Roller tuning

Alles zum Thema Verkehrsrecht

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Wolfmoon
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Roller tuning

Beitragvon Wolfmoon » Mo 22. Sep 2014, 19:36

Hallo,ich fahre einen Roller der eigentlich 50 Km fahren darf.
Wohl Aufgrund seines alter lief er aber nur 45 Km.Nun habe ich an der Variomatik den
Distanzring entfernt wonach er laut Tacho 55 Km läuft.
Meine Frage ist ob hierdurch die Betriebserlaubnis erlischt?
Danke im voraus.

tyrant
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Re: Roller tuning

Beitragvon tyrant » Mo 22. Sep 2014, 19:48

Sicher, dass der 50 fahren darf?
Ich bin KEIN PVB!

An allem Unrecht, das geschieht,
ist nicht nur der Schuld, der es begeht, sondern auch der,
der es nicht verhindert.

(Erich Kästner)

Wolfmoon
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Re: Roller tuning

Beitragvon Wolfmoon » Mo 22. Sep 2014, 19:52

Ja natürlich bin ich mir da sicher.

rambo110
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Re: Roller tuning

Beitragvon rambo110 » Mo 22. Sep 2014, 21:31

BE erlischt, Fahrzeugart ändert sich von Kleinkraftrad auf Kraftrad und Gefährdung von Verkehrsteilnehmer ist dadurch zu erwarten.

D.h. Fahren ohne Zulassung und Steuervergehen.
-Bayern-
-Nur weil mein Spitzname Rambo ist, heißt das nicht, dass ich Rambo auf der Straße bin-

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Re: Roller tuning

Beitragvon Wolfmoon » Mo 22. Sep 2014, 21:57

Obwohl die Geschwindigkeit von 55 nach Tacho also real kaum über 50 Km liegt?

rambo110
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Re: Roller tuning

Beitragvon rambo110 » Mo 22. Sep 2014, 22:01

Läuft er schneller als 50 km/h und du hast was verändert, Ja.
-Bayern-
-Nur weil mein Spitzname Rambo ist, heißt das nicht, dass ich Rambo auf der Straße bin-

Jayzen93
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Re: Roller tuning

Beitragvon Jayzen93 » Mo 22. Sep 2014, 22:11

Also in den meisten Papieren stehen max 45km/h eingetragen

Wenn bei dir 50 drin stehen und der geeichte Prüfstand 55km/h anzeigt werden 10% toleranz abgezogen und alles ist jut... Bei 56km/h dürften sie die maschine stillegen und du musst das teil gedrosselt vorführen.

Hatte selbst mal eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bekommen, da ich keine Soziusabdeckung hinten hatte und mein Sitz somit um paar cm zu gross war fürn mofaschein...aber das nur mal so am rande

Wenn dein tacho auch im kalten zustand nicht die 55 knackt, würde ich mir keinerlei sorgen machen


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Wolfmoon
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Re: Roller tuning

Beitragvon Wolfmoon » Mo 22. Sep 2014, 22:14

Naja,wie gesagt nach Tacho 55,ich glaube kaum das da real nicht mehr wie 50 rauskommt.
Mir geht es um die veränderung.
Zuletzt geändert von Wolfmoon am Mo 22. Sep 2014, 22:16, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Roller tuning

Beitragvon Wolfmoon » Mo 22. Sep 2014, 22:15

Fahrerlaubnis ist nicht das Thema,habe alle Klassen und fahre auch Motorrad.

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Re: Roller tuning

Beitragvon Kassel2012 » Mo 22. Sep 2014, 22:42

rambo110 hat geschrieben:D.h. Fahren ohne Zulassung und Steuervergehen.
Nein.

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Re: Roller tuning

Beitragvon Wolfmoon » Mo 22. Sep 2014, 23:29

Eigentlich geht es weniger um die Geschwindigkeit,eher darum ob die veränderung am Fahrzeug zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt.

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Re: Roller tuning

Beitragvon e42b » Mo 22. Sep 2014, 23:56

Hi,

ich hatte auch so einen (zip50 aus Mitte der 90er, 50 km/h eingetragen). Die Dinger werden mit der Zeit schneller und wenn der Kupplungsteil der Vario und der Keilriemen in Ordnung sind, funktioniert das technisch auch ohne Probleme, denn die Bremsen, die Lenkung und der andere Fahrwerkskram ist zu einer 125er identisch. Das Dumme ist, dass Du ein Versicherungskennzeichen hast. Damit ist der Ermessensspielraum gering. Wenn die Messung (abgerundet und Messungenauigkeit abgezogen) 51 km/h ergibt, ist der Versicherungsschutz erloschen. Zwar ist das bei Dir wohl nicht der Fall, aber die FS-Klasse wechselt auch. Hat der Fahrer keine für A1, ist das Fahren ohne.
Meiner war wohl wie Deiner nachgedrosselt. Vermutlich ist da ein Vorbesitzer mit zu hoher möglicher Geschwindigkeit erwischt worden und hat, damit er das Teil überhaupt wieder bekommt, einen fetten Distanzring einsetzen lassen, der die messbare Geschwindigkeit auf 45 km/h begrenzt, damit er auch bergab mit Rückenwind nicht über 50 km/h kommt. (Standardprozedur)

Zwar hab ich A1, aber der Versicherungsverlust war mir zu haarig, deswegen hab ich ihn, wie er war (definitiv nicht zu schnell, auch bei 12% Gefälle nicht und auch nicht mit Rückenwind), gegen einen sehr gut erhaltenen 80er eingetauscht. Die Fahrerlaubnis dafür habe ich und wenn mir ein guter 125er Motor mit Elektrik und Vergaser zuläuft, werde ich den einbauen. Das lass ich dann eintragen und gut ist. Die Frage nach der Geschwindigkeit wird anschließend durch das Argument "Alterung" aufgefangen, wenn man das Ding halbwegs serienmäßig hält. (D.h.: Auspuff und Vario serienmäßig bestückt, Vergaser original, bisschen größere Hauptdüse geht und kostet dann auch viel Sprit und Motorlebensdauer, kann man machen, ist aber Blödsinn. Eine etwas größere Leerlaufdüse bringt mehr Drehmoment im unteren Bereich. Das ist viel geiler für die Stadt.) Andere Fragen kommen nicht vor. Von leer geräumten Auspüffen und 28,5-Vergasern rate ich aber eher ab.

Ein Steuervergehen begehst Du übrigens nicht, wenn das Ding zu schnell ist, denn bis 125 m² Hubraum ist alles steuerfrei.

Übrigens sind die Böcke mit normalen Kennzeichen in der Versicherung deutlich günstiger als die mit Versicherungskennzeichen.

Viel Glück
E.

Edit: Was ich beschrieben habe, bezieht sich auf Piaggio-Roller. Alle anderen Europäer funktionieren ähnlich. Die Amis fahren Auto und wie das mit den Chinesen aussieht, weiß ich nicht.

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Re: Roller tuning

Beitragvon Wolfmoon » Di 23. Sep 2014, 20:34

Also so wirklich ist mir jetzt noch nicht klar,führt die Veränderung zum Erliegen der Betriebserlaubnis?
Die ist denke ich unanhängig von der Geschwindigkeit die der Roller fahren kann.

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Re: Roller tuning

Beitragvon Controller » Di 23. Sep 2014, 20:49

Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Roller tuning

Beitragvon Wolfmoon » Di 23. Sep 2014, 22:56

Danke für den Link!


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