Dunkle Rückleuchten von Werk

Alles zum Thema Verkehrsrecht

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Dunkle Rückleuchten von Werk

Beitragvon Deep Blue » Sa 24. Sep 2016, 10:09

Hallöchen Kollegen,

Zur Zeit beschäftigt mich ein Thema, inklusive "Verkehrsdozenten", das mich persönlich selber betrifft. Auch ein PVB darf im rechtlichen Rahmen sein Auto individualisieren. :polizei3: Es geht um verdunkelte Rückleuchten, die so von Werk aus mit CE Zeichen ausgeliefert werden. Genauer gesagt, um diese hier:

https://www.amazon.de/Dectane-RA09LLBS- ... Dectane+a3

In freier Wildbahn sehen die wirklich komplett schwarz aus.

So weit, so gut...jetzt kommen wir aber zum Thema "Rückstrahler". Diese sind in den Rückleuchten integriert.

Hättet ihr in einer VK Schmerzen mit diesem Thema? Würdet ihr eine Mängelkarte ausstellen, da evtl. Gegen §53 StVZO verstoßen werden könnte, oder hätte sich mit Vorzeigen des CE Zeichens die Sache erledigt?

Ich selber habe Verkäufer, sowie den Hersteller diesbezüglich angeschrieben. Selbst hier gibt es keine Einigkeit. Der Verkäufer versichert mir, dass diese Rückleuchten keine weiteren Auflagen hätten und keine zusätzlichen Rückstrahler angebracht werden müssten. Der Hersteller schreibt auf seine Internetseite, dass dies allerdings doch getan werden "muss". Nach einem regen Kontakt mit dem Hersteller stellte sich heraus, dass dies nur eine Empfehlung ist. Ebenfalls habe ich das TÜV-Zertifikat vom Hersteller bekommen, welches keinerlei Auflagen für diese Rückleuchten enthält.

Nun ist mir absolut bewusst, dass ein PVB vor Ort in einer VK dieses komplette Thema garnicht aufgreifen kann, wie ich es in Ruhe getan habe. Daher jetzt meine Frage nach eurer Reaktion bei einer VK diesbezüglich.

Alles ok, Mängelkarte oder sogar Untersagung der Weiterfahrt bis hin zum Verdacht, dass die BE erloschen ist?

Rechtlich sehe ich hier den §53 StVZO als relevant an.
Das heißt "Thread" und nicht "Fred"!

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Fred

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Re: Dunkle Rückleuchten von Werk

Beitragvon poliziotto » Mo 26. Sep 2016, 07:52

Du machst es dir viel zu schwer und ich kann kaum glauben, dass das Thema nach einem kurzen Gespräch mit einem VR-Dozent noch nicht abgeschlossen war.

1. Was willst du mit einem CE-Zeichen? Hat mit VR nichts zu tun. Du brauchst eine E-Nummer oder eine ABE.

2. Ob du Rückstrahler brauchst, kannst du doch ohne weiteres selbst testen. Bei Dunkelheit und ausgeschalteter Beleuchtung mit einer Taschenlampe auf das Heck leuchten. Wenn nicht ausreichend reflektiert wird, sodass der PKW zB geparkt am Straßenrand auch in ausreichender Entfernung wahrgenommen wird, dann müssen zusätzliche dran.

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Re: Dunkle Rückleuchten von Werk

Beitragvon malfragen » Mo 26. Sep 2016, 13:57

Bei den Leuchten steht doch mit bei das sie zugelassen sind mit E-Nummer, also alles ok in der Hinsicht.
Die CE-Kennzeichnung hat soviel ich weiß gar nix damit zutun ob das für ein Fahrzeug zulässig ist oder nicht, das steht doch eigentlich nur dafür das dieses Produkt nach bestimmten Europäischen Richtlinien gefertigt wurde.

Das mit dem reflektieren kannst, wenn dir unsicher bist, selber testen mit anleuchten wie bereits gesagt, aber besser richtig in dem das Auto einfach von kumpel nachts hinten anleuchten lässt.
Wenn nix zurück reflektiert brauchst Reflektoren 2 Stück, meistens sind die aber bei anderen Leuchten dann schon mit bei.
Gibt ja auch nicht nur abgedunkelte Leuchten sondern auch ganz klare die u.U nicht selbstreflektierend sind.
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Re: Dunkle Rückleuchten von Werk

Beitragvon DerLima » Mo 26. Sep 2016, 14:09

@malfragen: nichts in deiner Antwort ist etwas neues. Alles was du geschrieben hast, wurde einen Post vorher bereits festgestellt.
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Re: Dunkle Rückleuchten von Werk

Beitragvon Deep Blue » Mo 26. Sep 2016, 15:48

Danke erstmal für eure Einschätzung.

Ich habe CE mit E Prüfzeichen verwechselt. Natürlich meine ich ein E Prüfzeichen.

Wenn ich diese Rückleuchten Nachts von hinten beleuchte, wird Licht reflektiert. Auch in vorgeschriebenen Rot. Allerdings deutlich weniger Licht als bei "normalen". Also wie so oft eine subjektive Einschätzung.

An sich war ursprünglich allerdings meine Frage, was eure eigenen Maßnahmen, z.B. Am Tage zum Thema wären. Wahrscheinlich kann man das hier im Netz schlecht als Lagebild transportieren, da man davor stehen müsste, um das situationsbedingt zu beurteilen. Aber könnte ja sein, dass Jemand pauschal bei verdunkelten Rückleuchten eine bestimmte Maßnahme vornimmt.

Der Hintergrund ist einfach der, dass ich ein paar persönliche Vorgehensweisen einschätzen möchte, um die Entscheidung zu treffen, so weiterzufahren, oder zusätzliche Rückstrahler anzubringen, um eventuellen Ärger aus dem Weg zu gehen.
Das heißt "Thread" und nicht "Fred"!

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Re: Dunkle Rückleuchten von Werk

Beitragvon Inspektor_GER » Mo 26. Sep 2016, 21:17

Dass die Rückleuchten ein E-Prüfzeichen haben, heißt nur, dass sie grundsätzlich verwendet werden dürfen und keine Unterlagen mitgeführt werden müssen. Es heißt aber nicht, dass auch alle vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen darin enthalten sind. Diese sind u.U. separat am Fahrzeug anzubringen.

Rote Rückstrahler werden mit der Kennung "IA", "IB" oder "IVA" gekennzeichnet. Weisen die Rückleuchten eine dieser Kennungen auf, sind die roten Rückstrahler vorschriftsmäßig vorhanden. Fehlt die Kennung, musst du die Reflektoren extra anbauen.

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Re: Dunkle Rückleuchten von Werk

Beitragvon poliziotto » Mo 26. Sep 2016, 21:33

DerLima hat geschrieben:@malfragen: nichts in deiner Antwort ist etwas neues. Alles was du geschrieben hast, wurde einen Post vorher bereits festgestellt.
Sei mal nichts so DerLima...immerhin hat der malschnellwasdummesgeschrieben die Nummern "1." und "2." nicht verwendet. Beim ersten Durchlesen dachte ich zunächst eigentlich, dass er sich über mich lustig machen will.

@TE
Maßnahmen im schlichten Fall der fehlenden Rückstrahler wären: Mängelbericht/Kontrollaufforderung, Erlöschen BE ohne Gefährdung (§19 III StVZO) -> 50,00 EUR. Untersagung der Weiterfahrt nicht.

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Re: Dunkle Rückleuchten von Werk

Beitragvon Inspektor_GER » Mo 26. Sep 2016, 21:39

poliziotto hat geschrieben:Maßnahmen im schlichten Fall der fehlenden Rückstrahler wären: Mängelbericht/Kontrollaufforderung, Erlöschen BE ohne Gefährdung (§19 III StVZO) -> 50,00 EUR. Untersagung der Weiterfahrt nicht.
Von den versicherungsrechtlichen Konsequenzen im Schadensfalle ganz zu schweigen. Klassiker: Auffahrunfall bei Nacht.

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Re: Dunkle Rückleuchten von Werk

Beitragvon malfragen » Mo 26. Sep 2016, 23:44

poliziotto hat geschrieben:
DerLima hat geschrieben:@malfragen: nichts in deiner Antwort ist etwas neues. Alles was du geschrieben hast, wurde einen Post vorher bereits festgestellt.
Sei mal nichts so DerLima...immerhin hat der malschnellwasdummesgeschrieben die Nummern "1." und "2." nicht verwendet. Beim ersten Durchlesen dachte ich zunächst eigentlich, dass er sich über mich lustig machen will.

@TE
Maßnahmen im schlichten Fall der fehlenden Rückstrahler wären: Mängelbericht/Kontrollaufforderung, Erlöschen BE ohne Gefährdung (§19 III StVZO) -> 50,00 EUR. Untersagung der Weiterfahrt nicht.

Wo ihr hier so das gleiche bei den Postings seht ist mir schleierhaft, aber gut wird dann wohl schon so sein.
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Re: Dunkle Rückleuchten von Werk

Beitragvon DerLima » Mi 28. Sep 2016, 18:56

poliziotto hat geschrieben:Du machst es dir viel zu schwer und ich kann kaum glauben, dass das Thema nach einem kurzen Gespräch mit einem VR-Dozent noch nicht abgeschlossen war.

1. Was willst du mit einem CE-Zeichen? Hat mit VR nichts zu tun. Du brauchst eine E-Nummer oder eine ABE.
versus
malfragen hat geschrieben:Bei den Leuchten steht doch mit bei das sie zugelassen sind mit E-Nummer, also alles ok in der Hinsicht.
Die CE-Kennzeichnung hat soviel ich weiß gar nix damit zutun ob das für ein Fahrzeug zulässig ist oder nicht, das steht doch eigentlich nur dafür das dieses Produkt nach bestimmten Europäischen Richtlinien gefertigt wurde.
UND
poliziotto hat geschrieben:2. Ob du Rückstrahler brauchst, kannst du doch ohne weiteres selbst testen. Bei Dunkelheit und ausgeschalteter Beleuchtung mit einer Taschenlampe auf das Heck leuchten. Wenn nicht ausreichend reflektiert wird, sodass der PKW zB geparkt am Straßenrand auch in ausreichender Entfernung wahrgenommen wird, dann müssen zusätzliche dran.
versus
malfragen hat geschrieben:Das mit dem reflektieren kannst, wenn dir unsicher bist, selber testen mit anleuchten wie bereits gesagt, aber besser richtig in dem das Auto einfach von kumpel nachts hinten anleuchten lässt.
Wenn nix zurück reflektiert brauchst Reflektoren 2 Stück, meistens sind die aber bei anderen Leuchten dann schon mit bei.
Gibt ja auch nicht nur abgedunkelte Leuchten sondern auch ganz klare die u.U nicht selbstreflektierend sind.
Der geneigte Leser fragt sich dann schon, ob beide Posts gleichzeitig entstanden sind. Aber: Nein, Du hast Stunden später die Antwort von polizeiotto in anderen Worten verpackt schlicht wiederholt.
Und das müsste dir doch dann schonmal auffallen.
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Re: Dunkle Rückleuchten von Werk

Beitragvon malfragen » Mi 28. Sep 2016, 19:02

Es mag ähnlich klingen aber das selbe ist es nicht..
Die beiden ersten Zitate unterscheiden sich doch offensichtlich.
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Re: Dunkle Rückleuchten von Werk

Beitragvon Diag » Mi 28. Sep 2016, 19:12

Na gut: Arbeite doch mal bitte die Unterschiede heraus.

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Re: Dunkle Rückleuchten von Werk

Beitragvon Brot » Mi 28. Sep 2016, 19:21

Nein, wir lassen es einfach mal so stehen. Es ist zwar kein "copy & paste", aber gewisse Übereinstimmungen lassen sich herauslesen. Ich darf dich daher bitten, malfragen, bereits Niedergeschriebenes nicht in anderen Worten zu wiederholen bzw. wiederzugeben. Wenn es etwas zu ergänzen gibt, dann einfach den anderen Beitrag zitieren und die Ergänzung hinzufügen.

Das ist jetzt aber vorerst egal, denn es soll eine Diskussion um die Anfangsfrage stattfinden und nicht um "das wurde bereits gesagt" und "nein, das stimmt nicht".

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Re: Dunkle Rückleuchten von Werk

Beitragvon malfragen » Do 29. Sep 2016, 03:25

So ist es auch, das hin und her hickhacken ist nicht das Thema.
Für entstandene Parallelen entschuldige ich mich, man kann aber auch alles auf die Goldwaage legen.
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Re: Dunkle Rückleuchten von Werk

Beitragvon wolfi71 » Di 4. Okt 2016, 10:18

Einige Fahrzeuge erhielten ab Werk teilweise verdunkelte Rückleuchten. Weil ich selber einen in der Garage habe, ein Golf3 in bestimmten Sondermodellen (u.a. Bon Jovi). Diese haben, im Gegensatz zu den normalen Golf3, unten an der Stoßstange zwei kleine Rückstrahler angebracht.

Obwohl eigentlich die oberen in den Leuchten m.E. auch ausreichend reflektieren. Kann natürlich eine Maßnahme ab Werk sein um allen Problemen aus dem Weg zu gehen.


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