mD Lebensältere

Auswahlverfahren und Ausbildung
Chris108
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mD Lebensältere

Beitragvon Chris108 » Sa 19. Jul 2014, 21:53

Hallo,

ich bin Chris noch 31 Jahre (im August 32) und habe mich für den gD zum 01.04.2015 beworben, um letztendlich doch noch meinen ewigen Berufswunsch zu erfüllen. Dies ist meine letzte Chance für den gD in Berlin, die mir mein dreijähriger Sohn, trotz überschreiten der Höchstaltersgrenze ermöglicht hat ;D. Gestern habe ich den ersten Testtag gemeistert, dennoch stellt sich mir natürlich die Frage: Was ist, wenn es nicht nicht für ein Weiterkommen durch einen nicht ausreichenden Rankingwert gereicht hat?

Natürlich würde ich mich dann auch für den mD bewerben wollen, aber die Vorraussetzungen für die Einstellung Lebensälterer bereiten mir etwas Kopfzerbrechen, insbesondere der Punkt: Nachweis einer abgeschlossenen (mindestens zweijährigen) Berufsausbildung und einer mindestens zweijährigen hauptberuflichen Tätigkeit.

Da ich 10 Jahre Soldat auf Zeit in der Offizierslaufbahn gewesen bin (2012 als Olt entlassen), frage ich mich nun, ob die 3jährige Ausbildung zum Offizier auch als Berufsausbildung anerkannt wird? Die einzige im Zivilleben verwendbare Berufsausbildung für mich war die zum Rettungsassistenten über den BFD. Diese hat aber keine zwei Jahre gedauert. Nun mache ich mir also Sorgen, dass ich in Berlin, im Falle eines jetzigen Scheiterns, gar keine Chance mehr habe.

Ich hoffe, ihr könnt mir da etwas weiterhelfen.

Chris

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Re: mD Lebensältere

Beitragvon deen » So 20. Jul 2014, 13:56

Also meines Wissens, ist die Ausbildung zum RTA eine vollwertige Berufsausbildung. Ruf doch im Laufe der Woche mal im Einstellungsbüro an und erkundige dich dort. Eine besser Quelle gibt es nicht :)

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Re: mD Lebensältere

Beitragvon DerLima » So 20. Jul 2014, 14:35

Ich kenne jetzt nicht ganz genau die Fristen. Jedoch sieht es bei dir ja noch mal etwas anders aus. Über das Soldatenversorgungsgesetz sind Höchstaltersgrenzen bei SaZ12 nochmalig anders geregelt. Insofern müsste es nach meinem Dafürhalten so sein, dass dir die Zeit NOCH angerechnet wird. Bist du 2012 als Soldat tatsächlich entlassen worden oder aber hast du da den aktiven Dienst verlassen und wurdest vom aktiven Dienst freigestellt?
Bei dir dürfte da die Ausnahme bei der Höchstaltersgrenze für Soldaten noch ziehen.
Am besten fragst du direkt den Einstellungsberater bei der Polizei. Der kann es dir genau sagen.
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Re: mD Lebensältere

Beitragvon Kensei » So 20. Jul 2014, 14:43

@TE
Wenn du Offz bist, was hast du über die BW studiert? Könnte mir vorstellen, dass ein abgeschlossenes Studium auch als "Berufsausbildung" anerkannt wird.
Eigentlich würde ich es aber wie Lima halten. Für dich als SaZ12 müssten im Normalfall die Ausnahmen von der Höchstaltersgrenze gelten. Allerdings musst du dich dafür innerhalb einer bestimmten Frist nach Ausscheiden aus der BW (6 Monate?) bewerben. (Ich interpretiere mal die Entlassung 2012 nach 10 Jahren so, dass du die letzten 2 Jahre eine BfD-Maßnahme hattest und noch Soldat warst...)
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Re: mD Lebensältere

Beitragvon Chris108 » So 20. Jul 2014, 14:47

Bin Ende März 2012 entlassen worden, hab aber schon 5 Monate vorher mit der Ausbildung über den BFD angefangen, war also freigestellt. Bin aber auch nur SaZ 10 gewesen, deswegen greift das mit der Höchstaltersgrenze für Soldaten nicht :ja: .

