Hallo,
meine Frage bezieht sich auf das Beamtenrecht.
Angenommen der Beamte hat keine Lebzeit, jetzt stellt er irgendetwas fest was seine Lebzeit in Frage stellen könnte und lässt sich dies durch einen Arzt beseitigen, ist er verpflichtet dies bei der Untersuchung anzugeben? Hatte den Fall im Umfeld und hätte da gerne ne Antwort drauf.
Beamtenrecht / Krankheit melden?
Moderator: Oeli
Re: Beamtenrecht / Krankheit melden?
Warum sollte es die Lebzeit beeinträchtigen wenn es durch einen Arzt entfernt, also geheilt werden kann...
arglistige Täuschung macht die Ernennung nichtig...
Grüße
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Re: Beamtenrecht / Krankheit melden?
Prinzipiell ja.Reon hat geschrieben:ist er verpflichtet dies bei der Untersuchung anzugeben? Hatte den Fall im Umfeld und hätte da gerne ne Antwort drauf.
Vor der Untersuchung muss man alles (OPs, Krankheiten) angeben. Oder ich sage mal: müsste...
Hat man bspw. Folgeschäden von dem Ereignis könnte es aber später mal Probleme geben...
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Re: Beamtenrecht / Krankheit melden?
Gibt es vor der Ernennung zum BaL anlässlich der Untersuchung eine Befragung/Fragebogen ([mit] Belehrung)?
Oder will da keiner was wissen ??
Oder will da keiner was wissen ??
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