Gesichts zeige Gebot
- slugbuster
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Gesichts zeige Gebot
Das geplante "Gesichtszeige Gebot" bei Behördengängen, vor Gericht, in Schulen und im Straßenverkehr könnte die Vorschrift auf dem Motorrad einen Helm zu tragen aufweichen. Man wird sehen, ob die Sicherheit Vorrang hat vor der Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung. Auch Sturmhauben, die dem Auskühlen des Gesichts dienen, aber auch unter hygienischen Gesichtspunkten unter dem Helm getragen werden, könnten gegen eine solche Vorschrift verstoßen. Man kann nur hoffen, dass, die persönliche Sicherheit und der Schutz vor Kälte Vorrang hat.
Re: Gesichts zeige Gebot
Hä?
Mal überlegen, wann ich das letzte Mal jemanden bei Gericht, in Schulen, in sonstigen Behörden oder bei Verkehrskontrollen mit Helm und Sturmhaube gesehen habe... Ich sage Bescheid, wenn es mir wieder einfällt...
Mal überlegen, wann ich das letzte Mal jemanden bei Gericht, in Schulen, in sonstigen Behörden oder bei Verkehrskontrollen mit Helm und Sturmhaube gesehen habe... Ich sage Bescheid, wenn es mir wieder einfällt...
- Kaeptn_Chaos
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Re: Gesichts zeige Gebot
1.
Ändere bitte das topic bitte mal. So kriege ich Augenkrebs.
2.
Die Wirkung, die du siehst, wird sich durch eine noch zu erlassende Vorschrift nicht entfalten.
Außer, du gründest eine Glaubensgemeinschaft, der es unmöglich ist, den Helm auf Bitte oder bei Behördengängen abzunehmen.
Ändere bitte das topic bitte mal. So kriege ich Augenkrebs.
2.
Die Wirkung, die du siehst, wird sich durch eine noch zu erlassende Vorschrift nicht entfalten.
Außer, du gründest eine Glaubensgemeinschaft, der es unmöglich ist, den Helm auf Bitte oder bei Behördengängen abzunehmen.
Re: Gesichts zeige Gebot
slugbuster hat geschrieben:Das geplante "Gesichtszeige Gebot" bei Behördengängen, vor Gericht, in Schulen und im Straßenverkehr könnte die Vorschrift auf dem Motorrad einen Helm zu tragen aufweichen. Man wird sehen, ob die Sicherheit Vorrang hat vor der Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung. Auch Sturmhauben, die dem Auskühlen des Gesichts dienen, aber auch unter hygienischen Gesichtspunkten unter dem Helm getragen werden, könnten gegen eine solche Vorschrift verstoßen. Man kann nur hoffen, dass, die persönliche Sicherheit und der Schutz vor Kälte Vorrang hat.
Kannst du zu dem von dir genannten Gebot mal eine Quelle angeben?
- Kaeptn_Chaos
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Re: Gesichts zeige Gebot
Danke.
Die vom TE vermuteten Folgen vermag ich nach Lektüre des (wie du schreibst) noch nicht spruchreifen "Gebots" überhaupt nicht nachzuvollziehen.
@TE: Vielleicht diskutiert man sowas erst hier, wenn es was handfestes gibt?
Die vom TE vermuteten Folgen vermag ich nach Lektüre des (wie du schreibst) noch nicht spruchreifen "Gebots" überhaupt nicht nachzuvollziehen.
@TE: Vielleicht diskutiert man sowas erst hier, wenn es was handfestes gibt?
- Ucpho
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Re: Gesichts zeige Gebot
Es gibt bereits das Gebot, beim Motorradfahren einen Helm zu tragen und die Vorschriften von Banken, in solchen Räumlichkeiten nicht vermummt zu sein. Ergo: Die Helme werden vor der Bank bzw. nach Fahrtende ausgezogen.
Ich sehe ebenfalls weder ein Problem noch Zusammenhang mit etwaigen "Burka-Verboten".
Ich sehe ebenfalls weder ein Problem noch Zusammenhang mit etwaigen "Burka-Verboten".
Re: Gesichts zeige Gebot
Meinst du etwas in dieser Art?Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Außer, du gründest eine Glaubensgemeinschaft, der es unmöglich ist, den Helm auf Bitte oder bei Behördengängen abzunehmen.
Führerscheinfoto mit Nudelsieb
Aus dem Link von KC
Wie von Diag bereits erwähnt, wird in den genannten Situationen bereits heute kein Helm getragen. Ich sehe bislang keinen Zusammenhang zur Schutzhelmpflicht der StVO.Das Verschleierungsverbot soll den Angaben zufolge im öffentlichen Dienst, in Kitas, Schulen und Universitäten und vor Gericht gelten. Das "Zeigen des Gesichts" müsse ebenfalls dort durchgesetzt werden, wo eine Identifizierung nötig sei, also bei Pass- und Verkehrskontrollen oder im Meldeamt. Auch bei Demonstrationen oder im Straßenverkehr könne der Rechtsstaat die Vollverschleierung nicht akzeptieren, heißt es laut ZDF in dem Text.
- Kaeptn_Chaos
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Re: Gesichts zeige Gebot
In etwa so.
Re: Gesichts zeige Gebot
Hier bitte keine themenfremde Diskussion bzw. Beiträge über Pro/Kontra Burka.
@slugbuster:
Bitte lege dar, inwieweit durch ein mögliches Verschleierungsverbot, so wie es derzeit in der Presse beschrieben ist, der § 21a II StVO betroffen sein sollte. Ansonsten sehe ich keine Diskussionsgrundlage zum Thema Verkehrsrecht und werde das Thema schließen.
@slugbuster:
Bitte lege dar, inwieweit durch ein mögliches Verschleierungsverbot, so wie es derzeit in der Presse beschrieben ist, der § 21a II StVO betroffen sein sollte. Ansonsten sehe ich keine Diskussionsgrundlage zum Thema Verkehrsrecht und werde das Thema schließen.
Re: Gesichts zeige Gebot
Das Gesichtsgebot im Straßenverkehr ist eh nicht durchsetzbar. Nur weil jemand in einer Radarfalle schlecht erkannt werden kann, das zu verbieten, lachhaft. Bei einer Verkehrskontrolle ist es doch bisher schon so, dass man versucht eine Übereinstimmung zwischen dem Foto und dem Gesicht herzustellen.
Denkt doch mal an die fünfte Jahreszeit, da sind nicht wenige mit dem Auto zu den Veranstaltungen unterwegs und da setzt sich keiner die Maskerade ab.
Ich sehe da auch keinen richtigen Diskussionsbedarf. Das liegt wie TdM sagte im Bereich der Herrn Dobrindt und das bedeutet, dass es gut liegt und liegt und liegt ....
Denkt doch mal an die fünfte Jahreszeit, da sind nicht wenige mit dem Auto zu den Veranstaltungen unterwegs und da setzt sich keiner die Maskerade ab.
Ich sehe da auch keinen richtigen Diskussionsbedarf. Das liegt wie TdM sagte im Bereich der Herrn Dobrindt und das bedeutet, dass es gut liegt und liegt und liegt ....
Re: Gesichts zeige Gebot
Mit Helm zu fahren hat doch nichts mit vermummen zu tun, das ist reine Sicherheit und nötig.
Bei 280km/h ohne Helm geht sowieso nicht.
Mit Burka Auto fahren ist da schon andere Sache, wie ist denn das geregelt. ?
Bei 280km/h ohne Helm geht sowieso nicht.
Mit Burka Auto fahren ist da schon andere Sache, wie ist denn das geregelt. ?
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Kein PVB
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Re: Gesichts zeige Gebot
Stand da nicht genau zwei Beiträge vor deinem, dass nicht über Burka diskutiert wird, hwg?
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
- slugbuster
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Gesichts zeige Gebot
Lt. Innenminister lässt sich das angestrebte Burkaverbot nicht umsetzen. Wohl aber ein " Gebot" dass, das Gesicht z.B. im Straßenverkehr u.A. Situationen erkennbar sein muss. Über dieses "Krücke" käme es dann indirekt auch zu dem angestrebten Burkaverbot in Teilbereichen des Lebens. Wenn das Gesicht im Straßenverkehr sichtbar sein muss "verträgt" sich das nicht mit der Helmpflicht. Das Gesicht eines Motorradfahrers ist wenn er z.B. geblitzt wird durch Helm und Sturmhaube nicht erkennbar. D.h. Motorradfahrer müssten von dem Gebot das Gesicht zeigen zu müssen explizit freigestellt werden. Die Helmpflicht müsste also bei einer Freistellung der Motorradfahrer von dem Gebot nicht geändert werden.
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Re: Gesichts zeige Gebot
z.B. Google --> "mit burka autofahren" --> 2. Linkmalfragen hat geschrieben:Mit Burka Auto fahren ist da schon andere Sache, wie ist denn das geregelt. ?
Die StVO regelt, dass die Sicht des Fahrzeugführers nicht beeinträchtigt sein darf. Das ist bei einer Burka wohl nicht der Fall, daher kann heute schon ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 EUR erhoben und die Weiterfahrt in Vollverschleierung untersagt werden.
Gibt es hierfür eine Quelle, dass eine Vorschrift zum Vermummungsverbot im Straßenverkehr kommen soll? Das halte ich persönlich nicht für unsinnig, da sollte eher die Halterhaftung eingeführt werden.slugbuster hat geschrieben:Lt. Innenminister lässt sich das angestrebte Burkaverbot nicht umsetzen. Wohl aber ein " Gebot" dass, das Gesicht z.B. im Straßenverkehr u.A. Situationen erkennbar sein muss.
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