Einwilligungerklärung...
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Einwilligungerklärung...
Tag erstmal, Ich brauche euren Ratschlag.
Ich habe bereits, ich nenne es mal eine bedingte EZ erhalten, doch da kam auch schon neue Post angeflattert. Und siehe da, die Polizei braucht noch eine Einwilligungserklärung zu einem Verfahren, das gegen mich gelaufen ist, welches ich im Voraus auch nicht angegeben habe, (eigentlich hätten die mich doch deswegen schon rausschmeißen können...) Nun soll ich eine Einwilligungserklärung unterschreiben, Ihnen zusenden und noch dazu Stellung nehmen. Problem nur, ich weiß selber nicht was ich da verbrochen habe. Soll Ich jetzt einfach reinschreiben, dass ich mich nicht erinnere oder zur Staatsanwaltschaft gehen und selbst nachfragen. Oder soll ich gleich meine Bewerbung zurückziehen, macht auch keinen Sinn mehr, meine Bewerbung ist schon seit Monaten am laufen und mir geht die Puste aus.
Ich habe bereits, ich nenne es mal eine bedingte EZ erhalten, doch da kam auch schon neue Post angeflattert. Und siehe da, die Polizei braucht noch eine Einwilligungserklärung zu einem Verfahren, das gegen mich gelaufen ist, welches ich im Voraus auch nicht angegeben habe, (eigentlich hätten die mich doch deswegen schon rausschmeißen können...) Nun soll ich eine Einwilligungserklärung unterschreiben, Ihnen zusenden und noch dazu Stellung nehmen. Problem nur, ich weiß selber nicht was ich da verbrochen habe. Soll Ich jetzt einfach reinschreiben, dass ich mich nicht erinnere oder zur Staatsanwaltschaft gehen und selbst nachfragen. Oder soll ich gleich meine Bewerbung zurückziehen, macht auch keinen Sinn mehr, meine Bewerbung ist schon seit Monaten am laufen und mir geht die Puste aus.
Re: Einwilligungerklärung...
Wenn du jetzt aufgibst, dann wirst du dich ewig ärgern.
Du hast ja gerade selber festgestellt, dass die dich auch direkt rausschmeißen könnten.
Wenn du ein Aktenzeichen hast, dann schadet es nicht, bei der zuständigen Behörde mal nachrzufragen. Und wenn du wirklich nicht weißt, was das sein könnte und überhaupt keine Idee hast, dann sei so ehrlich und teile mit, dass du nicht weißt , worum es sich dabei handelt.
Du hast ja gerade selber festgestellt, dass die dich auch direkt rausschmeißen könnten.
Wenn du ein Aktenzeichen hast, dann schadet es nicht, bei der zuständigen Behörde mal nachrzufragen. Und wenn du wirklich nicht weißt, was das sein könnte und überhaupt keine Idee hast, dann sei so ehrlich und teile mit, dass du nicht weißt , worum es sich dabei handelt.
- yamaha2131
- Police Officer
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- Registriert: Mo 18. Mai 2015, 16:18
Re: Einwilligungerklärung...
Gib uns doch bitte ein Update was aus der Sache geworden ist sobald du Rückmeldung erhältst
Re: Einwilligungerklärung...
Wirkt irgendwie sehr komisch auf mich die ganze Angelegenheit.
Warum genau hast du das Ermittlungsverfahren, das gegen dich lief, nicht angegeben?
Wie kann man sich an soetwas nicht erinnern (scheint ja keine Banalität gewesen zu sein)?
Und wenn du das EAV schon stressig findest, dann wirst du dich spätestens nach zwei Monaten im Studium noch umgucken.
Warum genau hast du das Ermittlungsverfahren, das gegen dich lief, nicht angegeben?
Wie kann man sich an soetwas nicht erinnern (scheint ja keine Banalität gewesen zu sein)?
Und wenn du das EAV schon stressig findest, dann wirst du dich spätestens nach zwei Monaten im Studium noch umgucken.
Re: Einwilligungerklärung...
Das ist überhaupt nicht komisch oder unerklärlich. Eine Anzeige fängt man sich schnell. Wenn die Staatsanwaltschaft die aber sofort einstellt, weil sie keinen Tatverdacht erkennt, erfährst du da in der Regel nichts von. Ein Aktenzeichen zu deiner Person hast du aber trotzdem.
Beispiel 1: Nachbar mit Aluhut schreibt an die StA und zeigt dich wegen gefKV an, weil er er der Meinung ist, von der Mikrowelle aus deiner Wohnung schmerzhaft verstrahlt zu werden. StA vergibt ein Aktenzeichen und stellt den Quatsch ein. Du erfährst davon nichts.
