Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!
Moderator: schutzmann_schneidig
Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!
Hallo!
Ich diskutiere gerade die Frage des Schusswaffeneinsatzes bei einem Suizidversuch!
Stellt euch bitte folgenden Sachverhalt vor:
Der Suizident X steht vor den Polizeibeamten und hält sich ein Messer an
die Kehle und er ist kurz davor den tödlichen Schnitt durchzuführen.
Die Polizeibeamten haben das RSG bereits - ohne Wirkung- verwendet,
und ziehen ihre Schusswaffen
Wäre eine Schussabgabe, um das Leben des Suizidenten zu retten gerechtfertigt?
Die Gefahr, dass der Suizident die Polizeibeamten angreift, sollte nicht betrachtet werden!
Vielen Dank für Eure Mühe!
Ich diskutiere gerade die Frage des Schusswaffeneinsatzes bei einem Suizidversuch!
Stellt euch bitte folgenden Sachverhalt vor:
Der Suizident X steht vor den Polizeibeamten und hält sich ein Messer an
die Kehle und er ist kurz davor den tödlichen Schnitt durchzuführen.
Die Polizeibeamten haben das RSG bereits - ohne Wirkung- verwendet,
und ziehen ihre Schusswaffen
Wäre eine Schussabgabe, um das Leben des Suizidenten zu retten gerechtfertigt?
Die Gefahr, dass der Suizident die Polizeibeamten angreift, sollte nicht betrachtet werden!
Vielen Dank für Eure Mühe!
Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!
Subsumiere die Thematik doch einfach mal durch.
- Gibt es eine Gefahr? Wenn ja, welche?
- Was wäre die Rechtsgrundlage für nen SWG?
- Gibt es andere Mittel als den SWG?
- VHM?
- Gibt es eine Gefahr? Wenn ja, welche?
- Was wäre die Rechtsgrundlage für nen SWG?
- Gibt es andere Mittel als den SWG?
- VHM?
Das Universum hasst dich, handle entsprechend!
Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!
Entweder durchprüfen oder die einfache Antwort nehmen:ja.
- Tackleberry911
- Police Officer
- Beiträge: 105
- Registriert: Mo 20. Jul 2009, 00:00
Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!
Man hat aber n Problem, wenn man ihn dann tödlich verletzen würde. Der Richter könnte sagen "hätten sie nicht geschossen, wäre er nicht tödlich verletzt worden und hätte ggf. noch Überlebenschancen gehabt, selbst wenn er sich aufgeschnitten hätte..."
Wenn der Suizident auf dich zuläuft ist das schon wieder eine ganz andere Geschichte.
Ich persönlich würde in solch einer Situation keinen gebrauch von der Schusswaffe machen aber so pauschal kann man das nicht sagen...
Wenn der Suizident auf dich zuläuft ist das schon wieder eine ganz andere Geschichte.
Ich persönlich würde in solch einer Situation keinen gebrauch von der Schusswaffe machen aber so pauschal kann man das nicht sagen...
Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!
Tackleberry911 hat geschrieben:Man hat aber n Problem, wenn man ihn dann tödlich verletzen würde. Der Richter könnte sagen "hätten sie nicht geschossen, wäre er nicht tödlich verletzt worden und hätte ggf. noch Überlebenschancen gehabt, selbst wenn er sich aufgeschnitten hätte..."
Wenn der Suizident auf dich zuläuft ist das schon wieder eine ganz andere Geschichte.
Ich persönlich würde in solch einer Situation keinen gebrauch von der Schusswaffe machen aber so pauschal kann man das nicht sagen...
Du schießt ja nicht um ihn zu töten, sondern um ihn zu retten. Klar kann er dabei auch sterben aber es ist ja entscheidend was man will. Wenn das Schießen die einzige Chance ist ihn zu retten, sollte man das machen.
Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!
Sicherlich ist es vom Einzelfall abhängig,
die Frage ist ja nicht ob er andere gefährdet, das wollen wir mal ausklammern.
Kann X denn die gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben für sich selber herstellen?
Das Gesetzt sieht den SWG nur vor, wenn der X angriffs- oder fluchtunfähig gemacht werden soll...fraglich für mich ist, ob er sich selber angreifen kann?
die Frage ist ja nicht ob er andere gefährdet, das wollen wir mal ausklammern.
Kann X denn die gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben für sich selber herstellen?
Das Gesetzt sieht den SWG nur vor, wenn der X angriffs- oder fluchtunfähig gemacht werden soll...fraglich für mich ist, ob er sich selber angreifen kann?
