Eingruppierung nach dem Studium

Auswahlverfahren und Ausbildung
RichtungSüden
Cadet
Cadet
Beiträge: 29
Registriert: Do 14. Jul 2016, 11:56

Eingruppierung nach dem Studium

Beitragvon RichtungSüden » Sa 10. Dez 2016, 16:19

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, in welcher Stufe man nach dem Studium/der Ausbildung eingruppiert wird?

A9 / Stufe 1 oder A9 / Stufe 2? Werden einem die Jahre Ausbildungszeit als Erfahrungsstufe angerechnet?

Weiß außerdem jemand, ob im Vorfeld erbrachte kaufmännische Tätigkeiten in der Erfahrungsstufe angerechnet werden? Kann für die Arbeit bei der Kripo ja auch von Nutzen sein...

Vielen Dank.

Dimpfelmoser
Constable
Constable
Beiträge: 46
Registriert: Fr 18. Mär 2011, 08:48

Re: Eingruppierung nach dem Studium

Beitragvon Dimpfelmoser » Sa 10. Dez 2016, 18:32

A9 Stufe 1
Stufe 2 dann zwei Jahre nach Ernennung zum Kommissar.

Vorangegangene Tätigkeiten können angerechnet werden. Ist allerdings ne Einzelfallentscheidung.
Bsp.: Bundeswehr bspw. funktioniert meistens.
Jurastudium (für Polizei auch von Nutzen) eher nicht
Tischlerlehre auch nicht

neomed
Police Officer
Police Officer
Beiträge: 149
Registriert: Di 23. Aug 2011, 15:21
Wohnort: Berlin

Re: Eingruppierung nach dem Studium

Beitragvon neomed » Di 13. Dez 2016, 00:51

Zeiten der Ausbildung werden regelmäßig nicht angerechnet. Anders sieht es bei hauptberuflichen Tätigkeiten aus.

Gesendet von meinem HTC 10 mit Tapatalk


Zurück zu „Berlin“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende