Angeben solltest Du es auf jeden Fall. Rauskommen wird es sowieso. Wenn es abgesegnet wird, hast Du das tollste Leben eines Auszubildenden.
Gibst Du es nicht an, wird Dir das ggf. noch Jahre später (vgl. Vorredner) Probleme bereiten. U.A. Schadenersatzforderungen, Rausschmiss, etc.
Bewerbung trotz gefährlicher Körperverletzung ?
Re: Bewerbung trotz gefährlicher Körperverletzung ?
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*Ich bin eine Signatur*
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Re: Bewerbung trotz gefährlicher Körperverletzung ?
Wie ich ja bereits sagte, ist es für mich selbstverständlich das anzugeben
Ich habe es bereits bei meiner Bewerbung, um einen Praktikumsplatz im persönlichen Gespräch angegeben.
Denn mit der Wahrheit fährt man ja bekanntlich am besten
Ich habe es bereits bei meiner Bewerbung, um einen Praktikumsplatz im persönlichen Gespräch angegeben.
Denn mit der Wahrheit fährt man ja bekanntlich am besten
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- Corporal
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- Registriert: Mi 1. Mai 2013, 12:35
Re: Bewerbung trotz gefährlicher Körperverletzung ?
Das stimmt wohl!
Hast du telefonisch schon etwas erreichen können?
Würde mich mal interessieren wie die ESB dazu steht!
Schönen Sonntag
Hast du telefonisch schon etwas erreichen können?
Würde mich mal interessieren wie die ESB dazu steht!
Schönen Sonntag
Re: Bewerbung trotz gefährlicher Körperverletzung ?
War letzten Montag bei der Einstellungsberaterin wegen meines Praktikums.
Allerdings könnte sie mir dazu keine Auskunft geben, deswegen habe ich ja meine Frage in dieses Forum gestellt.
Habe dann aber wie bereits erwähnt meinen damaligen Anwalt angerufen und einen bekannten Polizeioberkommissar die mir beide sagten, dass die Strafe zu gering sei um ins Führungszeugnis zu gelangen.
Allerdings könnte sie mir dazu keine Auskunft geben, deswegen habe ich ja meine Frage in dieses Forum gestellt.
Habe dann aber wie bereits erwähnt meinen damaligen Anwalt angerufen und einen bekannten Polizeioberkommissar die mir beide sagten, dass die Strafe zu gering sei um ins Führungszeugnis zu gelangen.
Re: Bewerbung trotz gefährlicher Körperverletzung ?
Moin,
es ist nicht so dass es nur darauf ankommt, ob es im Führungszeugnis steht -> Stichwort: Charakterliche Eignung. Kann auch eingestellte Ermittlungsverfahren betreffen. Schreib mal was vom Ausgang, würde mich interessieren.
es ist nicht so dass es nur darauf ankommt, ob es im Führungszeugnis steht -> Stichwort: Charakterliche Eignung. Kann auch eingestellte Ermittlungsverfahren betreffen. Schreib mal was vom Ausgang, würde mich interessieren.
Nicht mehr im Polizeidienst.
Re: Bewerbung trotz gefährlicher Körperverletzung ?
Die Einstellungsberater konnten dir keine Auskunft geben? Mhhhh....
Mit Bekannten bei der Polizei, und sei es auch ein POK, und polizeifremden Menschen ist das immer so ne Sache. Beide sind mitunter nicht mit den Einstellungsformalitäten bekannt. Daher würde ich mich darauf nicht hundertprozentig verlassen.
Es geht bei Straftaten nicht darum, ob sie noch irgendwo auftauchen, sondern um die charakterliche Eignung des Bewerbers.
edit: Ja, hab eben nochmal Feuerfurz' Posting gelesen. ;-) dem schließe ich mich so an.
Mit Bekannten bei der Polizei, und sei es auch ein POK, und polizeifremden Menschen ist das immer so ne Sache. Beide sind mitunter nicht mit den Einstellungsformalitäten bekannt. Daher würde ich mich darauf nicht hundertprozentig verlassen.
Es geht bei Straftaten nicht darum, ob sie noch irgendwo auftauchen, sondern um die charakterliche Eignung des Bewerbers.
edit: Ja, hab eben nochmal Feuerfurz' Posting gelesen. ;-) dem schließe ich mich so an.
"Every fairy tale needs a good old-fashioned villain" - Moriarty.
Re: Bewerbung trotz gefährlicher Körperverletzung ?
Feuerfurz hat geschrieben:Moin,
es ist nicht so dass es nur darauf ankommt, ob es im Führungszeugnis steht -> Stichwort: Charakterliche Eignung. Kann auch eingestellte Ermittlungsverfahren betreffen. Schreib mal was vom Ausgang, würde mich interessieren.
Ja ich bewerbe mich ja erst nächstes Jahr, kann also noch etwas dauern mit dem Bericht über den Ausgang
Wenn es so weit ist, mache ich das gerne .
Re: Bewerbung trotz gefährlicher Körperverletzung ?
[quote="coco_loco"]Die Einstellungsberater konnten dir keine Auskunft geben? Mhhhh....
Ja ist leider wirklich so, habe es sofort bei meinem Gespräch wegen des Praktikums erwähnt, aber sie meinte sie kann da nichts zu sagen
Ja ist leider wirklich so, habe es sofort bei meinem Gespräch wegen des Praktikums erwähnt, aber sie meinte sie kann da nichts zu sagen
Re: Bewerbung trotz gefährlicher Körperverletzung ?
Nicht unwahrscheinlich. Auch Einstellungsberater geben manchmal keine oder eine falsche Auskunft. Sind keine Götter.coco_loco hat geschrieben:Die Einstellungsberater konnten dir keine Auskunft geben? Mhhhh....
Nach meinem hätte ich mich nichteinmal bewerben dürfen. Jetzt bin ich Polizist...
Re: Bewerbung trotz gefährlicher Körperverletzung ?
Ich glaube die EB`in konnte keine Auskunft geben, da sie dazu ja die Akte der gef.KV einsehen müsste, um den Fall beurteilen zu können. Und das passiert halt erst im konkreten Auswahlverfahren. Sie wird wahrscheinlich nur gesagt haben, dass eine Bewerbung grundsätzlich möglich ist, sie aber nichts versprechen kann.
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