Nicht bestandenes Studium! Trotzdem Polizei?

Informationen zur Einstellung und Ausbildung der Landespolizei!

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Lone Soldier

Re: Nicht bestandenes Studium! Trotzdem Polizei?

Beitragvon Lone Soldier » So 23. Nov 2014, 17:30

Zeus, es ist eine bundesgesetzlich Regelung, dass du bei endgültigem Nichtbestehen bundesweit gesperrt bist. Wenn du z.B. dein Lehramtsstudium versemmelst, darf dich in ganz Deutschland keine Uni mehr für ein Lehramtsstudium in diesem Fach zulassen. Das richtet sich nach dem Hochschulrecht. Die einzelne Uni hat da gar nichts zu entscheiden. Die Polizei Sachsen z.B. wäre demnach gar nicht befugt die Leute neu zuzulassen, weil ihr diese Entscheidung nicht zusteht. Und natürlich gibt es die Fachrichtung Polizei, so nennen sich diese BA-Studiengänge doch. 100% identisch ist das Lehramtsstudium in Hamburg, Mainz und Köln auch nicht. Das Argument überzeugt mich nicht.


Aber so lange niemand dagegen klagt, führen wir hier eine akademische praxisferne Debatte und wir werden es hier nicht auflösen können. Persönlich gönne ich den Leuten davon abgesehen die 2. Chance.

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Re: Nicht bestandenes Studium! Trotzdem Polizei?

Beitragvon PolBert » So 23. Nov 2014, 18:30

Tach zusammen,

Zeus hat geschrieben:

Ich persönlich glaube nicht, dass es das "Fach" oder die Fachrichtung Polizei gibt!
Polizei ist Ländersache! Die Schwerpunkte sind teils sehr unterschiedlich.


Hier dann speziell für Zeus:

https://www.fhoev.nrw.de/studium/bachel ... seite.html



Gruß, der PolBert
Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt.
Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen.

- Henry Ford -
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Re: Nicht bestandenes Studium! Trotzdem Polizei?

Beitragvon Zeus » So 23. Nov 2014, 20:16

Ja, das weiß ich auch. Auf der FHÖV war ich selbst mal. :polizei2:

Aber ich bin mir da wirklich nicht sicher ob es wirklich so ist! Es gibt immerhin Studien für verschiedene Fachrichtungen unter dem Begriff "Bachelor Polizei"!
-"Einheitslaufbahn"
-Polizeikommissar
-Kriminalkommissar

Und das ist m.E. auch mit ein Knackpunkt!


Schau dir z.B. mal an wieviele Laufbahnen für den g.D. Verwaltung qualifizieren. Hauptsächlich zum Regierungsinspektor.
Trotz des "gleichen akademischen Grad" und der gleichen Amtsbezeichnung qualifizieren der Abschluss und die Amtsbezeichnung teilweise nicht für die andere "ähnliche Laufbahn"!
Das Problem da liegt eben an der unterschiedlichen Ausrichtung im Studium! Und das weiß iwch zu 100% :polizei1: !

Aber zum Ursprung zurück.
Manche Länder und Bundesbehörden lassen erneut zu. Wo kein Kläger da kein Richter. :


Vielleicht klagt ja mal ein Entlassener PKA auf Zulassung als KKA! Dann wissen wir was die Rechtsprechung sagt! :polizei1:

Lone Soldier

Re: Nicht bestandenes Studium! Trotzdem Polizei?

Beitragvon Lone Soldier » So 23. Nov 2014, 22:39

Hallo Zeus,

nochmal zu dem Vergleich mit dem Lehramt. Da wirst du nur für das Lehramtsstudium in den konkreten Fach gesperrt. Heißt also, dass jemand der in Geschichte durchgefallen ist, sein Lehrerglück nochmal in einem anderen Fach probieren kann. Nur halt nicht in Geschichte, der Drops ist gelutscht. Auf die öffentliche Verwaltung umgemünzt würde ich das so interpretieren, dass er ehemalige PKA für sämtliche Studiengänge des gD neu zugelassen werden darf, außer eben zur Polizei. Aber ich glaube, dass wir die Diskussion beenden können. Ich persönlich finde es zwar nicht uninterressant, aber wir werden so bald wohl nicht erfahren, wie es aussieht. Dein Beispiel mit dem klagende EX-PKA passt nicht ganz. Es müsste schon ein abgelehnter Bewerber klagen, der spitz kriegt, dass ihm ein ehemaliger PKA vorgezogen wurde. Aber woher soll er das wissen? Zu so einer Klage wird es nicht so schnell kommen.

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Re: Nicht bestandenes Studium! Trotzdem Polizei?

Beitragvon NordLicht28 » Mo 24. Nov 2014, 11:04

@Lonesoldier: Die von Zeus vorgeschlagene Klage macht schon Sinn. Sie zielt nämlich auf die Argumentation ab, dass das BA Studium Kripo nicht gleichzusetzen ist mit dem BA Studium Schupo. Wenn er also nur aus dem Grund abgelehnt wurde, weil er schon einmal einen Polizeibachelor vergeigt hat. Wenn die Richter dem folgen und das Kripostudium als nicht deckungsgleich mit dem Schupostudium erachten, dann hätte das Signalwirkung dahingehend, dass man auch bei einem Länderwechsel durchaus nicht unbedingt das gleiche Fach studiert.

Johnny Galecki
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Re: Nicht bestandenes Studium! Trotzdem Polizei?

Beitragvon Johnny Galecki » Mo 24. Nov 2014, 15:25

Aber macht es nicht wenig Sinn sich über die Sinnhaftigkeit eines derzeit unrealistischen Szenarios zu unterhalten?
Es gibt faktisch Bundesländer, die trotzdem Leute annehmen. Wenn dann vielleicht einer auf Platz 91 oder so ist und Platz 90 berechtigt zur Aufnahme des Studiums, dann kann ja vielleicht einer klagen und sich darüber Gedanken machen. Aber so ist das doch jetzt nur unnötige Kaffeesatzleserei oder nicht?


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