Einstellung
Re: Einstellung trotz früherer Epilepsie?
Mir gings konkret um die Frage nach dem Arztzettel. Denke den Rest hat er verstanden.
"Every fairy tale needs a good old-fashioned villain" - Moriarty.
Re: Einstellung trotz früherer Epilepsie?
Das mit den 5 Jahren stimmt. Allerdings muss man beim Polizeiarzt, soweit ich mich noch erinnere, nochmal einen Bogen ausfüllen in dem explizit nach solchen Krankheiten gefragt wird. Diese zu "verschweigen" fällt dann im Ernstfall unter Täuschung, was zur sofortigen Entlassung führen kann.
Re: Einstellung trotz früherer Epilepsie?
Ja das ist mir bewusst.
Re: Einstellung trotz früherer Epilepsie?
Ich wurde auch deshalb T5 gemustert und die Polizei hat ja sowieso einsicht in die Akten der Bundeswehr, oder etwa nicht? Und in dem Bewerbungsbogen wird ja auch gefragt "Falls ausgemustert, warum ausgemusert".
Re: Einstellung trotz früherer Epilepsie?
Die Polizeiärzte beantragen alle Akten vom Sanitätsdienst der Bundeswehr und lassen sich dazu von den Bewerbern eine Vollmacht ausstellen. Auf dem Formular zu den früheren Krankheiten steht, meines Wissens nach, dass leichte Erkrankungen nur der letzten fünf Jahre aufgeführt werden sollen, schwere Krankheiten aber seit Geburt.
Re: Einstellung trotz früherer Epilepsie?
Falls eine Ablehnung aufgrund der PDV300 erfolgen sollte, kannst Du ggf. auch noch eine Petition beim Landtag einreichen. Irgendwer/sie hat die pol.ärztliche Beurteilung im "Musterländle" so erfolgreich umschifft - allerdings in einem ganz anderen Fall.
Re: Einstellung trotz früherer Epilepsie?
Es macht aber einen himmelweiten Unterschied, ob es sich um eine Krankheit oder ein Silikonimplantat handelt.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
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Re: Einstellung trotz früherer Epilepsie?
Ich bin aber nicht krank! Damals hat die Ärztin beim Bund gemeint wenn ich 4 jahre ohne medikamente gewesen wäre, dann tauglich, es waren zu dem zeitpunkt aber erst 2! Naja
Re: Einstellung trotz früherer Epilepsie?
Das müssen Ärzte beurteilen, ob du krank bist. In jedem Fall warst du krank, danach wird auf dem Bogen bei der ärztlichen Untersuchung gefragt. Sogar explizit nach "Epilepsie". Ich wünsche dir trotz allem viel Erfolg.
Re: AW: Einstellung trotz früherer Epilepsie?
bigd hat geschrieben:Ich bin aber nicht krank! Damals hat die Ärztin beim Bund gemeint wenn ich 4 jahre ohne medikamente gewesen wäre, dann tauglich, es waren zu dem zeitpunkt aber erst 2! Naja
Beim BUND. Bei der Polizei ist es eben anders.
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Re: Einstellung trotz früherer Epilepsie?
Und wie sieht es beim zoll aus?
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Re: Einstellung trotz früherer Epilepsie?
Wie man hier im Zollforum leicht selbst feststellen könnte, gilt beim Zoll zwar die PDV nicht, jedoch wurden die Maßstäbe angepasst.
http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... =35&t=9252
Zoll und Polizei sind aber zwei Paar Schuhe. Zudem hat auch noch niemand entschieden, ob du mit deiner Krankheitsgeschichte eingestellt werden würdest oder nicht.
Also schaff doch einfach Fakten und sieh dann weiter. Wie man hier fragen kann, ob man sich bewerben soll oder es gleich vergessen kann und seine nächsten 40 Jahre davon abhängig macht, werde ich nie verstehen.
http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... =35&t=9252
Zoll und Polizei sind aber zwei Paar Schuhe. Zudem hat auch noch niemand entschieden, ob du mit deiner Krankheitsgeschichte eingestellt werden würdest oder nicht.
Also schaff doch einfach Fakten und sieh dann weiter. Wie man hier fragen kann, ob man sich bewerben soll oder es gleich vergessen kann und seine nächsten 40 Jahre davon abhängig macht, werde ich nie verstehen.
Re: Einstellung trotz früherer Epilepsie?
Hey, gibt es schon Ergebnisse diesbezüglich? Stecke in einer ähnlichen Situation, bei mir geht es allerdings um Migräne, die ich in der Kindheit hatte.
Re: Einstellung trotz früherer Epilepsie?
Und wie kann da eine Aussage bezüglich Epilepsie hilfreich sein?! Wurde doch schon gesagt: mit dem PÄD in Verbindung setzen. Da gibt es belastbare Antworten.
Viel Glück!
Viel Glück!
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