Waffenschein

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Re: Waffenschein

Beitragvon Benny-Online » So 30. Aug 2015, 14:02

vanymo hat geschrieben:Ich merke grad wieder, was ich für ein langweiliges Leben habe. Arbeit, Freunde, Familie. Keine besorgten Nachbarn, keine Unfallgegener, die sich in den Dreck werfen, keine überraschenden Polizeibesuche, keine Bekanntschaften zur Hautevolee. Ich brauch wahrscheinlich echt nen Waffenschein?!
Ich brauche keinen. Ich fühle mich nicht bedroht. Vielleicht bist du ja ausgebrannt das du nicht mehr so leistungsfähig bist. Ausserdem ist das alles im Verlauf der letzten 30 Jahre passiert und nicht innerhalb des letzten Monats. Nicht genug dessen bin ich noch Vorsitzender in einem Schießsportverein und betreibe einen eigenen kleinen Kurzwaffenschießstand.

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Re: Waffenschein

Beitragvon vanymo » So 30. Aug 2015, 14:05

Ausgebrannt? Weniger leistungsfähig? Weil ich keinen Waffenschein habe?
Sei froh, dass es keinen Sarkasmusschein gibt. Da wärst du wahrscheinlich durch die Prüfung gefallen. :polizei10:

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Re: Waffenschein

Beitragvon Benny-Online » So 30. Aug 2015, 14:10

vanymo hat geschrieben:Ausgebrannt? Weniger leistungsfähig? Weil ich keinen Waffenschein habe?
Sei froh, dass es keinen Sarkasmusschein gibt. Da wärst du wahrscheinlich durch die Prüfung gefallen. :polizei10:
Wer hat zivil schon einen Waffenschein ? Wohl die wenigsten ! Meinst du vielleicht eine Waffenbesitzkarte ?
Du scheinst Sarkasmus nicht gut ab zu können ?

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Re: Waffenschein

Beitragvon Trooper » So 30. Aug 2015, 14:16

So, jetzt reichts mit dem persönlichen Gehacke. Ich habe kein Problem mit etwas thematischer Thread-Drift (solange es im Rahmen bleibt), aber das Gezanke ist langsam etwas zuviel des Guten. Und der erste, der mit "Aber Soundso hat doch angefangen" kommt, kriegt ne Kelle
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Re: Waffenschein

Beitragvon Benny-Online » So 30. Aug 2015, 15:45

So dann macht es mal gut hier und einen ruhigen Rest Sonntag noch...

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Re: Waffenschein

Beitragvon tyrant » So 30. Aug 2015, 22:13

Wenn ich die Intention der AWaffVwV mal ernst nehme, dann kann auch Klett- und Reißverschluss ausreichen, dass die Waffe nicht zugriffsbereit ist. Wichtig ist:

Mindestens 3 Handgriffe UND
Mindestens 3 Sekunden

Ist das erfüllt, liegt kein Führen vor, auch wenn das ursprüngliche Behältnis ein Hipbag ist. Leider hat der Gesetzgeber mit dem Waffengesetz und seinen Verordnungen bewiesen, dass er die "Gefahr Waffe" von vorn bis hinten nicht verstanden hat. Lima zum Beispiel schrieb etwas von einem sicheren Behältnis. Das ist jedoch nirgends gefordert, obwohl der gesunde Menschenverstand das gebieten würde. Das zieht sich durch das ganze WaffG. Denkt mal darüber nach: Anscheinswaffen (zum Beispiel Softairwaffen unter 0,5J) müssen VERschlossen sein, während scharfe Waffen das nicht sein müssen. Vollautomatik ist zwar für alle Schusswaffen verboten, wird jedoch nur dann bestraft, wenn die Waffe eine Schusswaffe zum Verschießen von Patronenmunition ist.
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An allem Unrecht, das geschieht,
ist nicht nur der Schuld, der es begeht, sondern auch der,
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Re: Waffenschein

Beitragvon DerLima » So 30. Aug 2015, 22:36

Ich schrieb nicht von einem "sicheren" Behältnis, sondern von der erforderlichen Sicherheit eines Behältnisses. Damit meinte ich die Sicherheit im Sinne von der schnellen Zugriffsbereitschaft.
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Re: Waffenschein

Beitragvon tyrant » Mo 31. Aug 2015, 07:56

Dann war das ein Missverständnis meinerseits, sorry!
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Re: Waffenschein

Beitragvon Isegrim762 » Mo 14. Sep 2015, 17:27

tyrant hat geschrieben:.... Anscheinswaffen (zum Beispiel Softairwaffen unter 0,5J) müssen VERschlossen sein, während scharfe Waffen das nicht sein müssen. .....
ich lese das WaffG da anders - das erlaubnisfreie führen setzt u.a. eine nicht zugriffsbereite waffe voraus. und dazu:


WaffG: anlage 1, abschnitt 2, 13:
ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht
zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.

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Re: Waffenschein

Beitragvon DerLima » Mo 14. Sep 2015, 18:16

Wir differenzieren hier die ganze Zeit zwischen 'führen', sprich zugriffsbereites Mitführen und 'transportieren', sprich das nicht zugriffsbereite Mitführen.
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Re: Waffenschein

Beitragvon tyrant » Mo 14. Sep 2015, 22:33

Isegrimm: Die AWaffVwV führt das jedoch aus. Und dort steht geschrieben, dass das Behältnis verschlossen sein sollte, jedoch nicht muss. Die AWaffVwV ist aktueller als das WaffG.
Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert
werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht
innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen
unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl.
BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im
Kofferraum eines Fahrzeugs befindet).
Ich denke nicht, dass die Bundesregierung diese Möglichkeit erwähnt, wenn sie nicht statthaft wäre.
Ich bin KEIN PVB!

