Das LBV - ein kleiner Leitfaden

Auswahlverfahren und Ausbildung

Moderator: Polli

webfuchs
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Das LBV - ein kleiner Leitfaden

Beitragvon webfuchs » Mi 2. Sep 2009, 16:55

Das LBV - Was issen das und was machen die?
Das LBV ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung und ist dafür da,
Deine Bezüge pünktlich und korrekt zu überweisen. Das LBV macht das für
ganz NRW und hat circa 600.000 Zahlfälle und es arbeiten circa 800 Leute
dort. Im Internet erreichst Du das LBV unter http://www.lbv.nrw.de. Dort
gibt es auch aktuelle Vordrucke und Merkblätter. Erster Anlaufpunkt bei
aktuellen Fragen sollte immer die Homepage des LBV sein.

Wie kann ich das LBV noch erreichen?
Wie schon gesagt - über die Homepage. Aber natürlich auch telefonisch,
per Email, Fax und per Post. Wichtig dabei ist, bei jeder Frage Deine
Personalnummer bereit halten. Ohne die geht gar nix.

Wo finde ich meine Personalnummer?
Deine Personalnummer wird Dir vom LBV in einem Begrüßungsschreiben
schriftlich mitgeteilt. Die Personalnummer steht aber auch auf jeder
Bezügemitteilung die Du bekommst.
Bei manchen Banken befindet sich auch auf dem Kontoauszug neben der
Überweisung des LBV eure Personalnummer.

Was muss das LBV von mir wissen damit es meine Bezüge zahlen kann?
Neben Deinen Grunddaten wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und
Familienstand braucht das LBV natürlich auch die aktuelle Bankverbindung
und die Steuerkarte.
Alles andere teilt immer die Dienststelle mit. Angefangen von der
Besoldungsgruppe, dem Besoldungsdienstalter, den Zulagen,
Mehrarbeitsvergütung und Dienst zu ungünstigen Zeiten.

Hast Du einen VL-Vertrag abgeschlossen braucht das LBV eine sogenannte
"Durchschrift für den Arbeitgeber". Dieses Schriftstück stellt Dir Dein
VL-Institut aus.


Was mache ich mit meiner Besoldungsmitteilung?
Die meisten Beamten schauen nur auf den Auszahlungsbetrag und werfen das
ganze dann weg. Das ist falsch! Auf der Besoldungsmitteilung stehen
Deine Daten drauf - von daher kontrolliere immer, ob diese Daten richtig
sind. Ist etwas nicht richtig, teile das dem LBV oder Deiner
Dienststelle mit. Als Beamter hast Du eine sogenannte
Mitwirkungspflicht. Stellst Du fest, dass da was falsches auf Deiner
Besoldungsmitteilung steht und Du meldest das nicht dem LBV oder der
Dienststelle, kann Dir das (vereinfacht gesagt) negativ ausgelegt werden.
Außerdem kannst Du die Besoldungsmitteilungen zur Vorlage bei anderen
Behörden oder bei Deiner Bank gebrauchen. Wegwerfen ist also falsch.

Wie melde ich dem LBV etwaige Fehler auf meiner Besoldungsmitteilung?
Handelt es sich um einfache Fehler (z.B. Zahlendreher bei der
Postanschrift oder beim Geburtsdatum) reicht in der Regel schon eine
Email an den zuständigen Sachbearbeiter. Ist z.B. die Bankverbindung
nicht mehr aktuell, weil Du die Bank gewechselt habt, reicht eine Email
nicht mehr aus. Dann braucht das LBV eine von Dir unterschriebene
Mitteilung.
Grundsätzlich gilt: alle Fehler/Änderungen in Deinen persönlichen Daten,
musst Du dem LBV melden. Alle Fehler/Änderungen die Deinen Dienst
betreffen, musst Du der Dienststelle melden.

Ich habe dem LBV einen Fehler oder eine Änderung mitgeteilt. Allerdings
hat das LBV die Änderung noch nicht umgesetzt?

Das kann daran liegen, dass die Meldung zu spät eingegangen ist um sie
zeitnah zu bearbeiten. Wenn Du z.B. Deine Bankverbindung zum 01. Oktober
geändert hast und diese Änderung liegt dem LBV nicht am 10. September
vor, sondern erst am am 11. September, dann kann diese Änderung erst für
den Monat November berücksichtigt werden.

Ich habe kein Geld bekommen!
Das Geld wird von Deiner Bank erst am letzten Werktag des Vormonats
Deinem Konto gutgeschrieben. Ist also am 31. des Vormonats morgens noch
kein Geld auf dem Konto, dann schau abends oder am nächsten Tag nochmal
auf Dein Konto. Ist es dann immer noch nicht da, kontrolliere die Daten
in der Besoldungsmitteilung. Alles korrekt angegeben? Falls ja, frag mal
bei deiner Bank nach ob die wissen, was mit den Überweisungen des LBV
für diesen Monat ist. Keine Bange, Du bist nicht der einzige dessen Geld
vom LBV auf ein Konto Deiner Bank kommt. Erst wenn Deine Bank Dir sagt,
dass sie nix wissen und Du auch der einzigste bist, der diesen Monat
kein Geld vom LBV bekommen hast, dann ruf im LBV an und frag nach was
los ist. Sollte bei einer Bank was schief gelaufen sein, weiß der
Sachbearbeiter das dann schon. Falls der Sachbearbeiter nichts von einem
Fehler weiß, wird er Dich vermutlich bitten, das ganze kurz schriftlich
zu formulieren. Das kannst Du dann so machen: "Mein Geld ist diesen
Monat nicht auf meinem Konto angekommen. Meine aktuelle Bankverbindung
lautet Kontonummer xxxxxxxxxx, Bankleizahl xxxxxxxx. Ich bitte einen
entsprechenden Nachforschungsauftrag einzuleiten." Das ganze dann
schnell per Fax oder als Emailanhang ans LBV senden. Wichtig:
Unterschrift und Personalnummer nicht vergessen!

Ich bin umgezogen. Wie teile ich das dem LBV mit?
Auf keinen Fall per Email! Solche Änderungen müssen immer schriftlich
ans LBV mit Deiner Unterschrift gesandt werden.

Ich habe eine neue Bankverbindung. Wie teile ich das dem LBV mit?
Auf keinen Fall per Email! Solche Änderungen müssen immer schriftlich
ans LBV mit Deiner Unterschrift gesandt werden.

Ich habe einen neuen VL-Vertrag. Wie teile ich das dem LBV mit?
Auf keinen Fall per Email! Sende die sogenannte Durchschrift für den
Arbeitegeber an das LBV. Personalnummer nicht vergessen.

Ich habe geheiratet. Was braucht das LBV von mir?
Hast Du Dir das auch wirklich gut überlegt? :)
Dann brauch das LBV von Dir eine Kopie der Heiratsurkunde und, falls Du
Deinen Namen geändert hast, eine Kopie der Bescheinigung über die
Namensänderung.
Zusätzlich muss das LBV noch wissen, ob Dein Ehepartner im öffentlichen
Dienst arbeitet.
Du kannst das ganze mit einem kurzem Anschreiben dann so formulieren:
"Ich habe geheiratet. Anliegend eine Kopie meiner Heiratsurkunde und der
Bescheinigung über die Namensänderung. Meine Ehegatte arbeitet nicht im
öffentlichen Dienst."

Ich bin Vater/Mutter geworden. Was braucht das LBV von mir?
Erstmal Glückwunsch! Aber jetzt wird es langsam schwierig. Da hilft
wahrscheinlich schon ein Blick auf die Homepage des LBV und den dort zur
Verfügung gestellten Merkblättern. Da es diverse Kombinationen von
Eltern/Kind-Verhältnissen gibt kann man pauschal nicht sagen was alles
benötigt wird. Auf jeden Fall braucht das LBV eine Kopie der Geburtsurkunde.


Ich erreiche niemanden beim LBV.
Dieses Problem ist nicht neu und wird vermutlich auch so schnell nicht gelöst werden können.
Insbesondere zu Zeiten, in denen alle Beamten ihre Besoldungsmitteilung erhalten ist das Telefonaufkommen beim LBV natürlich sehr hoch, da "alle" mal eben kurz dort anrufen wollen. Ebenso verhält es sich, wenn mal wieder etwas in den Medien berichtet wird was die Beamtenschaft bekommen soll.
Nicht vergessen darf man auch, dass Dein Bearbeiter beim LBV neben der täglichen Post und den Telefonaten auch noch Besucher bekommt, die man ja nicht einfach stehen lassen kann.
Wenn Du beim LBV absolut niemanden erreichst, dann schildere Dein Anliegen doch kurz per Email. Mit der Email kann man sehr gut z.B. seine Steuerkarte oder Duplikate seiner Besoldungsmitteilungen anfordern. Hierzu muss man den Bearbeiter nicht unbedingt telefonisch sprechen.
Ist Dein Anliegen etwas komplizierter dann setzte einfach einen Brief auf und sende ihn per Fax.
Noch eine Info: Dein Bearbeiter beim LBV hat derzeit (Stand September 2009) über 5000 Zahlfälle zu betreuen. Und das gilt auch nur, wenn alle Bearbeiter im Dienst, also weder im Urlaub oder krank, sind. Zu Urlaubszeiten kann diese Zahl mal eben auf 11.000 Zahlfälle hoch gehen.


Ich brauche eine Ausbildungsbescheinigung für die Familienkasse.
Die Ausbildungsbescheinigung enthält eigentlich zwei Teile. Der erste Teil muss von Deiner Dienststelle ausgefüllt werden. Im zweiten Teil soll das LBV nach dem Willen der Familienkassen bescheinigen, was Du in Deiner Ausbildung verdienen wirst. Das wird das LBV in aller Regel wohl nicht mehr bescheinigen, da es gesetzlich hierzu nicht mehr verpflichtet ist. Als Nachweis über Dein Einkommen musst Du daher Kopien Deiner Besoldungsmitteilung beifügen. Was anderes würde das LBV nämlich auch nicht mehr machen.

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Das LBV - ein kleiner Leitfaden

Beitragvon KSS1990 » Mi 2. Sep 2009, 17:01

WOW!
Danke dir für die nützlichen Infos und deine Mühe!!!!! :gut: :gut:
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Das LBV - ein kleiner Leitfaden

Beitragvon Polli » Mi 2. Sep 2009, 22:38

Hi webfuchs,


im Namen aller neuen Kolleginnen und Kollegen sage ich dir
für deine nützlichen Informationen herzlichen Dank :!: :blume:



Gruß ;)


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