aktualisiert, am 01.07.2018
Hi Leute,
folgenden Infobrief erhielt ich heute per Mail von der GdP
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im September 2011 hat der Bundesrat dem sog. Steuervereinfachungsgesetz zugestimmt
und damit den Weg frei gemacht, für eine deutliche Erleichterung
beim Kindergeld, die ab 2012 in Kraft tritt:
Die Einkommens- und Bezügegrenze bei volljährigen Kindern entfällt!
Künftig werden volljährige Kinder, die sich in Ausbildung befinden,
auf einen Ausbildungsplatz warten oder sich in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden,
danach unterschieden, ob sie schon eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben oder nicht.
Kinder, die weder eine Berufsausbildung noch ein Studium abgeschlossen haben, werden immer berücksichtigt,
unabhängig davon, wie viel sie jobben und wie viel Geld sie verdienen.
Kinder mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mit abgeschlossenem Studium werden nur dann berücksichtigt,
wenn sie keiner "schädlichen" Erwerbstätigkeit nachgehen.
Unschädlich ist eine Erwerbstätigkeit dann, wenn
die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit unter 20 Stunden liegt oder
das Kind sich in einem Ausbildungsdienstverhältnis befindet (z. B. Juristen oder Lehrer im Referendariat) oder
das Kind einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht.
Konkret bedeutet das - die Eltern - ab dem Einstellungsjahrgang (EJ) 2011 - erhalten
auch zukünftig für Euch Kindergeld, wenn die Voraussetzung
Erstausbildung/Erststudium bei dem Einzelnen gegeben ist.
Die Eltern - ab dem Einstellungsjahrgang 2009 - können jetzt wieder Kindergeld
bekommen wenn die Voraussetzung Erstausbildung/Erststudium bei dem Einzelnen gegeben ist.
Auch wenn es uncool erscheinen mag, -
sprecht eure Eltern diesbezüglich an
Zu dem Thema gab es bereits diesen Thread:
http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... d#p1024248
Solltet ihr zu dem Thema Fragen haben,
könnte ihr hier gerne die Fragen stellen.
Gruß
Neuregelung beim Kindergeld - wichtig für alle KA´s!!
Moderator: Polli
-
- Cadet
- Beiträge: 15
- Registriert: Di 22. Feb 2011, 14:20
Re: Neuregelung beim Kindergeld - wichtig für alle KA´s!!
Hi !Polli hat geschrieben: Kinder mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mit abgeschlossenem Studium werden nur dann berücksichtigt,
wenn sie keiner "schädlichen" Erwerbstätigkeit nachgehen.
Unschädlich ist eine Erwerbstätigkeit dann, wenn
die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit unter 20 Stunden liegt oder
D.h. für mich, da ich schon eine abgeschlossene Berufsausbildung habe, dass meine Eltern kein Kindergeld bekommen ?
Oder irre ich mich jetzt ?
Gruß
Frohes Fest !
Re: Neuregelung beim Kindergeld - wichtig für alle KA´s!!
Ich hab eben nochmal nachgesehen.
Doch bekommst du, solang du nebenher nicht noch mehr als 20h arbeitest/jobbst.
Doch bekommst du, solang du nebenher nicht noch mehr als 20h arbeitest/jobbst.
Re: Neuregelung beim Kindergeld - wichtig für alle KA´s!!
Hi Spitfire52249,
ich habe den selben Thread im Forum Einstellung und Ausbildung gestartet.
Dort wurde die selbe Frage gestellt.
Nach meiner Lesart (Neuregelung bei der Zweitausbildung) dieser Info müssten deine Eltern weiterhin Kindergeld erhalten,
wenn du nicht bereits 25 Jahre alt bist:
http://sozialberatung-kiel.de/tag/kinde ... 1-01-2012/
Hier der andere Thread:
http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... 16&t=66936
Gruß
ich habe den selben Thread im Forum Einstellung und Ausbildung gestartet.
Dort wurde die selbe Frage gestellt.
Nach meiner Lesart (Neuregelung bei der Zweitausbildung) dieser Info müssten deine Eltern weiterhin Kindergeld erhalten,
wenn du nicht bereits 25 Jahre alt bist:
http://sozialberatung-kiel.de/tag/kinde ... 1-01-2012/
Hier der andere Thread:
http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... 16&t=66936
Gruß
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