Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen

Auswahlverfahren und Ausbildung
Benutzeravatar
MuZ
Corporal
Corporal
Beiträge: 501
Registriert: Do 10. Mär 2005, 00:00

Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen

Beitragvon MuZ » Sa 20. Jun 2015, 17:57

Hallo,

ich (POM aus Sachsen-Anhalt) hatte gerade in meiner Heimat Sachsen ein Gespräch mit meinem Nachbarn, der pensionierter PHK ist. Er fragte mich, ob ich denn schon Beamter sei :o . Es gibt wohl einige Angestellte in Sachsen, die hoheitlich tätig werden dürfen und Waffe und Uniform tragen. Ist das tatsächlich so? Ich kenne es von meinem Dienstherren nur so, das Angestellte zum Beispiel Fahrzeugwart sind oder Spuren sichern, bzw. in der Verwaltung arbeiten.

Benutzeravatar
zoellner
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 3313
Registriert: So 11. Apr 2004, 00:00
Wohnort: Breisgau Vice

Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen

Beitragvon zoellner » Sa 20. Jun 2015, 18:04

Zumindest von Kommunalverwaltungen kenne ich das, dass auf Rathäusern und Landratsämtern (hier in BaWü), fast ausschließlich Angestellte sind. Diese führen aber ihre hoheitlichen Tätigkeiten im Namen des Bürgermeisters oder Hauptamtsleiters durch, die jeweils entweder Beamte auf Zeit oder Lebzeitbeamte sind. Der Angestellte ist also nur der verlängerte Arm des Beamten und trifft keine eigenen Entscheidungen, sondern setzt nur Anordnungen um.
In einem Einzelfall hatten wir das auch an meiner alten Dienststelle beim Zoll mal.

Bei der Polizei ist mir das neu.

Nach der Wende gab es viele Fälle, wo ehem. Volkspolizisten zunächst als Angestellte übernommen und später (nach Prüfung von der Gauck-Behörde) verbeamtet wurden. Dürfte aber nun nicht mehr so sein.

shuffle
Corporal
Corporal
Beiträge: 366
Registriert: Fr 23. Sep 2005, 00:00

Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen

Beitragvon shuffle » Sa 20. Jun 2015, 18:59

Bei den Kommunen ist das Beamtenverhältnis, gerade in der 2. QE (mD) eigentlich eine aussterbende Spezies und es ist ziemlich normal, daß Tarifler dort hoheitliche Entscheidungen treffen, durchaus auch mit eigener Unterschrift, gerade in größeren Kommunen kann ja nicht jeder Bescheid über den Schreibtisch des Bgm. laufen! Bei der Polizei wüßte ich es nicht zu sagen, da wüßte ich von Bayern eigentlich auch nur, daß Tarifler eher im internen Verwaltungsbereich und da auch eher nur im unterstützenden Bereich tätig sind, wobei ich den Polizeiverwaltungsbereich nicht so gut kenne. Aber in der Kommunalverwaltung, wie gesagt, eigentlich nichts ungewöhnliches! Die Chance z. B. eine Gewerbeuntersagung von einem Tarifler ausgesprochen zu kriegen ist höher, wie sie von einem Beamten ausgesprochen zu kriegen, würde ich mal sagen!

Diag
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 8910
Registriert: So 6. Jan 2008, 00:00

Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen

Beitragvon Diag » Sa 20. Jun 2015, 19:07

@MuZ: Beispiel Hessen: Die Wachpolizei besteht nur aus (Landes-)Angestellten. Diese tragen Schusswaffe und werden hoheitlich tätig (es gibt noch andere Konstellationen, auf die ich hier nicht eingehen möchte). Die Stadtpolizei Frankfurt dürfte vermutlich auch aus einem großen Anteil von Angestellten bestehen, dort trifft das gleiche zu.

Benutzeravatar
Controller
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 17824
Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00

Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen

Beitragvon Controller » Sa 20. Jun 2015, 19:11

POM aus Sachsen-Anhalt
das sollte eigentlich alles aus den Urkunden ersichtlich sein :polizei10:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

Benutzeravatar
zoellner
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 3313
Registriert: So 11. Apr 2004, 00:00
Wohnort: Breisgau Vice

Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen

Beitragvon zoellner » Sa 20. Jun 2015, 20:31

werden die Anordnungen nicht eher im Namen und im Auftrag den Amtsleiters (Beamter) getroffen?

Benutzeravatar
MuZ
Corporal
Corporal
Beiträge: 501
Registriert: Do 10. Mär 2005, 00:00

Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen

Beitragvon MuZ » Sa 20. Jun 2015, 22:27

Controller hat geschrieben:
POM aus Sachsen-Anhalt
das sollte eigentlich alles aus den Urkunden ersichtlich sein :polizei10:

Was möchtest du mir damit sagen?

durstix
Cadet
Cadet
Beiträge: 29
Registriert: Fr 15. Mai 2015, 21:59
Wohnort: Baden-Württemberg

Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen

Beitragvon durstix » Sa 20. Jun 2015, 23:04

Wo ist das Problem Beamter oder Angestellter ??

