Hallo
Weiß jemand von euch, wie die Voraussetzungen für den Aufstieg vom gD (LG 2.1) in den hD (LG 2.2) in Sachsen sind?
Vielen Dank
Gruß
Aufstieg höherer Dienst (LG 2.2) Sachsen
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Re: Aufstieg höherer Dienst (LG 2.2) Sachsen
Du musst mindestens Hauptkommissar sein, den Umlauf mitgemacht haben, den Eignungstest für den höheren Dienst bestanden und ganz viel Vitamin B haben, um überhaupt für die Aufstieg in den höheren Dienst infrage zu kommen.
Re: Aufstieg höherer Dienst (LG 2.2) Sachsen
A11 oder A12 HK? Was denn für einen Umlauf?
Und die Studiennote ist egal?
Und die Studiennote ist egal?
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Re: Aufstieg höherer Dienst (LG 2.2) Sachsen
Mindestens 9 Punkte im Studium. (Befriedigend)Voodoo hat geschrieben:A11 oder A12 HK? Was denn für einen Umlauf?
Und die Studiennote ist egal?
A11.
Darf ich mal vorsichtig nach deiner derzeitigen Situation fragen?
Re: Aufstieg höherer Dienst (LG 2.2) Sachsen
Oberkommissar in Hessen.
Ich werde evtl über einen Härtefall nach Sachsen wechseln. Da hat mich das mal interessiert. Warum fragst du?
Ich werde evtl über einen Härtefall nach Sachsen wechseln. Da hat mich das mal interessiert. Warum fragst du?
Re: AW: Aufstieg höherer Dienst (LG 2.2) Sachsen
A11? Hier sind aber sehr viele A10er unterwegs.
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Re: AW: Aufstieg höherer Dienst (LG 2.2) Sachsen
[quote="baba7"]A11? Hier sind aber sehr viele A10er unterwegs.
Wo sind die unterwegs? Für Aufstieg ist zwingend A11 notwendig. Gaub nicht das ein A10er nach Hiltrup geht. Das sind außerdem so wenige pro Jahr...
Wo sind die unterwegs? Für Aufstieg ist zwingend A11 notwendig. Gaub nicht das ein A10er nach Hiltrup geht. Das sind außerdem so wenige pro Jahr...
Re: AW: Aufstieg höherer Dienst (LG 2.2) Sachsen
In Rothenburg an der FH. Wo sich die Ratsanwärter das erste Jahr aufhalten.
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- Kaeptn_Chaos
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Re: Aufstieg höherer Dienst (LG 2.2) Sachsen
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Quelle: http://www.revosax.sachsen.de/Details.d ... 22&jabs=29§ 22
Aufstieg
(1) Beamte des gehobenen Polizeivollzugsdienstes können zur Aufstiegsausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst zugelassen werden, wenn sie
1.
nach ihren fachlichen Leistungen, Fähigkeiten und ihrer Persönlichkeit hierfür in besonderem Maße geeignet erscheinen,
2.
sich in einer Dienstzeit von mindestens fünf Jahren im gehobenen Polizeivollzugsdienst bewährt,
3.
die Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst mindestens mit der Note „befriedigend“ bestanden,
4.
das 40. Lebensjahr zum Ausbildungsbeginn noch nicht vollendet und
5.
ein Amt der Besoldungsgruppe A 11 erreicht haben.
Bis zur Verleihung eines Amtes des höheren Polizeivollzugsdienstes bleiben die Beamten in ihrer Rechtsstellung.
(2) Die Ausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst dauert mindestens zwei Jahre. Sie schließt mit der Laufbahnprüfung für den höheren Polizeivollzugsdienst ab.
(3) Das Staatsministerium des Innern kann die Zulassung zur Aufstiegsausbildung widerrufen, wenn sich der Beamte als ungeeignet erweist.
Re: AW: Aufstieg höherer Dienst (LG 2.2) Sachsen
Kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Wie schon geschrieben wurde die müssen zwingend A11 sein. Geht gesetzlich nicht anders. Kenne auch keinen der nicht mind. A11 gewesen wäre als er mit der Ausbildung in Rothenburg angefangen hat. Viele waren sogar schon in A12. Vielleicht sind das Beamte anderer BL wie Thüringen aber in Sachsen wird sowas die absolute Ausnahme sein.baba7 hat geschrieben:In Rothenburg an der FH. Wo sich die Ratsanwärter das erste Jahr aufhalten.
- *Leviathan*
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Re: Aufstieg höherer Dienst (LG 2.2) Sachsen
Richtig!
Die Thüringer Kollegen müssen "lediglich" Ihr A10 Amt erreicht haben, soweit ich weiß.
Zu meiner Zeit war nur ein! Kollege aus Sachsen in Robu, der Rest kam aus Thüringen.
Letztendlich ist dein Dienstgrad aber nicht ausschlaggebend. Wenn du den passenden "Gönner" gefunden hast, der dich unterstützt, du den Umlauf mitgemacht hast und den Test bestanden, wirst du automatisch ganz schnell A11er.
Böse Zungen behaupten, dass dieses System von so manchem ausgenutzt wurde, der sich dann doch mit seiner schnell erlangten A11 dazu entschieden hat, im gehobenen Dienst zu bleiben.
LG
Böse Zunge
@Kaeptn_Chaos
Danke fürs raussuchen!
Die Thüringer Kollegen müssen "lediglich" Ihr A10 Amt erreicht haben, soweit ich weiß.
Zu meiner Zeit war nur ein! Kollege aus Sachsen in Robu, der Rest kam aus Thüringen.
Letztendlich ist dein Dienstgrad aber nicht ausschlaggebend. Wenn du den passenden "Gönner" gefunden hast, der dich unterstützt, du den Umlauf mitgemacht hast und den Test bestanden, wirst du automatisch ganz schnell A11er.
Böse Zungen behaupten, dass dieses System von so manchem ausgenutzt wurde, der sich dann doch mit seiner schnell erlangten A11 dazu entschieden hat, im gehobenen Dienst zu bleiben.
LG
Böse Zunge
@Kaeptn_Chaos
Danke fürs raussuchen!
Re: Aufstieg höherer Dienst (LG 2.2) Sachsen
Nun ja. Es sollen ja auch nur die Besten in die LG2.2. Ich denke das die Auswahl in Sachsen relativ hart ist. Das sieht man ja auch an den tatsächlichen Absolventen. Das manch einer das Ausnutzt lässt sich wohl nicht vermeiden. Es ist aber auch ein Stück Arbeit mit dabei. Einfach sagen ich will in den hD und schon wird man A11... so einfach ist es nicht. Da gehört schon ein Stück Arbeit dazu...
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