Guten Morgen,
Ich habe von meinen Grund- und Eingriffsrecht Dozenten folgenden SV erhalten:
Vorab, ich erbitte keine komplette Lösung sondern nur ein paar neue Denkansätze stehe nämlich auf dem Schlauch.
" Ein 11 Jähriger Junge Kevin (K) wird beim Ladendiebstahl ertappt. Der Ladendedektiv hält den Jungen fest bis die Polizei eintrifft. Die Polizei befragt den Jungen nach seinen Personalien, notiert sich diese und fährt den Jungen anschließend nach Hause."
Dieser SV soll laut meinem Dozenten 2. Maßnahmen enthalten die repressiv zu prüfen sind.
Bei GER Sachverhalten geht man ja grundsätzlich aus der ex ante sicht vor. Wenn ich den SV also real sehe, dann weiß ich, wenn ich vor dem K stehe nicht, ob er 11 oder 14 Jahre ist, sich also in einem strafmündigen Alter befindet wenn ich ihn befrage.
Hinzu kommt, dass weder ein 11 Jähriger noch ein 14 Jähriger ein ofizielles Ausweisdokument mit sich führen muss. Deshlab fahren wir den K ja nachhause, um die Richtigkeit der Angaben zu prüfen ( Dies unterstelle ich mal).
Meine Frage ist stützen sich meine Maßnahme auf § 163 Abs. 1 StPO, da ich erst noch ermitteln muss ob er strafmündig ist ? Die Literartur meint ich soll mich bei der IDF von Kindern auf § 163 Abs. 2 StPO stützen. Würde dies aber nicht bedeuten, dass ich von vornerein weiß, dass der K noch ein Kind ist ? oder hilft mir das nur bei durchführter Personalienfesstellung und der Verifizierung dieser, dass meine Maßnahmen nicht rechtswiedrig waren, wenn es sich tatsächlich um ein Kind handelte.
Wie gesagt, es würde auch ein Lösungsweg nach Polizeirecht geben, den sollen wir aber nicht berücksichtigen.
Für neue Denkansätze wäre ich dankbar.
Gruß
IDF bei Kindern nach StPO ??
Moderator: schutzmann_schneidig
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 27018
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: IDF bei Kindern nach StPO ??
Ich würde hier die Jedermannsfestnahme und die IDF bis zum Entdecken des Altes prüfen.
Re: IDF bei Kindern nach StPO ??
Ok danke schonmal, wobei § 127 Abs.1 StPO nur strafrechtlich als Refertigungsgrund für das festhalten des K seitens des Ladendeketivs in Betrach kommen würde.
Ok also du meinst ich soll solange nach 163 Abs.1 StPO vorgehen bis ich das wahre Alter festgestellt habe ?
Gruß
Ok also du meinst ich soll solange nach 163 Abs.1 StPO vorgehen bis ich das wahre Alter festgestellt habe ?
Gruß
Re: IDF bei Kindern nach StPO ??
Jau, danke Starbucks das hilft mir weiter.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
BerndKuster 28 Mär
frenzY 24 Mär
vivienbmn 22 Mär
RalphWerner 22 Mär
Stellatimberlake4 21 Mär
burgwächter 19 Mär
KonstantinPi 18 Mär
Sven3008 18 Mär
- Top Poster
- CopZone Spende