Hallo,
ich (POM aus Sachsen-Anhalt) hatte gerade in meiner Heimat Sachsen ein Gespräch mit meinem Nachbarn, der pensionierter PHK ist. Er fragte mich, ob ich denn schon Beamter sei . Es gibt wohl einige Angestellte in Sachsen, die hoheitlich tätig werden dürfen und Waffe und Uniform tragen. Ist das tatsächlich so? Ich kenne es von meinem Dienstherren nur so, das Angestellte zum Beispiel Fahrzeugwart sind oder Spuren sichern, bzw. in der Verwaltung arbeiten.
Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen
Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen
Zumindest von Kommunalverwaltungen kenne ich das, dass auf Rathäusern und Landratsämtern (hier in BaWü), fast ausschließlich Angestellte sind. Diese führen aber ihre hoheitlichen Tätigkeiten im Namen des Bürgermeisters oder Hauptamtsleiters durch, die jeweils entweder Beamte auf Zeit oder Lebzeitbeamte sind. Der Angestellte ist also nur der verlängerte Arm des Beamten und trifft keine eigenen Entscheidungen, sondern setzt nur Anordnungen um.
In einem Einzelfall hatten wir das auch an meiner alten Dienststelle beim Zoll mal.
Bei der Polizei ist mir das neu.
Nach der Wende gab es viele Fälle, wo ehem. Volkspolizisten zunächst als Angestellte übernommen und später (nach Prüfung von der Gauck-Behörde) verbeamtet wurden. Dürfte aber nun nicht mehr so sein.
In einem Einzelfall hatten wir das auch an meiner alten Dienststelle beim Zoll mal.
Bei der Polizei ist mir das neu.
Nach der Wende gab es viele Fälle, wo ehem. Volkspolizisten zunächst als Angestellte übernommen und später (nach Prüfung von der Gauck-Behörde) verbeamtet wurden. Dürfte aber nun nicht mehr so sein.
Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen
Bei den Kommunen ist das Beamtenverhältnis, gerade in der 2. QE (mD) eigentlich eine aussterbende Spezies und es ist ziemlich normal, daß Tarifler dort hoheitliche Entscheidungen treffen, durchaus auch mit eigener Unterschrift, gerade in größeren Kommunen kann ja nicht jeder Bescheid über den Schreibtisch des Bgm. laufen! Bei der Polizei wüßte ich es nicht zu sagen, da wüßte ich von Bayern eigentlich auch nur, daß Tarifler eher im internen Verwaltungsbereich und da auch eher nur im unterstützenden Bereich tätig sind, wobei ich den Polizeiverwaltungsbereich nicht so gut kenne. Aber in der Kommunalverwaltung, wie gesagt, eigentlich nichts ungewöhnliches! Die Chance z. B. eine Gewerbeuntersagung von einem Tarifler ausgesprochen zu kriegen ist höher, wie sie von einem Beamten ausgesprochen zu kriegen, würde ich mal sagen!
Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen
@MuZ: Beispiel Hessen: Die Wachpolizei besteht nur aus (Landes-)Angestellten. Diese tragen Schusswaffe und werden hoheitlich tätig (es gibt noch andere Konstellationen, auf die ich hier nicht eingehen möchte). Die Stadtpolizei Frankfurt dürfte vermutlich auch aus einem großen Anteil von Angestellten bestehen, dort trifft das gleiche zu.
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Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen
das sollte eigentlich alles aus den Urkunden ersichtlich seinPOM aus Sachsen-Anhalt
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen
werden die Anordnungen nicht eher im Namen und im Auftrag den Amtsleiters (Beamter) getroffen?
Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen
Controller hat geschrieben:das sollte eigentlich alles aus den Urkunden ersichtlich seinPOM aus Sachsen-Anhalt
Was möchtest du mir damit sagen?
Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen
Wo ist das Problem Beamter oder Angestellter ??
Das ganze ist z. B. in BaWü im Polizeigesetz, bzw. in der DVOPolG geregelt.
Ein Polizeibeamter ist z. B. einem Angestellten in seinem Tätigkeitsbereich
nicht weisungsbefugt.
Ps:
Jedes Bundesland hat seine eigene Gesetze.
Das ganze ist z. B. in BaWü im Polizeigesetz, bzw. in der DVOPolG geregelt.
Ein Polizeibeamter ist z. B. einem Angestellten in seinem Tätigkeitsbereich
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Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen
Ja es ist so, dass wir Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben + Uniform haben.
Meistens resultiert das aus irgendwelchen Grabenkämpfen zur Wendezeit. Da wurden teilweise Fristen nicht eingehalten usw.
Die Angestellten gibt es im gD und im mD
Meistens resultiert das aus irgendwelchen Grabenkämpfen zur Wendezeit. Da wurden teilweise Fristen nicht eingehalten usw.
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Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen
Der TE ist POM in Sachsen-Anhalt. Er wollte wissen, ob es Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in SN gibt.Controller hat geschrieben:das sollte eigentlich alles aus den Urkunden ersichtlich seinPOM aus Sachsen-Anhalt
Jetzt erkläre uns mal, wie der TE an die Ernennungsurkunden / Arbeitsvertäge alle Uniformträger der sächsischen Polizei kommen soll.
Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen
Ich verstehe das so, dass die dann ganz normale Polizeiarbeiten (also ohne rechtliche Einschränkungen bei Befugnissen) machen mit allem was dazu gehört und dass das ein Konstrukt ist, um formelle Fehler auszubügeln. Richtig?Ghostrider1 hat geschrieben:Ja es ist so, dass wir Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben + Uniform haben.
Meistens resultiert das aus irgendwelchen Grabenkämpfen zur Wendezeit. Da wurden teilweise Fristen nicht eingehalten usw.
Die Angestellten gibt es im gD und im mD
Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen
Danke für die Info! Ist denn der Status nach außen hin zu erkennen? Sei es an Dienstbezeichnung oder Schulterstück?Ghostrider1 hat geschrieben:Ja es ist so, dass wir Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben + Uniform haben.
Meistens resultiert das aus irgendwelchen Grabenkämpfen zur Wendezeit. Da wurden teilweise Fristen nicht eingehalten usw.
Die Angestellten gibt es im gD und im mD
In welchen Rechtsnormen ist das alles geregelt?
Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen
Auch ein Controller kann mal was überlesenMuZ hat geschrieben:Controller hat geschrieben:das sollte eigentlich alles aus den Urkunden ersichtlich seinPOM aus Sachsen-Anhalt
Was möchtest du mir damit sagen?
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen
Nein, die tragen ganz normal die Uniform und tragen die gleichen Amtsbezeichungen.MuZ hat geschrieben: Danke für die Info! Ist denn der Status nach außen hin zu erkennen? Sei es an Dienstbezeichnung oder Schulterstück?
In welchen Rechtsnormen ist das alles geregelt?
Es spiegelt sich halt auf dem Gehaltszettel wieder. Angestellte haben keine freie Heilfürsorge und müssen sich somit gesetzlich krankenversichern. Sie werden nicht nach der Besoldung für A Reihe vergütet, sondern nach dem öffentlichen Dienst. Ich nehme an, dass es da irgendwelche Vergleichswerte gibt.
Wie genau das gelaufen ist und welches Rechtsnorm da geschaffen wurde, kann ich nicht sagen.
Auf meiner jetzigen Dienststelle habe ich 2 Kollegen. Kann ja mal fragen.
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Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen
juppOld Bill hat geschrieben:Auch ein Controller kann mal was überlesen
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