Waffenschrank
Moderator: schutzmann_schneidig
Waffenschrank
Hallo Zusammen!
Nimmt jemand von euch die Waffe mit nach Hause?
Mich würde interessieren was ich hierbei beachten muss.
Muss der Waffenschutzschrank eine bestimmte Schutzklasse haben?
Würde mich zudem auch noch über Empfehlungen freuen.
Gruß!
Nimmt jemand von euch die Waffe mit nach Hause?
Mich würde interessieren was ich hierbei beachten muss.
Muss der Waffenschutzschrank eine bestimmte Schutzklasse haben?
Würde mich zudem auch noch über Empfehlungen freuen.
Gruß!
Dum spiro, spero
- Holger73
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Re: Waffenschrank
Ich habe die Waffe ab und an daheim, wenn es logistisch nicht anders zu händeln ist.
Ja, der Waffenschrank muss gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Mein Schrank erfüllt die Norm Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 und das ist für meine Behörde Mindeststandart.
Besser geht immer, preislich natürlich auch. Mir persönlich reicht das für meine Zwecke.
Grüße
edit: http://www.rsverein.de/content/waffenre ... bewahrung/
Hier sind die Anforderungen nach §36 WaffG schön auseinander klamüsert.
Ja, der Waffenschrank muss gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Mein Schrank erfüllt die Norm Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 und das ist für meine Behörde Mindeststandart.
Besser geht immer, preislich natürlich auch. Mir persönlich reicht das für meine Zwecke.
Grüße
edit: http://www.rsverein.de/content/waffenre ... bewahrung/
Hier sind die Anforderungen nach §36 WaffG schön auseinander klamüsert.
"Das Problem, ob Denken ohne Sprache möglich sei, ist immer noch umstritten. Dagegen wird die Tatsache, daß Sprache ohne Denken durchaus möglich ist, täglich tausendfach bewiesen."
(Kohlmayer)
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Re: Waffenschrank
tut mir leid, dass ich so forsch frage, aber seit wann darf man seine Waffe mit nach hause nehmen?
Re: Waffenschrank
Danke Holger!
Der Link ist sehr gut. Werde mir das jetzt mal durchlesen
Kannst Du da auch vll. einen Anbieter empfehlen?
Der Link ist sehr gut. Werde mir das jetzt mal durchlesen
Kannst Du da auch vll. einen Anbieter empfehlen?
Dum spiro, spero
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Re: Waffenschrank
Seit der oberste Dienstvorgesetzte so etwas in einem Erlass entsprechend geregelt hat.FritzKauer hat geschrieben:tut mir leid, dass ich so forsch frage, aber seit wann darf man seine Waffe mit nach hause nehmen?
Re: Waffenschrank
Ich habe einen VDS II von der Fa. Heindl in Nürnberg mit electr.VanDan hat geschrieben:Danke Holger!
Der Link ist sehr gut. Werde mir das jetzt mal durchlesen
Kannst Du da auch vll. einen Anbieter empfehlen?
Zahlenschloss, bei diesem darf man die Waffen geladen aufbewahren.
Zusätzlich habe ich den Waffentresor noch an die Wand verdübelt.
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Re: Waffenschrank
Ich habe mir zu Hause vor über 10 Jahren schon ein Modell der Firma "Burgwächter", der Sicherheitsstufe B, in die Wand gedübelt. Da bin ich sehr zufrieden mit. Ich habe mich beim Schließmechanismus gegen ein elektronisches Zahlenschloß und für einen herkömmliches/mechanisches mit Schlüssel entschieden.VanDan hat geschrieben:Kannst Du da auch vll. einen Anbieter empfehlen?
Challenger
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Re: Waffenschrank
Challi ist mehr so der analoge Typ.
Re: AW: Waffenschrank
Nein.VanDan hat geschrieben:Hallo Zusammen!
Nimmt jemand von euch die Waffe mit nach Hause?
Ich möchte keine Waffe bei mir im Haus haben.
Es gibt, mit Sicherheit auch bei deiner Behörde, Regelungen die erfüllt sein müssen.Mich würde interessieren was ich hierbei beachten muss.
Muss der Waffenschutzschrank eine bestimmte Schutzklasse haben?
Würde mich zudem auch noch über Empfehlungen freuen.
Gruß!
Neben dem Erkundigen hier, solltest du vor dem Kauf unbedingt dich bei deiner Behörde erkundigen.
Die strengen Auflagen aus dem allgemeinen Waffenrecht bilden schon mal einen gute Anfang, bezüglich Aufbewahrung. Wenn man dann noch etwas 'mehr' drauf schlägt, sollte man sich auf der sicheren Seite bewegen.
Re: Waffenschrank
Einen Thread -Waffe privat-gibt es bereits gesondert. Brauch man hier dann nicht auch noch zu diskutieren, da sich sowieso alles wiederholen würde.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
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Re: Waffenschrank
Kurze Frage an die Kollegen aus Nds.
Die Waffe ist ja immer geladen. Dementsprechend soll sie auch so zu Hause gelagert werden. Verstehe ich es richtig, dass für die Aufbewahrung ein Schrank nach Klasse B nicht ausreicht?
Die Waffe ist ja immer geladen. Dementsprechend soll sie auch so zu Hause gelagert werden. Verstehe ich es richtig, dass für die Aufbewahrung ein Schrank nach Klasse B nicht ausreicht?
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- Police Officer
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Re: Waffenschrank
Ich revidiere meine Aussage. Habe nur den §36 I WaffG gelesen. In Abs. 2 steht ja, dass ein Schrank der Klasse B dem gleichgestellt ist.
- Buford T. Justice
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Re: Waffenschrank
Eindeutig: Franz Jäger, BerlinVanDan hat geschrieben:Kannst Du da auch vll. einen Anbieter empfehlen?
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