132/132a

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Ünkut94
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132/132a

Beitragvon Ünkut94 » Di 23. Sep 2014, 19:19

Hi, was mir in letzter Zeit auffällt sind diverse Bilder auf facebook/ Instagram/ Whatsapp usw auf denen ehemalige Soldaten oder zb Leute die zb. am Tag der offenen Tür Teile von Polizei Uniformen oder BW Uniformen tragen. Wäre das rein rechtlich nicht schon Amtsanmaßung oder sind Fotos/ Filme davon ausgenommen?
Ich selbst besitze auch ein Bild von einem Tag der offenen Tür auf dem ich eine Jacke anhabe, deswegen würd ich das gern wissen
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coco_loco
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Re: 132/132a

Beitragvon coco_loco » Di 23. Sep 2014, 19:36

Poste es einfach nicht bei Facebook. Jetzt nicht und später auch nicht.
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Re: 132/132a

Beitragvon Ünkut94 » Di 23. Sep 2014, 19:40

Würde ich nie machen, aber allgemein wären ja theoretisch alle diese Bilder dort oder auch Pressefotos von sowas eine Straftat darstellen oder lieg ich da falsch?
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Jaguar2801
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Re: 132/132a

Beitragvon Jaguar2801 » Di 23. Sep 2014, 19:49

Im 132 wird eine Amtshandlung gefordert...

Und im 132a steht das Wort "unbefugt" und das trifft ja nicht zu, da die Uniform ja einem gegeben wird.
Per aspera ad astra

Gast

Re: 132/132a

Beitragvon Gast » Di 23. Sep 2014, 19:50

Belässt es der Täter dabei, sich als Amtsinhaber auszugeben, ohne eine Diensthandlung vorzunehmen, so ist der Tatbestand nicht erfüllt. Entscheidung des Berliner Kammergerichts vom 19. Januar 2007 ( (2/5) 1 Ss 111/06 (51/06))
Quelle: Wikipedia

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Re: 132/132a

Beitragvon Ünkut94 » Di 23. Sep 2014, 19:56

Alles klar danke, kann geschlossen werden!
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Re: 132/132a

Beitragvon DerLima » Di 23. Sep 2014, 19:58

§132 fällt ja schon aufgrund des Wortlautes aus:
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Es fehlt an der "Ausübung" bzw. "Handlungsvornahme"

Bei §132a könnte man das Ganze rechtlich verfolgen. Dem Wortlaut nach wäre es möglich die dementsprechenden Anzeigen zu schreiben.
Es wird später wohl eher darauf hinaus laufen, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der betreffenden Behörden das Tragen dieser Uniformen ermöglicht wurde.

Intention des Gesetzgebers ist ja, zu verhindern, dass jeder Hinz und Kunz in der Öffentlichkeit damit herumläuft um eine Verwechslung (und für militärische Uniformen auch den Kombattantenstatus) mit "echten" Uniformträgern zu verhindern.
Insofern wird hier wohl jedes Verfahren eingestellt, da eine Verwechslung für den unbescholtenen und unbedarften Dritten nicht möglich ist.

@Jaguar: "unbefugt" ist es im Grunde trotzdem, da er nicht Zielgruppe der Uniform ist. Also eine Befugnis ist trotzdem nicht gegeben.
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Re: 132/132a

Beitragvon MICHI » Di 23. Sep 2014, 20:46

Ünkut94 hat geschrieben:Alles klar danke, kann geschlossen werden!
Jo
Gruß
MICHI


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