Nutzung privater Smartphone Apps mit dienstlichen Daten

Hier könnt Ihr Vor-und Nachteile von Ausrüstung diskutieren, Neuanschaffungen ankündigen oder Verbesserungsvorschläge einbringen

Moderator: schutzmann_schneidig

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Re: Nutzung privater Smartphone Apps mit dienstlichen Daten

Beitragvon Controller » Sa 6. Jun 2015, 15:12

mistam, da es sich um eine Datenverarbeitung handelt
Datenverarbeitung ist das Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren, Löschen sowie Nutzen personenbezogener Daten.
und die Ermittlung der Prüfsumme eine automatisierte Datenverarbeitung ist
automatisierte Datenverarbeitung jede durch Einsatz eines gesteuerten technischen Verfahrens selbständig ablaufende Datenverarbeitung,
muss der Passus hier betrachtet werden
Vor einer Entscheidung über den Einsatz oder eine wesentliche Änderung der automatisierten Datenverarbeitung sind die zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen auf der Grundlage einer Risikoanalyse und eines Sicherheitskonzepts zu ermitteln.
Daraus leitet sich ganz allgemein ab, dass der Dienstherr ein Wörtchen mitreden will, welche Helferlein zum Tragen kommen.

Und da
Dienstkräften von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen, die Daten für sich oder im Auftrag verarbeiten, ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten.
die Dienstkräfte also nicht unbefugt mit ihren Smarties und Apps ....... :pfeif:

Aber, ich bin nicht der Spezi in Sachen Datenschutz; das Thema ist äußerst komplex.

Ich bin nur - zum wiederholten Male nun -,
der Meinung, es ist unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit, darauf hinzuweisen,
wenn man der Meinung ist, es wird zu einem Verfahren oder Handeln geraten, dass die Kollegen in den Beschuldigtenstatus bringen kann.

Dann kann man darüber ganz normal reden oder beginnt das Gespräch schon sofort damit, dass man unterstellt, man würde

natürlich wieder schweren Verfassungsbruch und den Untergang des Abendlandes wittern

und somit schon die Richtung vorgibt, wohin sich das Thema entwickeln soll :pfeif:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Lone Soldier

Re: Nutzung privater Smartphone Apps mit dienstlichen Daten

Beitragvon Lone Soldier » Sa 6. Jun 2015, 16:17

Eigentlich ist es doch irgendwo gar nicht so schwer. Die mir bekannten Rechtsgrundlagen beeinhalten auch so ein oder zwei Vorschriften dahingehend was mit erhobenen Daten zu passieren hat. Wann sie wie zu speichern, zu löschen und aufzubewahren sind.

Es kann ja jeder in sich gehen und sich die Frage stellen: Kann ich 100 % ausschließen, dass Daten von meinen Smartphone durch irgendwelche Appberechtigungen oder sonstwie den Weg ins www antreten und auf einem Server landen, wo sie nicht hingehören? Und kann ich sie endgültig löschen ohne jedesmal meinen kompletten Datenbestand platt machen zu müssen? (Ich gehe mal nicht davon aus, dass auch nur ein Kollege nach jedem Einsatz der App sein Handy komplett formatiert. So weit geht die Liebe zum Dienst dann in der Regel wohl doch nicht).

Wenn die Antwort nicht ganz klar ja lautet, sollte man es lieber lassen.

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Re: Nutzung privater Smartphone Apps mit dienstlichen Daten

Beitragvon Controller » Sa 6. Jun 2015, 17:16

vladdi hat geschrieben:
Stift und Papier und Smartphone ist schon etwas anderes.

Meine Behörde stellt uns dienstliche Taschenhefte zum notieren von Daten zur Verfügung und vernichtet dieses Hefte als Datenmüll, wenn die voll sind.
und genau da sieht der Laie in mir den Unterschied

Datenerfassung und automatisierte Datenverarbeitung. :gruebel:

Deshalb bin ich beim Punkt Verarbeiten sehr skeptisch und hätte gerne etwas mit dienstlichem Segen :ja:
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Re: Nutzung privater Smartphone Apps mit dienstlichen Daten

Beitragvon PotionMaster » Di 21. Jul 2015, 11:02

Meine Anfrage an den Landesdatenschutzbeauftragten von Bayern bestätigt die kritischen Stimmen hier. Demnach ist die "Nutzung privater Informations- und Kommunikationstechnik,
sowohl Hard- als auch Software, fuer dienstliche Zwecke im Bereich der
Bayerischen Polizei grundsätzlich unzulässig."

"Den Beschaeftigten der Bayerischen Polizei ist es nicht erlaubt, mit
privaten Apps, die auf privaten Smartphones installiert sind,
Personalausweise im Rahmen einer Identitaetsfeststellung zu ueberpruefen.

Aufgrund geltender Vorschriften fuer Beschaffung, Einsatz sowie
Datenschutz und Datensicherheit von dezentralen Rechenanlagen der
Bayerischen Polizei ist die Nutzung privater EDV-Anlagen, Programme oder
Daten fuer dienstliche Zwecke grundsaetzlich unzulaessig. Sollte ein
Smartphone nicht als EDV-Anlage eingestuft werden, so ist zweifellos eine
App ein Programm im Sinne der o.g. Vorschriften und die Nutzung fuer
dienstliche Zwecke somit nicht zulaessig."

So Auszüge aus der Antwort des Staatsministeriums für Inneres, Bau und Verkehr über den bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Ebenso wird die dienstliche Notwendigkeit derartiger Apps in Frage gestellt.

Nun ist Polizei natürlich Ländersache. Ich bezweifle jedoch, dass andere Bundesländer hier stark abweichende Regelungen haben und kann nur vor der Nutzung solcher Apps warnen, ohne sich für sein Bundesland genauer informiert zu haben.

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Re: Nutzung privater Smartphone Apps mit dienstlichen Daten

Beitragvon Controller » Di 21. Jul 2015, 16:47

vielen Dank ! :polizei1:
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Re: Nutzung privater Smartphone Apps mit dienstlichen Daten

Beitragvon Dr_Kastanie » Mi 22. Jul 2015, 10:18

alles andere hätte mich auch ehrlich gesagt sprachlos gemacht. ob man jetzt private Ausrüstung im Dienst benutzt oder nicht ist mir als Bürger egal. Wenn es da ein Defizit gibt ist das schade aber eine polizeiinterne Frage. Bei einer Maßnahme die ich zu dulden habe und die in Grundrechte eingreift möchte ich aber staatliche Kontrolle über die Mittel. ich kann mir nicht aussuchen ob ich dem beamten gestatte meine Identität zu prüfen. Aber dann soll das bitteschön auch unter kontrollierten Bedingungen stattfinden und nicht mit irgendwelchen Apps die nicht vom Staat dafür explizit zugelassen und damit auch irgendwie vorher überprüft worden sind. Auch wenn der Datenschutz meiner Meinung nach in manchen Bereichen ausufert. Hier bin ich mal voll und ganz beim Datenschutzbeauftragten!

Lone Soldier

Re: Nutzung privater Smartphone Apps mit dienstlichen Daten

Beitragvon Lone Soldier » Mi 22. Jul 2015, 11:28

Der Notizblock ist als Vergleich doch gar nicht geeignet. Denn da habe ich (im Gegensatz zu Apps auf meinem Smartphone) es doch sehr stark selber in der Hand die Daten so aufzubewahren, dass sie sicher sind.

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Re: Nutzung privater Smartphone Apps mit dienstlichen Daten

Beitragvon Controller » Mi 22. Jul 2015, 15:51

Jo :polizei1:

Feine Trennung zwischen

a) Datenerfassung

und

b) automatisierte Datenverarbeitung

:ja:
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Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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