Trotz eingestelltem Ermittlungsverfahren gute Chancen ?

Informationen zur Einstellung und Ausbildung der Landespolizei!

Moderatoren: Polli, coco_loco

airliveman
Cadet
Cadet
Beiträge: 17
Registriert: Mo 15. Jun 2015, 15:25

Trotz eingestelltem Ermittlungsverfahren gute Chancen ?

Beitragvon airliveman » Mo 15. Jun 2015, 15:42

Guten Tag.

Ich habe mich bei der Polizei beworben und wurde zum PC Test mit anschließendem Sporttest zugelassen.

In der Email war außerdem ein Dokument das ich ausgefüllt mitbringen soll, in diesem Dokument geht darum ob ich vorbestraft bin, was ich nicht bin und außerdem ob polizeiliche, staatsanwaltliche oder gerichtliche Ermittlungsverfahren wegen der Begehung von Straftaten gegen mich geführt werden oder jemals geführt wurden.
Jetzt kann ich weeeeeeeit ausholen.

Ich wurde 2011 vorgeladen weil ich angeblich Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen "gemalt" hätte, was ich nicht hatte.

Nun wurde der Täter gefunden und ich wurde wegen "Falscher Verdächtigung" vorgeladen weil ich dem Polizist gesagt hätte wen ich hinter der Tat vermutet hätte.

Das Ende vom Lied war das ich ein Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten hatte wo drinn steht das der Staatsanwalt das Ermittlungsverfahren nach §170 Absatz 2 ( also aus Mangel an Beweisen ) eingestellt hatte, ich habe ja auch nichts falsch gemacht?! Der Polizist hat nur gefragt ob ich eine Vermutung hätte, das er mir das denn auf die Brust legt finde ich ziemlich ...



Nun habe ich bei der Polizei angerufen und mich erkundigt ob etwas unter meinem Namen steht.
In ihrem PC stand das mit der Falschen Verdächtigung drinne und das es beim Staatsanwalt liegt. Mehr nicht. Von 2011 halt, also vor über 4 Jahren.

Als ich denn bei der Staatsanwaltschaft ... angerufen habe wurde mir mitgeteilt das die Polizei wirklich Akten anfordert, der Sachbearbeiter am Telefon meinte aber das wenn die Polizei sieht das dass Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist hätte ich wohl keine "bange" zu haben.

Ist das wirklich so, oder muss ich mir jetzt total sorgen machen und kann den Test eigendlich direkt sein lassen.

Grüße ! :)

Benutzeravatar
coco_loco
Moderator
Moderator
Beiträge: 4403
Registriert: Sa 5. Sep 2009, 00:00
Wohnort: Niedersachsen

Re: Trotz eingestelltem Ermittlungsverfahren gute Chancen ?

Beitragvon coco_loco » Mo 15. Jun 2015, 15:51

Hast du das bei der Bewerbung denn angegeben?
"Every fairy tale needs a good old-fashioned villain" - Moriarty.

rekruter
Captain
Captain
Beiträge: 1965
Registriert: Fr 14. Mär 2008, 00:00
Wohnort: Hannover

Re: Trotz eingestelltem Ermittlungsverfahren gute Chancen ?

Beitragvon rekruter » Mo 15. Jun 2015, 15:57

Immer brav die Wahrheit sagen, dann gibt es wegen so etwas keine Probleme.

Nebenbei: Wenn das so wie beschrieben vorgefallen ist würde ich das Verhalten des vernehmenden Kollegen als Frechheit empfinden.

airliveman
Cadet
Cadet
Beiträge: 17
Registriert: Mo 15. Jun 2015, 15:25

Re: Trotz eingestelltem Ermittlungsverfahren gute Chancen ?

Beitragvon airliveman » Mo 15. Jun 2015, 16:03

Das Blatt soll ich zum Test mitbringen. Also in ca. 2 Wochen.


Also denkt ihr ich werde dadurch keine wirklichen Probleme bekommen ? Vor allem da es ja eingestellt wurde ?
Ich werde es auf jeden Fall mit angeben, so oder so.
Da sie ja eh die Akten anfordern.


Ja ich finde auch das dass eine Frechheit ist !
Ich war zu dem Zeitpunkt ich glaube 14/15, mittlerweile 19.
Ich denke auch das ich dort auch nochmal vorgehen werde und das in dieser Dienststelle ansagen werde. Würde das etwas bringen ?


Vielen dank schonmal ! :ja:

Benutzeravatar
coco_loco
Moderator
Moderator
Beiträge: 4403
Registriert: Sa 5. Sep 2009, 00:00
Wohnort: Niedersachsen

Re: Trotz eingestelltem Ermittlungsverfahren gute Chancen ?

Beitragvon coco_loco » Mo 15. Jun 2015, 16:06

Naja... 4/5 Jahre her... Eine Beschwerde schreiben kannst du immer. Aber da liegt natürlich ein gewisser zeitlicher Verzug...
"Every fairy tale needs a good old-fashioned villain" - Moriarty.

airliveman
Cadet
Cadet
Beiträge: 17
Registriert: Mo 15. Jun 2015, 15:25

Re: Trotz eingestelltem Ermittlungsverfahren gute Chancen ?

Beitragvon airliveman » Mo 15. Jun 2015, 16:08

Das ist ja sowieso eigentlich irrelevant.

Mir geht es nur darum das ich es angebe, es eingestellt worden ist, und ich hiermit frage ob nun meine Chancen dahinschwellen :nein: ?

Benutzeravatar
coco_loco
Moderator
Moderator
Beiträge: 4403
Registriert: Sa 5. Sep 2009, 00:00
Wohnort: Niedersachsen

Re: Trotz eingestelltem Ermittlungsverfahren gute Chancen ?

Beitragvon coco_loco » Mo 15. Jun 2015, 16:13

Hör auf rekruter.
Ohne Gewähr.

Immer ehrlich sein, ich drück dir die Daumen! :)
"Every fairy tale needs a good old-fashioned villain" - Moriarty.

airliveman
Cadet
Cadet
Beiträge: 17
Registriert: Mo 15. Jun 2015, 15:25

Re: Trotz eingestelltem Ermittlungsverfahren gute Chancen ?

Beitragvon airliveman » Mo 15. Jun 2015, 16:17

Vielen Dank ! Denn habe ich hoffentlich nichts zu befürchten, werde trotzdem morgen mal das Einstellungsbüro anrufen und dort vielleicht auch nochmal fragen.

Und vielleicht möchte hier ja noch jemand sein Senf dazugeben :ja:

Benutzeravatar
Buford T. Justice
Lieutenant
Lieutenant
Beiträge: 1299
Registriert: Mo 23. Jan 2012, 02:51
Wohnort: Pott.

Re: Trotz eingestelltem Ermittlungsverfahren gute Chancen ?

Beitragvon Buford T. Justice » Mo 15. Jun 2015, 17:43

Ist es in der beschriebenen Situation auszuschließen, dass der Beschuldigte sich einen Rechtsanwalt genommen hat, welcher Akteneinsicht hatte, und anschließend selbst Strafantrag wegen falscher Verdächtigung gestellt hat, so dass dem Sachbearbeiter nichts anderes übrig geblieben ist, als das alles der StA zur weiteren Entscheidung zu übergeben?

Wenn die Möglichkeit besteht, dass Du im Falle der Einstellung während der Ausbildung in genau dieser Dienststelle landest, könnte eine entsprechende "Ansage" einen gewissen Einfluss auf das Klima zwischen Dir und dem Kollegen nehmen.
:applaus:

cbeella
Cadet
Cadet
Beiträge: 25
Registriert: So 25. Mai 2014, 17:31

Re: Trotz eingestelltem Ermittlungsverfahren gute Chancen ?

Beitragvon cbeella » Mo 15. Jun 2015, 17:48

Hallo! Ich gehe davon aus, dass du dich bei der Lapo Berlin beworben hast? Falls ja, gebe es auf jeden Fall an! Du musst dich zu einem anderen Zeitpunkt nochmal dazu äußern. Das EB bekommt alles raus...solltest du es nicht angeben, riskierst du eine Bewerbungssperre (zwecks Vertrauen).
So habe ich es in einem anderem Thread gelesen!

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

Chrischahn87
Corporal
Corporal
Beiträge: 201
Registriert: Do 19. Jul 2012, 15:47

Re: Trotz eingestelltem Ermittlungsverfahren gute Chancen ?

Beitragvon Chrischahn87 » Mo 15. Jun 2015, 17:51

Nun habe ich bei der Polizei angerufen und mich erkundigt ob etwas unter meinem Namen steht.
In ihrem PC stand das mit der Falschen Verdächtigung drinne und das es beim Staatsanwalt liegt. Mehr nicht. Von 2011 halt, also vor über 4 Jahren.
Und hast so einfach Auskunft erhalten ? Soso :gruebel:

Ansage bei der Dst. von damals würde doch eh nix bringen. Die Dienststelle bekommt das ja auch nicht aus der Datenbank. Wenn überhaupt dann auf dem offiziellen Weg.

Aber eigentlich ist es viel einfacher das bei der Bewerbung anzugeben und es selbst offen anzusprechen. Das Ding wurde ja nicht umsonst eingestellt und verdächtigt werden wegen einer Straftat kann erstmal jeder z.B. von einem Anwalt, der für seinen Beschuldigten eben mit allen möglichen Mitteln eintritt.

airliveman
Cadet
Cadet
Beiträge: 17
Registriert: Mo 15. Jun 2015, 15:25

Re: Trotz eingestelltem Ermittlungsverfahren gute Chancen ?

Beitragvon airliveman » Mo 15. Jun 2015, 18:10

Ihr bestätigt ja somit alle das es eigendlich kein Problem geben dürfte.

Ich habe mich auch gewundert, ich hatte bei der Dienststelle angerufen und mein Anliegen geschildert, die Dame meinte ich solle ihr mein Namen und Geburtsdatum geben, denn hat sie mir gesagt was in ihrem PC steht.
Theoretisch gesehen könnte sich ja da jeder für ein anderen ausgeben :gruebel: ...