Das ganze ist z. B. in BaWü im Polizeigesetz, bzw. in der DVOPolG geregelt.
Ein Polizeibeamter ist z. B. einem Angestellten in seinem Tätigkeitsbereich
nicht weisungsbefugt.

Ps:

Jedes Bundesland hat seine eigene Gesetze.

Benutzeravatar
Ghostrider1
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4224
Registriert: Fr 9. Feb 2007, 00:00
Wohnort: Elbflorenz

Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen

Beitragvon Ghostrider1 » So 21. Jun 2015, 03:37

Ja es ist so, dass wir Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben + Uniform haben.
Meistens resultiert das aus irgendwelchen Grabenkämpfen zur Wendezeit. Da wurden teilweise Fristen nicht eingehalten usw.
Die Angestellten gibt es im gD und im mD

Benutzeravatar
Ghostrider1
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4224
Registriert: Fr 9. Feb 2007, 00:00
Wohnort: Elbflorenz

Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen

Beitragvon Ghostrider1 » So 21. Jun 2015, 03:39

Controller hat geschrieben:
POM aus Sachsen-Anhalt
das sollte eigentlich alles aus den Urkunden ersichtlich sein :polizei10:
:polizei13: Der TE ist POM in Sachsen-Anhalt. Er wollte wissen, ob es Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in SN gibt.
Jetzt erkläre uns mal, wie der TE an die Ernennungsurkunden / Arbeitsvertäge alle Uniformträger der sächsischen Polizei kommen soll. :pfeif:

Diag
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 8910
Registriert: So 6. Jan 2008, 00:00

Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen

Beitragvon Diag » So 21. Jun 2015, 08:27

Ghostrider1 hat geschrieben:Ja es ist so, dass wir Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben + Uniform haben.
Meistens resultiert das aus irgendwelchen Grabenkämpfen zur Wendezeit. Da wurden teilweise Fristen nicht eingehalten usw.
Die Angestellten gibt es im gD und im mD
Ich verstehe das so, dass die dann ganz normale Polizeiarbeiten (also ohne rechtliche Einschränkungen bei Befugnissen) machen mit allem was dazu gehört und dass das ein Konstrukt ist, um formelle Fehler auszubügeln. Richtig?

Benutzeravatar
MuZ
Corporal
Corporal
Beiträge: 501
Registriert: Do 10. Mär 2005, 00:00

Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen

Beitragvon MuZ » So 21. Jun 2015, 09:06

Ghostrider1 hat geschrieben:Ja es ist so, dass wir Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben + Uniform haben.
Meistens resultiert das aus irgendwelchen Grabenkämpfen zur Wendezeit. Da wurden teilweise Fristen nicht eingehalten usw.
Die Angestellten gibt es im gD und im mD
Danke für die Info! Ist denn der Status nach außen hin zu erkennen? Sei es an Dienstbezeichnung oder Schulterstück?

In welchen Rechtsnormen ist das alles geregelt?

Benutzeravatar
Old Bill
Moderator
Moderator
Beiträge: 2599
Registriert: So 27. Apr 2014, 22:27

Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen

Beitragvon Old Bill » So 21. Jun 2015, 09:08

MuZ hat geschrieben:
Controller hat geschrieben:
POM aus Sachsen-Anhalt
das sollte eigentlich alles aus den Urkunden ersichtlich sein :polizei10:

Was möchtest du mir damit sagen?
Auch ein Controller kann mal was überlesen :polizei7:
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.

Benutzeravatar
Ghostrider1
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4224
Registriert: Fr 9. Feb 2007, 00:00
Wohnort: Elbflorenz

Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen

Beitragvon Ghostrider1 » So 21. Jun 2015, 22:03

MuZ hat geschrieben: Danke für die Info! Ist denn der Status nach außen hin zu erkennen? Sei es an Dienstbezeichnung oder Schulterstück?

In welchen Rechtsnormen ist das alles geregelt?
Nein, die tragen ganz normal die Uniform und tragen die gleichen Amtsbezeichungen.
Es spiegelt sich halt auf dem Gehaltszettel wieder. Angestellte haben keine freie Heilfürsorge und müssen sich somit gesetzlich krankenversichern. Sie werden nicht nach der Besoldung für A Reihe vergütet, sondern nach dem öffentlichen Dienst. Ich nehme an, dass es da irgendwelche Vergleichswerte gibt.

Wie genau das gelaufen ist und welches Rechtsnorm da geschaffen wurde, kann ich nicht sagen.
Auf meiner jetzigen Dienststelle habe ich 2 Kollegen. Kann ja mal fragen.

Benutzeravatar
Controller
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 17824
Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00

Re: Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben in Sachsen

Beitragvon Controller » So 21. Jun 2015, 22:17

Old Bill hat geschrieben:Auch ein Controller kann mal was überlesen :polizei7:
jupp ;D
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -


Zurück zu „Sachsen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende