Unterschied ZEG und FKG

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rambo110
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Unterschied ZEG und FKG

Beitragvon rambo110 » Sa 11. Okt 2014, 19:21

Kann mir jemand mal die Unterschiede von der ZEG und FKG erklären?
-Bayern-
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Re: Unterschied ZEG und FKG

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 12. Okt 2014, 17:28

Gibt es keinen Geschäftsverteilungsplan in der Bibliothek oder online?
:lah:

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Re: Unterschied ZEG und FKG

Beitragvon coco_loco » So 12. Okt 2014, 19:09

Und kein "bitte"?
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Re: Unterschied ZEG und FKG

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 12. Okt 2014, 19:32

Mit einem "Bitte" hätte ich ihm schon zwei Stichpunkte genannt. Die kannte sogar google. :polizei3:
:lah:

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Re: Unterschied ZEG und FKG

Beitragvon Wile E. Coyote » So 12. Okt 2014, 19:46

ZEG = ZweiradExpertenGruppe

www.zeg.de

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Re: Unterschied ZEG und FKG

Beitragvon Close1086 » Mo 13. Okt 2014, 13:50

ZEG= Zivile Einsatzgruppe.

Diese sind i.d.R. beiden PI's oder auch bei den neuen OED zentral angesiedelt und sind überwiegend im Bereich der Rauschgiftkriminalität auf PI Ebene unterwegs. Aber auch andere Einsatze, bei denen Zivilbeamte von Nöten oder von Vorteil sind, werden durch diese Kollegen übernommen.

FKG= Fahndungskontrollgruppe

Die sind zumeist bei den VPI's oder APS'en angesiedelt. In München auch Zentral bei den jeweiligen Abschnitten (West, Ost, Mitte). Im Grenznahen Raum gibt es auch eigene Fahndungsdienststellen. Diese sind zuständig im Bereich Grenzkontrolle, also Schleierfahndung. Zum Aufgabenbereich gehört die Bekämpfung von Schleusung, illegaler Einfuhr von Betäubungsmitteln, Kfz-Verschiebung, Urkundenfälschung und alles mögliche was halt so an grenzüberschreitenden Delikten anfällt.

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Re: Unterschied ZEG und FKG

Beitragvon DonFalcone » Mo 13. Okt 2014, 14:03

Grenznah/Schleierfahndung = PIF ( PI Fahndung )

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Re: Unterschied ZEG und FKG

Beitragvon Hans_Dampf » Mi 15. Okt 2014, 03:18

Close1086 hat geschrieben:ZEG= Zivile Einsatzgruppe.

Diese sind i.d.R. beiden PI's oder auch bei den neuen OED zentral angesiedelt und sind überwiegend im Bereich der Rauschgiftkriminalität auf PI Ebene unterwegs. Aber auch andere Einsatze, bei denen Zivilbeamte von Nöten oder von Vorteil sind, werden durch diese Kollegen übernommen.
Abgesehen von meiner Unverständnis darüber, daß der TE eine solche Frage als vermeintlich junger, engagierter Polizeibeamter vor aller Leut' im World Wide Web niederzuschreiben vermag, anstelle sein eigenes Intranet zu bemühen oder sich mit seinen Kollegen darüber auszutauschen, möchte ich die Aufgabenbeschreibung der ZEG so nicht stehen lassen.

Ureigenste Aufgabe der ZEG ist die 'Bekämpfung der Straßenkriminalität'.

Das ist der Schläger und der Straßenräuber. Der Hühnerdieb und der Einbrecher. Das hierbei auch viele Tätigkeiten im RG-Bereich anfallen liegt in der Natur der Sache, ist aber wahrlich nicht wie genannt 'überwiegend' der Fall und mindert m.E. die Gesamtleistung dieser Truppe, die aus dem Polizeileben auf der Straße nicht wegzudenken und eine wertvolle Ressource ist.

Mehr Worte sollte man im Internet darüber nicht verlieren.

Für den TE ist die Sache aber dahingehend nachrangig, da er zuallererst richtiger Polizist werden muss, bevor er sich zur einer ZEG bewerben kann. Mindestdienstzeiten im pol. Einzeldienst sind m.W. allernorts Voraussetzung.

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Re: Unterschied ZEG und FKG

Beitragvon bernd » Mo 20. Okt 2014, 10:45

Danke Kollege. Diese Erklärung ist zutreffender.... :polizei3:


rambo110: Ein etwas anderer Usernamen hast du nicht gefunden?

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Re: Unterschied ZEG und FKG

Beitragvon rambo110 » So 26. Okt 2014, 00:10

Nein. Wieso?
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Re: Unterschied ZEG und FKG

Beitragvon Hessen78 » So 26. Okt 2014, 02:20

rambo110 hat geschrieben:Nein. Wieso?
Weil der Name eben einen ersten Eindruck hinterlässt. Und die zweite Chance für den ersten Eindruck ist generell rar gesät.

Ein "rambo" ist rein von der Konnotation her nun erst einmal massiv vorbelastet. Grundsätzlich versucht man "rambos" im EAV auszusortieren.

(muss man das wirklich so haarklein erläutern... so manches sollte doch selbstredend sein?)

Im Übrigen gab es schon einmal einen recht zweifelhaften Eintrag von Dir: Waffenschein und so

Da darf man schon einmal fragen, ob Du ausgebildeter PVB oder Anwärter mit seltsamen Ansichten bist. Im zitierten Post behauptest Du ja ausgebildeter PVB zu sein.

Insgesamt hab ich da aber erhebliche Zweifel...

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Re: Unterschied ZEG und FKG

Beitragvon atdsvl91 » So 26. Okt 2014, 12:34

rambo110 hat geschrieben:Kann mir jemand mal die Unterschiede von der ZEG und FKG erklären?
Nicht einmal dem schlechtesten meines ehem. AS würde ich unterstellen, davon keinen Plan zu haben. 2,5 Jahre Ausbildung, 4 Monate davon Praktikum, fachkundiges Ausbildungspersonal. Es gibt einfach ein Grundwissen, das unabdingbar ist. Wenn ich mir vorstelle, mein Streifenpartner kennt die ZEG nicht....... Krass, einfach nur krass. Schieb das nur auf die Copzone. Real wäre ich genauso schockiert. Wenn man wirklich berechtigt ist, das Intranet zu nutzen, so braucht man 3-5 Minuten, um so etwas zu recherchieren. Daher verstehe ich die Reaktion mancher User hier. Wenn du wirklich PM (+) bist, dann frag doch mal deinen BPH-Führer oder PI Leiter. Nein.. besser gleich an den PP. Bin auf die Reaktion gespannt :) Ob die erfreuter reagieren?
______________________________

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