Ja ich werde auf jeden Fall diese Sache angeben !
Und nein, das verfahren wurde nicht von einem Anwalt des beschuldigten "eröffnet" sondern das kam einfach im Anschluss nach meiner Aussage von dem Polizist weil der der die Tat begangen hat es einige Tage nach meiner Aussage zugegeben hat. Da ich ja jemand anderes "verdächtigt!!!!" habe hab ich eine neue Vorladung erhalten. Ist ja wie gesagt auch irrelevant, da 4-5 Jahre her.


Vielen Dank für die Antworten.
Ich mache mir jetzt definitiv weniger sorgen !

Chrischahn87
Corporal
Corporal
Beiträge: 201
Registriert: Do 19. Jul 2012, 15:47

Re: Trotz eingestelltem Ermittlungsverfahren gute Chancen ?

Beitragvon Chrischahn87 » Mo 15. Jun 2015, 18:38

Und nein, das verfahren wurde nicht von einem Anwalt des beschuldigten "eröffnet"
Der kann sowas ja auch nicht. Aber er kann Anzeige erstatten z.B. um dies im Hauptverfahren für seinen Mandaten zu nutzen.
Wer letztendlich die Entscheidung getroffen hat gegen dich ein Verfahren einzuleiten wirst du nicht herausfinden ohne Akteneinsicht. Ist ja auch Wumpe.

Anwärter85
Police Officer
Police Officer
Beiträge: 119
Registriert: Sa 14. Mär 2015, 21:31

Re: Trotz eingestelltem Ermittlungsverfahren gute Chancen ?

Beitragvon Anwärter85 » Di 16. Jun 2015, 13:08

Es hat aber meist einen faden Beigeschmack, wenn ein Verfahren aus in dubio pro reo eingestellt wird. Oft wird das auch als Freispruch zweiter Klasse betitelt weil kein Richter nach seiner freien Beweiswürdigung einen eindeutigen Freispruch in allen Anklagepunkten erteilt hat. Es heißt ja nur, dass die angeklagten Taten aus Beweismängeln nicht eindeutig nachgewiesen werden können und somit im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten entschieden werden muss bzw. das Verfahren eingestellt wird. Laut der EMRK darf es aber keinen Freispruch zweiter Klasse geben. Dementsprechend soll auch die Einstellung eines Verfahrens quasi ein Freispruch sein. Rein unter diesem Gesichtspunkt dürfte es dann kein Problem geben.

Ich finde es dennoch komisch, dass man nicht unterscheiden darf. Wenn z.B. jemand dabei erwischt wird wie er Marihuana in geringen Mengen über die Grenze schmuggelt, wird das Verfahren auch oft eingestellt. Es bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass er keine Drogen geschmuggelt hat.

Ich denke daher, dass man schon von Fall zu Fall unterscheiden muss und der konkrete Akteninhalt wichtig ist.
Wer Яechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

Airliner
Cadet
Cadet
Beiträge: 14
Registriert: So 5. Jul 2015, 14:22

Re: Trotz eingestelltem Ermittlungsverfahren gute Chancen ?

Beitragvon Airliner » So 5. Jul 2015, 14:50

Hallo zusammen,

ich bin in einer ähnlichen Situation. Auch ich hatte als Jugendlicher ein Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft am laufen, welches nach §170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde. Es ging damals um Sofairpistolen welche uns der Zoll weggenommen hat. Später wurden diese wieder freigegeben, da keine Überschreitung der Joule Grenze festgestellt wurde. Ehrlich wie ich bin habe ich es natürlich bei der Bewerbung angegeben. Darauf hin hat man mich aufgefordert sämtliche Unterlagen (Einstellungsbescheide, Zahlungsbescheide...) sowei ein persönliches Statement einzureichen bzw. zum ersten Auswahltag mitzubringen. Zunächst einmal ärgere ich mich nach all den Jahren immernoch über diese unüberlegte Aktion. Auch wenn man uns die Unschuld nachweisen konnte, flatterten einem als gut erzogenens Kind schon gewaltig die Knie wenn ein Schreiben der Staatsanwaltschaft im Briefkasten liegt. ;-( Nun zu meiner Frage: Ich bin mir noch etwas unschlüssig wie ich das Schreiben aufsetzten sollte. Ist es besser den Sachverhalt sehr genau zu schildern oder sollte man es eher gröber (wie oben beschrieben) ausfallen lassen, da man später ja noch die Möglichkeit hat es persönlich zu erklären falls man darauf angesprochen wird. Ich gehe jetzt einfach mal davon aus dass die Kollegen darüber nochmal ein paar Sätze meinerseits hören wollen :gruebel: Auch bin ich mir unschlüssig ob ich meine totale Unschuld beteuere (was ja auch so ist) und lieber die "reifer geworden" und "unüberlegte Aktion als Jugendlocher" Schiene fahren soll.

Vielleicht kann der ein oder andere ja mal eine hilfreiche Meinung da lassen.

Vielen Dank vorab, Airliner!


Zurück zu „Der Polizeiberuf - Einstellung und Ausbildung“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende