Hallo,
während der Ausbildung kann man ja rausgeschmissen werden, wenn man in den schriftlichen oder sportlichen Bereichen nicht die geforderten Leistungen erbringt.
Aber ist das durchgehend so, sprich man kann jederzeit rausgeschmissen werden, oder wird man erst dann rausgeschmissen, wenn man bei bestimmten Prüfungen nicht die geforderten Leistungen erbringt?
MfG
Rausschmiss während der Ausbildung
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Re: Rausschmiss während der Ausbildung
http://www.berlin.de/polizei/beruf/poli ... alpolizei/
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Re: Rausschmiss während der Ausbildung
Ich mach aber den mD :(dobi hat geschrieben:http://www.berlin.de/polizei/beruf/poli ... alpolizei/
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Re: Rausschmiss während der Ausbildung
Ich denke von den Kriterien....ähnlich... Aber ein Vermutung meinerseits.....
Gruß dobi
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Re: Rausschmiss während der Ausbildung
Ich verstehe solche Fragen nicht.. ist es etwa dein Ziel, mit minimalen Leistungen durch die Ausbildung zu rutschen? Lerne doch einfach rechtzeitig und belaste dich nicht, EINEN TAG vor Ausbildungsbeginn, mit dem Gedanken wann du denn rausfliegst.
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Re: Rausschmiss während der Ausbildung
Nein, es ist nur so, dass ich eine extrem vorsichtige Person bin, die immer alle Möglichkeiten wissen will und deren Ausgang etc., deshalb denke ich viel über sowas nach.deen hat geschrieben:Ich verstehe solche Fragen nicht.. ist es etwa dein Ziel, mit minimalen Leistungen durch die Ausbildung zu rutschen? Lerne doch einfach rechtzeitig und belaste dich nicht, EINEN TAG vor Ausbildungsbeginn, mit dem Gedanken wann du denn rausfliegst.
Ist doch nix schlimmes dabei, wenn man sowas wissen will, mach hier mal keine Gedankensprünge.
Re: Rausschmiss während der Ausbildung
Bei der Zwischenprüfung und Abschlussprüfung kann man durchfallen, aber es besteht die Möglichkeit jeweils ein Jahr zu wiederholen ..
Absage bei jeder Landespolizei 2013 und 2014
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Re: Rausschmiss während der Ausbildung
Vielen Dank, genau das wollte ich wissen.Mustapha hat geschrieben:Bei der Zwischenprüfung und Abschlussprüfung kann man durchfallen, aber es besteht die Möglichkeit jeweils ein Jahr zu wiederholen ..
Re: Rausschmiss während der Ausbildung
Das hätte ich mich auch interessiert!
Danke für die Info
Danke für die Info
Re: Rausschmiss während der Ausbildung
Ihr müsst gewisse Leistungen erfüllen um zu den Zwischenprüfungen zugelassen zu werden.
Solltet ihr nicht zugelassen werden, erwartet euch entweder das erste Jahr noch einmal, oder nur 6 Monate. Verpatzt ihr die Zwischenprüfung, könnt ihr Glück haben, wenn ihr nur 6 Monate wiederholen müsst.
Solltet ihr im 2. Lehrjahr nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden, winken 6 Monate und das gleiche gilt für das nicht bestehen der Abschlussprüfung.
Abhängig ist das ganze aber auch noch vom Alter.
Es kann sein das 18. Jährige - 1 Jahr wiederholen müssen und z.B. 28 Jährige nur 6 Monate.
Aber wie gesagt: Alles Einzelfall abhängig.
PS: Viel Spaß und Viel Erfolg in der Ausbildung.
Über die Benotung könnt ihr euch in ein paar Wochen immernoch Gedanken machen.
Solltet ihr nicht zugelassen werden, erwartet euch entweder das erste Jahr noch einmal, oder nur 6 Monate. Verpatzt ihr die Zwischenprüfung, könnt ihr Glück haben, wenn ihr nur 6 Monate wiederholen müsst.
Solltet ihr im 2. Lehrjahr nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden, winken 6 Monate und das gleiche gilt für das nicht bestehen der Abschlussprüfung.
Abhängig ist das ganze aber auch noch vom Alter.
Es kann sein das 18. Jährige - 1 Jahr wiederholen müssen und z.B. 28 Jährige nur 6 Monate.
Aber wie gesagt: Alles Einzelfall abhängig.
PS: Viel Spaß und Viel Erfolg in der Ausbildung.
Über die Benotung könnt ihr euch in ein paar Wochen immernoch Gedanken machen.
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Re: Rausschmiss während der Ausbildung
Vielen Dank, sehr informativ.Danger34 hat geschrieben:Ihr müsst gewisse Leistungen erfüllen um zu den Zwischenprüfungen zugelassen zu werden.
Solltet ihr nicht zugelassen werden, erwartet euch entweder das erste Jahr noch einmal, oder nur 6 Monate. Verpatzt ihr die Zwischenprüfung, könnt ihr Glück haben, wenn ihr nur 6 Monate wiederholen müsst.
Solltet ihr im 2. Lehrjahr nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden, winken 6 Monate und das gleiche gilt für das nicht bestehen der Abschlussprüfung.
Abhängig ist das ganze aber auch noch vom Alter.
Es kann sein das 18. Jährige - 1 Jahr wiederholen müssen und z.B. 28 Jährige nur 6 Monate.
Aber wie gesagt: Alles Einzelfall abhängig.
PS: Viel Spaß und Viel Erfolg in der Ausbildung.
Über die Benotung könnt ihr euch in ein paar Wochen immernoch Gedanken machen.
Was genau muss man denn da erbringen, um zu den Prüfungen zugelassen zu werden? Kannst du das mal aufsagen, wenn's nix ausmacht?
- Ghostrider1
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Re: Rausschmiss während der Ausbildung
Bist du dir sicher bei deiner Berufswahl?SchoenerThunfisch hat geschrieben: Nein, es ist nur so, dass ich eine extrem vorsichtige Person bin, die immer alle Möglichkeiten wissen will und deren Ausgang etc., deshalb denke ich viel über sowas nach.
Ist doch nix schlimmes dabei, wenn man sowas wissen will, mach hier mal keine Gedankensprünge.
Du bist Beamter auf Widerruf. Bedeutet zum Einen, du kannst bei Nichtbestehen der Zwischenprüfung fliegen, aber auch bei anderen gravierenden inner- und außerdienstlichen Verfehlungen. z.B. eine Trunkeheitsfahrt wäre so etwas.
Ebenso kannst du wegen Verletzungen gekickt werden, die nicht richtig oder nur sehr langsam verheilen. (Brüche der Gelenke mit anschliessender Teilversteifung).
Deswegen gebe ich immer den Tipp: Kein Fußball in irgendwelchen Dorfplatzligen!
Aber all das ist in eurem Landesbeamtengesetz, der LaufbahnVO ggf. AusBVO geregelt.
Man steht aber nicht allein da. In der Regel, und so dürfte es auch in Berlin sein, gibt es Jugend- & Auszubildendenvertretung. Gehört mit zum Personalrat.
Ich persönlich habe zu meiner Zeit, 3 Leute zugehen sehen. 2x haben die Zwischenprüfung verhauen und der andere hat nach einer Feier ordnetlich getank und ist Auto gefahren. (chararkterliche Nichteignung)
Re: Rausschmiss während der Ausbildung
Ihr müsst in den Fächern mindestens 4 Notenpunkte haben ansonsten gelten die Fächer als Ausfall.SchoenerThunfisch hat geschrieben:Vielen Dank, sehr informativ.
Was genau muss man denn da erbringen, um zu den Prüfungen zugelassen zu werden? Kannst du das mal aufsagen, wenn's nix ausmacht?
Ich glaube um zur Zwischenprüfung zugelassen zu werden, darf man nur einen Ausfall in den Fächern haben.
Das wird aber alles noch genau erklärt. Derzeit wird auch an den Änderungen der APomdPol gearbeitet. Derzeit gibt es im ersten Lehrjahr keine KO-Fächer sondern erst im zweiten Lehrjahr aber das soll abgeändert werden.
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