Richter verweigert die Blutentnahme

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Re: Richter verweigert die Blutentnahme

Beitragvon SirJames » So 25. Sep 2016, 17:13

Diag hat geschrieben:Bei uns kommt der Arzt immer zur Dienststelle.
Bei uns sind die Ärzte lediglich in den zentralen Gewahrsamen. Das bedeutet, dass ich den für eine BE dort einbringen muss. Und für dieses Einbringen muss streng genommen die BE Anordnung schon vorliegen, sonst nimmt mir den ein strenger GeSa- Chef gar nicht ab.

Würde ich immer erst nach dem Einbringen telefonieren und den bei negativer Entscheidung entlassen, wäre ich ca. eine Stunde unnötig gebunden gewesen (Anfahrt, Einbringen, Abfahrt in eigenen Bereich). Den Besch. hätte ich ebenfalls unnötig festgehalten. Und ich habe sogar einen Gewahrsam relativ nah an meinem Bereich. Manch ein Abschnitt fährt ne halbe Stunde + x zur GeSa. Abgesehen davon, dass ich der GeSa unnötig Arbeit gemacht hätte. Also wird vorher telefoniert. Und ich kann daran immer noch nichts unlogisches oder zeitintensives erkennen.

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Re: Richter verweigert die Blutentnahme

Beitragvon Ghostrider1 » So 25. Sep 2016, 17:16

@Controller
Ja, ich lasse den Bürger gehen, wenn ich vor Ort durch B-StA / Richter keine BE angeordnet bekomme. (nicht wenn nicht erreichbar, dann GiV, nach mehrfachen Kontaktversuch) Welche Rechtsgrundlage hätte ich?
Der Richter geht bei der BE nicht mit, damit sind bei einer 316 keine weiteren strafprozessualen Maßnahmen vor Ort nötig.
Eine BV vor Ort würde ich mir klemmen. Weitere Entscheidung StA -> und tschüß.

Und natürlich eröffne ich dem Bürger worum es geht. Sobald ich eine BE haben möchte, ist er mittendrin statt nur dabei.

Welchen Status hätte er bei dir?

Zum Festhalterecht.
Ich sehe es so.
1. Ich möchte zur Beweissicherung einer Trunkenheitsfahrt eine BE haben. Ich möchte ! Bis dahin muss ich telefonieren etc pp. Ich sehe den 81a StPO hier nicht als Grundlage zur Freiheitsbeschränkung.
Bis dahin greift m.M.n. 163 StPO. Atypische Maßnahme. Festhalten bis es ein grünes Licht gibt.

WENN ich 2. eine BE-Anordnung habe, DANN wird dies meine Grundlage. Denn um die BE zu realisieren, muss ich den Bürger habhaft haben/bleiben.

Warum die Anfrage, was passiert wenn einer Späne macht, verstehe ich wiederum nicht. Es gilt eine polizeiliche Maßnahme zu realisieren. Das dürfte in den 17 PolG identisch sein. uZ nach PolG um polizeilichen Zweck zu erreichen.

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Re: Richter verweigert die Blutentnahme

Beitragvon Controller » So 25. Sep 2016, 17:45

Ja, ich lasse den Bürger gehen, wenn ich vor Ort durch B-StA / Richter keine BE angeordnet bekomme.
jupp ..ist i.O.

nur, den Status Beschuldigter/ Betroffener mach ich nicht davon abhängig, ob der Richter es genauso sieht, denn wir schreiben ja ne Anzeige.
Verfahren wird ohne Blut zur weiteren Entscheidung an die StA abgegeben.
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Re: Richter verweigert die Blutentnahme

Beitragvon Lone Soldier » So 25. Sep 2016, 17:46

DerLima hat geschrieben:Kommt drauf an... Am Tage unterschiedlich, Nachts und WE kommt der Doc in die Dienststelle.

Der Vergleich zu einem Verdächtigem eines Verbrechenstatbestandes hinkt tatsächlich.
Na gehen bei euch Räuber, Einbrecher und Schläger immer in U-Haft? Meine Realität ist das nicht. Sondern eben, dass die STA auch mal am Telefon sagt: Der kann gehen, keine Haftprüfung oder sonstige Folgemaßnahme. Gemäß der hier vertretenen Ansicht wäre es rechtswidrig ihn vorzuführen, bis ich das verbindliche Go der STA am Telefon vom Gestellungsort aus habe. Oder anders gefragt: Warum kann ich einem TV nach Gef.KV, ED...zumuten ohne Folgemaßnahme von der Wache den Heimweg anzutreten, wenn die STA nix mehr von ihm will, während die gleiche Verfahrensweise bei einem TV nach einem Verkehrsdelikt als unzumutbar gilt? Das leuchtet mir nicht ein.

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Re: Richter verweigert die Blutentnahme

Beitragvon SirJames » So 25. Sep 2016, 17:55

LS, bei uns entscheidet zunächst einmal K. nach Anruf und Schilderung Sachlage sowie Referenzierung im System, ob und welche Maßnahmen ein Besch. bei den entsprechenden Delikten bekommt. Und auch das grds. draußen vor Ort per Telefon.

Das bedeutet, dass bei uns egal um welche Folgemaßnahme es sich handelt, grds. sofern möglich von draußen entschieden wird. Ausnahme ist u.a. wenn der Besch. Scheibe spielt, dann wird er natürlich eingesackt und dann wird von drinnen entschieden.

Im übrigen telefoniere ich als Funkwagen bzgl. der Erwirkung eines HBs nicht mit der StA sondern mit K., die dann alles weitere entscheiden/veranlassen.

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Re: Richter verweigert die Blutentnahme

Beitragvon Lone Soldier » So 25. Sep 2016, 18:05

Dann einigen wir uns mal darauf, dass in unterschiedlichen BL in dem Punkt unterschiedlich gearbeitet wird. Denke damit kann man es auch bewenden lassen, weil jeder logischerweise die eigene und gewohnte Verfahrenweise bevorzugt.

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Re: Richter verweigert die Blutentnahme

Beitragvon SirJames » So 25. Sep 2016, 18:17

Lone Soldier hat geschrieben:Dann einigen wir uns mal darauf, dass in unterschiedlichen BL in dem Punkt unterschiedlich gearbeitet wird. Denke damit kann man es auch bewenden lassen, weil jeder logischerweise die eigene und gewohnte Verfahrenweise bevorzugt.
Find ick jut und sehe ich auch so.

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Re: Richter verweigert die Blutentnahme

Beitragvon Diag » So 25. Sep 2016, 19:39

Ich denke, dass das nicht nur von Land zu Land unterschiedlich ist. Wenn natürlich gerade Berlin und Bremen zu diesem Schluss kamen... :pfeif:

Frankfurt hat hier z. B. wieder ganz andere Voraussetzungen als Wiesbaden, Offenbach, Kassel und Darmstadt. Hier wird sicher überall ein eigenes Süppchen gekocht.

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Re: Richter verweigert die Blutentnahme

Beitragvon Ghostrider1 » So 25. Sep 2016, 20:27

Controller hat geschrieben:nur, den Status Beschuldigter/ Betroffener mach ich nicht davon abhängig, ob der Richter es genauso sieht, denn wir schreiben ja ne Anzeige.
Genauso habe ich es auch geschrieben. Ich schrieb nicht, dass der Bürger erst danach Betr. / Besch. ist.
Wir scheinen das gleiche zu meinen, reden an einander vorbei.

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Re: Richter verweigert die Blutentnahme

Beitragvon Controller » So 25. Sep 2016, 20:44

Das mag sein, denn das scheint anderes auszudrücken:
Ich habe etwas festgestellt.
Ich muss den Richter fragen, ob er es genauso sieht.
Just in dem Moment ist er Beschuldigter / Betroffener.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
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Re: Richter verweigert die Blutentnahme

Beitragvon DerLima » Mo 26. Sep 2016, 08:55

Einigkeit über die Uneinigkeit. In diesem Fall gefällt mir das. ;-)

@LS
Insofern die Vorraussetzungen einer vorläufigen Festnahme vorliegen, spreche ich diese aus. Dafür halte ich keine Rücksprache. Darauf basierend meinte ich, dass der Vergleich hinkt (ich weiß, dass nicht jeder Verbrechenstatbestand diese automatisch mit sich bringt, unglücklich ausgedrückt).
Zusätzlich wird Rücksprache mit K gehalten, ob unmittelbar Folgemaßnahmen vorgesehen sind.
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Re: Richter verweigert die Blutentnahme

Beitragvon Ghostrider1 » Mo 26. Sep 2016, 09:06

Just in dem Moment bezog sich nicht auf das Ergebnis, sondern auf die Einleitung des Verfahrens.

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Re: Richter verweigert die Blutentnahme

Beitragvon malfragen » Mo 26. Sep 2016, 13:46

Wer oder was ist denn "K"?
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Re: Richter verweigert die Blutentnahme

Beitragvon DerLima » Mo 26. Sep 2016, 14:10

Das Equivalent zu "S"...


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Re: Richter verweigert die Blutentnahme

Beitragvon Peppermintpete » Mo 26. Sep 2016, 16:26

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_pol ... %BCrzungen

Lesezeichen setzen und nächtes mal dort nachgucken, bevor man sich noch unmündiger macht, als man eh schon ist :zustimm:
:keks:


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