Umwandlung Dienstaltersstufen

Auswahlverfahren und Ausbildung
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Umwandlung Dienstaltersstufen

Beitragvon Mr. M » Mo 24. Nov 2014, 13:22

http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... h#p1185661

Bezüglich dieses Threads nur meine Kurze Frage:

In Sachsen scheint es ja diese Übergangslösung nicht zu geben. Man startet hier rigoros in Stufe 2.
Ist dem wirklich so, oder kämpfen diverse Gewerkschaften momentan noch für betroffene Beamte?

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Re: Umwandlung Dienstaltersstufen

Beitragvon Mr. M » Mi 3. Dez 2014, 08:42

Nun, gut.
Danke.

anschu
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Re: Umwandlung Dienstaltersstufen

Beitragvon anschu » Mi 3. Dez 2014, 10:50

:polizei13:

Wenn sich hier keiner mit dem Sachstand in Sachsen auskennt sollte man evtl. da nachfragen wo sie es tun! :polizei2:

z.B:

http://www.gdp.de/gdp/gdpsac.nsf/id/DE_Geschaeftsstelle

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Re: Umwandlung Dienstaltersstufen

Beitragvon Mr. M » Mo 8. Dez 2014, 16:39

aber doch nicht den zweiten Schritt vor dem ersten :)
Danke.

Isemix
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Re: Umwandlung Dienstaltersstufen

Beitragvon Isemix » Mi 10. Jun 2015, 21:26

Abend,
ich habe mich auch mal mit diesen Thema befasst, da ich auch davon betroffen bin.
Ich habe dazu etwas interessantes gefunden was eigentlich das ganze beantwortet.

http://www.lsf.sachsen.de/download/LSF% ... lage_1.pdf

In diesem Durchführungshinweis steht es geschrieben, wie die Altersstufen in Sachsen zu berechnen sind.
Ab § 28, wird es interessant. Da steht z.B. geschrieben
Zu § 28 Berücksichtigungsfähige Zeiten
28.0 Allgemeines
Abweichend von der Zuordnung zur Anfangsstufe nach § 27 Abs. 1 Satz 2 erfolgt die Zuordnung
gemäß § 27 Abs. 1 Satz 3 zu einer höheren Stufe, wenn berücksichtigungsfähige Zeiten vorliegen.


Speziell für Soldaten ( SaZ, BS) ist folgender abschnitt interessant
Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit fallen nicht unter den Anwendungsbereich des § 28 Abs. 1 Nr. 2.
Deren Dienstzeiten sind nach Maßgabe des § 28 Abs. 1 Nr. 1 - als Zeiten einer
hauptberuflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst - zu berücksichtigen.
Würde also bedeuten, das z.B. Ein Soldat auf Zeit 4, seine 4 Dienstjahre angerechnet bekommt und somit in den Erfahrungsstufen um 2 heraufgesetzt wird.
Somit ist aus der Besoldungstabelle des Landes Sachsen für jeden ersichtlich, in welche Erfahrungsstufe, man nach der Ausbildung eingestuft wird.

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Re: Umwandlung Dienstaltersstufen

Beitragvon Geier » Mi 10. Jun 2015, 22:29

Das klingt doch super.
Da hat man als 12er ja einen kleinen finanziellen Vorteil. Ist dies nur in Sachsen der Fall oder gibt es diese Regelung so oder so ähnlich auch für andere Bundesländer?

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Re: Umwandlung Dienstaltersstufen

Beitragvon Isemix » Mi 10. Jun 2015, 22:45

Gibt es auch in anderen Bundesländern, aber kann dir nicht sagen in welchen.
Aber ich meine gelesen zu haben, das Sachsen mit eines der letzten 4 Bundesländer war, die dass umgesetzt haben.
Hatte da mal eine liste gefunden wo man alles Nachlesen kann, wenn ich sie finde werfe ich mal den link hier herein. :lupe:

Aber Als vorteil würde ich es nicht sehen. Soll ja SaZ12 geben die so schon in einer A8(Z) Besoldung sind.
Zumal man als SaZ 12 ja Anspruch auf den "E-schein" hat. :verweis:

Geier
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Re: Umwandlung Dienstaltersstufen

Beitragvon Geier » Mi 10. Jun 2015, 23:55

Stimmt, aber die Vorteile des E-Schein laufen nach 10 Jahren aus. Da ist es fraglich, ob man die alte Gehaltsstufe wiedererlangt hat. Deshalb wäre eine Übernahme der Erfahrungsstufen evtl. ein Ausgleich. Denn bei einem SaZ 12 ist nicht nur A8Z möglich, sondern auch A10, A11 oder A12.
Würde mich jedenfalls freuen, wenn du die Liste noch findest.

Grüße

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Re: Umwandlung Dienstaltersstufen

Beitragvon dd_18 » Di 16. Jun 2015, 16:22

Verhält es sich analog bei Polizeibeamten, die z.B. von einem anderen Dienstherrn kommen?
Aktuell bin ich Stufe 2.
Würde ich diese beim Wechsel nach Sachsen behalten?

Danke

Chrischahn87
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Re: Umwandlung Dienstaltersstufen

Beitragvon Chrischahn87 » Di 16. Jun 2015, 16:44

Das sächsische Besoldungsgesetz verlangt für die Anerkennung der Stufen nicht die Bundeswehrzugehörigkeit, sondern die Tätigkeit bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn.

Deswegen sollte das was für die SaZ gilt auch für Polizeibeamte eines anderen Dienstherrn gelten.

Genaueres kann man aber nachlesen

http://www.revosax.sachsen.de/Details.d ... 6&jlink=a2

§ 4 und §80 denke ich.

Angaben ohne Gewähr :pfeif:


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