Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung

Auswahlverfahren und Ausbildung
Flutjaker
Cadet
Cadet
Beiträge: 3
Registriert: So 29. Jun 2014, 21:31

Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung

Beitragvon Flutjaker » So 29. Jun 2014, 21:58

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Wechsel vom mD zum gD.
Kurz zu meiner Situation. Ich habe in zwei Wochen eine Einladung für die EAV für den gD 2015 in Berlin. Da Brandenburg kurzfristig noch Bewerber für den den mD 2014 sucht, habe ich mich spontan auch dort beworben und auch dort eine Einladung zum EAV bekommen.

Grundsätzlich würde ich lieber nach Berlin und eigentlich auch lieber in den gD. Falls es für April in Berlin nicht klappen sollte, würde ich auch versuchen mich nochmal für Oktober zu bewerben.

Gehen wir jetzt mal von dem theoretischen Fall aus, dass ich Brandenburg für 2014 mD genommen werden, aber in Berlin für April 2015 durchfalle. Könnte ich mich dann nochmal für Okt. 2015 für den gD in Berlin und Brandenburg bewerben, obwohl ich mich schon in der Ausbildung zum mD in Brandenburg befinde?

Dass das wahrscheinlich nicht so gerne gesehen wird, kann ich mir denken, ich will auch eigentlich nur wissen, ob es in der Theorie möglich ist.

Vielen Dank & freundliche Grüße

mistam
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 3739
Registriert: Do 19. Jul 2007, 00:00
Wohnort: Berlin

Re: Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung

Beitragvon mistam » Mo 30. Jun 2014, 08:15

Flutjaker hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Wechsel vom mD zum gD.
Kurz zu meiner Situation. Ich habe in zwei Wochen eine Einladung für die EAV für den gD 2015 in Berlin. Da Brandenburg kurzfristig noch Bewerber für den den mD 2014 sucht, habe ich mich spontan auch dort beworben und auch dort eine Einladung zum EAV bekommen.

Grundsätzlich würde ich lieber nach Berlin und eigentlich auch lieber in den gD. Falls es für April in Berlin nicht klappen sollte, würde ich auch versuchen mich nochmal für Oktober zu bewerben.

Gehen wir jetzt mal von dem theoretischen Fall aus, dass ich Brandenburg für 2014 mD genommen werden, aber in Berlin für April 2015 durchfalle. Könnte ich mich dann nochmal für Okt. 2015 für den gD in Berlin und Brandenburg bewerben, obwohl ich mich schon in der Ausbildung zum mD in Brandenburg befinde?

Dass das wahrscheinlich nicht so gerne gesehen wird, kann ich mir denken, ich will auch eigentlich nur wissen, ob es in der Theorie möglich ist.

Vielen Dank & freundliche Grüße
Einstellungen von Bewerbern, die bereits in einem anderen Bundesland Polizeibeamte sind, sind grundsätzlich nur möglich, wenn entweder das "abgebende" Bundesland eine "Freigabe" erteilt oder das Beamtenverhältnis seit mindestens einem Jahr beendet ist.

Laufbahngleich (also z.B. vom gD in den gD) wird zumindest in Berlin gar nicht eingestellt.

Flutjaker
Cadet
Cadet
Beiträge: 3
Registriert: So 29. Jun 2014, 21:31

Re: Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung

Beitragvon Flutjaker » Mo 30. Jun 2014, 15:51

Und das ist auch während der Ausbildung so?

Ich hab jetzt mit Hilfe der SuFu schon häufiger gelesen, dass sich viele während ihrer Ausbildung zum mD nochmal für den gehobenen Dienst bewerben?

Das geht dann?

Benutzeravatar
Zeus
Captain
Captain
Beiträge: 1603
Registriert: Mo 19. Sep 2005, 00:00
Wohnort: NRW

Re: Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung

Beitragvon Zeus » Mo 30. Jun 2014, 17:04

mistam hat geschrieben:
Flutjaker hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Wechsel vom mD zum gD.
Kurz zu meiner Situation. Ich habe in zwei Wochen eine Einladung für die EAV für den gD 2015 in Berlin. Da Brandenburg kurzfristig noch Bewerber für den den mD 2014 sucht, habe ich mich spontan auch dort beworben und auch dort eine Einladung zum EAV bekommen.

Grundsätzlich würde ich lieber nach Berlin und eigentlich auch lieber in den gD. Falls es für April in Berlin nicht klappen sollte, würde ich auch versuchen mich nochmal für Oktober zu bewerben.

Gehen wir jetzt mal von dem theoretischen Fall aus, dass ich Brandenburg für 2014 mD genommen werden, aber in Berlin für April 2015 durchfalle. Könnte ich mich dann nochmal für Okt. 2015 für den gD in Berlin und Brandenburg bewerben, obwohl ich mich schon in der Ausbildung zum mD in Brandenburg befinde?

Dass das wahrscheinlich nicht so gerne gesehen wird, kann ich mir denken, ich will auch eigentlich nur wissen, ob es in der Theorie möglich ist.

Vielen Dank & freundliche Grüße
Einstellungen von Bewerbern, die bereits in einem anderen Bundesland Polizeibeamte sind, sind grundsätzlich nur möglich, wenn entweder das "abgebende" Bundesland eine "Freigabe" erteilt oder das Beamtenverhältnis seit mindestens einem Jahr beendet ist.

Laufbahngleich (also z.B. vom gD in den gD) wird zumindest in Berlin gar nicht eingestellt.
Das war doch überhaupt nicht die Frage!



Ja, du kannst dich weiter im gD bewerben wenn du bereits Anwärter im mD bist!
Ja, du kannst dich weiter im gD bewerben, auch wenn du bereits fertiger Beamter mD bist.

Ob das gerne gesehen wird ist unterschiedlich...

Und wenn du dich auf eine Ausbildung bewirbst gilt eh nie die Sperrfrist!

Sperrfrist gilt nur wenn man in der gleichen Laufbahn als fertiger Beamter zu einem anderen Dienstherrn will aber kein Tausch etc klappt!
Sinn ist, dass "schlechten Ländern" nicht Zuviele Beamte flitzen gehen!

Wird bestimmt auch irgendwann kassiert diese freiwillige Regelung... :pfeif: :polizei3:

Benutzeravatar
Kathi_bln
Sergeant
Sergeant
Beiträge: 701
Registriert: Mo 11. Feb 2013, 12:59
Wohnort: Berlin

Re: Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung

Beitragvon Kathi_bln » Mo 30. Jun 2014, 19:04

Mistam hat die Frage durchaus richtig beantwortet, da der Ersteller des Threads wissen wollte, wenn er sich bereits in Brandenburg in der Ausbildung mD befindet, sich noch einmal in Berlin bewerben kann und die Frage wurde korrekt beantwortet. Wie es in Brandenburg zwecks der Bewerbung zum gD in der bereits bestehenden Ausbildung im mD steht, kann ich nicht sagen.

Ich finde es immer wieder "herrlich" anzusehen, dass die Antworten von mistam so nieder geschmettert werden, obwohl er derjenige ist, der Ahnung von der Materie hat :zustimm:
"Hinter den Wolken scheint immer die Sonne"

Benutzeravatar
Zeus
Captain
Captain
Beiträge: 1603
Registriert: Mo 19. Sep 2005, 00:00
Wohnort: NRW

Re: Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung

Beitragvon Zeus » Mo 30. Jun 2014, 19:39

Kathi_bln hat geschrieben:Mistam hat die Frage durchaus richtig beantwortet, da der Ersteller des Threads wissen wollte, wenn er sich bereits in Brandenburg in der Ausbildung mD befindet, sich noch einmal in Berlin bewerben kann und die Frage wurde korrekt beantwortet. Wie es in Brandenburg zwecks der Bewerbung zum gD in der bereits bestehenden Ausbildung im mD steht, kann ich nicht sagen.

Ich finde es immer wieder "herrlich" anzusehen, dass die Antworten von mistam so nieder geschmettert werden, obwohl er derjenige ist, der Ahnung von der Materie hat :zustimm:
Ne, eigentlich nicht.
Er hat die Frage absolut nicht beantwortet.
Er hat nur die einjährige Sperrfrist angeführt.
Diese hat aber mit der Fragestellung absolut nichts zutun,
da sie weder greift wenn der Threadersteller dich als Anwärter mD (PMA) bei einem anderen Dienstherren auf eine Ausbildung gD bewirbt, noch greift sie wenn er als fertiger Beamter mD(PM, POM, PHM) sich auf eine Ausbildung gD, also einstellen als PKA/KKA bewirbt!

Die einjährige Sperrfrist gilt nur für fertige Beamte die Laufbahngleich als fertige Beamte übernommen werden möchten! PM als PM zb oder PK als PK zb... Etc pp...
Hat der Threadersteller danach gefragt?
NEIN.

Außerdem ist seine Antwort eben nicht nur an der Frage vorbei sondern eben auch falsch bzw nicht vollständig!
Einstellungen von Bewerbern, die bereits in einem anderen Bundesland Polizeibeamte sind, sind grundsätzlich nur möglich, wenn entweder das "abgebende" Bundesland eine "Freigabe" erteilt oder das Beamtenverhältnis seit mindestens einem Jahr beendet ist.
1.Gilt nicht bei Beamten auf Widerruf!
2.Gilt auch als Beamten auf Probe/Lebzeit nicht, wenn sie sich auf eine neue Ausbildung in dem anderen BL bewerben, also wieder Einstellung als Beamter auf Widerruf. Zb PM bewirbt sich auf PKA Ausbildung!

Und eben das sind die beiden Fälle die für den Threadersteller in Frage kommen! :polizei1:
Zuletzt geändert von Zeus am Mo 30. Jun 2014, 19:48, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
skyf4ll
Police Officer
Police Officer
Beiträge: 190
Registriert: Mo 30. Sep 2013, 13:44

Re: Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung

Beitragvon skyf4ll » Mo 30. Jun 2014, 19:51

Zeus hat geschrieben:
Kathi_bln hat geschrieben:Mistam hat die Frage durchaus richtig beantwortet, da der Ersteller des Threads wissen wollte, wenn er sich bereits in Brandenburg in der Ausbildung mD befindet, sich noch einmal in Berlin bewerben kann und die Frage wurde korrekt beantwortet. Wie es in Brandenburg zwecks der Bewerbung zum gD in der bereits bestehenden Ausbildung im mD steht, kann ich nicht sagen.

Ich finde es immer wieder "herrlich" anzusehen, dass die Antworten von mistam so nieder geschmettert werden, obwohl er derjenige ist, der Ahnung von der Materie hat :zustimm:
Ne, eigentlich nicht.
Er hat die Frage absolut nicht beantwortet.
Er hat nur die einjährige Sperrfrist angeführt.
Diese hat aber mit der Fragestellung absolut nichts zutun,
da sie weder greift wenn der Threadersteller dich als Anwärter mD (PMA) bei einem anderen Dienstherren auf eine Ausbildung gD bewirbt, noch greift sie wenn er als fertiger Beamter mD(PM, POM, PHM) sich auf eine Ausbildung gD, also einstellen als PKA/KKA bewirbt!

Die einjährige Sperrfrist gilt nur für fertige Beamte die Laufbahngleich als fertige Beamte übernommen werden möchten! PM als PM zb oder PK als PK zb... Etc pp...
Hat der Threadersteller danach gefragt?
NEIN.

Außerdem ist seine Antwort eben nicht nur an der Frage vorbei sondern eben auch falsch bzw nicht vollständig!
Einstellungen von Bewerbern, die bereits in einem anderen Bundesland Polizeibeamte sind, sind grundsätzlich nur möglich, wenn entweder das "abgebende" Bundesland eine "Freigabe" erteilt oder das Beamtenverhältnis seit mindestens einem Jahr beendet ist.
1.Gilt nicht bei Beamten auf Widerruf!
2.Gilt auch als Beamten auf Probe/Lebzeit nicht, wenn sie sich auf eine neue Ausbildung in dem anderen BL bewerben, also wieder Einstellung als Beamter auf Widerruf. Zb PM bewirbt sich auf PKA Ausbildung!
Meiner Meinung nach immer noch nicht korrekt. Denn bei einer Einstellung in Berlin unterschreibt man ein Dokument, dass eine Sperrfrist von einem Jahr für andere Bundesländer einrichtet.

