hallo,
habe post bekommen. mir wurde mitgeteilt, dass mein ergebnis derzeit bei 104 punkten liegt. eine genaue zusage kann jedoch noch nicht gegeben werden, da die auswahlverfahren noch laufen und der Arzt noch ran muss.
meine fragen: hat der brief eine besondere ausssage? bin ich in der vorauswahl??
derzeit bin ich seit 11 jahren angestellt. für mich ergibt sich somit nach meinem tarivvertrag eine Kündigungsfrist von 6 monaten
wird somit wohl, im falle einer zusage, auf einen aufhebungsvertrag hinauslaufen.
gibts es hier erfahrungswerte, was aufhebungsverträge angeht??
VG
Zusage erst im Mai - Kündigungsfrist von 6 Monaten....
Re: Zusage erst im Mai - Kündigungsfrist von 6 Monaten....
Die 6-monatige Kündigungsfrist gilt m.E. Nur für eine Kündigung durch deinen Arbeitgeber. Du hast im Normalfall eine gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zur Monatsmitte oder Monatsende einzuhalten. Ein Abweichen von der gesetzlichen Regelung dürfte nicht statthaft sein. (Schlechterstellung des Arbeitnehmers)
Re: Zusage erst im Mai - Kündigungsfrist von 6 Monaten....
hallo,
danke für deine info.
das gleiche hab ich so auch gelesen.
mein personaler hat mir mitgeteilt, dass ich ein halbes jahr hätte. erscheint mir auch zu lange!!
gehen die auf dummenfang oder weshalb geben die solche Infos??
danke für deine info.
das gleiche hab ich so auch gelesen.
mein personaler hat mir mitgeteilt, dass ich ein halbes jahr hätte. erscheint mir auch zu lange!!
gehen die auf dummenfang oder weshalb geben die solche Infos??
Re: Zusage erst im Mai - Kündigungsfrist von 6 Monaten....
Was genau steht denn in deinem Arbeitsvertrag?
Das ist sehr wichtig
Das ist sehr wichtig
S16 - PKA Berlin
Re: Zusage erst im Mai - Kündigungsfrist von 6 Monaten....
Hm, sieht so aus, als ob dein Tarifvertrag doch maßgeblich bzgl. der Kündigungsfrist ist.§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1.
zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2.
fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3.
acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4.
zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5.
zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6.
15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7.
20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,
1.
wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
2.
wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.
Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.
(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
Was steht denn genau im Vertrag?
Re: Zusage erst im Mai - Kündigungsfrist von 6 Monaten....
Hallo poloth,
habe ich es richtig verstanden, dass du dein Gruppen/Einzelgespräch bereits hinter dir hast? Sprich, man bekommt den Punktebescheid erst nach dem zweiten Auswahltag?
Gruß Airliner
habe ich es richtig verstanden, dass du dein Gruppen/Einzelgespräch bereits hinter dir hast? Sprich, man bekommt den Punktebescheid erst nach dem zweiten Auswahltag?
Gruß Airliner
Re: Zusage erst im Mai - Kündigungsfrist von 6 Monaten....
Ja, ist so. Wann denn auch sonst? Beim zweiten Testtag gibt's ja nochmal Punkte für die Gesamtpunktzahl in der Rangliste.
"Free people will never remain free, if they are not willing, if need be, to fight for their vital interests..."
- John Foster Dulles
- John Foster Dulles
Re: Zusage erst im Mai - Kündigungsfrist von 6 Monaten....
Also ich hab bis jetzt immer gehört, dass einzig allein die Punktzahl vom ersten Tag den Platz in der Rangliste bestimmt...
Re: Zusage erst im Mai - Kündigungsfrist von 6 Monaten....
die punkte von beiden tagen werden addiert. das wurde mir auch nach dem einzelinterview gesagt.
bzgl. der kündigungsthematik hab ich das hier noch gefunden:
2. Vertragliche Fristen – Abweichen von den gesetzlichen Fristen
In Arbeitsverträgen wird in der Regel vereinbart, dass die Verlängerung der Kündigungsfrist nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für den Arbeitnehmer gilt.
Ansonsten kann nur in Ausnahmefällen von den gesetzlichen Kündigungsfristen im Sinne einer Verkürzung abgewichen werden. In Tarifverträgen dagegen kann in stärkerem Maß von der gesetzlichen Regelung abgewichen werden.
Wird die Kündigung mit einer zu kurzen Frist ausgesprochen oder geht die Kündigung verspätet zu, gilt sie (gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes) im Zweifel als zum nächst zulässigen Termin erklärt.
werde heute abend nochmal in meinen AV sowie TV reinschauen
bzgl. der kündigungsthematik hab ich das hier noch gefunden:
2. Vertragliche Fristen – Abweichen von den gesetzlichen Fristen
In Arbeitsverträgen wird in der Regel vereinbart, dass die Verlängerung der Kündigungsfrist nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für den Arbeitnehmer gilt.
Ansonsten kann nur in Ausnahmefällen von den gesetzlichen Kündigungsfristen im Sinne einer Verkürzung abgewichen werden. In Tarifverträgen dagegen kann in stärkerem Maß von der gesetzlichen Regelung abgewichen werden.
Wird die Kündigung mit einer zu kurzen Frist ausgesprochen oder geht die Kündigung verspätet zu, gilt sie (gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes) im Zweifel als zum nächst zulässigen Termin erklärt.
werde heute abend nochmal in meinen AV sowie TV reinschauen
Re: Zusage erst im Mai - Kündigungsfrist von 6 Monaten....
Vielleicht hilft dies dir noch weiter:
http://www.frag-einen-anwalt.de/6-Monat ... 65079.html
So wie ich das verstanden habe, wird es wohl auf einen Aufhebungsvertrag laufen, vorausgesetzt dein Arbeitgeber stimmt dem zu
Wünsche dir viel Erfolg und drücke dir die Daumen
Gruß
http://www.frag-einen-anwalt.de/6-Monat ... 65079.html
So wie ich das verstanden habe, wird es wohl auf einen Aufhebungsvertrag laufen, vorausgesetzt dein Arbeitgeber stimmt dem zu
Wünsche dir viel Erfolg und drücke dir die Daumen
Gruß
S16 - PKA Berlin
Re: Zusage erst im Mai - Kündigungsfrist von 6 Monaten....
danke für eure mühen.
ich schau heute abend nochmal nach, vermute aber, dass es so werden wird.
werde mich nochmal bzgl. den nachteilen eines aufhebungsvertrages belesen und dann mal noch einen Anwalt kontaktieren.
danke nochmal.
ich schau heute abend nochmal nach, vermute aber, dass es so werden wird.
werde mich nochmal bzgl. den nachteilen eines aufhebungsvertrages belesen und dann mal noch einen Anwalt kontaktieren.
danke nochmal.
Re: Zusage erst im Mai - Kündigungsfrist von 6 Monaten....
Personaler versuchen auch gerne mal auszuloten, ob man Ahnung hat. Ähnliche Problematik im Bekanntenkreis, gleiche Argumentation. Schuss nach hinten. ;-)
Wenn es da natürlich andere vertragliche Regelungen gibt... Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man vertraglich einen AN so belastet.
Wenn es da natürlich andere vertragliche Regelungen gibt... Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man vertraglich einen AN so belastet.
Re: Zusage erst im Mai - Kündigungsfrist von 6 Monaten....
Zu deiner Frage bezüglich des Briefes: Nein, hat nichts zu bedeuten, den Brief bekommt jeder, der den 2. Tag erfolgreich absolviert. Somit bist du auch nicht in einer engeren Auswahl. Das steht aber auch eindeutig im Brief....
Re: Zusage erst im Mai - Kündigungsfrist von 6 Monaten....
hab nochmal gelesen.
im AV selbst steht nichts zur kündigungsfrist, weil es sich anfangs um eine befristung handelte, die mittels änderungsvertrag in unbefristet gewandelt wurde.
in TV steht jedoch, dass ich bis 12 jahre der beschäftigung 6 monate frist hätte.
kurzum:
wird mir dank eines aufhebungsvertrages, im falle meiner aufnahme in die ausbildung, sicher ne gute abfindung ins haus stehen
im AV selbst steht nichts zur kündigungsfrist, weil es sich anfangs um eine befristung handelte, die mittels änderungsvertrag in unbefristet gewandelt wurde.
in TV steht jedoch, dass ich bis 12 jahre der beschäftigung 6 monate frist hätte.
kurzum:
wird mir dank eines aufhebungsvertrages, im falle meiner aufnahme in die ausbildung, sicher ne gute abfindung ins haus stehen
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