Bundestagspolizei Einstellung nur als Polizist?

Informationen zur Einstellung und Ausbildung der Landespolizei!

Moderatoren: Polli, coco_loco

Roadi4
Cadet
Cadet
Beiträge: 32
Registriert: Do 19. Mai 2011, 13:24

Bundestagspolizei Einstellung nur als Polizist?

Beitragvon Roadi4 » Do 19. Mär 2015, 10:37

Hallo,
hab mal ne Frage bezüglich der Einstellung bei der Bundestagspolizei. Kann man sich nur bewerben wenn man eine Laufbahn im Polizeidienst beendet hat? Weil gem. Laufbahnverordnung steht bei der Laufbahnbefähigung ein Verweis auf Paragraph 44 Bundeslaufbahnverordnung, sprich eine ähnliche Ausbildung könnte auch dazu berechtigen sich beim Bundestag zu bewerben, da die Beamten keine Ermittlungspersonen sind wie die anderen Polizeien. So im mittleren Vollzugsdienst und im Zoll sind Fast identische Ausbildungsinhalte. Vollzug als Beispiel, Strafrecht, U Haft, Einsatztraining, Staatskunderecht Waffenkunde, Sport, Zugriffseinsätze, Kriminologie, Verwaltungskunde uvm. Also fast identisch. Außer die Eingriffstunden sind 200Stunden irgendwie weniger. So beim Zoll ist es ähnlich.
Könnte man sich da bewerben wenn man beim Zoll ist? Also ausgebildet?
Der Bundestag hat ja zwei Ausbildungslehrgänge bei der BPOL ausbilden lassen. 15 Mann so nebenbei.

Über Hilfreiche rechtliche Antworten würde ich mich freuen. :lupe:
Danke

springer
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 5463
Registriert: Mi 16. Nov 2005, 00:00
Wohnort: Hessen

Re: Bundestagspolizei Einstellung nur als Polizist?

Beitragvon springer » Do 19. Mär 2015, 11:03

Das einfachste und auch sinnvollste wäre es, dort direkt nachzufragen - dann hat man nämlich eine belastbare Auskunft.

Wenn man sich in der cz auf "ja" einigt, der Bundestag aber "nein" sagt, dann wird der Verweis auf die cz höchstens für ein irritiertes Stirnrunzeln sorgen. So schwer ist so ein Anruf oder eine eMail doch nicht.

Roadi4
Cadet
Cadet
Beiträge: 32
Registriert: Do 19. Mai 2011, 13:24

Re: Bundestagspolizei Einstellung nur als Polizist?

Beitragvon Roadi4 » Do 19. Mär 2015, 11:15

Hast ja recht. Ich wollte auch schon ne Bewerbung hinschicken, möchte aber noch nicht das es mein jetziger Dinstherr mitbekommt. Ich weiß ja nicht, wenn da meine Bewerbung eingeht ob die Bundestagspolizei gleich hier ne Personalakte einholt. Ich hab nichts zu verbergen aber trotzdem komisch. Beamter auf Probe noch...

RafaelGomez
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 3098
Registriert: Mi 17. Sep 2008, 00:00

Re: Bundestagspolizei Einstellung nur als Polizist?

Beitragvon RafaelGomez » Do 19. Mär 2015, 13:18

Du könntest doch einfach da mal anrufen und Deine Frage stellen. Da kräht kein Hahn nach, weder bei Deiner Dienststelle, noch bei der BT-Pol. Oder, wenns Dir zu unsicher ist, lass Deine Mutter da anrufen. Oder wen auch immer. Ein direktes Ausunftsersuchen ist noch längst keine Bewerbung, und auch als BaP ist orientiertes Nachfragen legitim.

Gruß

Benutzeravatar
Polli
Stellv. Administrator
Stellv. Administrator
Beiträge: 18174
Registriert: Sa 10. Apr 2004, 00:00
Wohnort: Ruhrgebiet

Re: Bundestagspolizei Einstellung nur als Polizist?

Beitragvon Polli » Do 19. Mär 2015, 23:06

Hi Roadi4,

hattest du dir diese Seite schonmal durchgelesen :?:

https://www.bundestag.de/service/ausbil ... ter/256558

Gruß :polizei2:





Zurück zu „Der Polizeiberuf - Einstellung und Ausbildung“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende