Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Wechsel vom mD zum gD.
Kurz zu meiner Situation. Ich habe in zwei Wochen eine Einladung für die EAV für den gD 2015 in Berlin. Da Brandenburg kurzfristig noch Bewerber für den den mD 2014 sucht, habe ich mich spontan auch dort beworben und auch dort eine Einladung zum EAV bekommen.
Grundsätzlich würde ich lieber nach Berlin und eigentlich auch lieber in den gD. Falls es für April in Berlin nicht klappen sollte, würde ich auch versuchen mich nochmal für Oktober zu bewerben.
Gehen wir jetzt mal von dem theoretischen Fall aus, dass ich Brandenburg für 2014 mD genommen werden, aber in Berlin für April 2015 durchfalle. Könnte ich mich dann nochmal für Okt. 2015 für den gD in Berlin und Brandenburg bewerben, obwohl ich mich schon in der Ausbildung zum mD in Brandenburg befinde?
Dass das wahrscheinlich nicht so gerne gesehen wird, kann ich mir denken, ich will auch eigentlich nur wissen, ob es in der Theorie möglich ist.
Vielen Dank & freundliche Grüße
Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung
Re: Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung
Einstellungen von Bewerbern, die bereits in einem anderen Bundesland Polizeibeamte sind, sind grundsätzlich nur möglich, wenn entweder das "abgebende" Bundesland eine "Freigabe" erteilt oder das Beamtenverhältnis seit mindestens einem Jahr beendet ist.Flutjaker hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Wechsel vom mD zum gD.
Kurz zu meiner Situation. Ich habe in zwei Wochen eine Einladung für die EAV für den gD 2015 in Berlin. Da Brandenburg kurzfristig noch Bewerber für den den mD 2014 sucht, habe ich mich spontan auch dort beworben und auch dort eine Einladung zum EAV bekommen.
Grundsätzlich würde ich lieber nach Berlin und eigentlich auch lieber in den gD. Falls es für April in Berlin nicht klappen sollte, würde ich auch versuchen mich nochmal für Oktober zu bewerben.
Gehen wir jetzt mal von dem theoretischen Fall aus, dass ich Brandenburg für 2014 mD genommen werden, aber in Berlin für April 2015 durchfalle. Könnte ich mich dann nochmal für Okt. 2015 für den gD in Berlin und Brandenburg bewerben, obwohl ich mich schon in der Ausbildung zum mD in Brandenburg befinde?
Dass das wahrscheinlich nicht so gerne gesehen wird, kann ich mir denken, ich will auch eigentlich nur wissen, ob es in der Theorie möglich ist.
Vielen Dank & freundliche Grüße
Laufbahngleich (also z.B. vom gD in den gD) wird zumindest in Berlin gar nicht eingestellt.
Re: Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung
Und das ist auch während der Ausbildung so?
Ich hab jetzt mit Hilfe der SuFu schon häufiger gelesen, dass sich viele während ihrer Ausbildung zum mD nochmal für den gehobenen Dienst bewerben?
Das geht dann?
Ich hab jetzt mit Hilfe der SuFu schon häufiger gelesen, dass sich viele während ihrer Ausbildung zum mD nochmal für den gehobenen Dienst bewerben?
Das geht dann?
Re: Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung
Das war doch überhaupt nicht die Frage!mistam hat geschrieben:Einstellungen von Bewerbern, die bereits in einem anderen Bundesland Polizeibeamte sind, sind grundsätzlich nur möglich, wenn entweder das "abgebende" Bundesland eine "Freigabe" erteilt oder das Beamtenverhältnis seit mindestens einem Jahr beendet ist.Flutjaker hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Wechsel vom mD zum gD.
Kurz zu meiner Situation. Ich habe in zwei Wochen eine Einladung für die EAV für den gD 2015 in Berlin. Da Brandenburg kurzfristig noch Bewerber für den den mD 2014 sucht, habe ich mich spontan auch dort beworben und auch dort eine Einladung zum EAV bekommen.
Grundsätzlich würde ich lieber nach Berlin und eigentlich auch lieber in den gD. Falls es für April in Berlin nicht klappen sollte, würde ich auch versuchen mich nochmal für Oktober zu bewerben.
Gehen wir jetzt mal von dem theoretischen Fall aus, dass ich Brandenburg für 2014 mD genommen werden, aber in Berlin für April 2015 durchfalle. Könnte ich mich dann nochmal für Okt. 2015 für den gD in Berlin und Brandenburg bewerben, obwohl ich mich schon in der Ausbildung zum mD in Brandenburg befinde?
Dass das wahrscheinlich nicht so gerne gesehen wird, kann ich mir denken, ich will auch eigentlich nur wissen, ob es in der Theorie möglich ist.
Vielen Dank & freundliche Grüße
Laufbahngleich (also z.B. vom gD in den gD) wird zumindest in Berlin gar nicht eingestellt.
Ja, du kannst dich weiter im gD bewerben wenn du bereits Anwärter im mD bist!
Ja, du kannst dich weiter im gD bewerben, auch wenn du bereits fertiger Beamter mD bist.
Ob das gerne gesehen wird ist unterschiedlich...
Und wenn du dich auf eine Ausbildung bewirbst gilt eh nie die Sperrfrist!
Sperrfrist gilt nur wenn man in der gleichen Laufbahn als fertiger Beamter zu einem anderen Dienstherrn will aber kein Tausch etc klappt!
Sinn ist, dass "schlechten Ländern" nicht Zuviele Beamte flitzen gehen!
Wird bestimmt auch irgendwann kassiert diese freiwillige Regelung...
Re: Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung
Mistam hat die Frage durchaus richtig beantwortet, da der Ersteller des Threads wissen wollte, wenn er sich bereits in Brandenburg in der Ausbildung mD befindet, sich noch einmal in Berlin bewerben kann und die Frage wurde korrekt beantwortet. Wie es in Brandenburg zwecks der Bewerbung zum gD in der bereits bestehenden Ausbildung im mD steht, kann ich nicht sagen.
Ich finde es immer wieder "herrlich" anzusehen, dass die Antworten von mistam so nieder geschmettert werden, obwohl er derjenige ist, der Ahnung von der Materie hat
Ich finde es immer wieder "herrlich" anzusehen, dass die Antworten von mistam so nieder geschmettert werden, obwohl er derjenige ist, der Ahnung von der Materie hat
"Hinter den Wolken scheint immer die Sonne"
Re: Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung
Ne, eigentlich nicht.Kathi_bln hat geschrieben:Mistam hat die Frage durchaus richtig beantwortet, da der Ersteller des Threads wissen wollte, wenn er sich bereits in Brandenburg in der Ausbildung mD befindet, sich noch einmal in Berlin bewerben kann und die Frage wurde korrekt beantwortet. Wie es in Brandenburg zwecks der Bewerbung zum gD in der bereits bestehenden Ausbildung im mD steht, kann ich nicht sagen.
Ich finde es immer wieder "herrlich" anzusehen, dass die Antworten von mistam so nieder geschmettert werden, obwohl er derjenige ist, der Ahnung von der Materie hat
Er hat die Frage absolut nicht beantwortet.
Er hat nur die einjährige Sperrfrist angeführt.
Diese hat aber mit der Fragestellung absolut nichts zutun,
da sie weder greift wenn der Threadersteller dich als Anwärter mD (PMA) bei einem anderen Dienstherren auf eine Ausbildung gD bewirbt, noch greift sie wenn er als fertiger Beamter mD(PM, POM, PHM) sich auf eine Ausbildung gD, also einstellen als PKA/KKA bewirbt!
Die einjährige Sperrfrist gilt nur für fertige Beamte die Laufbahngleich als fertige Beamte übernommen werden möchten! PM als PM zb oder PK als PK zb... Etc pp...
Hat der Threadersteller danach gefragt?
NEIN.
Außerdem ist seine Antwort eben nicht nur an der Frage vorbei sondern eben auch falsch bzw nicht vollständig!
1.Gilt nicht bei Beamten auf Widerruf!Einstellungen von Bewerbern, die bereits in einem anderen Bundesland Polizeibeamte sind, sind grundsätzlich nur möglich, wenn entweder das "abgebende" Bundesland eine "Freigabe" erteilt oder das Beamtenverhältnis seit mindestens einem Jahr beendet ist.
2.Gilt auch als Beamten auf Probe/Lebzeit nicht, wenn sie sich auf eine neue Ausbildung in dem anderen BL bewerben, also wieder Einstellung als Beamter auf Widerruf. Zb PM bewirbt sich auf PKA Ausbildung!
Und eben das sind die beiden Fälle die für den Threadersteller in Frage kommen!
Zuletzt geändert von Zeus am Mo 30. Jun 2014, 19:48, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung
Meiner Meinung nach immer noch nicht korrekt. Denn bei einer Einstellung in Berlin unterschreibt man ein Dokument, dass eine Sperrfrist von einem Jahr für andere Bundesländer einrichtet.Zeus hat geschrieben:Ne, eigentlich nicht.Kathi_bln hat geschrieben:Mistam hat die Frage durchaus richtig beantwortet, da der Ersteller des Threads wissen wollte, wenn er sich bereits in Brandenburg in der Ausbildung mD befindet, sich noch einmal in Berlin bewerben kann und die Frage wurde korrekt beantwortet. Wie es in Brandenburg zwecks der Bewerbung zum gD in der bereits bestehenden Ausbildung im mD steht, kann ich nicht sagen.
Ich finde es immer wieder "herrlich" anzusehen, dass die Antworten von mistam so nieder geschmettert werden, obwohl er derjenige ist, der Ahnung von der Materie hat
Er hat die Frage absolut nicht beantwortet.
Er hat nur die einjährige Sperrfrist angeführt.
Diese hat aber mit der Fragestellung absolut nichts zutun,
da sie weder greift wenn der Threadersteller dich als Anwärter mD (PMA) bei einem anderen Dienstherren auf eine Ausbildung gD bewirbt, noch greift sie wenn er als fertiger Beamter mD(PM, POM, PHM) sich auf eine Ausbildung gD, also einstellen als PKA/KKA bewirbt!
Die einjährige Sperrfrist gilt nur für fertige Beamte die Laufbahngleich als fertige Beamte übernommen werden möchten! PM als PM zb oder PK als PK zb... Etc pp...
Hat der Threadersteller danach gefragt?
NEIN.
Außerdem ist seine Antwort eben nicht nur an der Frage vorbei sondern eben auch falsch bzw nicht vollständig!
1.Gilt nicht bei Beamten auf Widerruf!Einstellungen von Bewerbern, die bereits in einem anderen Bundesland Polizeibeamte sind, sind grundsätzlich nur möglich, wenn entweder das "abgebende" Bundesland eine "Freigabe" erteilt oder das Beamtenverhältnis seit mindestens einem Jahr beendet ist.
2.Gilt auch als Beamten auf Probe/Lebzeit nicht, wenn sie sich auf eine neue Ausbildung in dem anderen BL bewerben, also wieder Einstellung als Beamter auf Widerruf. Zb PM bewirbt sich auf PKA Ausbildung!
Der Tausch von mD zu gD Berlin war bisher, meiner Erfahrung nach, immer möglich. Sofern man das EAV bestand. Dann wurde man vom mD in den gD überführt. Hier kann ich mich aber durchaus irren.
Vielleicht einfach mal einem Mitarbeiter des Einstellungsbüros aus Berlin vertrauen...
Re: Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung
Die Sperrfrist gilt in allen BL.
Sie existiert aufgrund einer gemeinsamen Erklärung aller Innenministerien.
Und sie gilt für fertige Beamte die Laufbahngleich wechseln möchten.
Bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstherr hat dein alter Dienstherr auch nicht mehr viel zu melden. Bitte um Entlassung und fertig.
Den Rest entscheidet der neue Dienstherr.
Und hier sind eben alle BL gehalten sich an das eine Jahr zu halten bei Laufbahngleichem Wechsel von fertigen Beamten. Ausnahmen sind Härtefall und Tausch oder Ringtausch natürlich.
Rückforderungen etc sind natürlich ein anderes Thema.
Hier lassen sich viele Länder Schriftstücke unterzeichnen die bei Nichteinhaltung Rückforderungen mit sich bringen!
Sie existiert aufgrund einer gemeinsamen Erklärung aller Innenministerien.
Und sie gilt für fertige Beamte die Laufbahngleich wechseln möchten.
Bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstherr hat dein alter Dienstherr auch nicht mehr viel zu melden. Bitte um Entlassung und fertig.
Den Rest entscheidet der neue Dienstherr.
Und hier sind eben alle BL gehalten sich an das eine Jahr zu halten bei Laufbahngleichem Wechsel von fertigen Beamten. Ausnahmen sind Härtefall und Tausch oder Ringtausch natürlich.
Rückforderungen etc sind natürlich ein anderes Thema.
Hier lassen sich viele Länder Schriftstücke unterzeichnen die bei Nichteinhaltung Rückforderungen mit sich bringen!
Re: Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung
Es wird in dem Schriftstück ausdrücklich erwähnt, dass es sich um die Ausbildung, also BaW, handelt. Lediglich der Dienstherr kann eine Freigabe erteilen, diese wird idR aber nur wegen sozialer Härte erteilt.Zeus hat geschrieben:Die Sperrfrist gilt in allen BL.
Sie existiert aufgrund einer gemeinsamen Erklärung aller Innenministerien.
Und sie gilt für fertige Beamte die Laufbahngleich wechseln möchten.
Bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstherr hat dein alter Dienstherr auch nicht mehr viel zu melden. Bitte um Entlassung und fertig.
Den Rest entscheidet der neue Dienstherr.
Und hier sind eben alle BL gehalten sich an das eine Jahr zu halten bei Laufbahngleichem Wechsel von fertigen Beamten. Ausnahmen sind Härtefall und Tausch oder Ringtausch natürlich.
Rückforderungen etc sind natürlich ein anderes Thema.
Hier lassen sich viele Länder Schriftstücke unterzeichnen die bei Nichteinhaltung Rückforderungen mit sich bringen!
Re: Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung
Der Wechsel in die nächsthöhere Laufbahn bei einem anderen Dienstherren ist grundsätzlich immer möglich.
Der A7 Beamte, BaL, in BB bewirbt sich fürn Gd in B und besteht das EAV, dann rechtzeitig zum geplanten Einstellungstermin um Entlassung "bitten" und alles nimmt seinen Gang...
Der A9 Gd kann sich aber nicht bei nem anderen Dienstherren für den Gd bewerben, das geht nicht.
Das Papier möchte ich bitte sehen
Der A7 Beamte, BaL, in BB bewirbt sich fürn Gd in B und besteht das EAV, dann rechtzeitig zum geplanten Einstellungstermin um Entlassung "bitten" und alles nimmt seinen Gang...
Der A9 Gd kann sich aber nicht bei nem anderen Dienstherren für den Gd bewerben, das geht nicht.
Das Papier möchte ich bitte sehen
Re: Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung
Das ist totaler Schwachsinn. Nichts gegen dich.skyf4ll hat geschrieben:Es wird in dem Schriftstück ausdrücklich erwähnt, dass es sich um die Ausbildung, also BaW, handelt. Lediglich der Dienstherr kann eine Freigabe erteilen, diese wird idR aber nur wegen sozialer Härte erteilt.Zeus hat geschrieben:Die Sperrfrist gilt in allen BL.
Sie existiert aufgrund einer gemeinsamen Erklärung aller Innenministerien.
Und sie gilt für fertige Beamte die Laufbahngleich wechseln möchten.
Bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstherr hat dein alter Dienstherr auch nicht mehr viel zu melden. Bitte um Entlassung und fertig.
Den Rest entscheidet der neue Dienstherr.
Und hier sind eben alle BL gehalten sich an das eine Jahr zu halten bei Laufbahngleichem Wechsel von fertigen Beamten. Ausnahmen sind Härtefall und Tausch oder Ringtausch natürlich.
Rückforderungen etc sind natürlich ein anderes Thema.
Hier lassen sich viele Länder Schriftstücke unterzeichnen die bei Nichteinhaltung Rückforderungen mit sich bringen!
Es gibt keine "Freigabe" für Anwärter. Du kannst immer um Entlassung bitten.
Mag sein, dass die Polizei Berlin sich sowas unterschreiben lässt, ich glaube aber die Intention ist da doch eher bei Rückforderungen o.Ä. Zu suchen.
Für eine neue Ausbildung kannst du dich immer bewerben.
Dabei fordern die Behörden oft nichtmal die Personalakte des vorherigen Dienstherr an!!!
Ist also ziemlich irrelevant ob man vorher schon woanders in der Ausbildung zum pvb war in einer anderen Laufbahn.
Re: Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung
Danke, das beantwortet so ziemlich meine Frage.
Mein Grundintention war oder ist, jetzt in Brandenburg zum mD zu starten, weil es spontan noch für 2014 angeboten wurde. Und dann falls ich die Tests in Berlin bestehen sollte 2015 dort in das Studium des gD zu wechseln.
Dass das unter Umständen nicht die feine Art ist, ist mir bewusst. Allerdings muss ich ja sowieso erstmal die Aufnahme in Brandenburg schaffen.
Kann hier jemand konkret von den erwähnten Rückforderungen berichten? Und ob eine solche Vertragsklausel in Berlin/Brandenburg üblich ist?
Danke & Gruß
Mein Grundintention war oder ist, jetzt in Brandenburg zum mD zu starten, weil es spontan noch für 2014 angeboten wurde. Und dann falls ich die Tests in Berlin bestehen sollte 2015 dort in das Studium des gD zu wechseln.
Dass das unter Umständen nicht die feine Art ist, ist mir bewusst. Allerdings muss ich ja sowieso erstmal die Aufnahme in Brandenburg schaffen.
Kann hier jemand konkret von den erwähnten Rückforderungen berichten? Und ob eine solche Vertragsklausel in Berlin/Brandenburg üblich ist?
Danke & Gruß
Re: Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung
Dann solltest du dich in Brandenburg schlau machen, wie es da aussieht. Denke nicht, dass dir Berliner da groß helfen können.Flutjaker hat geschrieben:Danke, das beantwortet so ziemlich meine Frage.
Mein Grundintention war oder ist, jetzt in Brandenburg zum mD zu starten, weil es spontan noch für 2014 angeboten wurde. Und dann falls ich die Tests in Berlin bestehen sollte 2015 dort in das Studium des gD zu wechseln.
Dass das unter Umständen nicht die feine Art ist, ist mir bewusst. Allerdings muss ich ja sowieso erstmal die Aufnahme in Brandenburg schaffen.
Kann hier jemand konkret von den erwähnten Rückforderungen berichten? Und ob eine solche Vertragsklausel in Berlin/Brandenburg üblich ist?
Danke & Gruß
Viel Erfolg!
Re: Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung
@Zeus:
Ich weiß nicht, woher Du Deine fundierten Erkenntnisse nimmst - für Berlin gilt jedenfalls genau das, was ich geschrieben habe und zwar auch für Bewerber, die noch in der Ausbildung eines anderen Bundeslandes sind und auch für "Diagonalbewerbungen" vom mD in den gD, ob Du das nun toll oder angemessen oder sinnvoll findest, oder nicht ...
Die Regelung beruht - wie bereits richtig festgestellt wurde - auf einer Vereinbarung der Innenminister der Länder, die - weil in den BL uneinheitlich ausgelegt und angewandt - derzeit gerade von der IMK überarbeitet wird, hat also nichts mit der gesetzlichen Regelung bei Versetzungen zu tun.
Ich weiß nicht, woher Du Deine fundierten Erkenntnisse nimmst - für Berlin gilt jedenfalls genau das, was ich geschrieben habe und zwar auch für Bewerber, die noch in der Ausbildung eines anderen Bundeslandes sind und auch für "Diagonalbewerbungen" vom mD in den gD, ob Du das nun toll oder angemessen oder sinnvoll findest, oder nicht ...
Die Regelung beruht - wie bereits richtig festgestellt wurde - auf einer Vereinbarung der Innenminister der Länder, die - weil in den BL uneinheitlich ausgelegt und angewandt - derzeit gerade von der IMK überarbeitet wird, hat also nichts mit der gesetzlichen Regelung bei Versetzungen zu tun.
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