Der Tausch von mD zu gD Berlin war bisher, meiner Erfahrung nach, immer möglich. Sofern man das EAV bestand. Dann wurde man vom mD in den gD überführt. Hier kann ich mich aber durchaus irren.

Vielleicht einfach mal einem Mitarbeiter des Einstellungsbüros aus Berlin vertrauen...

Benutzeravatar
Zeus
Captain
Captain
Beiträge: 1603
Registriert: Mo 19. Sep 2005, 00:00
Wohnort: NRW

Re: Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung

Beitragvon Zeus » Mo 30. Jun 2014, 20:00

Die Sperrfrist gilt in allen BL.
Sie existiert aufgrund einer gemeinsamen Erklärung aller Innenministerien.
Und sie gilt für fertige Beamte die Laufbahngleich wechseln möchten.
Bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstherr hat dein alter Dienstherr auch nicht mehr viel zu melden. Bitte um Entlassung und fertig.
Den Rest entscheidet der neue Dienstherr.
Und hier sind eben alle BL gehalten sich an das eine Jahr zu halten bei Laufbahngleichem Wechsel von fertigen Beamten. Ausnahmen sind Härtefall und Tausch oder Ringtausch natürlich.

Rückforderungen etc sind natürlich ein anderes Thema.
Hier lassen sich viele Länder Schriftstücke unterzeichnen die bei Nichteinhaltung Rückforderungen mit sich bringen!

Benutzeravatar
skyf4ll
Police Officer
Police Officer
Beiträge: 190
Registriert: Mo 30. Sep 2013, 13:44

Re: Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung

Beitragvon skyf4ll » Mo 30. Jun 2014, 21:47

Zeus hat geschrieben:Die Sperrfrist gilt in allen BL.
Sie existiert aufgrund einer gemeinsamen Erklärung aller Innenministerien.
Und sie gilt für fertige Beamte die Laufbahngleich wechseln möchten.
Bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstherr hat dein alter Dienstherr auch nicht mehr viel zu melden. Bitte um Entlassung und fertig.
Den Rest entscheidet der neue Dienstherr.
Und hier sind eben alle BL gehalten sich an das eine Jahr zu halten bei Laufbahngleichem Wechsel von fertigen Beamten. Ausnahmen sind Härtefall und Tausch oder Ringtausch natürlich.

Rückforderungen etc sind natürlich ein anderes Thema.
Hier lassen sich viele Länder Schriftstücke unterzeichnen die bei Nichteinhaltung Rückforderungen mit sich bringen!
Es wird in dem Schriftstück ausdrücklich erwähnt, dass es sich um die Ausbildung, also BaW, handelt. Lediglich der Dienstherr kann eine Freigabe erteilen, diese wird idR aber nur wegen sozialer Härte erteilt.

Starbucks.

Re: Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung

Beitragvon Starbucks. » Mo 30. Jun 2014, 22:03

Der Wechsel in die nächsthöhere Laufbahn bei einem anderen Dienstherren ist grundsätzlich immer möglich.

Der A7 Beamte, BaL, in BB bewirbt sich fürn Gd in B und besteht das EAV, dann rechtzeitig zum geplanten Einstellungstermin um Entlassung "bitten" und alles nimmt seinen Gang...
Der A9 Gd kann sich aber nicht bei nem anderen Dienstherren für den Gd bewerben, das geht nicht.

Das Papier möchte ich bitte sehen :zustimm:

Benutzeravatar
Zeus
Captain
Captain
Beiträge: 1603
Registriert: Mo 19. Sep 2005, 00:00
Wohnort: NRW

Re: Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung

Beitragvon Zeus » Mo 30. Jun 2014, 22:56

skyf4ll hat geschrieben:
Zeus hat geschrieben:Die Sperrfrist gilt in allen BL.
Sie existiert aufgrund einer gemeinsamen Erklärung aller Innenministerien.
Und sie gilt für fertige Beamte die Laufbahngleich wechseln möchten.
Bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstherr hat dein alter Dienstherr auch nicht mehr viel zu melden. Bitte um Entlassung und fertig.
Den Rest entscheidet der neue Dienstherr.
Und hier sind eben alle BL gehalten sich an das eine Jahr zu halten bei Laufbahngleichem Wechsel von fertigen Beamten. Ausnahmen sind Härtefall und Tausch oder Ringtausch natürlich.

Rückforderungen etc sind natürlich ein anderes Thema.
Hier lassen sich viele Länder Schriftstücke unterzeichnen die bei Nichteinhaltung Rückforderungen mit sich bringen!
Es wird in dem Schriftstück ausdrücklich erwähnt, dass es sich um die Ausbildung, also BaW, handelt. Lediglich der Dienstherr kann eine Freigabe erteilen, diese wird idR aber nur wegen sozialer Härte erteilt.
Das ist totaler Schwachsinn. Nichts gegen dich. :polizei2:
Es gibt keine "Freigabe" für Anwärter. Du kannst immer um Entlassung bitten.
Mag sein, dass die Polizei Berlin sich sowas unterschreiben lässt, ich glaube aber die Intention ist da doch eher bei Rückforderungen o.Ä. Zu suchen.

Für eine neue Ausbildung kannst du dich immer bewerben.
Dabei fordern die Behörden oft nichtmal die Personalakte des vorherigen Dienstherr an!!!
Ist also ziemlich irrelevant ob man vorher schon woanders in der Ausbildung zum pvb war in einer anderen Laufbahn.

Flutjaker
Cadet
Cadet
Beiträge: 3
Registriert: So 29. Jun 2014, 21:31

Re: Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung

Beitragvon Flutjaker » Di 1. Jul 2014, 17:43

Danke, das beantwortet so ziemlich meine Frage.

Mein Grundintention war oder ist, jetzt in Brandenburg zum mD zu starten, weil es spontan noch für 2014 angeboten wurde. Und dann falls ich die Tests in Berlin bestehen sollte 2015 dort in das Studium des gD zu wechseln.

Dass das unter Umständen nicht die feine Art ist, ist mir bewusst. Allerdings muss ich ja sowieso erstmal die Aufnahme in Brandenburg schaffen.

Kann hier jemand konkret von den erwähnten Rückforderungen berichten? Und ob eine solche Vertragsklausel in Berlin/Brandenburg üblich ist?

Danke & Gruß

Benutzeravatar
skyf4ll
Police Officer
Police Officer
Beiträge: 190
Registriert: Mo 30. Sep 2013, 13:44

Re: Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung

Beitragvon skyf4ll » Di 1. Jul 2014, 18:03

Flutjaker hat geschrieben:Danke, das beantwortet so ziemlich meine Frage.

Mein Grundintention war oder ist, jetzt in Brandenburg zum mD zu starten, weil es spontan noch für 2014 angeboten wurde. Und dann falls ich die Tests in Berlin bestehen sollte 2015 dort in das Studium des gD zu wechseln.

Dass das unter Umständen nicht die feine Art ist, ist mir bewusst. Allerdings muss ich ja sowieso erstmal die Aufnahme in Brandenburg schaffen.

Kann hier jemand konkret von den erwähnten Rückforderungen berichten? Und ob eine solche Vertragsklausel in Berlin/Brandenburg üblich ist?

Danke & Gruß
Dann solltest du dich in Brandenburg schlau machen, wie es da aussieht. Denke nicht, dass dir Berliner da groß helfen können.

Viel Erfolg!

mistam
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 3739
Registriert: Do 19. Jul 2007, 00:00
Wohnort: Berlin

Re: Wechsel vom mD zum gD während der Ausbildung

Beitragvon mistam » Do 3. Jul 2014, 10:04

@Zeus:

Ich weiß nicht, woher Du Deine fundierten Erkenntnisse nimmst - für Berlin gilt jedenfalls genau das, was ich geschrieben habe und zwar auch für Bewerber, die noch in der Ausbildung eines anderen Bundeslandes sind und auch für "Diagonalbewerbungen" vom mD in den gD, ob Du das nun toll oder angemessen oder sinnvoll findest, oder nicht ...

Die Regelung beruht - wie bereits richtig festgestellt wurde - auf einer Vereinbarung der Innenminister der Länder, die - weil in den BL uneinheitlich ausgelegt und angewandt - derzeit gerade von der IMK überarbeitet wird, hat also nichts mit der gesetzlichen Regelung bei Versetzungen zu tun.


Zurück zu „Berlin“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende