Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!

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Moderator: schutzmann_schneidig

-simbi-
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Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!

Beitragvon -simbi- » Fr 23. Sep 2011, 11:18

Hallo!

Ich diskutiere gerade die Frage des Schusswaffeneinsatzes bei einem Suizidversuch!

Stellt euch bitte folgenden Sachverhalt vor:

Der Suizident X steht vor den Polizeibeamten und hält sich ein Messer an
die Kehle und er ist kurz davor den tödlichen Schnitt durchzuführen.
Die Polizeibeamten haben das RSG bereits - ohne Wirkung- verwendet,
und ziehen ihre Schusswaffen

Wäre eine Schussabgabe, um das Leben des Suizidenten zu retten gerechtfertigt?

Die Gefahr, dass der Suizident die Polizeibeamten angreift, sollte nicht betrachtet werden!

Vielen Dank für Eure Mühe!

nukeomega
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Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!

Beitragvon nukeomega » Fr 23. Sep 2011, 12:08

Subsumiere die Thematik doch einfach mal durch.
- Gibt es eine Gefahr? Wenn ja, welche?
- Was wäre die Rechtsgrundlage für nen SWG?
- Gibt es andere Mittel als den SWG?
- VHM?
Das Universum hasst dich, handle entsprechend!

paffei
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Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!

Beitragvon paffei » Fr 23. Sep 2011, 12:12

Entweder durchprüfen oder die einfache Antwort nehmen:ja.

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Tackleberry911
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Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!

Beitragvon Tackleberry911 » Fr 23. Sep 2011, 12:14

Man hat aber n Problem, wenn man ihn dann tödlich verletzen würde. Der Richter könnte sagen "hätten sie nicht geschossen, wäre er nicht tödlich verletzt worden und hätte ggf. noch Überlebenschancen gehabt, selbst wenn er sich aufgeschnitten hätte..."

Wenn der Suizident auf dich zuläuft ist das schon wieder eine ganz andere Geschichte.
Ich persönlich würde in solch einer Situation keinen gebrauch von der Schusswaffe machen aber so pauschal kann man das nicht sagen...

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Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!

Beitragvon paffei » Fr 23. Sep 2011, 12:23

Tackleberry911 hat geschrieben:Man hat aber n Problem, wenn man ihn dann tödlich verletzen würde. Der Richter könnte sagen "hätten sie nicht geschossen, wäre er nicht tödlich verletzt worden und hätte ggf. noch Überlebenschancen gehabt, selbst wenn er sich aufgeschnitten hätte..."

Wenn der Suizident auf dich zuläuft ist das schon wieder eine ganz andere Geschichte.
Ich persönlich würde in solch einer Situation keinen gebrauch von der Schusswaffe machen aber so pauschal kann man das nicht sagen...

Du schießt ja nicht um ihn zu töten, sondern um ihn zu retten. Klar kann er dabei auch sterben aber es ist ja entscheidend was man will. Wenn das Schießen die einzige Chance ist ihn zu retten, sollte man das machen.

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Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!

Beitragvon -simbi- » Fr 23. Sep 2011, 12:41

Sicherlich ist es vom Einzelfall abhängig,

die Frage ist ja nicht ob er andere gefährdet, das wollen wir mal ausklammern.

Kann X denn die gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben für sich selber herstellen?

Das Gesetzt sieht den SWG nur vor, wenn der X angriffs- oder fluchtunfähig gemacht werden soll...fraglich für mich ist, ob er sich selber angreifen kann?

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Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!

Beitragvon uwewittenburg » Fr 23. Sep 2011, 12:52

Ist denn ein Suizid strafbar? :gruebel:
Nein! :nein:
Also bleibt das Messer als ev. Ordnungswidrigkeit gegen das WaffG, nagut, könnte auch ein verbotenes Messer sein, aber das geht aus dem Sachverhalt nicht hervor.
Also besoffen quatschen und geeignete Kräfte nachführen(SEK, Taser u.s.w.)!

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Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!

Beitragvon paffei » Fr 23. Sep 2011, 13:01

uwewittenburg hat geschrieben:Ist denn ein Suizid strafbar? :gruebel:
Nein! :nein:
Also bleibt das Messer als ev. Ordnungswidrigkeit gegen das WaffG, nagut, könnte auch ein verbotenes Messer sein, aber das geht aus dem Sachverhalt nicht hervor.
Also besoffen quatschen und geeignete Kräfte nachführen(SEK, Taser u.s.w.)!


Was willst du? Eine Straftat verfolgen? Suizid stellt eine Lebensgefahr dar.
Gefahrenabwehr vor Strafverfolgung.
(wobei Suizid ja nicht mal strafbar ist)

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Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!

Beitragvon uwewittenburg » Fr 23. Sep 2011, 13:10

paffei hat geschrieben:[Was willst du? Eine Straftat verfolgen?

Wer sagt das?
1. lesen
2. darüber nachdenken
3. ev. nochmals durchdenken
4. erst dann schreiben!


Gefahrenabwehr vor Strafverfolgung.
(wobei Suizid ja nicht mal strafbar ist)
Habe ich etwas anderes behauptet?
Aber Gefahrenabwehr durch erschießen? Es gibt andere Mittel und Wege!

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Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!

Beitragvon Controller » Fr 23. Sep 2011, 13:13

öhm .... :o

Teufel mit dem Beelzebub ---->> :banned: ??
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!

Beitragvon paffei » Fr 23. Sep 2011, 13:14

Wer sprach denn von erschießen :gruebel:

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Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!

Beitragvon Mainzelmann2001 » Fr 23. Sep 2011, 13:16

uwewittenburg hat geschrieben: Aber Gefahrenabwehr durch erschießen?
Geht gar nicht.

Maßnahme muss ja schließlich auch geeignet sein.
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.

Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.

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Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!

Beitragvon uwewittenburg » Fr 23. Sep 2011, 13:18

Mainzelmann2001 hat geschrieben:
uwewittenburg hat geschrieben: Aber Gefahrenabwehr durch erschießen?
Geht gar nicht.

Maßnahme muss ja schließlich auch geeignet sein.
Moin Mainzel,
genau das habe ich versucht zu sagen! :ja:

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Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!

Beitragvon uwewittenburg » Fr 23. Sep 2011, 13:20

paffei hat geschrieben:Wer sprach denn von erschießen :gruebel:
Kann aber schnell passieren, oder hast Du immer alle Treffer auf der 10?

Gast

Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!

Beitragvon Gast » Fr 23. Sep 2011, 17:33

Rein rechtlich, Lebensgefahr, damit ist viel möglich.
Aber ist der SWG hier wirklich zweckmäßig?

Meiner Meinung nach nicht.. :lupe:
und ich würde auch nicht schiessen.

Ich mach mich doch nicht selbst unglücklich,
weil einer keine Lust mehr hat zu leben.


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