Beispiel 2: Autofahrer zeigt Funkwagenbesatzung per Internetwache an, weil die morgens bei einem Unfall die Straße gesperrt haben und er sich in seinem Grundrecht auf freie Fahrt genötigt fühlt. Internetwache schickt das an die StA, es gibt ein Aktenzeichen und die Sache wird sofort eingestellt. Du erfährst davon nichts.
Beispiel 1: Nachbar mit Aluhut schreibt an die StA und zeigt dich wegen gefKV an, weil er er der Meinung ist, von der Mikrowelle aus deiner Wohnung schmerzhaft verstrahlt zu werden. StA vergibt ein Aktenzeichen und stellt den Quatsch ein. Du erfährst davon nichts.
Beispiel 2: Autofahrer zeigt Funkwagenbesatzung per Internetwache an, weil die morgens bei einem Unfall die Straße gesperrt haben und er sich in seinem Grundrecht auf freie Fahrt genötigt fühlt. Internetwache schickt das an die StA, es gibt ein Aktenzeichen und die Sache wird sofort eingestellt. Du erfährst davon nichts.
Re: Einwilligungerklärung...
Naja dass ich davon nichts wusste stimmt, ich habe ein Ermittlungsverfahren angegeben, zu dem gab's dann auch nichts weiter, aber die anderen beiden ebend nicht. Wie ich schon sagte muss ich selbst erst zur Staatsanwaltschaft und nachfragen, Die Sache ging nicht vor Gericht ich erinnere mich nur noch an einen Brief vom Staatsanwalt, in dem Stand dass es eingestellt wurde. Ich mein nur das in Berlin ich gehörte habe, die einen dann sofort rausschmeißen...
Re: Einwilligungerklärung...
Wenn du einen Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft erhalten hast, wusstest du nachweislich von dem Verfahren und wirst (zu Recht) abgelehnt, wenn du es nicht angegeben hast.
Re: Einwilligungerklärung...
Dann hätten sie mich auch gleich ablehnen können. Die Frage ist ob man sich daran erinnert, als hätte ich mir das ein ein Tagebuch gekritzelt
- Kaeptn_Chaos
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Re: Einwilligungerklärung...
Ja...das sollte man einem Polizeibewerber weder zumuten, noch zutrauen können, dass der seine Grütze mal ein wenig bemüht und sich tatsächlich dran erinnert, dass mal ein Verfahren gegen ihn lief...
Re: Einwilligungerklärung...
vanymo hat geschrieben:Das ist überhaupt nicht komisch oder unerklärlich. Eine Anzeige fängt man sich schnell. Wenn die Staatsanwaltschaft die aber sofort einstellt, weil sie keinen Tatverdacht erkennt, erfährst du da in der Regel nichts von. Ein Aktenzeichen zu deiner Person hast du aber trotzdem.
Dass man sich schnell mal eine Anzeige einfängt steht hier denke ich auch außer Frage. Der Fragesteller wusste aber offensichtlich von dieser Aneige. Da stellt sich mir die Frage, warum man das nicht einfach angibt und evtl. noch nen Dreizeiler dazupackt, dass man bei Nachfrage auch dazu Stellung nimmt. Da hat man in meinen Augen als Bewerber auch eine gewisse Bringpflicht und wenn es doch mal Probleme gibt, dann wenigstens nicht, weil man etwas verschwiegen hat.
Da finde ich die Ausrede, dass man nicht mehr genau weiß was da eigentlich los war zeimlich dünn.
Re: Einwilligungerklärung...
Einige haben hier immer noch nicht verstanden, dass ich mich NICHT, daran erinnern..., weder dadass ich eine Anzeige, noch das ein Verfahren eingeleitet würde..
Re: Einwilligungerklärung...
Und? Was hat das mit meinem Post zu tun, den ich verfasst habe, bevor der TE das Schreiben von der StA erwähnt hat?fab131 hat geschrieben:Dass man sich schnell mal eine Anzeige einfängt steht hier denke ich auch außer Frage. Der Fragesteller wusste aber offensichtlich von dieser Aneige. ...
Die ganzen Spekulationen bringen doch nix.
@Bruce Lee, melde dich einfach bei der Einstellungsbehörde und erzähl, was du weißt. Dort ist man schlau genug, erst einmal in die Akte zu schauen, was da überhaupt los war und ob du davon was wissen konntest und ob du das hättest erwähnen müssen. Es wäre schön, wenn du das Ergebnis dann hier mitteilst.
Re: Einwilligungerklärung...
Bruce Lee hat geschrieben:Einige haben hier immer noch nicht verstanden, dass ich mich NICHT, daran erinnern..., weder dadass ich eine Anzeige, noch das ein Verfahren eingeleitet würde..
Klingt für mich persönlich erst einmal so, als hättest du einen Brief bekommen.Bruce Lee hat geschrieben:Die Sache ging nicht vor Gericht ich erinnere mich nur noch an einen Brief vom Staatsanwalt, in dem Stand dass es eingestellt wurde.
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