Ich habe mal ne Frage:
Wie sieht es rechtlich aus, wenn man die Waffe auf eine Person richtet?
Beispiel:
Einsatz Täter am Ort. Gebäude wird mit der Waffe in der Hand durchsucht. Plötzlich entdeckt man eine Person im Objekt und richtet die Waffe auf sie um Aufzufordern sich langsam zu zeigen.
Steht dieses Richten der Waffe der Androhung der Schusswaffe gleich? Dies wäre meiner Meinung nach ja nicht rechtmäßig.
Zweites Beispiel:
Ein Auto soll angehalten und kontrolliert werden. Das Fahrzeug missachtet die Anhaltezeichen und flüchtet. Nach Verfolgung bleibt das Fahrzeug stehen.
Die Waffe wird auf die Personen im Auto gerichtet um sie zum aussteigen zu bewegen.
Richten der Waffe auf Personen
Moderator: schutzmann_schneidig
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Re: Richten der Waffe auf Personen
eine Frage für deinen "Lehrer" .......
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Re: Richten der Waffe auf Personen
Die Sachverhalte sind so außerdem zu lau.
Challenger
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Re: Richten der Waffe auf Personen
naja
der 2. Sachverhalt ist doch toll
sonst
bevor er in eine bekannte Pose verfällt
der 2. Sachverhalt ist doch toll
stellt sich Capt. Jean Luc Picard doch direkt die Frage nach demDie Waffe wird auf die Personen im Auto gerichtet um sie zum aussteigen zu bewegen..........
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Re: Richten der Waffe auf Personen
Ich hab mal eine ähnliche Frage:
Angenommen zwei Polizisten sind auf Streife und sie kommen in eine etwas unangenehmere Gegend. Es nähern sich ca. 10-15 Personen von 16-25 Jahren.
Diese Personen sind sehr "polizeifeindlich" und beleidigen/bespucken die beiden Polizisten und kommen immer näher, so dass es schließlich zu einer Schlägerei kommt, in der die 10-15 Personen auf die beiden Polizisten einschlagen und eintreten.
Verstärkung wurde bereits gerufen, aber die lässt noch auf sich warten.
Wenn einer/beide der Polizisten nun die Waffe ziehen würde, hätte das rechtliche Folgen? Ich glaube, man müsste in dieser Situation vorher das Pfefferspray und den Schlagstock einsetzen, aber was wenn diese Mittel nicht viel nützen, gegen diese Masse an Personen?
Kann da ein PVB evtl. was zu sagen? Immerhin steht das Leben schon auf dem Spiel, wenn so viele gnadenlos zuschlagen und überall hintreten und die Verstärkung noch nicht da ist.
Man beachte, man zieht sie nur, man schießt ja nicht - oder ist die Androhung fast auf der selben Stufe, wie das Schießen?
Angenommen zwei Polizisten sind auf Streife und sie kommen in eine etwas unangenehmere Gegend. Es nähern sich ca. 10-15 Personen von 16-25 Jahren.
Diese Personen sind sehr "polizeifeindlich" und beleidigen/bespucken die beiden Polizisten und kommen immer näher, so dass es schließlich zu einer Schlägerei kommt, in der die 10-15 Personen auf die beiden Polizisten einschlagen und eintreten.
Verstärkung wurde bereits gerufen, aber die lässt noch auf sich warten.
Wenn einer/beide der Polizisten nun die Waffe ziehen würde, hätte das rechtliche Folgen? Ich glaube, man müsste in dieser Situation vorher das Pfefferspray und den Schlagstock einsetzen, aber was wenn diese Mittel nicht viel nützen, gegen diese Masse an Personen?
Kann da ein PVB evtl. was zu sagen? Immerhin steht das Leben schon auf dem Spiel, wenn so viele gnadenlos zuschlagen und überall hintreten und die Verstärkung noch nicht da ist.
Man beachte, man zieht sie nur, man schießt ja nicht - oder ist die Androhung fast auf der selben Stufe, wie das Schießen?
Re: Richten der Waffe auf Personen
Bereits für die Androhung des Schusswaffengebrauchs müssen die Voraussetzungen des Gebrauchs vorliegen!
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Re: Richten der Waffe auf Personen
Nur ziehen erfordert mWn keine rechtlichen Voraussetzungen.
Kein PVB
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Re: Richten der Waffe auf Personen
§ 53 PolG besagt:Luk91 hat geschrieben:Bereits für die Androhung des Schusswaffengebrauchs müssen die Voraussetzungen des Gebrauchs vorliegen!
Demnach müsste es ja erlaubt sein, weil das Pfefferspray und der Schlagstock ja nicht viel nützen würde gegen so viele Personen, oder?(1) Der Schußwaffengebrauch ist nur zulässig, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Anwendung unmittelbaren Zwangs vorliegen und wenn einfache körperliche Gewalt sowie verfügbare Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder mitgeführte Hiebwaffen erfolglos angewandt worden sind oder ihre Anwendung offensichtlich keinen Erfolg verspricht. Auf Personen darf erst geschossen werden, wenn der polizeiliche Zweck durch Waffenwirkung gegen Sachen nicht erreicht werden kann.
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Re: Richten der Waffe auf Personen
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
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Re: Richten der Waffe auf Personen
Guter Link, danke dir.
Re: Richten der Waffe auf Personen
Glaub mir: ich (!) würde nicht nur die Waffen ziehen, sondern auch schießen bevor ich zulasse das mein Partner oder ich von 15 Leuten zusammengestiefelt werden... Fragen stellen die Leute...SchoenerThunfisch hat geschrieben: Angenommen zwei Polizisten sind auf Streife und sie kommen in eine etwas unangenehmere Gegend. Es nähern sich ca. 10-15 Personen von 16-25 Jahren.
..., so dass es schließlich zu einer Schlägerei kommt, in der die 10-15 Personen auf die beiden Polizisten einschlagen und eintreten.
Wenn einer/beide der Polizisten nun die Waffe ziehen würde, hätte das rechtliche Folgen? Ich glaube, man müsste in dieser Situation vorher das Pfefferspray und den Schlagstock einsetzen, aber was wenn diese Mittel nicht viel nützen, gegen diese Masse an Personen
Re: Richten der Waffe auf Personen
Und deswegen schließe ich hier, bevor hier noch mehr hypothetische Beispiele herausgekramt werden.
Gruß
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