An allem Unrecht, das geschieht,
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Re: Waffenschein

Beitragvon nulpe » Do 17. Sep 2015, 17:47

Auch von mir etwas Senf:
"Nur" ein Reißverschluss könnte etwas knapp werden, weil man den schnell aufbekommt.
Bei mir war allerdings die Lasche zum Ziehen mal abgebrochen, so dass das ein elendes Gefummel war und damit wieder gesetzeskonform. Ich nahm übrigens auch mal einen kleinen Schäkel, der braucht etwas Zeit und wer will kann jedesmal einen neuen Kabelbinder nehmen.
Früher gab es zumindest für die Flinte sog. Waffenstrümpfe, die konnte man einfach zuknoten - geht auch.
Und erst recht braucht man wohl eine sog. Schinkentasche, in der Lauf und Schaft separat verstaut sind, nicht extra zu verschließen.

Zum Waffe mitnehmen beim Einkauf auf dem Weg zur Jagd: Wenn die Waffe währenddessen aus dem oder mit dem Wagen geklaut wird, hat man sicher schlechtere Karten, als wenn man sie beim Einkauf dabei hat, was bei einer Langwaffe auch wieder blöde aussieht.
Es gibt zwar für den Hotelaufenthalt Empfehlungen, das Schloss auszubauen, aber wie es rechtlich aussieht, wenn die solcherart unbrauchbar gemachte Waffe aus dem Auto geklaut wird, ob man dann "mildernde Umstände" hat, darüber gibt es wohl keine Urteile.
Wenn dereinst die letzte Bohrinsel abgebaut und die letzte Tankstelle geschlossen ist,
werdet ihr feststellen, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.
(Prophezeiung der Cree-Indianer)

Harkov

Re: Waffenschein

Beitragvon Harkov » Do 17. Sep 2015, 18:47

nulpe hat geschrieben:Auch von mir etwas Senf:
"Nur" ein Reißverschluss könnte etwas knapp werden, weil man den schnell aufbekommt.
Bei mir war allerdings die Lasche zum Ziehen mal abgebrochen, so dass das ein elendes Gefummel war und damit wieder gesetzeskonform. Ich nahm übrigens auch mal einen kleinen Schäkel, der braucht etwas Zeit und wer will kann jedesmal einen neuen Kabelbinder nehmen.
Früher gab es zumindest für die Flinte sog. Waffenstrümpfe, die konnte man einfach zuknoten - geht auch.
Und erst recht braucht man wohl eine sog. Schinkentasche, in der Lauf und Schaft separat verstaut sind, nicht extra zu verschließen.

Zum Waffe mitnehmen beim Einkauf auf dem Weg zur Jagd: Wenn die Waffe währenddessen aus dem oder mit dem Wagen geklaut wird, hat man sicher schlechtere Karten, als wenn man sie beim Einkauf dabei hat, was bei einer Langwaffe auch wieder blöde aussieht.
Es gibt zwar für den Hotelaufenthalt Empfehlungen, das Schloss auszubauen, aber wie es rechtlich aussieht, wenn die solcherart unbrauchbar gemachte Waffe aus dem Auto geklaut wird, ob man dann "mildernde Umstände" hat, darüber gibt es wohl keine Urteile.
Wohl kaum. Die Waffe besteht ja in wesentlichen Teilen noch, auch wenn man nicht direkt mit ihr schießen kann. In zeiten wo man wegen 5 falscher Patronen seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren kann, würde ich nicht auf mildernde Umstände setzen.

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Re: Waffenschein

Beitragvon Benny-Online » Mo 26. Okt 2015, 17:38

Zitat von AG Kiel | Az.: 597 Js-OWi 27781/09

Tatbestand

(1) Mit Bußgeldbescheid der Landeshauptstadt Kiel vom 05. März 2009 ist dem Betroffenen vorgeworfen worden, einer Ordnungswidrigkeit gem. §§ 53 Abs. 1 Ziffer 21a i.V.m. 42a Abs. 1 Ziffer 3 des Waffengesetzes schuldig zu sein, weil er am 03.02.2009 in Kiel, Kronshagener Weg 17 in seinem Rucksack ein Einhandmesser mit einer Klingenlänge von über 12cm bei sich führte.


Entscheidungsgründe

(2) Von diesem Vorwurf war der Betroffene aus rechtlichen Gründen freizusprechen. Gem. § 42a Abs. 2 Nr. 2 Waffengesetz gilt Abs. 1 nicht für den Transport in einem verschlossenen Behältnis.

(3) Das war hier der Fall.

(4) Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine sonstige technische Schließeinrichtung oder auf andere Weise, z.B. durch festes Verschnüren gegen einen ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist.

(5) Diese Voraussetzungen waren hier erfüllt.

(6) Das Messer befand sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Rucksack. Es konnte grundsätzlich niemand an das Messer gelangen, ohne dass der Betroffene dies bemerkt hätte.

(7) Die Kostenentscheidung folgt aus § 467 Abs. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG.

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Re: Waffenschein

Beitragvon RafaelGomez » Mo 26. Okt 2015, 17:55

AG Urteil ohne Bindungswirkung. Klingt zwar plausibel, bundesweit würde ich mich aber darauf nicht stützen.


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