Controller hat geschrieben:Brot, bist du wirklich der Meinung, dass diese Verkehrsowis
gerichtsfest ein
eindeutiges Indiz für eine mangelnde Eignung für den Polizeiberuf darstellen ??
Das ich der Meinung bin, habe ich nie geschrieben, sondern die Damen und Herren, welche die Bewerbungsunterlagen überprüft haben.
Aber es "kann" eben sein, dass man der Meinung ist, wenn jemand in 3 Jahren in verschiedenen Bereichen der StVO Punkte sammelt (die bei Unfällen als Hauptunfallursachen gelten), dieser als ungeeignet für den Beruf angesehen wird. Ich weiß nun nicht, welcher Tätigkeit der Bewerber zuvor nachgegangen ist (z.B. Berufskraftfahrer), aber wenn man z.B. wegen Geschwindigkeit Punkte bekommt (die es erst ab 21 km/h+ gibt) und kurz darauf (ohne Lerneffekt) nochmals im Punktebereich erwischt wird, dann "kann" es möglich sein, dass man solch eine Person als ungeeignet einstuft.
Ob gerichtsfest? Natürlich kann man gegen diese Entscheidung auch klagen, denn es scheint derzeit in Mode zu sein, gegen sämtliche Entscheidungen vorzugehen.
Die Entscheidung mag hart sein, aber wo liegt spitz ausgedrückt z.B. der Unterschied zu einem abgelehnten Bewerber, der ein Mal mit 0,25 mg/l am Steuer erwischt wurde und deshalb ebenfalls als ungeeignet eingestuft wird? Das wäre bestimmt genau so "gerichtsfest".
Nichts desto trotz ist in diesem Fall für den TE der Einstellungsberater für die Anfangsfrage die beste Anlaufstelle. Und wenn er es nicht weiß, wird er sich bei der Stelle erkundigen können, die eine sichere Auskunft geben kann.