Hallo Leute,
wollte mich nächsten Monat bei der Polizei bewerben und bin auch schon fleißig am trainieren. Nun habe ich aber vor ein paar Tagen plötzlich etwas an meiner Wade entdeckt, das aussieht wie eine Krampfader und es fängt auch an, dass ich es in der Kniekehle spüre.
Nun ist meine Frage, wie die Rechtslage bzw. die Toleranz des Polizeiarztes ist bezüglich einer Entfernung der Krampfader. Die Themen, die ich in diesem Forum gefunden hab, sind von 2004 bzw. 2007 und sonst find ich nur, dass der "Zustand nach einer Operation an Krampfadern" ein definitiver Ausschlussgrund ist. Ist auch das Veröden oder Verkleben bereits eine OP oder nur das Ziehen? Und brauch ich, wenn ich zum Arzt deswegen gehe, gar nicht erst versuchen, mich bei der Polizei zu bewerben?
Ich mach mir ziemliche Sorgen, da ich nun schon einige Energie in die Vorbereitung auf das Auswahlverfahren investiert hab
Würde mich über eine schnelle (und vielleicht auch wenn möglich ermutigende ) Antwort freuen.
Gruß
Stoffan
Krampfadern und OP - Rechtslage
Re: Krampfadern und OP - Rechtslage
Nicht speziell für NRW, aber hier gabs vor 'ner Weile einen Thread dazu.
http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... 16&t=75919
Den user evtl. mal anschreiben?
http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... 16&t=75919
Den user evtl. mal anschreiben?
"Free people will never remain free, if they are not willing, if need be, to fight for their vital interests..."
- John Foster Dulles
- John Foster Dulles
Re: Krampfadern und OP - Rechtslage
Und deshalb verschoben und geschlossen.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
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