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Re: mD Lebensältere

Beitragvon Kensei » So 20. Jul 2014, 14:50

Hast du trotzdem studiert bei der BW und warst du in einer studiennahen Verwendung eingesetzt? Würde es so probieren, warum sollte ein abgeschlossenes Studium nicht als "Beruf" gelten?
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Re: mD Lebensältere

Beitragvon Chris108 » So 20. Jul 2014, 15:06

Habe zwar bei der BW studiert, aber das Studium nicht abgeschlossen, deswegen auch nur SaZ 10. Da ich während der BW-Zeit meinen RS gemacht habe, war für mich die logische Konsequenz über den BFD den RA anzuschließen um dann nicht mit leeren Händen dazustehen. Familie will ja auch ernährt werden.

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Re: mD Lebensältere

Beitragvon coco_loco » So 20. Jul 2014, 15:25

RA ist ne vollwertige Berufsausbildung und war bei dir mgl. bloß kürzer, weil du schon RS vorher warst und als RS eingesetzt worden bist. Normalerweise dauert der RA nämlich 2 Jahre und endet mit dem Staatsexamen. ;)
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Re: mD Lebensältere

Beitragvon dobi » So 20. Jul 2014, 19:10

[quote="mistam"]Das Maximalalter gilt nicht zur Bewerbung, sondern zum angestrebten Einstellungstermin. Du darst also zum 1.4.2015 noch nicht 32 Jahre alt sein.

Für SaZ gelten die Regelungen des Soldatenversorgungsgesetzes, die Altersgrenzen gelten also (bis zu einem Maximalalter von 40 Jahren) für SaZ 10(+) nicht ...[/quote M
Vielleicht hilft dir das weiter....
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Re: mD Lebensältere

Beitragvon DerLima » So 20. Jul 2014, 20:51

Dobi, das ist aber eine "Kann-Entscheidung". Nach dem Soldatenversorgungsgesetz gilt dies für SaZ12.
Zudem nur bis 6 Monate (kann auch ein Jahr sein) nach dem DZE. Dies ist hier schon überschritten.
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Re: mD Lebensältere

Beitragvon Kensei » So 20. Jul 2014, 20:56

Wenn's nicht unbedingt Berlin sein muss, sondern evtl. auch BRB in Frage käme;
Brandenburg stellt für 2015 bis zu einem Höchstalter von 33 Jahren in den gD ein. Vielleicht wäre es sinnvoll dort eine Zweitbewerbung zu starten?
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Re: mD Lebensältere

Beitragvon Chris108 » So 20. Jul 2014, 21:01

DerLima hat geschrieben:Dobi, das ist aber eine "Kann-Entscheidung". Nach dem Soldatenversorgungsgesetz gilt dies für SaZ12.
Zudem nur bis 6 Monate (kann auch ein Jahr sein) nach dem DZE. Dies ist hier schon überschritten.
Genau so siehts aus. Wie gesagt, das war jetzt die letzte Chance für den gD im Berlin für mich. Wenn es klappt, wäre es toll, wenn nicht, dann gibts noch den mD, insofern Berlin dann auch wieder Lebensältere einstellt. Für meinen Traumberuf ist mir die Laufbahn eigentlich nicht so wichtig, auch wenn es finanziell natürlich von Vorteil wäre. Aber Geld ist ja bekanntlich nicht alles :polizei2: . Jetzt erstmal bis Oktober warten, bis die Rankingliste rauskommt, dann sehen wir weiter.

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Re: mD Lebensältere

Beitragvon Chris108 » So 20. Jul 2014, 21:06

Kensei hat geschrieben:Wenn's nicht unbedingt Berlin sein muss, sondern evtl. auch BRB in Frage käme;
Brandenburg stellt für 2015 bis zu einem Höchstalter von 33 Jahren in den gD ein. Vielleicht wäre es sinnvoll dort eine Zweitbewerbung zu starten?
Klar! Alles auf ein Pferd zu setzen, wäre auch unklug. Hamburg stellt bis 34 auch im gD ein. Mit SH habe ich schon telefoniert, da darf ich auch bis 34 aufgrund des Kindes. Dennoch war es mir wichtig, auch meine längerfristigen Möglichkeiten auszuloten.

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Re: mD Lebensältere

Beitragvon dobi » So 20. Jul 2014, 22:15

Ich drücke dir jedenfalls die Daumen, denn mir geht es ähnlich wie dir... Die Möglichkeiten des Handelns werden mit zunehmendem Alter geringer.....MkG dobi

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Re: mD Lebensältere

Beitragvon Chris108 » So 20. Jul 2014, 22:40

dobi hat geschrieben:Ich drücke dir jedenfalls die Daumen, denn mir geht es ähnlich wie dir... Die Möglichkeiten des Handelns werden mit zunehmendem Alter geringer.....MkG dobi
Vielen Dank, wünsche dir auch viel Erfolg. Lieber spät als nie :polizei1: .


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