Jede staatliche Handlung braucht ein Gesetz (auch wenn es viele Generalklauseln gibt).Mir unverständlich das es ein Gesetz für einen rechtlich nicht bindenen Ton braucht.
Dies ist auch gut so!
Moderator: schutzmann_schneidig
Jede staatliche Handlung braucht ein Gesetz (auch wenn es viele Generalklauseln gibt).Mir unverständlich das es ein Gesetz für einen rechtlich nicht bindenen Ton braucht.
Klar darfst du hupen.Diag hat geschrieben:Dann darf ich jetzt nicht mehr hupen, wenn ich noch kein Yelp habe? Aha.
Braucht es nicht und ist auch so nicht der Fall.Brathühnchen hat geschrieben: Jede staatliche Handlung braucht ein Gesetz (auch wenn es viele Generalklauseln gibt).
Dies ist auch gut so!
Bedeutet das im Umkehrschluss: Wir dürfen es nicht, machen es aber? Das überzeugt mich nicht.Diag hat geschrieben:Die Regelung des 38 ist ziemlich deutlich und abschließend. Nutze ich das blaue Licht für etwas anderes, kann mein Gegenüber überhaupt nicht wissen, was er machen soll. Daher KANN nichts anderes als "freie Bahn verschaffen" bzw. "Warnen vor Einsatzstellen" gemeint sein, schon garnicht ein anders gemeinter Verwaltungsakt. Ich würde deshalb nicht sagen "wir dürfen es" sondern "wir machen es".
Dass im Normalfall der Bürger es "irgendwie" trotzdem rafft und sich kontrollieren lässt, braucht hier mit Sicherheit nicht diskutiert zu werden. Habe ich keinen Balken mit Anhaltesignal, nutze ich auch das Blaulicht. Maßnahmen auf ein nicht von mir gewolltes Verhalten des Gegenübers kann ich dann aber idR nicht aufbauen.
Die für mich geltende Erlasslage ist davon abgesehen deutlich und nachvollziehbar.
Liest du die Beiträge auch, auf die du antwortest?Diag hat geschrieben:Dann nenn mir doch ne Rechtsgrundlage... ;-)
Wie gesagt, davon bin ich noch nicht überzeugt. Aber dies wird in Zukunft nun ja kein Problem mehr sein. Nächste Woche werden bei uns bereits die ersten Wagen ausgerüstet.Ghostrider1 hat geschrieben: Nur das Blaulicht zum Anhalten nutzen ist rechtswidrig.
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