- uwewittenburg
- Deputy Inspector
- Beiträge: 3712
- Registriert: Mo 21. Apr 2008, 00:00
- Wohnort: Berlin
Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!
Ist denn ein Suizid strafbar?
Nein!
Also bleibt das Messer als ev. Ordnungswidrigkeit gegen das WaffG, nagut, könnte auch ein verbotenes Messer sein, aber das geht aus dem Sachverhalt nicht hervor.
Also besoffen quatschen und geeignete Kräfte nachführen(SEK, Taser u.s.w.)!
Nein!
Also bleibt das Messer als ev. Ordnungswidrigkeit gegen das WaffG, nagut, könnte auch ein verbotenes Messer sein, aber das geht aus dem Sachverhalt nicht hervor.
Also besoffen quatschen und geeignete Kräfte nachführen(SEK, Taser u.s.w.)!
Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!
uwewittenburg hat geschrieben:Ist denn ein Suizid strafbar?
Nein!
Also bleibt das Messer als ev. Ordnungswidrigkeit gegen das WaffG, nagut, könnte auch ein verbotenes Messer sein, aber das geht aus dem Sachverhalt nicht hervor.
Also besoffen quatschen und geeignete Kräfte nachführen(SEK, Taser u.s.w.)!
Was willst du? Eine Straftat verfolgen? Suizid stellt eine Lebensgefahr dar.
Gefahrenabwehr vor Strafverfolgung.
(wobei Suizid ja nicht mal strafbar ist)
- uwewittenburg
- Deputy Inspector
- Beiträge: 3712
- Registriert: Mo 21. Apr 2008, 00:00
- Wohnort: Berlin
Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!
Habe ich etwas anderes behauptet?paffei hat geschrieben:[Was willst du? Eine Straftat verfolgen?
Wer sagt das?
1. lesen
2. darüber nachdenken
3. ev. nochmals durchdenken
4. erst dann schreiben!
Gefahrenabwehr vor Strafverfolgung.
(wobei Suizid ja nicht mal strafbar ist)
Aber Gefahrenabwehr durch erschießen? Es gibt andere Mittel und Wege!
- Controller
- Deputy Inspector
- Beiträge: 17824
- Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00
Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!
öhm ....
Teufel mit dem Beelzebub ---->> ??
Teufel mit dem Beelzebub ---->> ??
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!
Wer sprach denn von erschießen
- Mainzelmann2001
- Deputy Inspector
- Beiträge: 10136
- Registriert: Di 30. Mai 2006, 00:00
- Wohnort: Rheinhessen
- Kontaktdaten:
Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!
Geht gar nicht.uwewittenburg hat geschrieben: Aber Gefahrenabwehr durch erschießen?
Maßnahme muss ja schließlich auch geeignet sein.
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.
Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.
Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.
- uwewittenburg
- Deputy Inspector
- Beiträge: 3712
- Registriert: Mo 21. Apr 2008, 00:00
- Wohnort: Berlin
Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!
Moin Mainzel,Mainzelmann2001 hat geschrieben:Geht gar nicht.uwewittenburg hat geschrieben: Aber Gefahrenabwehr durch erschießen?
Maßnahme muss ja schließlich auch geeignet sein.
genau das habe ich versucht zu sagen!
- uwewittenburg
- Deputy Inspector
- Beiträge: 3712
- Registriert: Mo 21. Apr 2008, 00:00
- Wohnort: Berlin
Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!
Kann aber schnell passieren, oder hast Du immer alle Treffer auf der 10?paffei hat geschrieben:Wer sprach denn von erschießen
Re: Schusswaffeneinsatz bei Suizidversuch?!
Rein rechtlich, Lebensgefahr, damit ist viel möglich.
Aber ist der SWG hier wirklich zweckmäßig?
Meiner Meinung nach nicht..
und ich würde auch nicht schiessen.
Ich mach mich doch nicht selbst unglücklich,
weil einer keine Lust mehr hat zu leben.
Aber ist der SWG hier wirklich zweckmäßig?
Meiner Meinung nach nicht..
und ich würde auch nicht schiessen.
Ich mach mich doch nicht selbst unglücklich,
weil einer keine Lust mehr hat zu leben.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
BerndKuster 28 Mär
frenzY 24 Mär
vivienbmn 22 Mär
RalphWerner 22 Mär
Stellatimberlake4 21 Mär
burgwächter 19 Mär
KonstantinPi 18 Mär
Sven3008 18 Mär
- Top Poster
- CopZone Spende