Tauschpartner und die Wunderkerzenregelung
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Tauschpartner und die Wunderkerzenregelung
Wenn man im gD der Schupo anfängt, kann man ja durch einen Tauschpartner zur Kripo wechseln, richtig?! Gilt das Gleiche auch für diejenigen, die ursprünglich im mD angefangen haben und dann via Wunderkerzenregelung in den gD gekommen sind? Haben diese Neu-Studenten auch die Möglichkeit sich in die Kripo zu tauschen?
Wie oft kommt es generell zu derartigen Wechseln, also, von Kripo zu Schupo und Schupo zu Kripo - unabhängig von der Wunderkerzenregelung? Passiert das jedes Jahr mehrfach oder ist das überaus selten der Fall? Und wie läuft das überhaupt ab, muss man sich möglichst früh in eine Liste eintragen, um seine Bereitschaft zum Tausch zum Ausdruck zu bringen, geschieht das auf persönlichem Weg, indem man Kripo- bzw. Schupo-Studenten direkt anspricht?
Vielen Dank und liebe Grüße
Wie oft kommt es generell zu derartigen Wechseln, also, von Kripo zu Schupo und Schupo zu Kripo - unabhängig von der Wunderkerzenregelung? Passiert das jedes Jahr mehrfach oder ist das überaus selten der Fall? Und wie läuft das überhaupt ab, muss man sich möglichst früh in eine Liste eintragen, um seine Bereitschaft zum Tausch zum Ausdruck zu bringen, geschieht das auf persönlichem Weg, indem man Kripo- bzw. Schupo-Studenten direkt anspricht?
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- PotionMaster
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Re: Tauschpartner und die Wunderkerzenregelung
Was ist denn die "Wunderkerzenregelung"?
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Re: Tauschpartner und die Wunderkerzenregelung
Liebe potion, ich bin erschüttert. Das ist doch copzone Basiswissen.
http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... ze#p824846
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Re: Tauschpartner und die Wunderkerzenregelung
Tja, ich bin wohl keine
Re: Tauschpartner und die Wunderkerzenregelung
Es wollen eigentlich schon recht viele wechel K->S & S->K. Unsere Ausbildungsleiterin hat sich die Namen der Studenten notiert, die tauschen möchten. Sprich sie führt eine eigene Liste, in die du dich eintragen lassen kannst.Dick Advocaat hat geschrieben: Wie oft kommt es generell zu derartigen Wechseln, also, von Kripo zu Schupo und Schupo zu Kripo - unabhängig von der Wunderkerzenregelung? Passiert das jedes Jahr mehrfach oder ist das überaus selten der Fall? Und wie läuft das überhaupt ab, muss man sich möglichst früh in eine Liste eintragen, um seine Bereitschaft zum Tausch zum Ausdruck zu bringen, geschieht das auf persönlichem Weg, indem man Kripo- bzw. Schupo-Studenten direkt anspricht?
Vielen Dank und liebe Grüße
Wichtig !!
Es ist nicht verbindlich. Es wurde den Interessenten geraten, die Praktika abzuwarten. Einen Monat nach Beginn des Studiums beginnt unser einwöchiges Praktikum. S -> Abschnitt, K -> Kommissariat. Am Ende des Semesters dann umgekehrt S -> Kommissariat, K - Abschnitt.
Wenn dann noch Interesse bestehen sollte, wird getauscht
S16 - PKA Berlin
Re: Tauschpartner und die Wunderkerzenregelung
Das Wunderkerzenprinzip gibt es auch erst seit der Einstellung im März dieses Jahres wieder. Da kannst du nach der Zwischenprüfung in den gehobenen Dienst wechseln.
Allerdings musst du einen Notendurchschnitt von 11,5 oder besser haben und es ist nur eine begrenzte Anzahl an Auszubildenden die wechseln dürfen.
Schau dir entweder das eine Jahr den mittleren Dienst an oder bewerbe dich gleich für den gehobenen Dienst.
Persönlich finde ich es nicht gut, im mittleren anzufangen wenn man aber eigentlich in den gehobenen will. Dadurch wird einem anderem oder einer anderen die Chance verwährt die Ausbildung zu machen. Die Stellen werden nicht nachbesetzt wenn ihr gewechselt habt.
Allerdings musst du einen Notendurchschnitt von 11,5 oder besser haben und es ist nur eine begrenzte Anzahl an Auszubildenden die wechseln dürfen.
Schau dir entweder das eine Jahr den mittleren Dienst an oder bewerbe dich gleich für den gehobenen Dienst.
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Re: Tauschpartner und die Wunderkerzenregelung
Und? Das ist doch nicht das Problem des guten Bewerbers?
Re: Tauschpartner und die Wunderkerzenregelung
Wechsel von S zu K klappt nur in den seltensten Fällen. Ich persönlich kenne nur einen Fall. Im gesamten Jahrgang gab es nur eine Handvoll. Die Warteliste für den Wechsel war aber sehr voll.
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Re: Tauschpartner und die Wunderkerzenregelung
"Gleich bewerben" kann man sich nicht mehr, die Wunderkerzenregelung ist der Ersatz für eine externe Bewerbung während der Ausbildung. Nach der Ausbildung ist eine Bewerbung für den gD frühestens nach vier Jahren möglich - unter der Voraussetzung das du deine Ausbildung mit "Gut" abgeschlossen hast; ein "Ausreichend" sorgt für eine siebenjährige Wartezeit.Kathi_bln hat geschrieben:Das Wunderkerzenprinzip gibt es auch erst seit der Einstellung im März dieses Jahres wieder. Da kannst du nach der Zwischenprüfung in den gehobenen Dienst wechseln.
Allerdings musst du einen Notendurchschnitt von 11,5 oder besser haben und es ist nur eine begrenzte Anzahl an Auszubildenden die wechseln dürfen.
Schau dir entweder das eine Jahr den mittleren Dienst an oder bewerbe dich gleich für den gehobenen Dienst.
Persönlich finde ich es nicht gut, im mittleren anzufangen wenn man aber eigentlich in den gehobenen will. Dadurch wird einem anderem oder einer anderen die Chance verwährt die Ausbildung zu machen. Die Stellen werden nicht nachbesetzt wenn ihr gewechselt habt.
...wenn ich richtig informiert bin
Re: Tauschpartner und die Wunderkerzenregelung
Moin,Und? Das ist doch nicht das Problem des guten Bewerbers?
nein, das ist nicht das Problem der Wunderkerzen, wohl aber eines der Behörde. Denn wie gesagt, die verloren gegangen Stellen m.D. werden nicht nachbesetzt, auch wenn sie möglicherweise Einfluss auf die Eintstellungszahl eines folgenden Jahrganges haben. Immerhin hat man nach meiner Kts. endlich die Unart abgeschafft, dass PMA sich fleißig während der Ausbildung für den gD bewerben und bei Zusage dann kündigen und als PKA neu anfangen. Das hat dann während meiner Ausbildung zu solch lustigen Konstellationen geführt, dass Leute als PMA (nicht absichtlich) durch die Zwischenprüfung gerauscht sind und ein paar Monate später belohnt wurden, indem sie PKA wurden
Insgesamt ist das aus meiner Sicht immer noch Ausfluss der nicht umgesetzten zweigeteilten Laufbahn. Wenn ich im mD Anwärter mit +-90% Abitur habe, die irgendwann spitz kriegen wie die Aufstiegsmöglichkeiten und Beförderungsaussichten sind, brauch ich mich nicht wundern, wenn viele alles tun, um so schnell wie möglich aufzusteigen.
Aber ich stimme Dir vollkommen zu, das alles darf nicht das Problem der Anwärter sein.
Gruß
“No, I don’t wonder Marty. The world needs bad men. We keep the other bad men from the door.”
(true detective)
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Re: Tauschpartner und die Wunderkerzenregelung
Da bist du richtig informiertDick Advocaat hat geschrieben:"Gleich bewerben" kann man sich nicht mehr, die Wunderkerzenregelung ist der Ersatz für eine externe Bewerbung während der Ausbildung. Nach der Ausbildung ist eine Bewerbung für den gD frühestens nach vier Jahren möglich - unter der Voraussetzung das du deine Ausbildung mit "Gut" abgeschlossen hast; ein "Ausreichend" sorgt für eine siebenjährige Wartezeit.
...wenn ich richtig informiert bin
Aber man könnte auch auf die Einstellung verzichten und es in einem halben Jahr nochmal probieren aber ist ja jeden selbst überlassen.
p.s.: wie ich Deine Kommentare liebe Kaeptn_Chaos
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Re: Tauschpartner und die Wunderkerzenregelung
Kennst du einen, der das nicht machen würde? Weil er jemanden, den er nicht kennt, aber schlechter im EAV abgeschnitten hat, den Rang abgelaufen hat?
Wenn das für die Behörde ein mega Problem wäre, würde sie das wohl anders handhaben, woll?
Wenn das für die Behörde ein mega Problem wäre, würde sie das wohl anders handhaben, woll?
Re: Tauschpartner und die Wunderkerzenregelung
Stell Dir vor, ja ich kenne so eine Person
Die Person hat auf ihre Einstellung verzichtet und es ein halbes Jahr später noch einmal probiert und es hat im gehobenen Dienst geklappt. Mir ist auch durchaus bewusst, dass es eine Ausnahme war aber die Hoffnung stirbt zuletzt
Mittlerweile hat ja die Behörde auch endlich reagiert und hat die externe Bewerbung während der Ausbildung im mittleren Dienst unterbunden. Allein in meinem Jahrgang sind über 50 Leute während der Ausbildung an die HWR gewechselt. Wenn wir in 4 Monaten raus kommen, sind es nicht einmal mehr 150 Leute von damals 216 eingestellten Auszubildenden.
Die Person hat auf ihre Einstellung verzichtet und es ein halbes Jahr später noch einmal probiert und es hat im gehobenen Dienst geklappt. Mir ist auch durchaus bewusst, dass es eine Ausnahme war aber die Hoffnung stirbt zuletzt
Mittlerweile hat ja die Behörde auch endlich reagiert und hat die externe Bewerbung während der Ausbildung im mittleren Dienst unterbunden. Allein in meinem Jahrgang sind über 50 Leute während der Ausbildung an die HWR gewechselt. Wenn wir in 4 Monaten raus kommen, sind es nicht einmal mehr 150 Leute von damals 216 eingestellten Auszubildenden.
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Re: Tauschpartner und die Wunderkerzenregelung
Nun ja, irgendwie logisch, dass es einen - wie auch immer gestalteten - Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst bei zweigeteilter Laufbahn nicht gäbe...SirJames hat geschrieben:
Insgesamt ist das aus meiner Sicht immer noch Ausfluss der nicht umgesetzten zweigeteilten Laufbahn. Wenn ich im mD Anwärter mit +-90% Abitur habe, die irgendwann spitz kriegen wie die Aufstiegsmöglichkeiten und Beförderungsaussichten sind, brauch ich mich nicht wundern, wenn viele alles tun, um so schnell wie möglich aufzusteigen.
Der Anteil der Abiturienten im mD liegt bei rund 60%.
Die Wiedereinführung der Wunderkerzenregelung war aus Sicht des EB nicht unbedingt so gewünscht. Letztlich haben diese PMA sich eben gerade nicht gegen Mitkonkurrenten um den gD durchgesetzt. Inwieweit ein gutes Ausbildungsergebnis im mD eignungsdiagnostisch eine Eignung für den gD prognostizieren kann, ist zumindest unklar.
Re: Tauschpartner und die Wunderkerzenregelung
@Kathi:
Das versucht die Behörde bereits seit einigen Jahren, konnte sich aber erst jetzt bei Inneres durchsetzen.
Das versucht die Behörde bereits seit einigen Jahren, konnte sich aber erst jetzt bei Inneres durchsetzen.
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