und die Ermittlung der Prüfsumme eine automatisierte Datenverarbeitung istDatenverarbeitung ist das Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren, Löschen sowie Nutzen personenbezogener Daten.
muss der Passus hier betrachtet werdenautomatisierte Datenverarbeitung jede durch Einsatz eines gesteuerten technischen Verfahrens selbständig ablaufende Datenverarbeitung,
Daraus leitet sich ganz allgemein ab, dass der Dienstherr ein Wörtchen mitreden will, welche Helferlein zum Tragen kommen.Vor einer Entscheidung über den Einsatz oder eine wesentliche Änderung der automatisierten Datenverarbeitung sind die zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen auf der Grundlage einer Risikoanalyse und eines Sicherheitskonzepts zu ermitteln.
Und da
die Dienstkräfte also nicht unbefugt mit ihren Smarties und Apps .......Dienstkräften von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen, die Daten für sich oder im Auftrag verarbeiten, ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten.
Aber, ich bin nicht der Spezi in Sachen Datenschutz; das Thema ist äußerst komplex.
Ich bin nur - zum wiederholten Male nun -,
der Meinung, es ist unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit, darauf hinzuweisen,
wenn man der Meinung ist, es wird zu einem Verfahren oder Handeln geraten, dass die Kollegen in den Beschuldigtenstatus bringen kann.
Dann kann man darüber ganz normal reden oder beginnt das Gespräch schon sofort damit, dass man unterstellt, man würde
natürlich wieder schweren Verfassungsbruch und den Untergang des Abendlandes wittern
und somit schon die Richtung vorgibt, wohin sich das Thema entwickeln soll