ein mal irgendwo im Nirgendwo zwischen Rhein und Ruhr...
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