Der Freiwillige Polizeidienst Baden-Württemberg

Auswahlverfahren und Ausbildung

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Der Freiwillige Polizeidienst Baden-Württemberg

Beitragvon Däne » Fr 25. Mär 2005, 15:49

Obwohl der Freiwillige Polizeidienst Baden-Württemberg (FPD) seit 1963 besteht ist diese institutionalisierte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger des Landes Baden-Württemberg (BW) weitgehend unbekannt. Ich möchte hier versuchen ein kurzer Einblick zu Entstehen, Geschichte, Auswahl, Ausbildung und Einsatz der FPD geben. Diesen Bericht beruht auf meine eigene Erfahrungen und Kenntnisse und ist in keiner Art und Weise als ein Offizieller Bericht oder Information irgendeiner Behörde zu verstehen. (Evt. Schläge bitte direkt an mir.....).

Entstehung:
Die 50’er und 60’er Jahre des vergangene Jahrhunderts waren vom Kalten Krieg geprägt und viele waren der Meinung das der Kalte Krieg jede Moment „Warm“ werden konnte. In diese Klima kam der Gedanke auf ob die Landespolizei BW in eine Krisensituation mit den vorhandenen Kräften auskommen würden. Ein 1962 durchgeführte Übung zeigte dass dies nicht der Fall war, weshalb man in Friedenszeit eine Polizeireserve aufstellen und ausbilden wollte. Der Landtag verabschiedete am 30. Mai 1963 den Gesetz über den Freiwilligen Polizeidienst (Gesetzesblatt für Baden Württemberg 1963, Nr. 10, Freitag 28. Juni 1963) welche am 18. Juni 1963 in Kraft trat.

Der FPD sollte, in der Regel, für folgende Aufgaben eingesetzt werden:

- zur Sicherung von Gebäuden und Anlagen,
- zur Sicherung und Überwachung des Straßenverkehrs,
- zum Streifendienst,
- zum Kraftfahrdienst, Fernmeldedienst und zu ähnlichen technischen Diensten.


Dieses Gesetz ist, mit wenigen Änderungen, immer noch in der Kraft. 1998 wurde zudem beschlossen, Polizeifreiwillige verstärkt in Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention einzusetzen.

Aufnahme in den Freiwilligen Polizeidienst
Gesetz über den Freiwilligen Polizeidienst § 2
(1)
In den Freiwilligen Polizeidienst kann aufgenommen werden, wer
1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
2. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
3. den gesundheitlichen Anforderungen des Freiwilligen Polizeidienstes gewachsen ist und
4. einen guten Ruf besitzt.
(2)
Die Aufnahme in den Freiwilligen Polizeidienst ist nicht zulässig, wenn
1. begründete Zweifel daran bestehen, daß der Bewerber auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht, oder
2. der Bewerber wegen einer vorsätzlichen Tat zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde oder
3. der Bewerber wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurde oder
4. der Bewerber infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder
5. der Bewerber Maßregeln der Besserung und Sicherung gemäß § 61 des Strafgesetzbuchs unterworfen ist.

Auch EU – Ausländer sowie, bei dringender Bedarf, nicht EU – Ausländer können aufgenommen werden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht!
Umgekehrt hat die zuständige Dienststelle den Freiwilligen zu entlassen wenn dieser die Anforderungen nicht mehr erfüllen, gegen Ihre Pflichten Verstößen oder sich strafbar machen.

Dies sind die offiziellen Anforderungen. Darüber hinaus gibt es, natürlich, einige Wünschenswerte „Qualifikationen“:

Ø Alter 25 – 40
Ø Abgeschlossene Berufsausbildung
Ø Lebenserfahrung
Ø Kommunikative Fähigkeiten
Ø Soziale Kompetenz
Ø „Dickes Fell“

Es kann niemand einfach von der Strasse reinspazieren und „einfach so“ (nach Lust und Laune) Polizeifreiwilliger werden. Die Bewerber werden von den zuständigen Dienststellen sehr sorgfältig ausgewählt und gesiebt. „Möchtegern – Rambos“ und potenzielle Schläger sind absolut unerwünscht!

Ausbildung:
Der Aus- und Fortbildung des FPD richtet sich nach „VwV Aus- und Fortbildung FpolD“ v. 29.05.1995, Az.: 3-1161./16

Die Grundausbildung umfasst Minimum 84 Unterrichtsstunden und wird mit einer Prüfung (Polizeirecht – Eingriffsrechte) abgeschlossen. Im Anschluss an die Grundausbildung erfolgt eine mindestens 32 Std. umfassende praktische, Bedarfsorientierte Einführung durch berufserfahrene Beamte.
Die Grundausbildung beinhaltet u.a.: Rechtslehre (Grundrechte, Polizeirecht, Straf- und Strafprozessrecht, Ordnungswidrichkeiten, Verkehrsrecht), Polizeidienstkunde, Waffenausbildung, Zwangsmittel.
Zudem werden z. B. Anhaltevorgänge, Personenkontrollen, Durchsuchung von Personen, Sprechfunkverkehr etc. geübt.

Die Freiwillige sind verpflichtet jährlich an Minimum 18 Std. Fortbildung teilzunehmen. Die Fortbildung umfasst sowohl rechtliche Themen wie auch Praktische Übungen, z. B. Schiesstraining, Abwehr- und Zugriffstechniken, Erste – Hilfe etc.

Ziel der Aus- und Weiterbildung ist nicht „Vollwertige“ Polizeibeamte auszubilden, sondern Kompetentes und zuverlässiges Hilfspersonal die bei bedarf den Beamten helfen und entlasten können. Dieses Personal, die Polizeifreiwilligen, werden dann (in aller Regel) auch nur mit erfahren und routinierte Beamte eingesetzt.

Uniform und Ausrüstung:
Die Freiwilligen tragen die gleiche Uniform wie der PVD. Lediglich die Schulterklappen unterscheiden sich – die Freiwillige haben anstatt Sterne Balken (wie die Berliner WaPo). Für die erste 5 Jahr Zugehörigkeit 1 Balken, 5 – 10 Jahre 2 Balken usw.
Gummiknüppel, Handschliesse, Taschenlampe, Trillerpfeife(!), Dienstwaffe (z. Zeit Walter P5). Die Dienstwaffe wird auf die Dienststelle aufbewahrt und darf von den Freiwilligen NUR im Dienst getragen werden.
Die PFW kriegen Tuch - Jacke und Hose, 2 Langarm- und eine Kurzarmhemd. Schuhe, Socken, Halstuch, Handschuhe, Regenmantel und Anorak sowie grüne und weiße Mütze werden auch ausgehändigt. Ein tausch ist nicht vorgesehen, aber die PFW können für eigenes Geld Uniformsteile (z. B. Lederblouson, Jeans etc.) dazukaufen – was viele auch machen.

Befugnisse und Pflichten:
Gesetz über den Freiwilligen Polizeidienst § 6
(1)
Die Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes haben bei der Erledigung ihrer polizeilichen Dienstverrichtungen Dritten gegenüber die Stellung von Polizeibeamten im Sinne des Polizeigesetzes.

Wichtig: „Dritten gegenüber“! Der nicht – Polizeiliche gegenüber nimmt mich als Polizist wahr und Ihm gegenüber bin ich es auch (wenn ich im dienst bin). Sollte der Beamte, mit dem ich mein Dienst verrichte, anderweitig beschäftigt sein kann er sagen: „Hr. XY wird Festgenommen“! Ich habe dann die Festnahme vorzunehmen und der betroffene muss sich keine Gedanken machen ob die Festnahme rechtmäßig ist oder nicht weil ich ein PFW bin. Dass ich, als PFW die Festnahme nicht aus eigenem Entschluss anordnen darf ist eine interne Angelegenheit die ich mir bewusst sein muss.

VWV des IM über die Erteilung von Verwarnungen durch die Polizei:
2
Angehörige des Freiwilligen Polizeidienstes, denen die Wahrnehmung von Polizeiliche Vollzugsaufgaben übertragen ist, können im Einzelfall vom Leiter des für sie zuständigen Aufstellungsdienststelle oder dessen Vertreter ermächtigt werden, Verwarnungen mit Verwarnungsgeld zu erteilen, sofern sie die erforderliche Kenntnisse in geeigneter Form nachgewiesen haben.

KANN(!), muss aber nicht. Was ein „geeigneter Form“ für den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse ist wird nicht weiter erwähnt.

Gesetz über den Freiwilligen Polizeidienst § 6
(2)
Die Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes sind verpflichtet,
1. an der Fortbildung teilzunehmen,
2. die ihnen anvertraute Dienstkleidung und Ausrüstung pfleglich zu behandeln und nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen,
3. dem Aufruf des Freiwilligen Polizeidienstes und den Anordnungen der Vorgesetzten des Polizeivollzugsdienstes Folge zu leisten.
Im Übrigen gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften über die Treuepflicht, die Amts-Verschwiegenheit, die Annahme von Belohnungen sowie die Verpflichtung zum Schadenersatz und den Rückgriff entsprechend.
(3)
Verletzt ein Angehöriger des Freiwilligen Polizeidienstes schuldhaft eine ihm nach Absatz 2 obliegende Pflicht, so kann ihm die Aufstellungsdienststelle (§ 3 Abs. 1) einen Verweis erteilen.
Grobe Verstöße kann die Aufstellungsdienststelle mit einer Geldbuße bis zu 1000 Deutsche Mark ahnden

Im Übrigen wird von den Polizeifreiwilligen erwartet dass sie sich auch außerhalb des Dienstes vorbildlich verhalten. Es ist NICHT erwünscht dass sie als „Spitzel“ agieren und jeder Kleinigkeit melden, aber es ist durchaus erwünscht dass sie auch außerhalb des Dienstes „Augen und Ohren offen halten“ – mit maß! Da sie sich selber nicht in den Dienst versetzen können, können sie außerhalb des Dienstes nur als Privatpersonen tätig werden – „Jedermannsrecht“ - aber durch Ihre Polizeiliche Kenntnisse können sie durchaus qualifizierte, präzise Zeugenaussagen machen.

Dienst:
Der Freiwillige ist kein Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft und kann sich selber auch nicht in den Dienst versetzen. Der Freiwillige wird von seiner Dienststelle zum Dienst aufgerufen, wobei die Dienste in aller Regel vorher abgesprochen worden sind. Der Freiwillige ist in Ausübung des Dienstes immer ein Polizeibeamter unterstellt und handelt auf dessen Anweisung. Dies bedeutet dass der Freiwillige, in der Praxis, nicht selbst tätig wird sondern die Beamten unterstützen und ergänzen.

Es gibt (seltene) Ausnahmen. So können geeignete PFW z.B. eingeteilt werden Verkehr zu Regeln, Fußstreifen zu gehen, RTW zu begleiten etc. etc. Für solche eigenständige Einsätze wird man nur routinierte PFW einsetzen.

Persönliche Erfahrung und Konklusion:
Ein System wie das Baden-Württembergische steht und fällt mit eine sorgfältige Auswahl, eine intensive und präzise Aus- und Weiterbildung der Bewerber, sowie eine, je nach Fähigkeiten, vernünftige Diensteinteilung.

Die meisten Beamten, die noch nie mit einem PFW Dienst gemacht haben, sind am Anfang sehr skeptisch. Dies ist durchaus verständlich – schließlich wissen sie was für eine Ausbildung sie selber hinter sich haben und dass die Kollegen als Minimum die gleiche Ausbildung hinter sich haben. Jedoch habe ich die Erfahrung gemacht dass viele, nachdem sie mit PFW im Dienst waren, erst neugierig und dann eher positiv werden. Es gibt jedoch auch einige die konsequent negativ bleiben.

Vor allem kleinere Dienststellen machen häufig regen gebrauch von Ihre PFW. Die Beamten lernen somit „Ihre“ PFW gut kennen und wissen nach kurzer Zeit wozu jeder PFW fähig ist. Es ist sicher nicht der Regel, aber ich habe selber erlebt dass ein Beamter lieber „seiner“ PFW auf Streife mitgenommen hat wie ein ihm unbekannter, neu hinzugekommene, Praktikant.

Die PFW sind nicht als Ersatz für Polizeibeamte, sondern als Ergänzung und Unterstützung, gedacht.

Ich wurde selber in meiner Einheit (PHF) sehr gut aufgenommen und gehöre mittlerweile zum „Familie“. Jetzt, nach einigen Jahren, ist die anfängliche Euphorie zwar verflogen, aber es bleibt ein Gefühl dass ich in meiner Freizeit etwas Sinnvolles für unsere Gesellschaft mache.

Ich werde oft gefragt wie man „so etwas“ machen kann? Seit ich 15 war habe ich mich als „Freiwilliger“ in verschiedene sparten betätigt. Ich war in Dänemark beim Zivilschutz und bei der Miliz und habe (vor es für die Führerscheinprüfung zum Pflicht wurde) mehrere Erste – Hilfe Lehrgänge besucht. Wäre ich jetzt beim THW, DRK oder FFW würde niemand fragen – aber Polizeifreiwilliger?
Ich sehe es als eine sinnvolle Tätigkeit an, mache mich dabei aber keine Illusionen dass ich einem Beamten ersetzen kann. Aber: unterstützen und ergänzen!

Übrigens: ich bin Mitglied in IPA und DpolG.

Sollte jemand Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.
Immer mit der Ruhe!
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Beitragvon Lawless » Mo 4. Apr 2005, 20:22

Hallo Christian,

Habe ich eine Chance für den freiwilligen Dienst wenn ich die reguläre Prüfung zwar bestanden vom Arzt jedoch als untauglich wegen ner Rot-Grünschwäche geschrieben wurde???

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Beitragvon Putzbrunny » Mo 4. Apr 2005, 20:45

Ich weiß es natürlich nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass so eine RG-Schwäche in diesem Fall nicht so tragisch ist. Schließlich handelt es sich hier ja um keine richtigen Polizisten.

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Beitragvon Anonym » Di 5. Apr 2005, 07:43

@Lawless,

o je - da kann ich nur sagen: Probieren!

Die Ärzte haben (angeblich) einen gewissen „Ermessensspielraum“, aber genau wie es ausgelegt wird kann ich dir leider nicht mit Sicherheit sagen.

Viel Glück mit deiner Bewerbung!

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Beitragvon highwayman10 » Di 5. Apr 2005, 12:20

[quote=""_Grisu_Putzbrunn""]Ich weiß es natürlich nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass so eine RG-Schwäche in diesem Fall nicht so tragisch ist. Schließlich handelt es sich hier ja um keine richtigen Polizisten.[/quote]


In den Freiwilligen Polizeidienst kann aufgenommen werden, wer
1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
2. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
3. den gesundheitlichen Anforderungen des Freiwilligen Polizeidienstes gewachsen ist und
4. einen guten Ruf besitzt.

Für Polizeifreiwillige gilt die genauso wie für die richtigen Polizisten die Polizeidiensttauglichkeit. Ob der einzelne Arzt die Rotgrünblindheit im Rahmen seines Ermessensspielraumes?!? anders auslegt, kann von hier nicht gesagt werden.

Ich wollte hier eigentlich mal erwähnen, dass der Freiwillige Polizeidienst kein Sammelbecken für Leute ist, die die gesundheitliche Eignung für den berufsmäßigen Einstieg in den Polizeiberuf nicht mitbringen. Es kann durchaus sein, dass es Ärzte gibt, die kleinere Unzulänglichkeiten bei den Untersuchungen durchgehen lassen (schließlich hat der Polizeifreiwillige keinen Anspruch auf freie Heilfürsorge und auch ein späteres Ausscheiden wegen Polizeidienstunfähigkeit ist für einen Polizeifreiwilligen kein Drama). Aber es gibt immer noch genug Bewerber die durch den ärztlichen Dienst aussortiert werden.
Ich möchte hier niemandem Hoffnungen machen, die sich später nicht erfüllen.
Auch zum Einstellungsalter kann ich von hier sagen, dass kaum jemand mit 18-25 Jahren in den Freiwilligen Polizeidienst eingestellt wird. Meistens wird vom Sachbearbeiter für den Freiwilligen Polizeidienst nämlich dann die Frage gestellt, ob er sich nicht vorstellen könnte den Beruf richtig zu erlernen. Anders stellt sich die Situation natürlich da, wenn der Bewerber bereits aufgrund seiner beruflichen Situation, kein Interesse mehr an einem hauptberuflichen Einstieg hat.

Also einfach mal probieren!

Viel Glück bei der Bewerbung!

Gruss

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Beitragvon Lawless » Di 5. Apr 2005, 20:40

Hi,
Ich kann dir garantieren, dass ich nicht Vorhabe in ein Sammelbecken von Leuten zu springen die diese Geschichte so behandeln wie du sie geschildert hast.

Fakt ist das ich um jeden Preis zur Polizei wollte und es am Ende nicht an Intelligenz oder Sportlichkeit gemangelt hat. Ich kann weder jemand die Schuld geben noch mich selbst verantwortlich machen.

RG-Schwäche zählt in meinem Fall als ein Geburtsfehler.
Ich habe aber ein Termin gemacht um zu Testen wie stark diese schwäche vorhanden ist. Wenn sie ein gewisses Maß nicht überschreiten sollte, dann hätte ich noch ne Chance beim BGS...

Immerhin bin ich bereit für diesen Beruf sogar in die USA zu gehen, was wohl ein eindeutiges Zeichen dafür ist, dass ich es ernst meine.
Habe leider noch keine Antwort von einem dortigen EB.
Immerhin sollte ich im Voraus wissen wie es dort mit einer RG-Schwäche aussieht. Aus Spass will ich sicher nicht 4 Jahre zur Army :P

Anonym

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Beitragvon Anonym » Mi 6. Apr 2005, 10:04

Ein Freiwilliger erzählte mir das er lediglich als Handlanger tätig
ist ,weder muß er zu irgendwelchen Sachverhalten was schreiben(macht dann alles der Beamte) noch darf er selbstständig irgendwelche Maßnahmen ausser vielleicht nen Platzverweiss oder ne ID durchführen.

Es wird halt nicht alles so heiss gegessen wie es gekocht wird.

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Beitragvon highwayman10 » Mi 6. Apr 2005, 13:17

[quote=""Anonym""]Ein Freiwilliger erzählte mir das er lediglich als Handlanger tätig
ist ,weder muß er zu irgendwelchen Sachverhalten was schreiben(macht dann alles der Beamte) noch darf er selbstständig irgendwelche Maßnahmen ausser vielleicht nen Platzverweiss oder ne ID durchführen.

Es wird halt nicht alles so heiss gegessen wie es gekocht wird.[/quote]


Zitat Christian:
Die PFW sind nicht als Ersatz für Polizeibeamte, sondern als Ergänzung und Unterstützung, gedacht.

------------------------------------------

Der ausgebildete Polizeibeamte ist Vorgesetzter des Polizeifreiwilligen!
Der Polizeifreiwillige hat das zu machen, was er von seinem Streifenpartner gesagt bekommt! Dazu zählen auch alle Handlangertätigkeiten (Ergänzung und Unterstützung).
Ich habe schon Kotze im Polizeirevier aufgewischt (hat sonst niemand von den Aktiven machen wollen).

Leute die den dicken Maxe machen wollen, sind bei uns falsch und merken das auch recht schnell.

Ich habe selber genug Berichte und Strafanzeigen geschrieben. Meistens schreibe ich sogar noch die Vernehmungen der Zeugen ins Reine (da bin ich wahrscheinlich aber die große Ausnahme unter den Polizeifreiwilligen).
Das Vorkommnis schreibt aber der Aktive. Auch die Sachbearbeitung macht der Aktive, es macht keinen Sinn jemand damit zu beauftragen, der nur eine 4 Wochen Ausbildung hat und zudem nur alle 1-3 Wochen auf der Dienststelle ist.


Gruss

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Beitragvon Däne » Mi 6. Apr 2005, 13:27

[quote=""highwayman10""]
Der ausgebildete Polizeibeamte ist Vorgesetzter des Polizeifreiwilligen!
Der Polizeifreiwillige hat das zu machen, was er von seinem Streifenpartner gesagt bekommt! Dazu zählen auch alle Handlangertätigkeiten (Ergänzung und Unterstützung).
[/quote]

GENAU!
Wer das nicht ertragen kann, oder sich etwas anderes vorstellt, sollte sich was anderes überlegen. Die FFW und DRK suchen auch HÄNDERINGEND Nachwuchs und bieten auch interresante, verantwortungsvolle tätigkeiten.

Übrigens: je nach Dienststelle ist es gar nicht sicher dass man als Freiwilliger überhaupt im streifendienst eingesetzt wird. Es gibt mehrere Dienststellen die ihre Freiwillige nur zur Verkehrsregelung bei Grossveranstaltungen, Kommunale Kriminalprevention etc. einsetzen.
Immer mit der Ruhe!
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Beitragvon Putzbrunny » Mi 6. Apr 2005, 16:18

Also ich kann mir auch vorstellen, dass das Ganze überwiegend auf Handlangertätigkeiten hinausläuft, so wie es der Gast schon beschrieben hat. Was soll man denn auch nach einer vierwöchigen Ausbildung schon können. Und Lernen in der Praxis ist bei so sporadischen Einsätzen wohl auch nicht wirklich hilfreich.
Die Freiwilligen werden dann eben solche Aufgaben übernehmen, die kein hoheitliches Handeln erfordern, die einfach zu begreifen und auszuführen sind. Eben solche, für die man die Zeit und Arbeitskraft von richtigen Polizisten nicht "verschwenden" muss. Bei der angespannten Personalsituation heutzutage, kommen solche Handlanger den richtigen Polizisten sicherlich gut zu pass. Ich möchte jetzt niemandem auf den Schlips treten, aber ob so eine Tätigkeit den Einzelnen wirklich ausfüllt, zumal er sich doch eigentlich wohl etwas anderes unter Polizeiarbeit vorgestellt hat, mag ich doch stark bezweifeln. Für mich wäre es jedenfalls überhaupt nichts. Ich würde mir da eher wie eine Aushilfe vorkommen. Und der Bürger sieht solche Freiwilligen sicherlich auch oft als Polizisten zweiter Klasse an oder noch nicht einmal das. Und das, wo doch auch die richtige Polizei heutzutage bei manchen Leuten mit Akzeptanzproblemen zu kämpfen hat. Falls es bei mir mit der LaPo doch nicht klappen sollte, werde ich mich wohl eher beim BGS oder vielleicht auch beim Zoll umsehen.

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Beitragvon highwayman10 » Mi 6. Apr 2005, 17:58

Hi Lawless,

wie soll ich die Sache umschreiben!
Na ja, für jemanden, der den Beruf des Polizeibeamten unbedingt ergreifen möchte (so wie du es formulierst, ist es dir ja „ernst“), ist der Freiwillige Polizeidienst nur bedingt geeignet.
Das hat damit zu tun, dass Polizeifreiwillige, die sich aus diesem Grund für den Freiwilligen Polizeidienst entschieden haben, mit der Zeit einen großen Frust vor sich herschieben.
Nach der Art: „Ich will ein richtiger Polizist sein, darf aber nicht!“.
Dieser Frust wird mit der Zeit nicht besser, weil je älter man wird, desto schwieriger, wird der direkte Einstieg in den Beruf.

Für jemanden der sich ehrenamtlich engagieren möchte oder um in den Beruf reinzuschnuppern, ist der Freiwillige Polizeidienst wie geschaffen. Es gibt auch sehr viele Kollegen, die über polizeiähnliche Berufe zu uns kamen, damit meine ich Zollbeamte, Justizhelfer und Justizvollzugsbeamte, Gemeindevollzugsbeamte, Berufssoldaten, Bundesbankbeamte (die waren früher sogar Waffenträger) .
Ich würde sogar so weit gehen und sagen, dass jeder 4. Gemeindevollzugsbeamte in Baden-Württemberg im Freiwilligen Polizeidienst ist oder war.
Auch aus meinem Lehrgang sind nach kurzer Zeit einige in die Ausbildung zum Polizeibeamten eingestiegen.

Ein Rat von mir, teste deine RG-Schwäche und versuch es beim BGS!

Viel Glück und Erfolg!

Gruss

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Beitragvon PFW » Mi 6. Apr 2005, 19:12

Also ich kann aus eigeer Erfahrung sagen, dass man nicht als Handlanger angesehen wird.
Man ist es zwar, doch man wird mehr als "Kollege" gesehen.

Das man nichts machn darf ist zwar grundsätzlich richtig, aber kein Beamter hat was dagegen wenn ich ein VK schreibe und er dann drüber ließt.
Am sichersten macht Karriere, wer anderen den Eindruck vermittelt, es sei nützlich ihm zu helfen.

Anonym

Der Freiwillige Polizeidienst Baden-Württemberg

Beitragvon Anonym » Sa 9. Apr 2005, 14:13

Also Leute nach 2Wochen Crashkurs in eine Uniform zu stecken die
sich durch nichts von der eines Beamten unterscheidet halte
ich für ein Unding.
Schönes gerede hin oder her.

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An Highway

Beitragvon Lawless » Sa 9. Apr 2005, 20:44

Hi!

Vieleicht muss ich dir recht geben, aber hin oder her-diskutieren bringt ja nicht viel. Die Polizeieinstellung ist nunmal eine der unpersönlichsten Einstellungen in der BRD. Leider muss ich sagen.
Dein Tipp habe ich schon wahrgenommen. BGS meine ich.
Ich habe auch schon nen Termin beim Augenarzt.
2.0 im rot- und 0,7 im Grünbereich. :P Sobald ich den Augentest habe werde ich ja sehen ob das noch was werden kann.

Naja, Stur ist Stur und das bin ich mehr als nur etwas. :wink:
Im Justizvollzug versuche ich es auch noch.

M

Re: An Highway

Beitragvon M » So 10. Apr 2005, 11:24

[quote=""Lawless""]
Im Justizvollzug versuche ich es auch noch.[/quote]


Hey,

da bin ich auch gerade dabei bzw am überlegen, find nur überhaupt keine infos oder ein forum wo solch leute mal meinung über ihren job vertreten........


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