Hallo Leserinnen und Leser,
leider habe ich folgendes Problem: ich habe einen Bachelor in Biochemie absolviert, allerdings im Ausland. Mein Zeugniss wurde in Deutschland anerkannt und besitze eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Ich habe an der Universität des Saarlandes und an einer Pädagogischen Hochschule in Bw. studiert. Aus privaten Gründen dann abgebrochen und bei der Polizei beworben. Für den Md. wurde ich zugelassen, jedoch erhielt ich gestern eine Absage für den Gd.. Ich habe nach dem Ablehnungsgrund angefragt.
Das Regierungspräsidium in Stuttgart hat mir telefonisch mitgeteilt, dass ich automatisch eine Fachhochschulereife besitze, da ich die Voraussetzungen habe, an einer Universität zu studieren. Das Rp. hat auch mit Böblingen telefoniert und denen das klargemacht. Daraufhin wurden meine Unterlagen an die Hochschule in Vs. zur Überprüfung gesendet. Aus ieinem Grund wurde ich für den Gd. dann doch abgelehnt.
Wer kann mir bei diesem Thema helfen? Ist eine fachgebundene HZB. identisch mit einer fachgebundenen Hochschulreife?
An wen kann ich mich noch wenden? Ich möchte ungern klagen.
Danke für eure Hilfe!
Viele Grüße
Sad
Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den GD.
Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den GD.
Zuletzt geändert von Sad am So 8. Mai 2016, 09:23, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den GD.
Vielleicht wurdest du nicht wegen deines Abschluss, sondern aus anderen gründen für den gD abgelehnt. Passiert vielen die sich für den gD beworben haben und am Ende im mD landen.
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Re: Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den GD.
@Fusle: Nein, es hat was mit meinen Zeugnissen zu tun. Ganz am Anfang des Problems wurde sogar zunächst angezweifelt, ob ich einen mittlere Reife besitze.
Ich musste dies beweisen. Das habe ich dann auch dementsprechend, obwohl ich einen Bachelor in Biochemie habe. (
Ich musste dies beweisen. Das habe ich dann auch dementsprechend, obwohl ich einen Bachelor in Biochemie habe. (
Re: Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den GD.
Nur kurz überflogen, hoffe ich habe es alles richtig gelesen......
hier steht:
https://nachwuchswerbung.polizei-bw.de/ ... nBlick.pdf
Fachhochschulreife. !
Deine Qualifikation ist die die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung........ Dort ist das Hauptcharakteristikum, dass die Studiengängen, die du wählen darfst auf dem Zeugnis vermerkt sind.
Eine Fachhochschulreife, erlaubt dir generell alle FH zu besuchen, zu denen auch die FH / Hochschulen der Länder und des Bundes zählen.
Weiter:
hier steht:
https://nachwuchswerbung.polizei-bw.de/ ... nBlick.pdf
Fachhochschulreife. !
Deine Qualifikation ist die die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung........ Dort ist das Hauptcharakteristikum, dass die Studiengängen, die du wählen darfst auf dem Zeugnis vermerkt sind.
Eine Fachhochschulreife, erlaubt dir generell alle FH zu besuchen, zu denen auch die FH / Hochschulen der Länder und des Bundes zählen.
Weiter:
Hier wird es noch verzwickter. Obgleich ein BA in Biochemie höher anzusiedeln ist als eine berufliche Qualifizierung, fehlt im das berufliche Merkmal, da ein akademischer Grad. Somit erwirbst du zwar einen Uni oder FH Abschluss, aber kein Fachabitur, wie es bei Dualen Ausbildungen möglich ist.solltest du über die Fachhochschulreife, das Abitur (Notendurchschnitt 3,0)
oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss, z. B. durch eine berufliche Qualifizierung,
verfügen
Re: Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den GD.
Danke für die Informationen. Zu berücksichtigen ist es, dass eine fachgebundene HZB. höherwertig als eine Fachhochschulereife ist und deshalb besitzt man automatisch die Fachhochschulreife.Harkov hat geschrieben:Nur kurz überflogen, hoffe ich habe es alles richtig gelesen......
hier steht:
https://nachwuchswerbung.polizei-bw.de/ ... nBlick.pdf
Fachhochschulreife. !
Deine Qualifikation ist die die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung........ Dort ist das Hauptcharakteristikum, dass die Studiengängen, die du wählen darfst auf dem Zeugnis vermerkt sind.
Eine Fachhochschulreife, erlaubt dir generell alle FH zu besuchen, zu denen auch die FH / Hochschulen der Länder und des Bundes zählen.
Re: Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den GD.
ist die die Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung nicht einfach das Resultat, das Dokument über die fachgebunde Hochschulreife ?
Re: Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den GD.
Genau das ist ja der springende Punkt. Es ist höherwertig. So wurde mir das durch das Rep. in Stuttgart mitgeteilt. Des Weiteren konnte ich an einer Universität und an eine Ph studieren, warum sollte ich dann nicht an einer Fh studieren dürfen.Harkov hat geschrieben:ist die die Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung nicht einfach das Resultat, das Dokument über die fachgebunde Hochschulreife ?
Re: Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den GD.
Ich kenne den Begriff schlicht nicht. Wer sagt, dass es höherwertig ist? schriftlich ?
Ja, an eine PH darfst du.....aber
FACHGEBUNDEN ist das Zauberwort. Also alles was aus dem allgemeinen Fächerkanon der SChulen ableitbar ist, irgendwie.
Polizei ist das aber keinesfalls. Wie gesagt, es müsste auf dem Zeugnis dann stehen: Berechtigt zum Besuch von Hochschulen im Bereich: Biochemie, Chemie, Anorganische Chemie.
Analog dazu: Berechtigt zum Besuch von Hochschulen im Bereich: Polizeivollzugsdienst, Justizvollzugsdienst, Zolldienst........
So ein Zeugnis gibt es aber m.W. nicht.
Ja, an eine PH darfst du.....aber
FACHGEBUNDEN ist das Zauberwort. Also alles was aus dem allgemeinen Fächerkanon der SChulen ableitbar ist, irgendwie.
Polizei ist das aber keinesfalls. Wie gesagt, es müsste auf dem Zeugnis dann stehen: Berechtigt zum Besuch von Hochschulen im Bereich: Biochemie, Chemie, Anorganische Chemie.
Analog dazu: Berechtigt zum Besuch von Hochschulen im Bereich: Polizeivollzugsdienst, Justizvollzugsdienst, Zolldienst........
So ein Zeugnis gibt es aber m.W. nicht.
Re: Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den GD.
[quote="Harkov"]Ich kenne den Begriff schlicht nicht. Wer sagt, dass es höherwertig ist? schriftlich ?
Ja, an eine PH darfst du.....aber
FACHGEBUNDEN ist das Zauberwort. Also alles was aus dem allgemeinen Fächerkanon der SChulen ableitbar ist, irgendwie.
Polizei ist das aber keinesfalls. Wie gesagt, es müsste auf dem Zeugnis dann stehen: Berechtigt zum Besuch von Hochschulen im Bereich: Biochemie, Chemie, Anorganische Chemie.
Das Regierungspräsidium in Stuttgart. Leider habe ich es nicht schriftlich erhalten. Begründung dafür ist, dass eine fachgebundene HZB. schon immer höherwertig war bzw. ist. Und man muss dies nicht schriftlich bestätigen. Ich werde dort trotzdem wieder nachhaken.
Ja, an eine PH darfst du.....aber
FACHGEBUNDEN ist das Zauberwort. Also alles was aus dem allgemeinen Fächerkanon der SChulen ableitbar ist, irgendwie.
Polizei ist das aber keinesfalls. Wie gesagt, es müsste auf dem Zeugnis dann stehen: Berechtigt zum Besuch von Hochschulen im Bereich: Biochemie, Chemie, Anorganische Chemie.
Das Regierungspräsidium in Stuttgart. Leider habe ich es nicht schriftlich erhalten. Begründung dafür ist, dass eine fachgebundene HZB. schon immer höherwertig war bzw. ist. Und man muss dies nicht schriftlich bestätigen. Ich werde dort trotzdem wieder nachhaken.
Re: Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den GD.
Die Fachgebundene Hochschulreife ist ein höherer Bildungsabschluss, der zum Studium an allen FHs sowie bestimmter Studiengänge an Unis berechtigt. Üblicherweise erlangst Du den Abschluss an Berufsoberschulen, Fachoberschulen oder Fachgymnasien. Der Unterschied zum Abitur: Du erlangst spezifischere Fachkenntnisse, belegst aber nur eine Fremdsprache.
Quelle: http://www.fachgebundene-hochschulreife.com
Quelle: http://www.fachgebundene-hochschulreife.com
Re: Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den GD.
Das wird wohl das Beste sein. Bedenke, höherwertig heisst nicht unbedingt adäquat für X oder Y.Sad hat geschrieben:Harkov hat geschrieben:Ich kenne den Begriff schlicht nicht. Wer sagt, dass es höherwertig ist? schriftlich ?
Ja, an eine PH darfst du.....aber
FACHGEBUNDEN ist das Zauberwort. Also alles was aus dem allgemeinen Fächerkanon der SChulen ableitbar ist, irgendwie.
Polizei ist das aber keinesfalls. Wie gesagt, es müsste auf dem Zeugnis dann stehen: Berechtigt zum Besuch von Hochschulen im Bereich: Biochemie, Chemie, Anorganische Chemie.
Das Regierungspräsidium in Stuttgart. Leider habe ich es nicht schriftlich erhalten. Begründung dafür ist, dass eine fachgebundene HZB. schon immer höherwertig war bzw. ist. Und man muss dies nicht schriftlich bestätigen. Ich werde dort trotzdem wieder nachhaken.
Re: Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den GD.
Danke dir! Weißt du vllt., ob eine fachgebundene HZB. identisch mit einer fachgebundenen Hochschulreife ist?ahoi hat geschrieben:Die Fachgebundene Hochschulreife ist ein höherer Bildungsabschluss, der zum Studium an allen FHs sowie bestimmter Studiengänge an Unis berechtigt. Üblicherweise erlangst Du den Abschluss an Berufsoberschulen, Fachoberschulen oder Fachgymnasien. Der Unterschied zum Abitur: Du erlangst spezifischere Fachkenntnisse, belegst aber nur eine Fremdsprache.
Quelle: http://www.fachgebundene-hochschulreife.com
Re: Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den GD.
Sind die FH der Polizei denn noch Fachhochschulen, oder sind es Hochschulen für.......
vielleicht liegt hier der Hund begraben ? Du möchtest ja nicht die FH Stuttgart besuchen. Es kann sein, dass die Fachhochschulen der Länder hier andere Zugangsberechtigungen haben. In meinem ersten Post und dem Link, ist von fachgebunden nämlich nicht die Rede.
vielleicht liegt hier der Hund begraben ? Du möchtest ja nicht die FH Stuttgart besuchen. Es kann sein, dass die Fachhochschulen der Länder hier andere Zugangsberechtigungen haben. In meinem ersten Post und dem Link, ist von fachgebunden nämlich nicht die Rede.
Zuletzt geändert von Harkov am So 8. Mai 2016, 10:32, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den GD.
Harkov hat geschrieben:Sind die FH der Polizei denn noch Fachhochschulen, oder sind es Hochschulen für.......
vielleicht liegt hier der Hund begraben ?
Es sind Fachhochschulen, wie alle anderen. Wenn ich mich nicht irre...
Re: Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den GD.
Das ist das gleiche.Sad hat geschrieben:Danke dir! Weißt du vllt., ob eine fachgebundene HZB. identisch mit einer fachgebundenen Hochschulreife ist?ahoi hat geschrieben:Die Fachgebundene Hochschulreife ist ein höherer Bildungsabschluss, der zum Studium an allen FHs sowie bestimmter Studiengänge an Unis berechtigt. Üblicherweise erlangst Du den Abschluss an Berufsoberschulen, Fachoberschulen oder Fachgymnasien. Der Unterschied zum Abitur: Du erlangst spezifischere Fachkenntnisse, belegst aber nur eine Fremdsprache.
Quelle: http://www.fachgebundene-hochschulreife.com
http://www.rfh-koeln.de/studium/anmeldu ... x_ger.html
Fachgebundene Hochschulreife
Diese Form der HZB berechtigt Sie zur Aufnahme von bestimmten Studiengängen an einer Hochschule. Diese werden auf den Abschlusszeugnissen der Bildungseinrichtungen ausgewiesen.
Die fachgebundene HZB kann auf mehreren Wegen erreicht werden. Häufig trifft sie auf Absolventen einer abgeschlossenen Berufsausbildung mit einem weiterführenden Bildungsgang an einem Berufskolleg zu. Darüber hinaus können über Berufsoberschulen, Fachakademien, Berufsfachschulen, berufliche Fachgymnasien und Studienkollegs fachgebundene HZB erworben werden.
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