Richten der Waffe auf Personen

Fachliche Diskussionen zum Themenbereich Polizeirecht

Moderator: schutzmann_schneidig

schoermif
Cadet
Cadet
Beiträge: 2
Registriert: Di 14. Mai 2013, 12:33

Richten der Waffe auf Personen

Beitragvon schoermif » Di 2. Sep 2014, 20:19

Ich habe mal ne Frage:

Wie sieht es rechtlich aus, wenn man die Waffe auf eine Person richtet?
Beispiel:

Einsatz Täter am Ort. Gebäude wird mit der Waffe in der Hand durchsucht. Plötzlich entdeckt man eine Person im Objekt und richtet die Waffe auf sie um Aufzufordern sich langsam zu zeigen.
Steht dieses Richten der Waffe der Androhung der Schusswaffe gleich? Dies wäre meiner Meinung nach ja nicht rechtmäßig.

Zweites Beispiel:
Ein Auto soll angehalten und kontrolliert werden. Das Fahrzeug missachtet die Anhaltezeichen und flüchtet. Nach Verfolgung bleibt das Fahrzeug stehen.
Die Waffe wird auf die Personen im Auto gerichtet um sie zum aussteigen zu bewegen.

Benutzeravatar
Controller
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 17824
Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00

Re: Richten der Waffe auf Personen

Beitragvon Controller » Di 2. Sep 2014, 20:25

eine Frage für deinen "Lehrer" ....... :pfeif:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

Benutzeravatar
Challenger
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 6374
Registriert: So 11. Apr 2004, 00:00
Wohnort: Hessen
Kontaktdaten:

Re: Richten der Waffe auf Personen

Beitragvon Challenger » Di 2. Sep 2014, 20:57

Die Sachverhalte sind so außerdem zu lau.
Challenger


"Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muß." (Hermann Gmeiner)

Benutzeravatar
Controller
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 17824
Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00

Re: Richten der Waffe auf Personen

Beitragvon Controller » Di 2. Sep 2014, 21:07

naja :polizei1:

der 2. Sachverhalt ist doch toll :polizei3:
Die Waffe wird auf die Personen im Auto gerichtet um sie zum aussteigen zu bewegen..........
stellt sich Capt. Jean Luc Picard doch direkt die Frage nach dem

sonst

bevor er in eine bekannte Pose verfällt :polizei7:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

SchoenerThunfisch
Sergeant
Sergeant
Beiträge: 644
Registriert: Sa 9. Aug 2014, 16:01
Wohnort: Berlin

Re: Richten der Waffe auf Personen

Beitragvon SchoenerThunfisch » Di 2. Sep 2014, 21:13

Ich hab mal eine ähnliche Frage:

Angenommen zwei Polizisten sind auf Streife und sie kommen in eine etwas unangenehmere Gegend. Es nähern sich ca. 10-15 Personen von 16-25 Jahren.

Diese Personen sind sehr "polizeifeindlich" und beleidigen/bespucken die beiden Polizisten und kommen immer näher, so dass es schließlich zu einer Schlägerei kommt, in der die 10-15 Personen auf die beiden Polizisten einschlagen und eintreten.
Verstärkung wurde bereits gerufen, aber die lässt noch auf sich warten.

Wenn einer/beide der Polizisten nun die Waffe ziehen würde, hätte das rechtliche Folgen? Ich glaube, man müsste in dieser Situation vorher das Pfefferspray und den Schlagstock einsetzen, aber was wenn diese Mittel nicht viel nützen, gegen diese Masse an Personen?

Kann da ein PVB evtl. was zu sagen? Immerhin steht das Leben schon auf dem Spiel, wenn so viele gnadenlos zuschlagen und überall hintreten und die Verstärkung noch nicht da ist.

Man beachte, man zieht sie nur, man schießt ja nicht - oder ist die Androhung fast auf der selben Stufe, wie das Schießen?

Benutzeravatar
Luk91
Sergeant
Sergeant
Beiträge: 985
Registriert: So 9. Nov 2008, 00:00

Re: Richten der Waffe auf Personen

Beitragvon Luk91 » Di 2. Sep 2014, 21:17

Bereits für die Androhung des Schusswaffengebrauchs müssen die Voraussetzungen des Gebrauchs vorliegen!
When I am getting sad, I stop being sad and be awesome instead. True story.
Barney Stinson

Freeman12349
Corporal
Corporal
Beiträge: 550
Registriert: So 14. Mär 2010, 17:51
Wohnort: Sachsen-Anhalt

Re: Richten der Waffe auf Personen

Beitragvon Freeman12349 » Di 2. Sep 2014, 21:17

Nur ziehen erfordert mWn keine rechtlichen Voraussetzungen.
Kein PVB

Klagt nicht, kämpft!

SchoenerThunfisch
Sergeant
Sergeant
Beiträge: 644
Registriert: Sa 9. Aug 2014, 16:01
Wohnort: Berlin

Re: Richten der Waffe auf Personen

Beitragvon SchoenerThunfisch » Di 2. Sep 2014, 21:25

Luk91 hat geschrieben:Bereits für die Androhung des Schusswaffengebrauchs müssen die Voraussetzungen des Gebrauchs vorliegen!
§ 53 PolG besagt:
(1) Der Schußwaffengebrauch ist nur zulässig, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Anwendung unmittelbaren Zwangs vorliegen und wenn einfache körperliche Gewalt sowie verfügbare Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder mitgeführte Hiebwaffen erfolglos angewandt worden sind oder ihre Anwendung offensichtlich keinen Erfolg verspricht. Auf Personen darf erst geschossen werden, wenn der polizeiliche Zweck durch Waffenwirkung gegen Sachen nicht erreicht werden kann.
Demnach müsste es ja erlaubt sein, weil das Pfefferspray und der Schlagstock ja nicht viel nützen würde gegen so viele Personen, oder?

Benutzeravatar
Controller
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 17824
Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00

Re: Richten der Waffe auf Personen

Beitragvon Controller » Di 2. Sep 2014, 21:28

Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

SchoenerThunfisch
Sergeant
Sergeant
Beiträge: 644
Registriert: Sa 9. Aug 2014, 16:01
Wohnort: Berlin

Re: Richten der Waffe auf Personen

Beitragvon SchoenerThunfisch » Di 2. Sep 2014, 21:33

Controller hat geschrieben:mal lesen :

http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... =8&t=67467
Guter Link, danke dir.

nashman
Police Officer
Police Officer
Beiträge: 128
Registriert: So 30. Mär 2008, 00:00

Re: Richten der Waffe auf Personen

Beitragvon nashman » Di 2. Sep 2014, 22:09

SchoenerThunfisch hat geschrieben: Angenommen zwei Polizisten sind auf Streife und sie kommen in eine etwas unangenehmere Gegend. Es nähern sich ca. 10-15 Personen von 16-25 Jahren.

..., so dass es schließlich zu einer Schlägerei kommt, in der die 10-15 Personen auf die beiden Polizisten einschlagen und eintreten.

Wenn einer/beide der Polizisten nun die Waffe ziehen würde, hätte das rechtliche Folgen? Ich glaube, man müsste in dieser Situation vorher das Pfefferspray und den Schlagstock einsetzen, aber was wenn diese Mittel nicht viel nützen, gegen diese Masse an Personen
Glaub mir: ich (!) würde nicht nur die Waffen ziehen, sondern auch schießen bevor ich zulasse das mein Partner oder ich von 15 Leuten zusammengestiefelt werden... Fragen stellen die Leute...

Benutzeravatar
MICHI
Stellv. Administrator
Stellv. Administrator
Beiträge: 15871
Registriert: Sa 10. Apr 2004, 00:00

Re: Richten der Waffe auf Personen

Beitragvon MICHI » Di 2. Sep 2014, 22:22

Controller hat geschrieben:mal lesen :

http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... =8&t=67467
Und deswegen schließe ich hier, bevor hier noch mehr hypothetische Beispiele herausgekramt werden.
Gruß
MICHI


Take care and have fun!


Zurück zu „Polizeirecht“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende